Antrag: | Grün denken, vor Ort handeln. |
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Antragsteller*in: | Sebastian Lüdecke (KV MSH) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Abstimmung (Abgelehnt) |
Eingereicht: | 26.09.2023, 11:01 |
Ä6 zu A1: Grün denken, vor Ort handeln.
Antragstext
Von Zeile 669 bis 670 einfügen:
ebendiese wurden in der Vergangenheit nicht genügend in Sachsen-Anhalt
abgerufen.
Kommunale Unternehmen sind für uns wichtige Partner, deren wirtschaftliches Handeln entscheidend ist für eine gerechtes und zukunftsweisendes Zusammenleben. In Anbetracht der anstehenden Aufgaben muss es absoluten Ausnahmecharakter haben, dass diese einen Teil ihrer Mittel an die jeweilige Kommune pauschal abführen. Sofern diese überhaupt Mittel abführen, müssen diese zielgerichtet verwendet werden für Investitionen in Projekte, die einen Zusammenhang zur Tätigkeit des jeweiligen Unternehmens haben.
1 Einleitung
In den Städten, Gemeinden und Landkreisen wird Politik konkret gestaltet und
erlebt. Hier begegnen uns die Herausforderungen ganz handfest, hier laufen
Probleme auf und werden gelöst.
Im Angesicht des demografischen Wandels und den sich verändernden klimatischen
Bedingungen sieht sich Sachsen-Anhalt vor Herausforderungen, die nur durch eine
vorausschauende und ganzheitliche Kommunalpolitik bewältigt werden können. Dafür
treten wir Bündnisgrüne in Sachsen-Anhalt zur Kommunalwahl 2024 an.
Mit diesem Rahmenprogramm zur Kommunalwahl legen wir einen umfassenden Plan vor,
wie wir lebenswerte Städte und gesunde Gemeinden schaffen, die den Menschen in
all ihren Lebensbereichen gerecht werden. Von der Bewältigung des demografischen
Wandels über den Ausbau Erneuerbarer Energien bis hin zur Schaffung nachhaltiger
Verkehrslösungen – unsere Vision ist es, Kommunen zu schaffen, die resistent
gegen die klimatischen Veränderungen sind und gleichzeitig sozial gerecht,
vielfältig und inklusiv sind. In ländlichen Räumen von Sachsen-Anhalt wird ein
spürbarer Rückgang der Einwohner*innenzahl bis 2035 erwartet. Dies hat
Auswirkungen auf Bildung, Infrastruktur, soziale Dienste und Gemeinschaften. In
diesem Programm werden gezielte Maßnahmen vorgestellt, um die ländlichen Räume
zu beleben, junge Familien zu fördern, Fachkräfte anzuziehen und die Vielfalt
der Gemeinschaften zu bewahren.
Gleichzeitig wird die Bedeutung des Klimaschutzes hervorgehoben, da zunehmende
Hitze, Dürre und Starkregenereignisse schon jetzt real sind und eine zu lösende
Herausfroderung für unsere Gesellschaft sind. Die Förderung erneuerbarer
Energien, klimaresiliente Stadtplanung und Maßnahmen zur Reduzierung von
Umweltverschmutzung sind zentrale Elemente unseres Plans. Dabei ist Wohnen ein
grundlegendes Bedürfnis jedes Menschen. Dieses Programm setzt sich für sozialen
Wohnungsbau ein, der ökologisch ausgerichtet ist und den Bedürfnissen der
Menschen jeden Alters gerecht wird. Dabei werden alternative Wohnformen
unterstützt, um eine vielfältige und nachhaltige Wohnlandschaft zu schaffen.
Kommunale Bildungslandschaften zu erhalten und stärken ist in Zeiten einer
fatalen Bildungspolitik auf Landesebene eine Herausforderung. Ungeachtet dessen
sind für uns Bündnisgrüne moderne, sanierte und möglichst wohnortnahe
Bildungseinrichtungen der Garant für den Bildungserfolg von Kindern und
Jugendlichen.
Unser Programm strebt nach transparenten kommunalen Finanzen, die den Zielen der
Nachhaltigen Entwicklung entsprechen. Wir sehen die hohe Bedeutung des sozialen
Zusammenhalts und setzen uns für eine vielfältige Kulturpolitik ein, die
Menschen zur aktiven Mitgestaltung ermutigt. Die kommenden Jahre bieten die
Möglichkeit, eine positive Veränderung auf kommunaler Ebene herbeizuführen.
Dieses Programm ist eine Blaupause für eine zukunftsorientierte, nachhaltige und
inklusive Kommunalentwicklung in Sachsen-Anhalt. Wir wollen gemeinsam mit allen
Menschen die Weichen für eine lebenswerte und erfolgreiche Zukunft unserer
Städte, Gemeinden und Dörfer stellen.
2 Kommunalentwicklung
2.1 Lebenswerte Städte & Kommunen – Lebendige und sichere
Orte
Die ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt sind besonders betroffen vom
demografischen Wandel, das bedeutet die ältere Generation verschwindet und es
sind nicht mehr genügend junge Menschen da. Die 7. Regionalisierte
Bevölkerungsprognose geht in Sachsen-Anhalt von einem Rückgang der Einwohnerzahl
um 13 % bis 2035 aus. Das hat große Auswirkungen auf die verschiedensten
Bereiche.
Wir wollen sicherstellen, dass die Investitionen in gute und moderne Schulen und
Kindertagesstätten, auch vielen Kindern zugute kommen, und Fachpersonal
verfügbar ist, um sie zu begleiten und zu lehren. Wir wollen sicherstellen, dass
gute Straßen, Infrastruktur und öffentlicher Nahverkehr erhalten werden, weil
Menschen da sind, die die Angebote nutzen.
Wir brauchen Fachkräfte, um unsere Wirtschaftskraft zu erhalten und wir brauchen
Fachkräfte in den sozialen Bereichen, damit die Fachkräfte in der Wirtschaft
ihre Angehörigen, egal ob jung oder alt, gut und sicher betreut wissen.
Wir stehen vor einem tiefgreifenden Wandel, der sich noch verstärken wird - wenn
wir ihm nicht mit politischen Maßnahmen entgegenwirken. Wir wollen das. Deshalb
wollen wir Zuwanderung - aus allen Bundesländern und auch aus dem Ausland. Wir
wollen deshalb innerhalb der Kommunen eine Kultur fördern, in der alle Menschen,
die schon da sind oder noch kommen werden, vorurteilsfrei willkommen sind. Damit
ein gutes Ankommen möglich ist, wollen wir Freiwillige Feuerwehren und Vereine
besonders fördern, die Neubürger*innen aufnehmen und sie in ihrem Ankommen
unterstützen. Die Alternative sind aussterbende Orte.
Zu lebendigen Orten gehört auch eine vielfältige politische Teilhabe. Etabliert
ist in unserer kommunalen Demokratie die politische Mitwirkung und Teilhabe über
Vertretungen (repräsentativ), und über Bürger*innenbegehren bzw. -entscheide
(direkt). Wir wollen auf kommunaler Ebene zur politischen Beteiligung ergänzend
beratende Bürger*innenräte ermöglichen. In diesen gelosten Gremien beraten
Menschen themenbezogen als die Expert*innen für ihre Lebensrealitäten die
entsprechenden Vertretungen. Daraus entstehende Handlungsempfehlungen sind
parteiübergreifend, lebensnah und sachorientiert. Sie dienen der weiteren
Verwendung in repräsentativer oder direkt-demokratischer Teilhabe mit
Abstimmungsverfahren.
2.2 Lebenswerte Städte & Kommunen – Klimaresilienz und
Klimaanpassung
Alle wissenschaftlichen Studien prognostizieren für Sachsen-Anhalt eine Zunahme
von Hitze- und Dürreperioden und eine Zunahme von lokalen Starkregenereignissen.
Wir setzen uns für präventive Maßnahmen ein, um die Auswirkungen des
Klimawandels abzumildern. Dazu gehören Maßnahmen, die in Städten und Dörfern
Hitze abmildern können wie die Schaffung einer blau-grünen Infrastruktur durch
Straßenbäume, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Frei- und Wasserflächen. Der
Schutz vor Starkregen und das Auffangen von Regenwasser durch modernes
Wassermanagement nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ ist dabei der leitende
Gedanke und analog in den ländlichen Räumen "Schwammlandschaft". Dies beinhaltet
insbesondere die Schaffung von Retentionsflächen, naturnahen
Wasserrückhaltebecken und die Renaturierung von Gewässern zur Vorbeugung von
Überschwemmungen und zur Unterstützung der Grundwasserneubildung, sowie die
Renaturierung von Gewässern und Auenlandschaften und die Begrünung von
Freiflächen und landwitschaftlichen Flächen mit Hecken und Bäumen (z.B.
Agroforst), um ihre natürlichen Funktionen zu stärken.
Um Oberflächenwasser gezielt zurückzuhalten und Versickerungsmöglichkeiten zu
schaffen, setzen wir uns für die Schaffung von Rückhaltebecken, die
Renaturierung von Gewässern sowie für die Wiederbelebung von Dorfbrunnen ein.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gewährleistung einer ausreichenden
Löschwasserversorgung in den Kommunen. Das Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehren
in den ländlichen Räumen kann gar nicht hoch genug gewürdigt werden. Deshalb ist
es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass ausreichend Löschwasser zur
Verfügung steht. Gerade in ländlichen Räumen kann dies nicht immer über
Hydranten erreicht werden. Zusätzliche Entnahmestellen aus Zisternen, Teichen
oder anderen Behältern sind vielerorts notwendig. Wir setzen uns dafür ein, dass
die Kommunen ihrer Pflichtaufgabe nachkommen und orientieren uns beim Bedarf am
Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Gas- und Wasserverbandes (DVGW).
Auch die Infrastruktur der Straße muss zukünftig anders gestaltet werden: Dort,
wo es möglich und sinnvoll ist, sollen Tiefbeete oder Rigolen zur Straßen- und
Gehwegentwässerung Hochborde zur Wasserabführung ersetzen.
Weil wir in Sachsen-Anhalt ein großes Wasserproblem haben, ist Oberflächenwasser
gezielt zurückzuhalten und Versickerungsmöglichkeiten zu schaffen. Wir setzen
uns für die Schaffung von naturnahen Rückhaltebecken und die Renaturierung von
Gewässern ein. Insbesondere unterstützen wir Bestrebungen in der Landwirtschaft,
auf ihren Flächen Wasserrückhaltebecken zur eigenen Nutzung für Bewässerung
schwerpunktmäßig von Obst, Gemüse und Kartoffeln zu schaffen, sofern diese als
naturnahe und nicht versiegelte Gewässer angelegt werden.
Die Vermüllung unserer Umwelt, Gewässer bis hin zu den Weltmeeren ist ein
massives Problem. Hier heißt es global denken und lokal handeln. Die Stadt
Tübingen hat mit einer kommunalen Einwegsteuer das Müllproblem massiv reduziert.
Wir wollen diesen erfolgreichen Weg ebenfalls beschreiten.
2.3 Wohnungs(neu)bau – sozial, familienfreundlich und
ökologisch
Wir setzen uns im Bereich des Wohnungsbaus für eine soziale und ökologische
Ausrichtung ein. Dabei geht für uns die Erhaltung und Wiederbelebung vorhandener
und insbesondere der denkmalgeschützten Bausubstanz vor Neubau. Zusammen mit dem
Denkmalschutz erarbeiten wir tragfähige Konzepte für die Wiederbelebung
historischer Bausubstanz, insbesondere auch in den ländlichen Räumen. Unser Ziel
ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, der den Bedürfnissen der Menschen
gerecht wird und zugleich klima- und umweltfreundlich ist.
Wir legen großen Wert auf ökologischen Wohnungsbau. Wir unterstützen den Einsatz
erneuerbarer Energien wie Solarenergie und fördern energetische Sanierungen von
Bestandsgebäuden. Zudem setzen wir uns für den Einsatz umweltfreundlicher
Baumaterialien und eine nachhaltige Bauweise ein, um den ökologischen Fußabdruck
unserer Wohngebäude zu minimieren.
Mit den kommunalen Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften soll auf die
bedarfsorientierte Zusammenlegung von kleineren Wohnungen zu größeren,
familienfreundlicheren Wohnungen hingewirkt werden. Sie sollen geeignete
barrierefreie und bezahlbare Wohnmöglichkeiten für Senior*innen und Familien
vorhalten und neu schaffen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden insbesondere darauf
drängen, dass alle verfügbaren Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau
abgerufen werden, dort wo ein Bedarf existiert und erkannt wurde. Eine Wohnung
mit Stromversorgung und Heizung sind Grundlage für Teilhabe. Daher setzen wir
uns dafür ein, dass Stromsperren durch kommunale Versorgungsunternehmen nicht
erfolgen.
Wir setzen uns für eine verbindliche 20%-Quotierung von barrierefreiem Wohnraum
bei Neu- und Sanierungsbaumaßnahmen ein. Der Verkauf und die Vermietung von
barrierefreiem Wohnraum soll über ein freiwilliges Poolsystem für Menschen mit
akutem Bedarf gelenkt werden. Das erleichtert das Auffinden von verfügbaren
barrierefreiem Wohnraum.
Wir möchten sicherstellen, dass Wohnungen für alle Menschen zugänglich und
nutzbar sind, unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung.
Wir möchten weiterhin sicherstellen, dass Wohnen für alle bezahlbar bleibt. Dazu
setzen wir uns für die Bereitstellung von bezahlbaren Mietwohnungen sowie den
Erhalt und die Modernisierung des sozialen Wohnungsbaus ein. Zu diesem Zweck
sprechen wir uns auch für die Instrumente Erbbaurecht und Erbbaupacht aus.
2.4 Alternative Wohnformen
Wir erkennen an, dass die traditionellen Wohnmodelle nicht für jeden Menschen
geeignet sind und dass es eine wachsende Nachfrage nach flexibleren und
gemeinschaftlichen Wohnkonzepten gibt. Deshalb setzen wir uns für die
Unterstützung und Entwicklung von alternativen Wohnformen ein.
Gemeinschaftliches Wohnen bietet die Möglichkeit, Wohnraum gemeinsam zu nutzen
und ein aktives Miteinander zu gestalten. Dies umfasst beispielsweise
Mehrgenerationenhäuser, in denen unterschiedliche Altersgruppen unter einem Dach
leben und voneinander profitieren können. Ebenso fördern wir das Zusammenleben
von Menschen mit ähnlichen Interessen oder Lebensstilen, wie beispielsweise
Wohngemeinschaften oder gemeinschaftliche Wohnprojekte (sogenannte
Hausprojekte).
Darüber hinaus setzen wir uns für alternative Wohnkonzepte wie Tiny Houses,
Bauwägen und Modulhäuser ein. Diese bieten kostengünstigen und
ressourcenschonenden Wohnraum, der flexibel an verschiedene Bedürfnisse und
Lebenssituationen angepasst werden kann. Durch die Förderung solcher innovativen
Wohnmodelle möchten wir alternative Wohnmöglichkeiten schaffen und legalisieren,
die bezahlbar, nachhaltig und sozial verträglich sind.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Förderung von genossenschaftlichem
Wohnen. Genossenschaften sowie städtische Wohnungsunternehmen ermöglichen den
Bewohner*innen eine aktive Teilhabe am Wohnprojekt und bieten langfristige
Sicherheit sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten. Wir unterstützen die Gründung und
den Ausbau von genossenschaftlichen Wohnprojekten, um eine breite Vielfalt an
Wohnmöglichkeiten zu schaffen.
Neben diesen genannten alternativen Wohnformen ist es uns ein Anliegen,
bestehende Leerstände und Brachflächen zu nutzen und umzufunktionieren. Durch
die Umnutzung von leerstehenden Gebäuden oder die Konversion von Industrie- und
Gewerbegebieten können wir wertvollen Wohnraum schaffen und gleichzeitig die
Nachverdichtung bei gleichzeitiger ökologischer Aufwertung in bereits bebauten
Gebieten reduzieren.
2.5 Soziale Quartiersplanung der Kommunen
Im Kontext der Raumplanung legen wir großen Wert auf soziale Aspekte. Unser Ziel
ist es, lebenswerte und inklusive Gemeinden zu schaffen, in denen sich alle
Menschen willkommen und wohlfühlen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere die
Bedürfnisse von benachteiligten Gruppen und setzen uns für soziale Gerechtigkeit
ein.
Bei der Planung neuer und Umgestaltung besteheender Wohngebiete achten wir auf
eine ganzheitliche Quartiers- bzw. Bebauungsplanentwicklung sowie auf eine
Bürger*innenbeteiligung, die so viele Menschen wie möglich erreicht. Denn
Raumplanung für eine gute Zukunft muss die Bedürfnisse aller Menschen
berücksichtigen. Sie soll dazu führen, dass sich Menschen unterschiedlicher
Generationen und Herkünfte leichter begenen können. Dazu gehört eine möglichst
barrierefreie Planung von Geh- und Radwegen sowie Straßen und öffentliche
Gebäude.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Förderung von sozialen Initiativen und
Vereinen. Wir unterstützen ehrenamtliches Engagement und setzen uns dafür ein,
dass Bürger*innen die Möglichkeit haben, aktiv am gesellschaftlichen Leben
teilzunehmen und sich einzubringen. Dies stärkt den sozialen Zusammenhalt in
unseren Gemeinden und fördert das Miteinander.
Neben Wohnraum berücksichtigen wir die Schaffung von sozialen Infrastrukturen
wie Kindergärten, Schulen, Nahversorgungsmöglichkeiten, Gesundheitseinrichtungen
und Grünflächen.
Darüber hinaus sollten neue Quartiere nur dort geschaffen werden, wo bereits
oder in naher Zukunft Öffentlicher Verkehr eine klimaschonende Mobilität
ermöglicht.
Wir setzen uns für die Förderung von sozialen Angeboten und Dienstleistungen
ein. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Gemeinden über eine vielfältige
soziale Infrastruktur verfügen, die den Bedürfnissen der Bewohner*innen gerecht
wird. Dazu zählen unter anderem Angebote im Bereich der Kinderbetreuung, der
Jugend- und Seniorenarbeit, der Integration von Migrant*innen sowie der
Unterstützung von benachteiligten Gruppen.
3 Klimaschutz
3.1 Flächen ausweisen – vom Bebauungsplan zur Regionalen
Planungsgemeinschaft
Um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, ist es wichtig, geeignete
Flächen für deren Nutzung auszuweisen. Hierbei setzen wir uns für das Netto-0-
Flächenziel ein, um Versiegelung und Landschaftsverbrauch zu minimieren.
Statt einer zersiedelten Bebauung streben wir eine gezielte Flächennutzung an,
die den Anforderungen des Regionalen Entwicklungsplans (REP) entspricht. Durch
eine konsequente Umsetzung des REP können wir Flächen für erneuerbare Energien
ausweisen, ohne dabei wertvolle landwirtschaftliche oder natürliche Flächen
unnötig zu beeinträchtigen. Dafür bieten sich auch besonders vertikale
Photovoltaik-Anlagen an.
Wir wollen die Umwandlung von Flächen für den Bau von Photovoltaik-Anlagen,
Windparks und anderen erneuerbaren Energieprojekten vorantreiben. Hierbei achten
wir darauf, dass die Planung und Umsetzung im Einklang mit ökologischen und
landschaftsplanerischen Aspekten steht. Naturschutzgebiete und ökologisch
sensible Gebiete sollen dabei geschützt und nicht beeinträchtigt werden. Dafür
sollten die Kommunen auch Solarkataster erstellen lassen.
Durch die große Wirtschaftlichkeit von Freiflächenphotovoltaik, zu der auch
Agri-PV zählt, gibt es auch eine große Nachfrage nach Acker- und
Grünlandflächen. Wir werden deshalb in den Gemeinden initiieren, dass dort
gemeindliche PV-Konzepte mit Positiv- und Ausschlusskriterien für den Standort
und projektbezogene Bedingungen erarbeitet und vorhabensbezogen als
Voraussetzung für den B-Plan angewendet werden. Bei der Privilegierung von
Freiflächenphotovoltaik setzen wir uns dafür ein, dass auch bei diesen Flächen
die Gemeinde einen Einfluss auf die Gestaltung derartiger Anlagen hat und die
Belange der Bewohner*innen angrenzender Wohnbebauungen Beachtung finden.
Zudem setzen wir uns dafür ein, dass eine dezentrale Energieerzeugung gefördert
wird. Durch die Ausweisung von Flächen für erneuerbare Energien in der Nähe von
Siedlungsgebieten können kurze Transportwege und eine effiziente Nutzung der
erzeugten Energie gewährleistet werden. Dies stärkt auch die regionale
Wertschöpfung und schafft Arbeitsplätze vor Ort.
Wie befürworten deshalb Windparks, Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie Agri-
Photovoltaikanlagen in den Kommunen Sachsen-Anhalts. Dabei sollten jedoch die
Kommunen vor Ort finanziell beteiligt werden sowie hohe ökologische Standards
gelten, die über die Eingriffs- und Ausgleichsflächen hinausgehen. Dafür sollten
die Kommunen sowie die Regionalen Planungsgemeinschaften verstärkt geeignete
Flächen in Verbindung mit verbindlichen Kriterien ausweisen.
Der Bund hat mit dem Klimaanpassungsgesetz eine Vorlage geleistet, auf deren
Grundlage wir uns für eine kommunale Klimaanpassungsstrategie inkl.
Hitzeschutzplan einsetzen. Dieser muss in der Stadtplanung konsequent
berücksichtigt werden.
3.2 finanzielle Beteiligung der Kommunen an EE-Projekten
Die finanzielle Beteiligung der Kommunen an erneuerbaren Energieprojekten ist
ein wesentlicher Aspekt, um den Ausbau nachhaltiger Energiequellen
voranzutreiben. Wir setzen uns dafür ein, dass Kommunen die Möglichkeit
erhalten, sich aktiv an solchen Projekten zu beteiligen und dadurch sowohl
ökologische als auch ökonomische Vorteile zu erlangen. Insbesondere sorgen wir
dafür, dass kommunale Energieunternehmen wie die Stadtwerke aktiv die
Energiewende vor Ort vorantreiben, durch eigene Erzeugung regenerativer Energien
sowie durch Beratungsangebote für die Bevölkerung. Wir sorgen dafür, dass die
Stadtwerke in kommunaler Hand bleiben.
Durch finanzielle Beteiligungen können Kommunen direkte Mitbestimmung und
Kontrolle über die Entwicklung und Umsetzung von erneuerbaren Energieprojekten
erlangen. Dies ermöglicht es ihnen, die Energiewende auf lokaler Ebene
mitzugestalten und die Nutzung erneuerbarer Energien in ihrer Gemeinde
voranzutreiben. Dabei kann es sich beispielsweise um Investitionen in Solar-
oder Windenergieanlagen handeln, bei denen die Kommunen selbst als
Teilhaber*innen auftreten.
Darüber hinaus ermöglicht die finanzielle Beteiligung der Kommunen an
erneuerbaren Energieprojekten eine langfristige Einnahmequelle. Durch die
Erzeugung und den Verkauf von sauberem Strom können die Kommunen ihre
finanzielle Unabhängigkeit stärken und Mittel für weitere nachhaltige Projekte
generieren. Dies eröffnet auch die Möglichkeit, die Gewinne in die Förderung von
Energieeffizienzmaßnahmen, die Unterstützung von sozialen Projekten oder die
Verbesserung der Infrastruktur zu investieren.
Auch Bürger*innenstrom sollte stärker in den Fokus genommen werden. Durch die
günstige Direktvermarktung an Anlieger*innen können die Akzeptanz aber auch der
günstige Strom- und Wärmebezug für die Bürger*innen geschaffen werden.
Unser Ziel ist es, den Kommunen die finanzielle Beteiligung an erneuerbaren
Energieprojekten zu erleichtern und sie dabei zu unterstützen, ihre
Energiewendeziele zu erreichen. Wir möchten die Vorteile der erneuerbaren
Energien in den Gemeinden stärken und gleichzeitig die finanzielle Stabilität
und Nachhaltigkeit der Kommunen fördern. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen
Kommunen, Energieversorgern und Bürger*innen können wir eine erfolgreiche
Energiewende auf lokaler Ebene erreichen.
Wir treiben die Wärmewende in den Kommunen aktiv voran. Vor allem in
geschlossenen Denkmalbeständen wird der Fernwärmenutzung eine zentrale Bedeutung
zukommen müssen. Wir unterstützen unsere Stadtwerke beim Ausbau entsprechender
Fernwärmenetze. Die kommunale Wärmeplanung muss auch Möglichkeiten zur Nutzung
oberer Grundwasserschichten zur Wärmeerzeugung mit den besonders effizienten
Wasser-Wasser-Wärmepumpen in Betracht ziehen, hierfür die nötigen geologischen
Informationen erarbeiten, öffentlich bereitstellen und Hauseigentümer*innen
entsprechende Beratungsangebote machen.
Wir setzen uns für Erleichterungen für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte)
ein. Dazu gehört neben der Sensibilisierung der Vermieter*innen ein kommunales
Förderprogramm.
3.3 Flächenentsieglung
Wir setzen uns dafür ein, die Flächenversiegelung zu reduzieren und den Prozess
der Flächenentsiegelung voranzutreiben. Dies ist ein wichtiges Anliegen im
Bereich des Klimaschutzes und der nachhaltigen Kommunenentwicklung.
Um die Flächenversiegelung zu reduzieren, fördern wir eine
verantwortungsbewusste und vorausschauende Stadt- und Gemeindeplanung. Dabei
liegt der Fokus auf einer nachhaltigen Nutzung bereits versiegelter Flächen und
der Vermeidung von weiterer Versiegelung. Wir möchten Brachflächen
revitalisieren und vorhandene versiegelte Flächen sinnvoll nutzen, um den
Flächenverbrauch zu minimieren.
Gleichzeitig setzen wir uns für die Flächenentsiegelung ein, indem wir
versiegelte Flächen zurückgewinnen und in natürliche oder durchlässige
Oberflächen umwandeln. Dies trägt zur Verbesserung des Wasserhaushalts, zur
Förderung der Biodiversität und zur Schaffung von Grünflächen bei. Dabei ist uns
die enge Zusammenarbeit mit Bürger*innen, lokalen Organisationen und
Expert*innen wichtig, um die Akzeptanz und Unterstützung für diese Maßnahmen zu
gewährleisten.
4. Umweltschutz, Biodiversität, Landwirtschaft
und naturnaher Tourismus
4.1. Förderung der Biodiversität
Neben der Klimakrise bedroht vor allem der Rückgang der Biodiversität unsere
Lebensgrundlagen. Gerade vor Ort, auf kommunaler Ebene, bestehen zahlreiche
Möglichkeiten, die Biodiversität zu schützen und zu fördern.
Die Pflege kommunaler Grünflächen, aber auch die Bewirtschaftung von
Straßenbegleitflächen, ist auf biologische Vielfalt und den Insektenschutz
auszurichten. Wir unterstützen nachdrücklich, dass sich unsere Kommunen dem
Bündnis Kommunen für die biologische Vielfalt anschließen, dem bereits 367
deutsche Städte, Gemeinden und Landkreise angehören, und in dem die dazu
erforderlichen Erfahrungen und Kompetenzen ausgetauscht werden können.
Wir wollen kommunale Wohnungsunternehmen unterstützen, ihre Grünflächen
Mieter*innen zur eigenen Gestaltung zu überlassen. Durch Mieter*innengärten
werden Umweltbildung und Eigeninitiative, Miteinander, Nachhaltigkeit und
Erholung gefördert. Gleichzeitig bieten kleinteilige Gartenräume Rückzugsorte
und Lebensräume für Insekten und Kleinlebewesen. Bei Teilflächen öffentlicher
Flurstücke, die von Landwirtschaftsbetrieben unter den Pflug genommen wurden
(z.B. an Wegrändern, Uferstreifen, etc.), setzen wir uns dafür ein, dass ehemals
überpflügte Flurstücke Orte der Artenvielfalt werden und Kommunen dies aktiv
angehen. Die zunehmende “Veräunung der Landstaft” stellt ein immer größer
werdendes Problem für die freie und ungehinderte Durchquerung der Landschaft
durch Wild dar. Wir setzen uns dafür ein, dass die Kommunen sowohl die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch die Errichter*innen von Umzäunungen
für die Bedürfnuisse der Wildtiere sensibilisieren und eine Habitatvernetzung
stärker berücksichtigen.
4.2. Öffentliche Flächen gemeinwohlorientiert bewirtschaften
Unbebaute Grundstücke in kommunalem Eigentum sollen grundsätzlich
gemeinwohlorientierten, und vorrangig ökologischen Funktionen dienen. Bei
Verpachtungen landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen müssen
strenge Vorgaben gelten. Wir setzen uns dafür ein, dass die im öffentlichen
Eigentum befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Flächen von den Kommunen
nach Gemeinwohlkriterien verpachtet werden und sich an bereits bewährten
Initiativen und deren Kriterien orientieren. Kriterien können z.B. sein: der
Aufbau von Feldgehölzen mit hihem Wert für die Artenvielfalt (z.B. Streuobst,
Wildrosen), Blühstreifen, vielgliedrige Fruchtfolgen von mindestens 5
Fruchtfolgegliedern und der Verzicht auf chemisch-snsthetische
Pflanzenschutzmittel. Bei kommunalen forstwirtschaftlichen Flächen wollen wir
den Aufbau von Laubmischwäldern mit Obst- und Wildobstbäumen und einem Anteil
von mindestens 10% unbewirtschafteter Fläche. Wir setzen uns dafür ein, dass
diese Vorgaben bei Neuverpachtungen und bei der Verlängerung auslaufender
Pachtverträge umgesetzt werden und die Möglichkeit bei allen kommunalen
Verpachtungen entsprechenede Beratungsangebote in Anspruch zu
nehmen,kommuniziert und unterstützt werden. Gemeinwohlorientierte Nutzungen
durch lokale Vereine wie Streuobstvereine, urban Gardening und solidarische
Landwirtschaft müssen grundsätzlich Vorrang haben. Einen Verkauf öffentlicher
kommunaler Flächen werden wir nicht unterstützen.
4.3. Naturnaher Tourismus
Wir wollen naturnahen Tourismus und Umweltbildung fördern. Wir setzen uns ein
für einen flächendeckenden naturverträglichen Tourismus, an dem alle Orte Anteil
haben, beispielsweise durch den Ausbau von Weitwander- oder Radwegen und Loipen,
anstelle sogenannter „Leuchtturmprojekte“, die vor allem den Massentourismus
ansprechen sollen.
4.4. Stärkung des kommunalen Umwelt- und Tierschutzes
Die Einhaltung von Natur- und Tierschutzgesetzen ist eines unserer Kernanliegen
und wir unterstützen die Natur- und Tierschutzverbände bei ihrem Streiten dafür.
Verstöße gegen Naturschutzgesetze, wie etwa das Roden von Streuobstbeständen,
Entfernen von Wildheckenstrukturen, müssen durch die zuständigen Kreisbehörden
konsequent verfolgt werden. In den letzten Jahren haben Berichte über
tierquälerische Haltungsbedingungen in einigen nutztierhaltenden Betrieben
schockiert. Wir fordern vollumfängliche intensive und, wie vorgeschrieben,
unangekündigte veterinärmedizinische tierschutzrechtliche Kontrollen durch die
zuständigen Veterinärbehörden. Der Tierschutz muss unbedingt eingehalten werden,
auch um solche Landwirtinnen und Landwirte, die gut und fair Lebensmittel
produzieren vor dem Imageschaden durch schwarze Schafe zu bewahren. Die
kommunalen Aufsichtsbehörden müssen dazu finanziell gestärkt und mit ausreichend
Personal ausgestattet werden. Dafür fordern wir, dass die Kommunen befähigt
werden kostendeckenede Gebühren zu erheben. Festsetzung und Umsetzung von
ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen vollständig im
Kompensationsverzeichnis verzeichnet und im Internet öffentlich transparent
gemacht zugänglich gemacht werden. Die Kommunen sollen dazu ihrer Pflicht
nachkommen, die erforderlichen Daten der zuständigen Landesbehörden regelmäßig
und zeitnah zu übermitteln.4.5 ErnährungswendeWir setzen uns dafür ein, dass die
Kreise, Gemeinden und Städte bevorzug in der Gemeinschaftsverpflegung (z.B.
Kitas und Schulmensen, Senioreneinrichtungen) und bei öffentlichen
Veranstaltungen vermehrt Gerichte und Lebensmittel aus klimaangepasste Pflanzen
(z.B. Buchweizen, Linsen und Kichererbsen) und anderen regional und saisonal
erzeugte Lebensmittel auf den Teller bringen.
Darüber hinaus setzen wir uns für das Konzept der „Essbaren Städte“ ein.
4 Mobilität
4.1 Öffentlicher Personennahverkehr
Ein zentraler Bestandteil unserer Verkehrspolitik ist die Weiterentwicklung des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Sachsen-Anhalt. Wir sind uns bewusst,
dass es Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Räumen gibt und setzen
uns dafür ein, diese Disparitäten zu überwinden und ein gut ausgebautes und
attraktives öffentliches Verkehrsnetz in allen Regionen zu schaffen.
In den ländlichen Räumen möchten wir den ÖPNV so gestalten, dass er den
Bedürfnissen der Menschen gerecht wird. Das bedeutet eine Stundentaktung der
Bus- und Bahnverbindungen, um eine zuverlässige und regelmäßige Anbindung an die
umliegenden Gemeinden und Städte zu gewährleisten. Wir setzen uns für flexible
Konzepte sowie Konzepte nach Nachfrage (On-Demand) wie Rufbusse und Bürgerbusse
ein, um auch abgelegene Gebiete anzubinden und Mobilität für alle Bürger*innen
sicherzustellen. Zudem möchten wir innovative Lösungen wie Elektrobusse,
autonome Kleinbusse und alternative Antriebstechnologien fördern, um die
ländlichen Räume umweltfreundlicher zu gestalten. Ebenso braucht es abgestimmte
Takte mit den Bahnverbindungen sowie auch landkreis- und
bundeslandübergreifenden Verbindungen.
In städtischen Gebieten legen wir besonderen Wert auf ein gut ausgebautes und
attraktives öffentliches Verkehrsnetz. Dazu gehört eine hohe Taktung der Bus-
und Bahnverbindungen, um kurze Wartezeiten und eine effiziente Mobilität zu
gewährleisten. Wir möchten den Einsatz von emissionsarmen und barrierefreien
Fahrzeugen vorantreiben, um die Luftqualität zu verbessern und allen Menschen
eine uneingeschränkte Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen. Zudem wollen wir die
Infrastruktur des ÖPNV ausbauen, indem wir neue Haltestellen, Linien und
Verbindungen schaffen, den Ausbau von Fahrradabstellplätzen an den Haltestellen
fördern und moderne digitale Informations- und Ticketing-Systeme einführen.Dazu
gehört auch, sozial verträgliche Ticket- und Abopreise ernsthaft zu diskutieren
und umzusetzen.
Dafür braucht es auch geeignete und attraktive Schnittstellen zwischen ÖPNV und
Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Es müssen die regionalen und lokalen Busse im
integralen Taktfahrplan mit den entsprechenden Eisenbahnen abgestimmt werden.
Öffentlicher Personennahverkehr sollte deutlich mehr als Schüler*innenverkehr
sein.
Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, den ÖPNV mit anderen Verkehrsmitteln wie
dem Fahrrad, dem E-Scooter oder dem Carsharing zu vernetzen. Die Mitnahme von
Fahrrädern, Kinderwagen und Rollstühlen soll in allen öffentlichen
Verkehrsmitteln gewährleistet sein. An Umstiegspunkten braucht es Verleih- und -
parksysteme, die direkt an den Haltestellen vorangetrieben werden. Dadurch
sollen umweltfreundliche Mobilitätsalternativen gefördert und der Umstieg auf
den ÖPNV erleichtert werden.
Unser Ziel ist es, den ÖPNV in Sachsen-Anhalt zu einem attraktiven,
zuverlässigen, sicheren und umweltfreundlichen Verkehrssystem auszubauen, das
den Bedürfnissen der Menschen in ländlichen und städtischen Räumen gleichermaßen
gerecht wird. Wir möchten eine nachhaltige Mobilität fördern, die die
Verkehrsdichte reduziert, die Umwelt schützt und allen Bürger*innen eine
komfortable und erschwingliche Fortbewegung ermöglicht.
Die Finanzierung des ÖPNV insgesamt muss zukünftig anders gesaltet werden. Das
Deutschlandticket aber auch die Herausforderungen in den ländlichen Räumen
verlangen eine Anpassung der Finanzierungsstruktur. Die Gemeinden brauchen mehr
Geld für ihren regionalen ÖPNV vom Kreis und Land. Um die fachliche Kompetenz in
den Kommunen in Bezug auf den ÖPNV zu steigern, braucht es
Mobilitätsmanager*innen in den Kreisen. Sie sollen den Umweltverbund - also das
Zufußgehen, das Radfahren und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs -
voranbringen. Sie sollen Fördermittel akquirieren und die Zuständigkeit für
Kommunale Radverkehrspläne sowie Fußwegepläne verantworten. Als vermittelnde
Kompetenzschnittstelle sollen sie zudem zwischen Aufgabenträger, NASA und
Landespolitik vermitteln, sowie die interkommunale Abstimmung von
Mobilitätsangeboten vorantreiben.
4.2 Radverkehr
Unsere Idee für eine bessere Verkehrssituation in den Städten und Gemeinden ist
es, mehr und bessere Wege für Fahrradfahrer*innen zu schaffen. Das bedeutet,
dass wir sichere und gut ausgebaute Radwege brauchen, die zwischen den
verschiedenen Orten verbunden sind. Diese Radwege sollen so gestaltet sein, dass
sie für alle Menschen leicht zugänglich und angenehm zu befahren sind.
Wir möchten uns dafür einsetzen, dass die Radwege regelmäßig gepflegt und
instandgehalten werden. So können wir sicherstellen, dass sie immer in einem
guten Zustand sind und keine Gefahr für Fahrradfahrer*innen darstellen. Dazu
gehört auch, dass im Winter der Schnee geräumt wird, um die Sicherheit zu
gewährleisten.
Außerdem möchten wir die Anzahl der Radwege erhöhen. Das bedeutet, dass wir neue
Radwege an wichtigen Straßen, in Wohngebieten, Gewerbegebieten und touristischen
Gebieten bauen möchten. So wird es einfacher und sicherer, mit dem Fahrrad zu
fahren, egal wo man hinmöchte. Dafür braucht es auch mehr Fachpersonal, wie
Fachplaner*innen oder Rad- bzw. Mobilitätsbeauftragte, in den entsprechenden
Verwaltungseinheiten.
Wir wollen die positiven Seiten des Fahrradfahrens hervorheben und allen
Menschen zeigen, dass es viele Vorteile hat. Zum Beispiel ist es gut für die
Gesundheit, hilft dabei, die Umwelt zu schützen und entlastet den Verkehr. Wir
möchten, dass Fahrradfahren als eine attraktive und umweltfreundliche
Möglichkeit der Fortbewegung gesehen wird. Dafür sollen die Kommunen auch enger
mit der Verkehrswacht, dem ADFC, der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher
Kommunen sowie der Aktion Stadtradeln zusammenarbeiten.
Um der Besonderheit in ländlichen Räumen Rechnung zu tragen, wo Mobilität häufig
nur über PKW sichergestellt werden kann, setzen wir uns für die Schaffung von
Park & Ride-Parkplätzen – in Kombination mit Ladesäulen für E-Fahrräder und -PKW
an Bahnhöfen ein. Dafür braucht es mehr Förderprogramme, insbesondere für die
ländlichen Räume und mit niedriegen Eigenanteilquoten.
4.3 Fußverkehr und Barrierefreiheit
Wir setzen uns für eine fußgängerfreundliche Gestaltung unserer Städte und
Gemeinden sowie die Förderung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ein. Der
Fußverkehr spielt eine zentrale Rolle für eine nachhaltige und lebenswerte
Mobilität. Daher ist es unser Ziel, die Bedingungen für Fußgänger*innen zu
verbessern.
Wir möchten Maßnahmen ergreifen, um das Sicherheitsgefühl der Menschen zu
stärken und das Unfallrisiko für Fußgänger*innen zu reduzieren. Dazu gehören
beispielsweise die Ausweitung verkehrsberuhigter Bereiche mit
Schrittgeschwindigkeit, die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an gefährlichen
Straßenabschnitten, die Verbesserung der Sichtbarkeit durch ausreichende aber
effiziente und dimmbare, sensorengesteuerte Beleuchtung, die Umgestaltung von
Kreuzungen und Einmündungen sowie die Trennung von Fuß- und Radwegen, um
Konfliktsituationen zu minimieren.
Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, die Erreichbarkeit von Orten für alle
Menschen zu gewährleisten. Wir setzen uns für eine barrierefreie Gestaltung des
öffentlichen Raums ein, die es Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und
jungen Familien ermöglicht, sich uneingeschränkt und selbstständig in der Stadt
zu bewegen. Dazu gehört der Abbau von Hindernissen wie Treppenstufen, unebenen
Gehwegen, nicht-barrierefreien Haltestellen und Bahnhöfen sowie engen
Durchgängen. Wir möchten den Ausbau von barrierefreien Rampen, Aufzügen und
taktilen Leitsystemen vorantreiben, um allen Menschen eine barrierefreie
Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen.
Auch die Bereitstellung von ausreichenden und gemütlichen Sitzgelegenheiten,
schattenspendenden Bäumen und öffentlichen Toiletten, bei denen barrierefreie
Anlagen die Norm anstatt die Ausnahme sind, ist uns ein Anliegen, um den Komfort
und die Aufenthaltsqualität für Fußgänger*innen zu verbessern. Zudem setzen wir
uns für eine ansprechende Gestaltung des Fußwegenetzes ein, um den Fußverkehr zu
fördern und attraktiv zu gestalten. Dazu gehören breite Gehwege, ansprechende
Gestaltungselemente wie Bepflanzungen und Kunstwerke sowie eine gute
Beschilderung, um die Orientierung zu erleichtern.
Wir möchten sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Alter, ihrer
Mobilität oder ihrer körperlichen Verfassung, sich sicher und bequem zu Fuß
bewegen können. Eine barrierefreie und zugängliche Stadt ist nicht nur ein
Gewinn für die Lebensqualität, sondern auch ein Ausdruck von sozialer
Gerechtigkeit und Chancengleichheit.
4.4 Motorisierter Individualverkehr
Eine zentrale Herausforderung im Bereich Verkehr ist der motorisierte
Individualverkehr. Wir sind uns bewusst, dass das Auto für viele Menschen ein
wichtiges Fortbewegungsmittel ist, aber gleichzeitig wollen wir eine ökologisch
nachhaltige Verkehrsentwicklung fördern und den Einsatz von umweltfreundlichen
Alternativen unterstützen.
Um den Umstieg auf klimafreundlichere Mobilitätsformen zu erleichtern, setzen
wir uns für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ein. Wir
wollen sicherstellen, dass es ausreichend Ladestationen in unseren Städten und
Gemeinden gibt, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Dadurch
möchten wir Anreize schaffen, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen
und somit den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren.
Darüber hinaus setzen wir uns für eine verstärkte Förderung des Carsharings – in
Stadt und Land ein. Carsharing ermöglicht es mehreren Personen, sich ein
Fahrzeug zu teilen, ein z. B. Elektrofahrzeug auszuprobieren und reduziert die
Anzahl der benötigten Autos auf den Straßen und in den Quartieren. Wir möchten
den Ausbau von Car-Sharing- und Dorfauto Initiativen insbesondere in ländlichen
Räumen und auf Basis von Elektrofahrzeugen vorantreiben und die
Rahmenbedingungen für eine effiziente und nachhaltige Nutzung von geteilten
Fahrzeugen verbessern – dazu gehört auch eine flächendeckende Ladeinfrastruktur.
sowie die Umwidmung weiterer Parkplätze für das Carsharing.
Wir wollen die Verkehrssicherheit in unseren Kommunen verbessern und den
Verkehrsfluss optimieren. Deshalb sollten sich alle Kommunen in Sachsen-Anhalt
der Initiative Lebenswerte Städte anschließen. Die Initiative setzt sich
gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden
dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet,
flexibel und ortsbezogen. Der Schritt in mehr Bereiche mit Tempo 30 sowie
verkehrsberuhigte Bereiche sollte stärker vorangetrieben werden.
5 Bildung
5.1 Gebäudestrukturen
Ein besonderer Fokus liegt auf der Gestaltung und Modernisierung der
Gebäudestrukturen in unseren Bildungseinrichtungen. Wir möchten sichere, moderne
und inspirierende Lernumgebungen schaffen, die den Anforderungen einer
zeitgemäßen Bildung gerecht werden.
Unser Ziel ist es, die Infrastruktur unserer Schulen, Kindergärten und anderen
Bildungseinrichtungen kontinuierlich zu verbessern. Dazu gehört die Sanierung
von Schul- und Kitagebäuden, um optimale Lernbedingungen zu schaffen. Wir
fordern die Erhaltung der Schule, insbesondere der Grundschule auch in
ländlichen Räumen vor Ort. Wir setzen uns für eine kindgerechte Gestaltung der
Räumlichkeiten ein, die den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entspricht
und Raum für kreatives Denken und Lernen bietet. Liegenschaften im Eigentum der
öffentlichen Hand müssen Vorbildfunktion bezüglich Energieeffizienz, der Nutzung
regenerativer Energien und umweltgerechter Materialien haben. Dies gilt
insbesondere für Schulen und Kindertagesstätten, die von ihren kommunalen
Trägern so ausgestattet werden sollen, dass dort Ernährungs- und Umweltbildung
stattfinden kann, etwa mit Schulküchen und -gärten.
In ländlichen Räumen setzen wir uns für die Umwandlung kommunaler Dorfimmobilien
in Multifunktionshäuser ein, die als Begegnungsstätte von Jung und Alt, aber
auch Raum für mobile Dienstleistungen, wie z.B. Physiotherapie, Fußpflege,
Friseur und Telemedizin bieten sollen.
5.2 Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit leistet einen entscheidenden Beitrag zu Schulerfolg.
Schulsozialarbeiter:innen gestalten den Lern- und Lebensort Schule, unterstützen
bei kleinen Sorgen und großen Problemen, sind Ansprechpartner:innen für Kinder,
Eltern und Lehrkräfte. Auf Landesebene setzen wir uns für ein dauerhaft
finanziertes Landesprogramm ein, das an jeder Schule den Einsatz mindestens
einer Schulsozialarbeiter:in ermöglicht. Unsere Kommunen sollen diesen Einsatz
nicht nur finanziell mittragen, sondern auch steuern und an den besonderen
Bedarfen vor Ort ausrichten. Dabei ist uns besonders wichtig, dass
Schulsozialarbeit nicht die offene Kinder- und Jugendarbeit ersetzt und deshalb
auch nicht gegen Einrichtungen wie Jugendclubs oder Kinderangebote aufgerechnet
werden darf. Wir sind uns der finanziellen Herausforderung für die Kommunen
bewusst und setzen uns deshalb im Land für eine auskömmliche Finanzausstattung
und Notfallhilfen ein.
5.3Digitalisierung
Ein wichtiger Aspekt ist auch die digitale Ausstattung der
Bildungseinrichtungen. Wir möchten sicherstellen, dass alle Schulen über eine
moderne IT-Infrastruktur verfügen, um digitale Lernformate und Medienkompetenz
zu fördern. Dazu gehören schnelles Internet, schulweites WLAN,
Computerarbeitsplätze und interaktive Whiteboards. Wir möchten den Einsatz
digitaler Medien sinnvoll in den Unterricht integrieren und gleichzeitig
sicherstellen, dass Datenschutz und Privatsphäre gewahrt bleiben.
5.4Inklusion
Gute Bildung schafft Chancen für alle Kinder. Gute Bildung ist inklusiv. Wir
wollen die viel zu lange bestehende exklusive Bildungslandschaft in Sachsen-
Anhalt überwinden. Alle Kinder sollen die Möglichkeit haben, an Regelschulen zu
lernen. Dafür müssen Schulen auch physisch Barrieren abbauen. Dazu gehören
bauliche Maßnahmen wie barrierefreie Zugänge und Aufzüge, breite Türen und
Beleuchtungskonzepte ebenso, wie die Berücksichtigung von inklusiven
Lernkonzepten, das Vorhalten besonderer Materialen, Multiprofessionelle Teams an
unseren Schulen und die Stärkung der Förderkompetenzen bei unseren Lehrkräften.
Unser Ziel ist es, Bildungseinrichtungen zu schaffen, die Raum für kreatives
Denken, Lernen und soziale Interaktion bieten. Wir möchten optimale Bedingungen
schaffen, damit alle Schüler*innen ihr volles Potenzial entfalten können.
6. Kommunale Finanzen
Ein wichtiger Aspekt unserer kommunalen Politik betrifft die Finanzen unserer
Städte und Gemeinden. Wir setzen uns dafür ein, transparente und partizipative
Finanzstrukturen zu etablieren, die eine gerechte Verteilung der finanziellen
Ressourcen gewährleisten und die Bedürfnisse der Bürger*innen berücksichtigen.
Ein Instrument, das wir zur Stärkung der Bürgerbeteiligung einsetzen wollen, ist
der Bürger*innenhaushalt. Hierbei sollen die Bürger*innen direkt in den
Entscheidungsprozess über die Verwendung der kommunalen Finanzen einbezogen
werden. Durch partizipative Budgetverfahren können sie mitbestimmen, welche
Projekte und Maßnahmen Vorrang haben sollen und wie die finanziellen Mittel am
besten eingesetzt werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Gender Budgeting. Wir möchten sicherstellen,
dass geschlechtsspezifische Aspekte in den kommunalen Haushaltsplanungen
berücksichtigt werden. Durch eine geschlechtergerechte Finanzpolitik wollen wir
gleiche Chancen und Teilhabe für alle Bürger*innen fördern und bestehende
Geschlechterungleichheiten abbauen.
Die Förderung der kommunalen Wirtschaft und Wirtschaftsförderung ist ein
weiterer Schwerpunkt. Wir setzen uns für eine nachhaltige und
zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik ein, die lokale Unternehmen stärkt und
neue Arbeitsplätze schafft. Dabei ist uns die Zusammenarbeit mit den Stadt- und
Kreissparkassen als starke Partner in der Region besonders wichtig. Wir möchten
eine enge Verbindung zwischen der lokalen Wirtschaft und dem Finanzsektor
fördern, um die Wirtschaftsentwicklung vor Ort zu unterstützen.Wer regional
investiert, stärkt auch die finanziellen Spielräume für unsere Kommunen, bspw.
über die Gewerbesteuereinnahmen.
Die Tourismusförderung spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle in unseren
kommunalen Finanzstrategien. Wir möchten unsere Städte und Gemeinden als
attraktive Reiseziele positionieren und den Tourismus nachhaltig und
verantwortungsbewusst fördern. Dabei ist es uns wichtig, die lokale
Wertschöpfung zu stärken und die touristischen Angebote im Einklang mit
ökologischen und sozialen Kriterien zu gestalten.
Wir setzen uns dafür ein, dass öffentliche
Gelder nicht in Unternehmen investiert werden, die negative Auswirkungen auf
Umwelt und Gesellschaft haben. Stattdessen möchten wir Investitionen in
nachhaltige Projekte und Unternehmen fördern, die soziale Verantwortung
übernehmen und einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Auch
ökonomisch ist der Verzicht auf Investitionen in fossile Energien konsequent zu
verfolgen. Schon heute wirken Fonds ohne veraltete fossile Geschäftsmodelle
besser und mittelfristig wird das fossile Geschäftsmodell implodieren.
Die Kommunen stehen in der Verantwortung, u.a. EU-Fördermittel zur
Mitfinanzierung eigener Projektideen zu generieren. Wir fordern daher die
Landkreise und kreisfreien Städte auf, Fachstellen zur
Unterstützung von europäischen Förderanträgen einzuberufen. Diese Fachstellen
refinanzieren sich binnen kurzer Zeiträume, da sie Unternehmen, Verbänden und
kommunalen Einrichtungen zu einem erfolgreichen Antrag von Fördermitteln helfen,
ebendiese wurden in der Vergangenheit nicht genügend in Sachsen-Anhalt
abgerufen.
Kommunale Unternehmen sind für uns wichtige Partner, deren wirtschaftliches Handeln entscheidend ist für eine gerechtes und zukunftsweisendes Zusammenleben. In Anbetracht der anstehenden Aufgaben muss es absoluten Ausnahmecharakter haben, dass diese einen Teil ihrer Mittel an die jeweilige Kommune pauschal abführen. Sofern diese überhaupt Mittel abführen, müssen diese zielgerichtet verwendet werden für Investitionen in Projekte, die einen Zusammenhang zur Tätigkeit des jeweiligen Unternehmens haben.
7. Soziale Kommunen als Basis für Gerechtigkeit
vor Ort
Sozial gerechte und nachhaltige Kommunalpolitik erreicht und unterstützt alle
Bürger*innen in der Kommune. Das gilt besonders für diejenigen in persönlichen,
sozialen, finanziellen und/oder gesundheitlichen Notlagen Wir sind uns der
finanziellen Herausforderung für unsere Kommunen bewusst, diese Pflichtaufgabe
zu stemmen, aber sie ist ein Kernstück unserer sozialen Gesellschaft.
Solidarität und öffentliche Verantwortung müssen besonders den Vulnerablen der
Gesellschaft gelten, deshalb erfüllt uns das überall beobachtbare Abschmelzen
dieser Pflichtaufgaben innerhalb des vorhandenen Ermessensspielraums mit Sorgen.
Dies gilt vor allem mit Blick auf Schuldner*innen, Sucht- und
Gesundheitsberatungen und viele Teile der Jugendhilfe. Wir Bündnisgrüne sehen
diese Leistungen als gesellschaftliche und kommunale Pflichtaufgaben und räumen
ihnen entsprechende Priorität ein.
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden vielerorts als freiwillige Aufgaben
benannt. Wir betonen, dass es sich dabei um Pflichtaufgaben unserer Kommunen
handelt. Offene Angebote für Kinder und Jugendliche sind nicht nur als
Freizeitangebote relevant. Sie schaffen sozialen Ausgleich, eröffnen Chancen,
ermöglichen Selbstwirksamkeit und gestaltbare Freiräume. Diese Angebote sind
wichtiger Kitt der Gesellschaft und sorgen nachhaltig für lebenswerte Kommunen
für alle Generationen. Für uns Bündnisgrüne haben sie mindestens den gleichen
Stellenwert, wie Straßenbau und Infrastruktur. Dabei geht es nicht nur um das
Beibehalten bestehender Angebote, sondern auch um dauerhafte und belastbare
Partnerschaften mit freien Trägern und eine progressive Jugendhilfeplanung in
unseren Kommunen.
Wie alle Menschen in Sachsen-Anhalt besorgt uns die immer schwieriger werdende
Gesundheitsversorgung in Sachsen-Anhalt. Kommunen und Kreise sollen in
regionalen Gesundheitskonferenzen Lösungen finden, um die bedarfsgerechte
Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Das kann und wird zukünftig nicht immer
mit niedergelassenen Ärz:innen funktionieren.Mit einer neuen gesetzlichen
Rahmenbedingungen auf Bundesebene bietet sich eine größere Flexibilität, um auch
sektorenübergreifende Strukturen zu entwickeln. Wo Kliniken vor Ort sind, erst
Recht solche in kommunaler Trägerschaft, können und sollen diese, zum Beispiel
über MVZs oder integrierte Notfallpraxen eingebunden werden. Aber auch kommunale
Gesundheitszentren, Gemeinndepraxen mit rotierenden Sprechstunden,
Pflegeambulanzen oder interprofessionelle Polikliniken können vor Ort gute
Versorgung organisieren.
Wir setzen auf Pflege im Quartier und nehmen die Kommunen in die Pflicht, Wohn-
und Betreuungsformen zu erproben und zu gestalten, die Menschen jeden Alters ein
gemeinsames Leben in den Kommunen erlaubt.
Die Budgetierung der kommunalen Leistungen im Sozialbereich, die nicht selten zu
einer Unterversorgung führt, muss abgebaut werden. Gleichzeitig müssen
Angebotsstrukturen, da wo es möglich ist, auch über kommunale Wirkungskreise
hinaus interkommunal vernetzt werden.
Öffentliche Freizeitangebote müssen im Sinne der Teilhabestärkung für alle
erreichbar und nutzbar sein.
Gesundheitliches Wohlbefinden schließt ebenfalls den Teilbereich sexueller
Gesundheit ein. Nach wie vor ist bei vielen Menschen das Unwissen über HIV/AIDS
und andere sexuell übertragbare Infektionen, die Tabuisierung des Sprechens über
Sexualität sowie die Stigmatisierung normabweichender sexueller Lebensweisen
ausgeprägt. Hier gilt es mit einer lebensweltakzeptierenden Präventionsarbeit
anzusetzen. Selbsthilfeinstitutionen und -projekte müssen finanziell gefördert
und abgesichert werden. Hier gilt es die Arbeit der Beratungsstellen in den
größeren Kommunen, auch mit Angeboten für die breite Fläche des Landes zu
verknüpfen.
Für uns ist Zuwanderung ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Sachsen-Anhalt. Wir
setzen daher auf die Integration von Migrant*innen vor Ort. Die gelebte und
vielfältige Willkommenskultur der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Kommunen
dabei in vielen freiwilligen Initiativen starke Partner haben. Diese Initiativen
brauchen Unterstützung und Wertschätzung für ihre Arbeit, aber auch
hauptamtliche Unterstützung inner- und außerhalb kommunaler Verwaltungen.
Spracherwerb und die Chancen einer funktionierenden Nachbarschaft sind die
Schlüssel zum Ankommen in unserer Gesellschaft sind. Sprach- und
Integrationskurse müssen in ausreichender Zahl angeboten werden und so gestaltet
sein, dass sie insbesondere für Menschen, die Angehörige pflegen oder Kinder
betreuen, erreichbar sind. Gemeinsame Begegnungsorte sind dabei von besonderer
Bedeutung, nicht nur für die Integration, sondern auch für den grundsätzlichen
Zusammenhalt in Stadt und Land.
8. Kommunen in Bewegung bringen –
Sportlandschaft fördern
Die Zivilgesellschaft und wesentliche Freizeitangebote werden durch Sportvereine
getragen. Sie leisten eine wichtige Arbeit für den Zusammenhalt der
Gesellschaft. Auch Sportvereine sollen Orte sein, an denen Inklusion und
Integration gelebt wird und gesellschaftlicher Zusammenhalt wirksam sein kann.
Dafür braucht es entsprechende Förderung und Unterstützung der Vereine, die sich
auch innerhalb ihrer Strukturen für Diversität und Vielfaltsförderung einsetzen.
Ein breites Angebot an barrierefrei erreichbaren und kostenlos nutzbaren
Sportmöglichkeiten und Bewegungsorten im öffentlichen Raum bieteteine attraktive
Freizeitgestaltung und macht Gemeinden und Städte lebenswert.
Wir erleben im ganzen Land einen schleichenden Verfall öffentlicher
Sportanlagen, in Teilen bis zur Schließung. Dieser Trend muss aufgehalten
werden. Das werden Kommunen nicht alleine schaffen, können dabei aber
unterstützen.
Der Vereinssport muss in der Perspektive der Kommunen mehr Aufmerksamkeit
erhalten. Die Netzwerkarbeit mit Kitas und Schulen muss ausgebaut werden,
insbesondere wenn der volle Kalender an Ganztagsschulen ohnehin einschränkend
für die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen wirkt.
Sport findet nicht nur in Vereinsstrukturen, sondern auch im öffentlichen Raum
statt. Ganz egal ob im Dorf oder in der Stadt, überall ist der Bedarf an
öffentlich zugänglichem Raum für die individuelle sportliche Betätigung
gewachsen. Sportanlagen müssen zunehmend geöffnet werden und
generationsübergreifende Outdoor-Fitnessanlagen oder Leihsportgeräte eine
stärkere Rolle in den Kommunen spielen.
9. Kulturelle Vielfalt vor Ort erhalten und
fördern – Europa in den Kommunen stärken
Sachsen-Anhalt hat eine ausgeprägte Kulturlandschaft, die wir bewahren und
fördern wollen. Kultureinrichtungen leisten eine essentielle Arbeit in diesem
Land. Sie sind Orte der Bildung, Begegnung, Persönlichkeitsbildung und
Selbstreflexion - sie können auch als Spiegel der Gesellschaft betrachtet
werden, die sich künstlerisch
mit den Entwicklungen unserer Gellschaft auseinandersetzt. Kultur ist dabei so
vielvältig wie auch die Gesellschaft, aus der sie hervortritt. Diese
verschiedenen Formen der Kultur gilt es dabei gleichberechtigt zu erhalten und
fördern. Dazu gehören neben den Theatern und Museen auch Konzerte, Bibliotheken,
Denkmäler, lokale Geschichte, Vereine und eine Clubkultur. Dazu gehören aber
auch Freiräume, drinnen und draußen, wo Menschen Bildende Kunst ausprobieren und
ihre Stile & Techniken entwickeln können.
Kultur lebt von Teilhabe, die wir allen ermöglichen wollen und müssen. Kultur
muss dabei auch sozial verträglich gestaltet werden, sodass alle Menschen,
unabhängig ihrer Sozialisation oder finanziellen Möglichkeiten, die Chance haben
an ihr teilzunehmen. Angebote und Stätten, die auf der Bühne und hinter den
Kulissen gesellschaftliche Barrieren abbauen, sich um diskriminierungsfreie
Darstellung bemühen und Diversität ausprobieren statt nur Stereotype zu
wiederholen, sollten in der Kulturförderung im besonderen Maße gefördert werden.
Ticketpreise müssen so gestaltet werden, dass sie für alle Bürger*innen
erschwinglich sind. Dabei kann eine bessere Verfügbarkeit von Restkarten eine
Rolle spielen. Die gestalterische Teilnahme an Kunst und Kultur soll genauso
gefördert werden und Hemmnisse abgebaut werden, die die Teilhabe erschweren.
Verschiedene Räume haben unterschiedliche Bedürfnisse. Kultur ist nicht nur in
den Großstädten Sachsen-Anhalts erlebbar, sondern auch in ländlichen Räumen. Wir
setzen uns deshalb für bedarfsgerechte Angebote in ländlichen Räumen und in den
Städten ein. Diese müssen gleichberechtigt gefördert werden. Uns ist bewusst,
dass vor allem in ländlichen Räumen private Initiativen und Vereine die große
Vielfalt des kulturellen Programms stützen.
Besonders in ländlichen Räumen wollen wir dabei kulturelle Veranstaltungen
fördern, die privat organisiert werden. Die Förderung des ÖPNV spielt eine
wichtige Rolle, um Kultur für alle, insbesondere alte, junge und Menschen mit
Behinderung dabei auf ein gut ausgebautes Netz angewiesen, um sich selbstständig
im Land bewegen zu können. Auch können innovative Projekte wie
Bürger*innendialoge oder Erzählcafés Teil einer ausgeprägten Kulturlandschaft
sein.
Wir wollen kulturelle Instituionen vor Ort erhalten. Wir fordern, dass es keine
Schließungen von Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt gibt, die verschiedenen
Perspektiven Platz zur Darstellung in ihrem Genre machen. Seien es
beispielsweise Theater mit feministischen Stücken und hohem Frauenanteil. Seien
es Konzertspielstätten mit queeren, behinderten, migrantischen und of Color
Künstler*innen. Seien es Einrichtungen, die auch Kindern und Jugendlichen Platz
machen sich künstlerisch auszudrücken.
Die bereits bestehenden sollen dabei weiterhin gefördert werden und ausgebaut
werden. Kultur ist ein hohes Gut, das nicht zu gering gewertschätzt werden kann.
Die Kultureinrichtungen müssen niedrigschwellig für alle Bürger*innen erreichbar
und zugänglich sein. Wir unterstützen dabei alle Formen der kulturellen
Beteiligung, die das Miteinander und die demokratische Kultur fördern.
Bei der Finanzierung kultureller Veranstaltungen durch Steuergelder und
Fördermittel ist auf Diskriminierungssensitivität zu achten.
10. In der Mitte Europas – Europa in den Kommunen stärken
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN denken wir die Kommunal- und Europapolitik zusammen.
Mit der Kommunalwahl finden auch die Wahlen zum Europäischen Parlament statt.
Wir möchten unsere Städtepartnerschaften, die Frieden und Verständigung auf dem
Kontinent fördern, ausbauen und verstetigen. Wir möchten das europäische
Bewusstsein der Bevölkerung stärken und ihm Raum geben. Unsere Städte und
Gemeinden schaffen dies auch mit aktiver Teilnahme an Europäischen Themenwochen
wie zum Beispiel der Mobilitätswoche. Kommunale Azubis sollen die Möglichkeit
erhalten, an Erasmus+-Programmen teilzunehmen. Dies steigert die Attraktivität
der Ausbildungsberufe und die internationale Kompetenz unserer zukünftigen
Fachkräfte.
Von Zeile 669 bis 670 einfügen:
ebendiese wurden in der Vergangenheit nicht genügend in Sachsen-Anhalt
abgerufen.
Kommunale Unternehmen sind für uns wichtige Partner, deren wirtschaftliches Handeln entscheidend ist für eine gerechtes und zukunftsweisendes Zusammenleben. In Anbetracht der anstehenden Aufgaben muss es absoluten Ausnahmecharakter haben, dass diese einen Teil ihrer Mittel an die jeweilige Kommune pauschal abführen. Sofern diese überhaupt Mittel abführen, müssen diese zielgerichtet verwendet werden für Investitionen in Projekte, die einen Zusammenhang zur Tätigkeit des jeweiligen Unternehmens haben.
1 Einleitung
In den Städten, Gemeinden und Landkreisen wird Politik konkret gestaltet und
erlebt. Hier begegnen uns die Herausforderungen ganz handfest, hier laufen
Probleme auf und werden gelöst.
Im Angesicht des demografischen Wandels und den sich verändernden klimatischen
Bedingungen sieht sich Sachsen-Anhalt vor Herausforderungen, die nur durch eine
vorausschauende und ganzheitliche Kommunalpolitik bewältigt werden können. Dafür
treten wir Bündnisgrüne in Sachsen-Anhalt zur Kommunalwahl 2024 an.
Mit diesem Rahmenprogramm zur Kommunalwahl legen wir einen umfassenden Plan vor,
wie wir lebenswerte Städte und gesunde Gemeinden schaffen, die den Menschen in
all ihren Lebensbereichen gerecht werden. Von der Bewältigung des demografischen
Wandels über den Ausbau Erneuerbarer Energien bis hin zur Schaffung nachhaltiger
Verkehrslösungen – unsere Vision ist es, Kommunen zu schaffen, die resistent
gegen die klimatischen Veränderungen sind und gleichzeitig sozial gerecht,
vielfältig und inklusiv sind. In ländlichen Räumen von Sachsen-Anhalt wird ein
spürbarer Rückgang der Einwohner*innenzahl bis 2035 erwartet. Dies hat
Auswirkungen auf Bildung, Infrastruktur, soziale Dienste und Gemeinschaften. In
diesem Programm werden gezielte Maßnahmen vorgestellt, um die ländlichen Räume
zu beleben, junge Familien zu fördern, Fachkräfte anzuziehen und die Vielfalt
der Gemeinschaften zu bewahren.
Gleichzeitig wird die Bedeutung des Klimaschutzes hervorgehoben, da zunehmende
Hitze, Dürre und Starkregenereignisse schon jetzt real sind und eine zu lösende
Herausfroderung für unsere Gesellschaft sind. Die Förderung erneuerbarer
Energien, klimaresiliente Stadtplanung und Maßnahmen zur Reduzierung von
Umweltverschmutzung sind zentrale Elemente unseres Plans. Dabei ist Wohnen ein
grundlegendes Bedürfnis jedes Menschen. Dieses Programm setzt sich für sozialen
Wohnungsbau ein, der ökologisch ausgerichtet ist und den Bedürfnissen der
Menschen jeden Alters gerecht wird. Dabei werden alternative Wohnformen
unterstützt, um eine vielfältige und nachhaltige Wohnlandschaft zu schaffen.
Kommunale Bildungslandschaften zu erhalten und stärken ist in Zeiten einer
fatalen Bildungspolitik auf Landesebene eine Herausforderung. Ungeachtet dessen
sind für uns Bündnisgrüne moderne, sanierte und möglichst wohnortnahe
Bildungseinrichtungen der Garant für den Bildungserfolg von Kindern und
Jugendlichen.
Unser Programm strebt nach transparenten kommunalen Finanzen, die den Zielen der
Nachhaltigen Entwicklung entsprechen. Wir sehen die hohe Bedeutung des sozialen
Zusammenhalts und setzen uns für eine vielfältige Kulturpolitik ein, die
Menschen zur aktiven Mitgestaltung ermutigt. Die kommenden Jahre bieten die
Möglichkeit, eine positive Veränderung auf kommunaler Ebene herbeizuführen.
Dieses Programm ist eine Blaupause für eine zukunftsorientierte, nachhaltige und
inklusive Kommunalentwicklung in Sachsen-Anhalt. Wir wollen gemeinsam mit allen
Menschen die Weichen für eine lebenswerte und erfolgreiche Zukunft unserer
Städte, Gemeinden und Dörfer stellen.
2 Kommunalentwicklung
2.1 Lebenswerte Städte & Kommunen – Lebendige und sichere
Orte
Die ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt sind besonders betroffen vom
demografischen Wandel, das bedeutet die ältere Generation verschwindet und es
sind nicht mehr genügend junge Menschen da. Die 7. Regionalisierte
Bevölkerungsprognose geht in Sachsen-Anhalt von einem Rückgang der Einwohnerzahl
um 13 % bis 2035 aus. Das hat große Auswirkungen auf die verschiedensten
Bereiche.
Wir wollen sicherstellen, dass die Investitionen in gute und moderne Schulen und
Kindertagesstätten, auch vielen Kindern zugute kommen, und Fachpersonal
verfügbar ist, um sie zu begleiten und zu lehren. Wir wollen sicherstellen, dass
gute Straßen, Infrastruktur und öffentlicher Nahverkehr erhalten werden, weil
Menschen da sind, die die Angebote nutzen.
Wir brauchen Fachkräfte, um unsere Wirtschaftskraft zu erhalten und wir brauchen
Fachkräfte in den sozialen Bereichen, damit die Fachkräfte in der Wirtschaft
ihre Angehörigen, egal ob jung oder alt, gut und sicher betreut wissen.
Wir stehen vor einem tiefgreifenden Wandel, der sich noch verstärken wird - wenn
wir ihm nicht mit politischen Maßnahmen entgegenwirken. Wir wollen das. Deshalb
wollen wir Zuwanderung - aus allen Bundesländern und auch aus dem Ausland. Wir
wollen deshalb innerhalb der Kommunen eine Kultur fördern, in der alle Menschen,
die schon da sind oder noch kommen werden, vorurteilsfrei willkommen sind. Damit
ein gutes Ankommen möglich ist, wollen wir Freiwillige Feuerwehren und Vereine
besonders fördern, die Neubürger*innen aufnehmen und sie in ihrem Ankommen
unterstützen. Die Alternative sind aussterbende Orte.
Zu lebendigen Orten gehört auch eine vielfältige politische Teilhabe. Etabliert
ist in unserer kommunalen Demokratie die politische Mitwirkung und Teilhabe über
Vertretungen (repräsentativ), und über Bürger*innenbegehren bzw. -entscheide
(direkt). Wir wollen auf kommunaler Ebene zur politischen Beteiligung ergänzend
beratende Bürger*innenräte ermöglichen. In diesen gelosten Gremien beraten
Menschen themenbezogen als die Expert*innen für ihre Lebensrealitäten die
entsprechenden Vertretungen. Daraus entstehende Handlungsempfehlungen sind
parteiübergreifend, lebensnah und sachorientiert. Sie dienen der weiteren
Verwendung in repräsentativer oder direkt-demokratischer Teilhabe mit
Abstimmungsverfahren.
2.2 Lebenswerte Städte & Kommunen – Klimaresilienz und
Klimaanpassung
Alle wissenschaftlichen Studien prognostizieren für Sachsen-Anhalt eine Zunahme
von Hitze- und Dürreperioden und eine Zunahme von lokalen Starkregenereignissen.
Wir setzen uns für präventive Maßnahmen ein, um die Auswirkungen des
Klimawandels abzumildern. Dazu gehören Maßnahmen, die in Städten und Dörfern
Hitze abmildern können wie die Schaffung einer blau-grünen Infrastruktur durch
Straßenbäume, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Frei- und Wasserflächen. Der
Schutz vor Starkregen und das Auffangen von Regenwasser durch modernes
Wassermanagement nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ ist dabei der leitende
Gedanke und analog in den ländlichen Räumen "Schwammlandschaft". Dies beinhaltet
insbesondere die Schaffung von Retentionsflächen, naturnahen
Wasserrückhaltebecken und die Renaturierung von Gewässern zur Vorbeugung von
Überschwemmungen und zur Unterstützung der Grundwasserneubildung, sowie die
Renaturierung von Gewässern und Auenlandschaften und die Begrünung von
Freiflächen und landwitschaftlichen Flächen mit Hecken und Bäumen (z.B.
Agroforst), um ihre natürlichen Funktionen zu stärken.
Um Oberflächenwasser gezielt zurückzuhalten und Versickerungsmöglichkeiten zu
schaffen, setzen wir uns für die Schaffung von Rückhaltebecken, die
Renaturierung von Gewässern sowie für die Wiederbelebung von Dorfbrunnen ein.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gewährleistung einer ausreichenden
Löschwasserversorgung in den Kommunen. Das Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehren
in den ländlichen Räumen kann gar nicht hoch genug gewürdigt werden. Deshalb ist
es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass ausreichend Löschwasser zur
Verfügung steht. Gerade in ländlichen Räumen kann dies nicht immer über
Hydranten erreicht werden. Zusätzliche Entnahmestellen aus Zisternen, Teichen
oder anderen Behältern sind vielerorts notwendig. Wir setzen uns dafür ein, dass
die Kommunen ihrer Pflichtaufgabe nachkommen und orientieren uns beim Bedarf am
Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Gas- und Wasserverbandes (DVGW).
Auch die Infrastruktur der Straße muss zukünftig anders gestaltet werden: Dort,
wo es möglich und sinnvoll ist, sollen Tiefbeete oder Rigolen zur Straßen- und
Gehwegentwässerung Hochborde zur Wasserabführung ersetzen.
Weil wir in Sachsen-Anhalt ein großes Wasserproblem haben, ist Oberflächenwasser
gezielt zurückzuhalten und Versickerungsmöglichkeiten zu schaffen. Wir setzen
uns für die Schaffung von naturnahen Rückhaltebecken und die Renaturierung von
Gewässern ein. Insbesondere unterstützen wir Bestrebungen in der Landwirtschaft,
auf ihren Flächen Wasserrückhaltebecken zur eigenen Nutzung für Bewässerung
schwerpunktmäßig von Obst, Gemüse und Kartoffeln zu schaffen, sofern diese als
naturnahe und nicht versiegelte Gewässer angelegt werden.
Die Vermüllung unserer Umwelt, Gewässer bis hin zu den Weltmeeren ist ein
massives Problem. Hier heißt es global denken und lokal handeln. Die Stadt
Tübingen hat mit einer kommunalen Einwegsteuer das Müllproblem massiv reduziert.
Wir wollen diesen erfolgreichen Weg ebenfalls beschreiten.
2.3 Wohnungs(neu)bau – sozial, familienfreundlich und
ökologisch
Wir setzen uns im Bereich des Wohnungsbaus für eine soziale und ökologische
Ausrichtung ein. Dabei geht für uns die Erhaltung und Wiederbelebung vorhandener
und insbesondere der denkmalgeschützten Bausubstanz vor Neubau. Zusammen mit dem
Denkmalschutz erarbeiten wir tragfähige Konzepte für die Wiederbelebung
historischer Bausubstanz, insbesondere auch in den ländlichen Räumen. Unser Ziel
ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, der den Bedürfnissen der Menschen
gerecht wird und zugleich klima- und umweltfreundlich ist.
Wir legen großen Wert auf ökologischen Wohnungsbau. Wir unterstützen den Einsatz
erneuerbarer Energien wie Solarenergie und fördern energetische Sanierungen von
Bestandsgebäuden. Zudem setzen wir uns für den Einsatz umweltfreundlicher
Baumaterialien und eine nachhaltige Bauweise ein, um den ökologischen Fußabdruck
unserer Wohngebäude zu minimieren.
Mit den kommunalen Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften soll auf die
bedarfsorientierte Zusammenlegung von kleineren Wohnungen zu größeren,
familienfreundlicheren Wohnungen hingewirkt werden. Sie sollen geeignete
barrierefreie und bezahlbare Wohnmöglichkeiten für Senior*innen und Familien
vorhalten und neu schaffen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden insbesondere darauf
drängen, dass alle verfügbaren Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau
abgerufen werden, dort wo ein Bedarf existiert und erkannt wurde. Eine Wohnung
mit Stromversorgung und Heizung sind Grundlage für Teilhabe. Daher setzen wir
uns dafür ein, dass Stromsperren durch kommunale Versorgungsunternehmen nicht
erfolgen.
Wir setzen uns für eine verbindliche 20%-Quotierung von barrierefreiem Wohnraum
bei Neu- und Sanierungsbaumaßnahmen ein. Der Verkauf und die Vermietung von
barrierefreiem Wohnraum soll über ein freiwilliges Poolsystem für Menschen mit
akutem Bedarf gelenkt werden. Das erleichtert das Auffinden von verfügbaren
barrierefreiem Wohnraum.
Wir möchten sicherstellen, dass Wohnungen für alle Menschen zugänglich und
nutzbar sind, unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung.
Wir möchten weiterhin sicherstellen, dass Wohnen für alle bezahlbar bleibt. Dazu
setzen wir uns für die Bereitstellung von bezahlbaren Mietwohnungen sowie den
Erhalt und die Modernisierung des sozialen Wohnungsbaus ein. Zu diesem Zweck
sprechen wir uns auch für die Instrumente Erbbaurecht und Erbbaupacht aus.
2.4 Alternative Wohnformen
Wir erkennen an, dass die traditionellen Wohnmodelle nicht für jeden Menschen
geeignet sind und dass es eine wachsende Nachfrage nach flexibleren und
gemeinschaftlichen Wohnkonzepten gibt. Deshalb setzen wir uns für die
Unterstützung und Entwicklung von alternativen Wohnformen ein.
Gemeinschaftliches Wohnen bietet die Möglichkeit, Wohnraum gemeinsam zu nutzen
und ein aktives Miteinander zu gestalten. Dies umfasst beispielsweise
Mehrgenerationenhäuser, in denen unterschiedliche Altersgruppen unter einem Dach
leben und voneinander profitieren können. Ebenso fördern wir das Zusammenleben
von Menschen mit ähnlichen Interessen oder Lebensstilen, wie beispielsweise
Wohngemeinschaften oder gemeinschaftliche Wohnprojekte (sogenannte
Hausprojekte).
Darüber hinaus setzen wir uns für alternative Wohnkonzepte wie Tiny Houses,
Bauwägen und Modulhäuser ein. Diese bieten kostengünstigen und
ressourcenschonenden Wohnraum, der flexibel an verschiedene Bedürfnisse und
Lebenssituationen angepasst werden kann. Durch die Förderung solcher innovativen
Wohnmodelle möchten wir alternative Wohnmöglichkeiten schaffen und legalisieren,
die bezahlbar, nachhaltig und sozial verträglich sind.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Förderung von genossenschaftlichem
Wohnen. Genossenschaften sowie städtische Wohnungsunternehmen ermöglichen den
Bewohner*innen eine aktive Teilhabe am Wohnprojekt und bieten langfristige
Sicherheit sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten. Wir unterstützen die Gründung und
den Ausbau von genossenschaftlichen Wohnprojekten, um eine breite Vielfalt an
Wohnmöglichkeiten zu schaffen.
Neben diesen genannten alternativen Wohnformen ist es uns ein Anliegen,
bestehende Leerstände und Brachflächen zu nutzen und umzufunktionieren. Durch
die Umnutzung von leerstehenden Gebäuden oder die Konversion von Industrie- und
Gewerbegebieten können wir wertvollen Wohnraum schaffen und gleichzeitig die
Nachverdichtung bei gleichzeitiger ökologischer Aufwertung in bereits bebauten
Gebieten reduzieren.
2.5 Soziale Quartiersplanung der Kommunen
Im Kontext der Raumplanung legen wir großen Wert auf soziale Aspekte. Unser Ziel
ist es, lebenswerte und inklusive Gemeinden zu schaffen, in denen sich alle
Menschen willkommen und wohlfühlen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere die
Bedürfnisse von benachteiligten Gruppen und setzen uns für soziale Gerechtigkeit
ein.
Bei der Planung neuer und Umgestaltung besteheender Wohngebiete achten wir auf
eine ganzheitliche Quartiers- bzw. Bebauungsplanentwicklung sowie auf eine
Bürger*innenbeteiligung, die so viele Menschen wie möglich erreicht. Denn
Raumplanung für eine gute Zukunft muss die Bedürfnisse aller Menschen
berücksichtigen. Sie soll dazu führen, dass sich Menschen unterschiedlicher
Generationen und Herkünfte leichter begenen können. Dazu gehört eine möglichst
barrierefreie Planung von Geh- und Radwegen sowie Straßen und öffentliche
Gebäude.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Förderung von sozialen Initiativen und
Vereinen. Wir unterstützen ehrenamtliches Engagement und setzen uns dafür ein,
dass Bürger*innen die Möglichkeit haben, aktiv am gesellschaftlichen Leben
teilzunehmen und sich einzubringen. Dies stärkt den sozialen Zusammenhalt in
unseren Gemeinden und fördert das Miteinander.
Neben Wohnraum berücksichtigen wir die Schaffung von sozialen Infrastrukturen
wie Kindergärten, Schulen, Nahversorgungsmöglichkeiten, Gesundheitseinrichtungen
und Grünflächen.
Darüber hinaus sollten neue Quartiere nur dort geschaffen werden, wo bereits
oder in naher Zukunft Öffentlicher Verkehr eine klimaschonende Mobilität
ermöglicht.
Wir setzen uns für die Förderung von sozialen Angeboten und Dienstleistungen
ein. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Gemeinden über eine vielfältige
soziale Infrastruktur verfügen, die den Bedürfnissen der Bewohner*innen gerecht
wird. Dazu zählen unter anderem Angebote im Bereich der Kinderbetreuung, der
Jugend- und Seniorenarbeit, der Integration von Migrant*innen sowie der
Unterstützung von benachteiligten Gruppen.
3 Klimaschutz
3.1 Flächen ausweisen – vom Bebauungsplan zur Regionalen
Planungsgemeinschaft
Um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, ist es wichtig, geeignete
Flächen für deren Nutzung auszuweisen. Hierbei setzen wir uns für das Netto-0-
Flächenziel ein, um Versiegelung und Landschaftsverbrauch zu minimieren.
Statt einer zersiedelten Bebauung streben wir eine gezielte Flächennutzung an,
die den Anforderungen des Regionalen Entwicklungsplans (REP) entspricht. Durch
eine konsequente Umsetzung des REP können wir Flächen für erneuerbare Energien
ausweisen, ohne dabei wertvolle landwirtschaftliche oder natürliche Flächen
unnötig zu beeinträchtigen. Dafür bieten sich auch besonders vertikale
Photovoltaik-Anlagen an.
Wir wollen die Umwandlung von Flächen für den Bau von Photovoltaik-Anlagen,
Windparks und anderen erneuerbaren Energieprojekten vorantreiben. Hierbei achten
wir darauf, dass die Planung und Umsetzung im Einklang mit ökologischen und
landschaftsplanerischen Aspekten steht. Naturschutzgebiete und ökologisch
sensible Gebiete sollen dabei geschützt und nicht beeinträchtigt werden. Dafür
sollten die Kommunen auch Solarkataster erstellen lassen.
Durch die große Wirtschaftlichkeit von Freiflächenphotovoltaik, zu der auch
Agri-PV zählt, gibt es auch eine große Nachfrage nach Acker- und
Grünlandflächen. Wir werden deshalb in den Gemeinden initiieren, dass dort
gemeindliche PV-Konzepte mit Positiv- und Ausschlusskriterien für den Standort
und projektbezogene Bedingungen erarbeitet und vorhabensbezogen als
Voraussetzung für den B-Plan angewendet werden. Bei der Privilegierung von
Freiflächenphotovoltaik setzen wir uns dafür ein, dass auch bei diesen Flächen
die Gemeinde einen Einfluss auf die Gestaltung derartiger Anlagen hat und die
Belange der Bewohner*innen angrenzender Wohnbebauungen Beachtung finden.
Zudem setzen wir uns dafür ein, dass eine dezentrale Energieerzeugung gefördert
wird. Durch die Ausweisung von Flächen für erneuerbare Energien in der Nähe von
Siedlungsgebieten können kurze Transportwege und eine effiziente Nutzung der
erzeugten Energie gewährleistet werden. Dies stärkt auch die regionale
Wertschöpfung und schafft Arbeitsplätze vor Ort.
Wie befürworten deshalb Windparks, Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie Agri-
Photovoltaikanlagen in den Kommunen Sachsen-Anhalts. Dabei sollten jedoch die
Kommunen vor Ort finanziell beteiligt werden sowie hohe ökologische Standards
gelten, die über die Eingriffs- und Ausgleichsflächen hinausgehen. Dafür sollten
die Kommunen sowie die Regionalen Planungsgemeinschaften verstärkt geeignete
Flächen in Verbindung mit verbindlichen Kriterien ausweisen.
Der Bund hat mit dem Klimaanpassungsgesetz eine Vorlage geleistet, auf deren
Grundlage wir uns für eine kommunale Klimaanpassungsstrategie inkl.
Hitzeschutzplan einsetzen. Dieser muss in der Stadtplanung konsequent
berücksichtigt werden.
3.2 finanzielle Beteiligung der Kommunen an EE-Projekten
Die finanzielle Beteiligung der Kommunen an erneuerbaren Energieprojekten ist
ein wesentlicher Aspekt, um den Ausbau nachhaltiger Energiequellen
voranzutreiben. Wir setzen uns dafür ein, dass Kommunen die Möglichkeit
erhalten, sich aktiv an solchen Projekten zu beteiligen und dadurch sowohl
ökologische als auch ökonomische Vorteile zu erlangen. Insbesondere sorgen wir
dafür, dass kommunale Energieunternehmen wie die Stadtwerke aktiv die
Energiewende vor Ort vorantreiben, durch eigene Erzeugung regenerativer Energien
sowie durch Beratungsangebote für die Bevölkerung. Wir sorgen dafür, dass die
Stadtwerke in kommunaler Hand bleiben.
Durch finanzielle Beteiligungen können Kommunen direkte Mitbestimmung und
Kontrolle über die Entwicklung und Umsetzung von erneuerbaren Energieprojekten
erlangen. Dies ermöglicht es ihnen, die Energiewende auf lokaler Ebene
mitzugestalten und die Nutzung erneuerbarer Energien in ihrer Gemeinde
voranzutreiben. Dabei kann es sich beispielsweise um Investitionen in Solar-
oder Windenergieanlagen handeln, bei denen die Kommunen selbst als
Teilhaber*innen auftreten.
Darüber hinaus ermöglicht die finanzielle Beteiligung der Kommunen an
erneuerbaren Energieprojekten eine langfristige Einnahmequelle. Durch die
Erzeugung und den Verkauf von sauberem Strom können die Kommunen ihre
finanzielle Unabhängigkeit stärken und Mittel für weitere nachhaltige Projekte
generieren. Dies eröffnet auch die Möglichkeit, die Gewinne in die Förderung von
Energieeffizienzmaßnahmen, die Unterstützung von sozialen Projekten oder die
Verbesserung der Infrastruktur zu investieren.
Auch Bürger*innenstrom sollte stärker in den Fokus genommen werden. Durch die
günstige Direktvermarktung an Anlieger*innen können die Akzeptanz aber auch der
günstige Strom- und Wärmebezug für die Bürger*innen geschaffen werden.
Unser Ziel ist es, den Kommunen die finanzielle Beteiligung an erneuerbaren
Energieprojekten zu erleichtern und sie dabei zu unterstützen, ihre
Energiewendeziele zu erreichen. Wir möchten die Vorteile der erneuerbaren
Energien in den Gemeinden stärken und gleichzeitig die finanzielle Stabilität
und Nachhaltigkeit der Kommunen fördern. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen
Kommunen, Energieversorgern und Bürger*innen können wir eine erfolgreiche
Energiewende auf lokaler Ebene erreichen.
Wir treiben die Wärmewende in den Kommunen aktiv voran. Vor allem in
geschlossenen Denkmalbeständen wird der Fernwärmenutzung eine zentrale Bedeutung
zukommen müssen. Wir unterstützen unsere Stadtwerke beim Ausbau entsprechender
Fernwärmenetze. Die kommunale Wärmeplanung muss auch Möglichkeiten zur Nutzung
oberer Grundwasserschichten zur Wärmeerzeugung mit den besonders effizienten
Wasser-Wasser-Wärmepumpen in Betracht ziehen, hierfür die nötigen geologischen
Informationen erarbeiten, öffentlich bereitstellen und Hauseigentümer*innen
entsprechende Beratungsangebote machen.
Wir setzen uns für Erleichterungen für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte)
ein. Dazu gehört neben der Sensibilisierung der Vermieter*innen ein kommunales
Förderprogramm.
3.3 Flächenentsieglung
Wir setzen uns dafür ein, die Flächenversiegelung zu reduzieren und den Prozess
der Flächenentsiegelung voranzutreiben. Dies ist ein wichtiges Anliegen im
Bereich des Klimaschutzes und der nachhaltigen Kommunenentwicklung.
Um die Flächenversiegelung zu reduzieren, fördern wir eine
verantwortungsbewusste und vorausschauende Stadt- und Gemeindeplanung. Dabei
liegt der Fokus auf einer nachhaltigen Nutzung bereits versiegelter Flächen und
der Vermeidung von weiterer Versiegelung. Wir möchten Brachflächen
revitalisieren und vorhandene versiegelte Flächen sinnvoll nutzen, um den
Flächenverbrauch zu minimieren.
Gleichzeitig setzen wir uns für die Flächenentsiegelung ein, indem wir
versiegelte Flächen zurückgewinnen und in natürliche oder durchlässige
Oberflächen umwandeln. Dies trägt zur Verbesserung des Wasserhaushalts, zur
Förderung der Biodiversität und zur Schaffung von Grünflächen bei. Dabei ist uns
die enge Zusammenarbeit mit Bürger*innen, lokalen Organisationen und
Expert*innen wichtig, um die Akzeptanz und Unterstützung für diese Maßnahmen zu
gewährleisten.
4. Umweltschutz, Biodiversität, Landwirtschaft
und naturnaher Tourismus
4.1. Förderung der Biodiversität
Neben der Klimakrise bedroht vor allem der Rückgang der Biodiversität unsere
Lebensgrundlagen. Gerade vor Ort, auf kommunaler Ebene, bestehen zahlreiche
Möglichkeiten, die Biodiversität zu schützen und zu fördern.
Die Pflege kommunaler Grünflächen, aber auch die Bewirtschaftung von
Straßenbegleitflächen, ist auf biologische Vielfalt und den Insektenschutz
auszurichten. Wir unterstützen nachdrücklich, dass sich unsere Kommunen dem
Bündnis Kommunen für die biologische Vielfalt anschließen, dem bereits 367
deutsche Städte, Gemeinden und Landkreise angehören, und in dem die dazu
erforderlichen Erfahrungen und Kompetenzen ausgetauscht werden können.
Wir wollen kommunale Wohnungsunternehmen unterstützen, ihre Grünflächen
Mieter*innen zur eigenen Gestaltung zu überlassen. Durch Mieter*innengärten
werden Umweltbildung und Eigeninitiative, Miteinander, Nachhaltigkeit und
Erholung gefördert. Gleichzeitig bieten kleinteilige Gartenräume Rückzugsorte
und Lebensräume für Insekten und Kleinlebewesen. Bei Teilflächen öffentlicher
Flurstücke, die von Landwirtschaftsbetrieben unter den Pflug genommen wurden
(z.B. an Wegrändern, Uferstreifen, etc.), setzen wir uns dafür ein, dass ehemals
überpflügte Flurstücke Orte der Artenvielfalt werden und Kommunen dies aktiv
angehen. Die zunehmende “Veräunung der Landstaft” stellt ein immer größer
werdendes Problem für die freie und ungehinderte Durchquerung der Landschaft
durch Wild dar. Wir setzen uns dafür ein, dass die Kommunen sowohl die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch die Errichter*innen von Umzäunungen
für die Bedürfnuisse der Wildtiere sensibilisieren und eine Habitatvernetzung
stärker berücksichtigen.
4.2. Öffentliche Flächen gemeinwohlorientiert bewirtschaften
Unbebaute Grundstücke in kommunalem Eigentum sollen grundsätzlich
gemeinwohlorientierten, und vorrangig ökologischen Funktionen dienen. Bei
Verpachtungen landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen müssen
strenge Vorgaben gelten. Wir setzen uns dafür ein, dass die im öffentlichen
Eigentum befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Flächen von den Kommunen
nach Gemeinwohlkriterien verpachtet werden und sich an bereits bewährten
Initiativen und deren Kriterien orientieren. Kriterien können z.B. sein: der
Aufbau von Feldgehölzen mit hihem Wert für die Artenvielfalt (z.B. Streuobst,
Wildrosen), Blühstreifen, vielgliedrige Fruchtfolgen von mindestens 5
Fruchtfolgegliedern und der Verzicht auf chemisch-snsthetische
Pflanzenschutzmittel. Bei kommunalen forstwirtschaftlichen Flächen wollen wir
den Aufbau von Laubmischwäldern mit Obst- und Wildobstbäumen und einem Anteil
von mindestens 10% unbewirtschafteter Fläche. Wir setzen uns dafür ein, dass
diese Vorgaben bei Neuverpachtungen und bei der Verlängerung auslaufender
Pachtverträge umgesetzt werden und die Möglichkeit bei allen kommunalen
Verpachtungen entsprechenede Beratungsangebote in Anspruch zu
nehmen,kommuniziert und unterstützt werden. Gemeinwohlorientierte Nutzungen
durch lokale Vereine wie Streuobstvereine, urban Gardening und solidarische
Landwirtschaft müssen grundsätzlich Vorrang haben. Einen Verkauf öffentlicher
kommunaler Flächen werden wir nicht unterstützen.
4.3. Naturnaher Tourismus
Wir wollen naturnahen Tourismus und Umweltbildung fördern. Wir setzen uns ein
für einen flächendeckenden naturverträglichen Tourismus, an dem alle Orte Anteil
haben, beispielsweise durch den Ausbau von Weitwander- oder Radwegen und Loipen,
anstelle sogenannter „Leuchtturmprojekte“, die vor allem den Massentourismus
ansprechen sollen.
4.4. Stärkung des kommunalen Umwelt- und Tierschutzes
Die Einhaltung von Natur- und Tierschutzgesetzen ist eines unserer Kernanliegen
und wir unterstützen die Natur- und Tierschutzverbände bei ihrem Streiten dafür.
Verstöße gegen Naturschutzgesetze, wie etwa das Roden von Streuobstbeständen,
Entfernen von Wildheckenstrukturen, müssen durch die zuständigen Kreisbehörden
konsequent verfolgt werden. In den letzten Jahren haben Berichte über
tierquälerische Haltungsbedingungen in einigen nutztierhaltenden Betrieben
schockiert. Wir fordern vollumfängliche intensive und, wie vorgeschrieben,
unangekündigte veterinärmedizinische tierschutzrechtliche Kontrollen durch die
zuständigen Veterinärbehörden. Der Tierschutz muss unbedingt eingehalten werden,
auch um solche Landwirtinnen und Landwirte, die gut und fair Lebensmittel
produzieren vor dem Imageschaden durch schwarze Schafe zu bewahren. Die
kommunalen Aufsichtsbehörden müssen dazu finanziell gestärkt und mit ausreichend
Personal ausgestattet werden. Dafür fordern wir, dass die Kommunen befähigt
werden kostendeckenede Gebühren zu erheben. Festsetzung und Umsetzung von
ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen vollständig im
Kompensationsverzeichnis verzeichnet und im Internet öffentlich transparent
gemacht zugänglich gemacht werden. Die Kommunen sollen dazu ihrer Pflicht
nachkommen, die erforderlichen Daten der zuständigen Landesbehörden regelmäßig
und zeitnah zu übermitteln.4.5 ErnährungswendeWir setzen uns dafür ein, dass die
Kreise, Gemeinden und Städte bevorzug in der Gemeinschaftsverpflegung (z.B.
Kitas und Schulmensen, Senioreneinrichtungen) und bei öffentlichen
Veranstaltungen vermehrt Gerichte und Lebensmittel aus klimaangepasste Pflanzen
(z.B. Buchweizen, Linsen und Kichererbsen) und anderen regional und saisonal
erzeugte Lebensmittel auf den Teller bringen.
Darüber hinaus setzen wir uns für das Konzept der „Essbaren Städte“ ein.
4 Mobilität
4.1 Öffentlicher Personennahverkehr
Ein zentraler Bestandteil unserer Verkehrspolitik ist die Weiterentwicklung des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Sachsen-Anhalt. Wir sind uns bewusst,
dass es Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Räumen gibt und setzen
uns dafür ein, diese Disparitäten zu überwinden und ein gut ausgebautes und
attraktives öffentliches Verkehrsnetz in allen Regionen zu schaffen.
In den ländlichen Räumen möchten wir den ÖPNV so gestalten, dass er den
Bedürfnissen der Menschen gerecht wird. Das bedeutet eine Stundentaktung der
Bus- und Bahnverbindungen, um eine zuverlässige und regelmäßige Anbindung an die
umliegenden Gemeinden und Städte zu gewährleisten. Wir setzen uns für flexible
Konzepte sowie Konzepte nach Nachfrage (On-Demand) wie Rufbusse und Bürgerbusse
ein, um auch abgelegene Gebiete anzubinden und Mobilität für alle Bürger*innen
sicherzustellen. Zudem möchten wir innovative Lösungen wie Elektrobusse,
autonome Kleinbusse und alternative Antriebstechnologien fördern, um die
ländlichen Räume umweltfreundlicher zu gestalten. Ebenso braucht es abgestimmte
Takte mit den Bahnverbindungen sowie auch landkreis- und
bundeslandübergreifenden Verbindungen.
In städtischen Gebieten legen wir besonderen Wert auf ein gut ausgebautes und
attraktives öffentliches Verkehrsnetz. Dazu gehört eine hohe Taktung der Bus-
und Bahnverbindungen, um kurze Wartezeiten und eine effiziente Mobilität zu
gewährleisten. Wir möchten den Einsatz von emissionsarmen und barrierefreien
Fahrzeugen vorantreiben, um die Luftqualität zu verbessern und allen Menschen
eine uneingeschränkte Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen. Zudem wollen wir die
Infrastruktur des ÖPNV ausbauen, indem wir neue Haltestellen, Linien und
Verbindungen schaffen, den Ausbau von Fahrradabstellplätzen an den Haltestellen
fördern und moderne digitale Informations- und Ticketing-Systeme einführen.Dazu
gehört auch, sozial verträgliche Ticket- und Abopreise ernsthaft zu diskutieren
und umzusetzen.
Dafür braucht es auch geeignete und attraktive Schnittstellen zwischen ÖPNV und
Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Es müssen die regionalen und lokalen Busse im
integralen Taktfahrplan mit den entsprechenden Eisenbahnen abgestimmt werden.
Öffentlicher Personennahverkehr sollte deutlich mehr als Schüler*innenverkehr
sein.
Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, den ÖPNV mit anderen Verkehrsmitteln wie
dem Fahrrad, dem E-Scooter oder dem Carsharing zu vernetzen. Die Mitnahme von
Fahrrädern, Kinderwagen und Rollstühlen soll in allen öffentlichen
Verkehrsmitteln gewährleistet sein. An Umstiegspunkten braucht es Verleih- und -
parksysteme, die direkt an den Haltestellen vorangetrieben werden. Dadurch
sollen umweltfreundliche Mobilitätsalternativen gefördert und der Umstieg auf
den ÖPNV erleichtert werden.
Unser Ziel ist es, den ÖPNV in Sachsen-Anhalt zu einem attraktiven,
zuverlässigen, sicheren und umweltfreundlichen Verkehrssystem auszubauen, das
den Bedürfnissen der Menschen in ländlichen und städtischen Räumen gleichermaßen
gerecht wird. Wir möchten eine nachhaltige Mobilität fördern, die die
Verkehrsdichte reduziert, die Umwelt schützt und allen Bürger*innen eine
komfortable und erschwingliche Fortbewegung ermöglicht.
Die Finanzierung des ÖPNV insgesamt muss zukünftig anders gesaltet werden. Das
Deutschlandticket aber auch die Herausforderungen in den ländlichen Räumen
verlangen eine Anpassung der Finanzierungsstruktur. Die Gemeinden brauchen mehr
Geld für ihren regionalen ÖPNV vom Kreis und Land. Um die fachliche Kompetenz in
den Kommunen in Bezug auf den ÖPNV zu steigern, braucht es
Mobilitätsmanager*innen in den Kreisen. Sie sollen den Umweltverbund - also das
Zufußgehen, das Radfahren und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs -
voranbringen. Sie sollen Fördermittel akquirieren und die Zuständigkeit für
Kommunale Radverkehrspläne sowie Fußwegepläne verantworten. Als vermittelnde
Kompetenzschnittstelle sollen sie zudem zwischen Aufgabenträger, NASA und
Landespolitik vermitteln, sowie die interkommunale Abstimmung von
Mobilitätsangeboten vorantreiben.
4.2 Radverkehr
Unsere Idee für eine bessere Verkehrssituation in den Städten und Gemeinden ist
es, mehr und bessere Wege für Fahrradfahrer*innen zu schaffen. Das bedeutet,
dass wir sichere und gut ausgebaute Radwege brauchen, die zwischen den
verschiedenen Orten verbunden sind. Diese Radwege sollen so gestaltet sein, dass
sie für alle Menschen leicht zugänglich und angenehm zu befahren sind.
Wir möchten uns dafür einsetzen, dass die Radwege regelmäßig gepflegt und
instandgehalten werden. So können wir sicherstellen, dass sie immer in einem
guten Zustand sind und keine Gefahr für Fahrradfahrer*innen darstellen. Dazu
gehört auch, dass im Winter der Schnee geräumt wird, um die Sicherheit zu
gewährleisten.
Außerdem möchten wir die Anzahl der Radwege erhöhen. Das bedeutet, dass wir neue
Radwege an wichtigen Straßen, in Wohngebieten, Gewerbegebieten und touristischen
Gebieten bauen möchten. So wird es einfacher und sicherer, mit dem Fahrrad zu
fahren, egal wo man hinmöchte. Dafür braucht es auch mehr Fachpersonal, wie
Fachplaner*innen oder Rad- bzw. Mobilitätsbeauftragte, in den entsprechenden
Verwaltungseinheiten.
Wir wollen die positiven Seiten des Fahrradfahrens hervorheben und allen
Menschen zeigen, dass es viele Vorteile hat. Zum Beispiel ist es gut für die
Gesundheit, hilft dabei, die Umwelt zu schützen und entlastet den Verkehr. Wir
möchten, dass Fahrradfahren als eine attraktive und umweltfreundliche
Möglichkeit der Fortbewegung gesehen wird. Dafür sollen die Kommunen auch enger
mit der Verkehrswacht, dem ADFC, der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher
Kommunen sowie der Aktion Stadtradeln zusammenarbeiten.
Um der Besonderheit in ländlichen Räumen Rechnung zu tragen, wo Mobilität häufig
nur über PKW sichergestellt werden kann, setzen wir uns für die Schaffung von
Park & Ride-Parkplätzen – in Kombination mit Ladesäulen für E-Fahrräder und -PKW
an Bahnhöfen ein. Dafür braucht es mehr Förderprogramme, insbesondere für die
ländlichen Räume und mit niedriegen Eigenanteilquoten.
4.3 Fußverkehr und Barrierefreiheit
Wir setzen uns für eine fußgängerfreundliche Gestaltung unserer Städte und
Gemeinden sowie die Förderung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ein. Der
Fußverkehr spielt eine zentrale Rolle für eine nachhaltige und lebenswerte
Mobilität. Daher ist es unser Ziel, die Bedingungen für Fußgänger*innen zu
verbessern.
Wir möchten Maßnahmen ergreifen, um das Sicherheitsgefühl der Menschen zu
stärken und das Unfallrisiko für Fußgänger*innen zu reduzieren. Dazu gehören
beispielsweise die Ausweitung verkehrsberuhigter Bereiche mit
Schrittgeschwindigkeit, die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an gefährlichen
Straßenabschnitten, die Verbesserung der Sichtbarkeit durch ausreichende aber
effiziente und dimmbare, sensorengesteuerte Beleuchtung, die Umgestaltung von
Kreuzungen und Einmündungen sowie die Trennung von Fuß- und Radwegen, um
Konfliktsituationen zu minimieren.
Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, die Erreichbarkeit von Orten für alle
Menschen zu gewährleisten. Wir setzen uns für eine barrierefreie Gestaltung des
öffentlichen Raums ein, die es Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und
jungen Familien ermöglicht, sich uneingeschränkt und selbstständig in der Stadt
zu bewegen. Dazu gehört der Abbau von Hindernissen wie Treppenstufen, unebenen
Gehwegen, nicht-barrierefreien Haltestellen und Bahnhöfen sowie engen
Durchgängen. Wir möchten den Ausbau von barrierefreien Rampen, Aufzügen und
taktilen Leitsystemen vorantreiben, um allen Menschen eine barrierefreie
Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen.
Auch die Bereitstellung von ausreichenden und gemütlichen Sitzgelegenheiten,
schattenspendenden Bäumen und öffentlichen Toiletten, bei denen barrierefreie
Anlagen die Norm anstatt die Ausnahme sind, ist uns ein Anliegen, um den Komfort
und die Aufenthaltsqualität für Fußgänger*innen zu verbessern. Zudem setzen wir
uns für eine ansprechende Gestaltung des Fußwegenetzes ein, um den Fußverkehr zu
fördern und attraktiv zu gestalten. Dazu gehören breite Gehwege, ansprechende
Gestaltungselemente wie Bepflanzungen und Kunstwerke sowie eine gute
Beschilderung, um die Orientierung zu erleichtern.
Wir möchten sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Alter, ihrer
Mobilität oder ihrer körperlichen Verfassung, sich sicher und bequem zu Fuß
bewegen können. Eine barrierefreie und zugängliche Stadt ist nicht nur ein
Gewinn für die Lebensqualität, sondern auch ein Ausdruck von sozialer
Gerechtigkeit und Chancengleichheit.
4.4 Motorisierter Individualverkehr
Eine zentrale Herausforderung im Bereich Verkehr ist der motorisierte
Individualverkehr. Wir sind uns bewusst, dass das Auto für viele Menschen ein
wichtiges Fortbewegungsmittel ist, aber gleichzeitig wollen wir eine ökologisch
nachhaltige Verkehrsentwicklung fördern und den Einsatz von umweltfreundlichen
Alternativen unterstützen.
Um den Umstieg auf klimafreundlichere Mobilitätsformen zu erleichtern, setzen
wir uns für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ein. Wir
wollen sicherstellen, dass es ausreichend Ladestationen in unseren Städten und
Gemeinden gibt, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Dadurch
möchten wir Anreize schaffen, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen
und somit den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren.
Darüber hinaus setzen wir uns für eine verstärkte Förderung des Carsharings – in
Stadt und Land ein. Carsharing ermöglicht es mehreren Personen, sich ein
Fahrzeug zu teilen, ein z. B. Elektrofahrzeug auszuprobieren und reduziert die
Anzahl der benötigten Autos auf den Straßen und in den Quartieren. Wir möchten
den Ausbau von Car-Sharing- und Dorfauto Initiativen insbesondere in ländlichen
Räumen und auf Basis von Elektrofahrzeugen vorantreiben und die
Rahmenbedingungen für eine effiziente und nachhaltige Nutzung von geteilten
Fahrzeugen verbessern – dazu gehört auch eine flächendeckende Ladeinfrastruktur.
sowie die Umwidmung weiterer Parkplätze für das Carsharing.
Wir wollen die Verkehrssicherheit in unseren Kommunen verbessern und den
Verkehrsfluss optimieren. Deshalb sollten sich alle Kommunen in Sachsen-Anhalt
der Initiative Lebenswerte Städte anschließen. Die Initiative setzt sich
gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden
dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet,
flexibel und ortsbezogen. Der Schritt in mehr Bereiche mit Tempo 30 sowie
verkehrsberuhigte Bereiche sollte stärker vorangetrieben werden.
5 Bildung
5.1 Gebäudestrukturen
Ein besonderer Fokus liegt auf der Gestaltung und Modernisierung der
Gebäudestrukturen in unseren Bildungseinrichtungen. Wir möchten sichere, moderne
und inspirierende Lernumgebungen schaffen, die den Anforderungen einer
zeitgemäßen Bildung gerecht werden.
Unser Ziel ist es, die Infrastruktur unserer Schulen, Kindergärten und anderen
Bildungseinrichtungen kontinuierlich zu verbessern. Dazu gehört die Sanierung
von Schul- und Kitagebäuden, um optimale Lernbedingungen zu schaffen. Wir
fordern die Erhaltung der Schule, insbesondere der Grundschule auch in
ländlichen Räumen vor Ort. Wir setzen uns für eine kindgerechte Gestaltung der
Räumlichkeiten ein, die den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entspricht
und Raum für kreatives Denken und Lernen bietet. Liegenschaften im Eigentum der
öffentlichen Hand müssen Vorbildfunktion bezüglich Energieeffizienz, der Nutzung
regenerativer Energien und umweltgerechter Materialien haben. Dies gilt
insbesondere für Schulen und Kindertagesstätten, die von ihren kommunalen
Trägern so ausgestattet werden sollen, dass dort Ernährungs- und Umweltbildung
stattfinden kann, etwa mit Schulküchen und -gärten.
In ländlichen Räumen setzen wir uns für die Umwandlung kommunaler Dorfimmobilien
in Multifunktionshäuser ein, die als Begegnungsstätte von Jung und Alt, aber
auch Raum für mobile Dienstleistungen, wie z.B. Physiotherapie, Fußpflege,
Friseur und Telemedizin bieten sollen.
5.2 Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit leistet einen entscheidenden Beitrag zu Schulerfolg.
Schulsozialarbeiter:innen gestalten den Lern- und Lebensort Schule, unterstützen
bei kleinen Sorgen und großen Problemen, sind Ansprechpartner:innen für Kinder,
Eltern und Lehrkräfte. Auf Landesebene setzen wir uns für ein dauerhaft
finanziertes Landesprogramm ein, das an jeder Schule den Einsatz mindestens
einer Schulsozialarbeiter:in ermöglicht. Unsere Kommunen sollen diesen Einsatz
nicht nur finanziell mittragen, sondern auch steuern und an den besonderen
Bedarfen vor Ort ausrichten. Dabei ist uns besonders wichtig, dass
Schulsozialarbeit nicht die offene Kinder- und Jugendarbeit ersetzt und deshalb
auch nicht gegen Einrichtungen wie Jugendclubs oder Kinderangebote aufgerechnet
werden darf. Wir sind uns der finanziellen Herausforderung für die Kommunen
bewusst und setzen uns deshalb im Land für eine auskömmliche Finanzausstattung
und Notfallhilfen ein.
5.3Digitalisierung
Ein wichtiger Aspekt ist auch die digitale Ausstattung der
Bildungseinrichtungen. Wir möchten sicherstellen, dass alle Schulen über eine
moderne IT-Infrastruktur verfügen, um digitale Lernformate und Medienkompetenz
zu fördern. Dazu gehören schnelles Internet, schulweites WLAN,
Computerarbeitsplätze und interaktive Whiteboards. Wir möchten den Einsatz
digitaler Medien sinnvoll in den Unterricht integrieren und gleichzeitig
sicherstellen, dass Datenschutz und Privatsphäre gewahrt bleiben.
5.4Inklusion
Gute Bildung schafft Chancen für alle Kinder. Gute Bildung ist inklusiv. Wir
wollen die viel zu lange bestehende exklusive Bildungslandschaft in Sachsen-
Anhalt überwinden. Alle Kinder sollen die Möglichkeit haben, an Regelschulen zu
lernen. Dafür müssen Schulen auch physisch Barrieren abbauen. Dazu gehören
bauliche Maßnahmen wie barrierefreie Zugänge und Aufzüge, breite Türen und
Beleuchtungskonzepte ebenso, wie die Berücksichtigung von inklusiven
Lernkonzepten, das Vorhalten besonderer Materialen, Multiprofessionelle Teams an
unseren Schulen und die Stärkung der Förderkompetenzen bei unseren Lehrkräften.
Unser Ziel ist es, Bildungseinrichtungen zu schaffen, die Raum für kreatives
Denken, Lernen und soziale Interaktion bieten. Wir möchten optimale Bedingungen
schaffen, damit alle Schüler*innen ihr volles Potenzial entfalten können.
6. Kommunale Finanzen
Ein wichtiger Aspekt unserer kommunalen Politik betrifft die Finanzen unserer
Städte und Gemeinden. Wir setzen uns dafür ein, transparente und partizipative
Finanzstrukturen zu etablieren, die eine gerechte Verteilung der finanziellen
Ressourcen gewährleisten und die Bedürfnisse der Bürger*innen berücksichtigen.
Ein Instrument, das wir zur Stärkung der Bürgerbeteiligung einsetzen wollen, ist
der Bürger*innenhaushalt. Hierbei sollen die Bürger*innen direkt in den
Entscheidungsprozess über die Verwendung der kommunalen Finanzen einbezogen
werden. Durch partizipative Budgetverfahren können sie mitbestimmen, welche
Projekte und Maßnahmen Vorrang haben sollen und wie die finanziellen Mittel am
besten eingesetzt werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Gender Budgeting. Wir möchten sicherstellen,
dass geschlechtsspezifische Aspekte in den kommunalen Haushaltsplanungen
berücksichtigt werden. Durch eine geschlechtergerechte Finanzpolitik wollen wir
gleiche Chancen und Teilhabe für alle Bürger*innen fördern und bestehende
Geschlechterungleichheiten abbauen.
Die Förderung der kommunalen Wirtschaft und Wirtschaftsförderung ist ein
weiterer Schwerpunkt. Wir setzen uns für eine nachhaltige und
zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik ein, die lokale Unternehmen stärkt und
neue Arbeitsplätze schafft. Dabei ist uns die Zusammenarbeit mit den Stadt- und
Kreissparkassen als starke Partner in der Region besonders wichtig. Wir möchten
eine enge Verbindung zwischen der lokalen Wirtschaft und dem Finanzsektor
fördern, um die Wirtschaftsentwicklung vor Ort zu unterstützen.Wer regional
investiert, stärkt auch die finanziellen Spielräume für unsere Kommunen, bspw.
über die Gewerbesteuereinnahmen.
Die Tourismusförderung spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle in unseren
kommunalen Finanzstrategien. Wir möchten unsere Städte und Gemeinden als
attraktive Reiseziele positionieren und den Tourismus nachhaltig und
verantwortungsbewusst fördern. Dabei ist es uns wichtig, die lokale
Wertschöpfung zu stärken und die touristischen Angebote im Einklang mit
ökologischen und sozialen Kriterien zu gestalten.
Wir setzen uns dafür ein, dass öffentliche
Gelder nicht in Unternehmen investiert werden, die negative Auswirkungen auf
Umwelt und Gesellschaft haben. Stattdessen möchten wir Investitionen in
nachhaltige Projekte und Unternehmen fördern, die soziale Verantwortung
übernehmen und einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Auch
ökonomisch ist der Verzicht auf Investitionen in fossile Energien konsequent zu
verfolgen. Schon heute wirken Fonds ohne veraltete fossile Geschäftsmodelle
besser und mittelfristig wird das fossile Geschäftsmodell implodieren.
Die Kommunen stehen in der Verantwortung, u.a. EU-Fördermittel zur
Mitfinanzierung eigener Projektideen zu generieren. Wir fordern daher die
Landkreise und kreisfreien Städte auf, Fachstellen zur
Unterstützung von europäischen Förderanträgen einzuberufen. Diese Fachstellen
refinanzieren sich binnen kurzer Zeiträume, da sie Unternehmen, Verbänden und
kommunalen Einrichtungen zu einem erfolgreichen Antrag von Fördermitteln helfen,
ebendiese wurden in der Vergangenheit nicht genügend in Sachsen-Anhalt
abgerufen.
Kommunale Unternehmen sind für uns wichtige Partner, deren wirtschaftliches Handeln entscheidend ist für eine gerechtes und zukunftsweisendes Zusammenleben. In Anbetracht der anstehenden Aufgaben muss es absoluten Ausnahmecharakter haben, dass diese einen Teil ihrer Mittel an die jeweilige Kommune pauschal abführen. Sofern diese überhaupt Mittel abführen, müssen diese zielgerichtet verwendet werden für Investitionen in Projekte, die einen Zusammenhang zur Tätigkeit des jeweiligen Unternehmens haben.
7. Soziale Kommunen als Basis für Gerechtigkeit
vor Ort
Sozial gerechte und nachhaltige Kommunalpolitik erreicht und unterstützt alle
Bürger*innen in der Kommune. Das gilt besonders für diejenigen in persönlichen,
sozialen, finanziellen und/oder gesundheitlichen Notlagen Wir sind uns der
finanziellen Herausforderung für unsere Kommunen bewusst, diese Pflichtaufgabe
zu stemmen, aber sie ist ein Kernstück unserer sozialen Gesellschaft.
Solidarität und öffentliche Verantwortung müssen besonders den Vulnerablen der
Gesellschaft gelten, deshalb erfüllt uns das überall beobachtbare Abschmelzen
dieser Pflichtaufgaben innerhalb des vorhandenen Ermessensspielraums mit Sorgen.
Dies gilt vor allem mit Blick auf Schuldner*innen, Sucht- und
Gesundheitsberatungen und viele Teile der Jugendhilfe. Wir Bündnisgrüne sehen
diese Leistungen als gesellschaftliche und kommunale Pflichtaufgaben und räumen
ihnen entsprechende Priorität ein.
Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden vielerorts als freiwillige Aufgaben
benannt. Wir betonen, dass es sich dabei um Pflichtaufgaben unserer Kommunen
handelt. Offene Angebote für Kinder und Jugendliche sind nicht nur als
Freizeitangebote relevant. Sie schaffen sozialen Ausgleich, eröffnen Chancen,
ermöglichen Selbstwirksamkeit und gestaltbare Freiräume. Diese Angebote sind
wichtiger Kitt der Gesellschaft und sorgen nachhaltig für lebenswerte Kommunen
für alle Generationen. Für uns Bündnisgrüne haben sie mindestens den gleichen
Stellenwert, wie Straßenbau und Infrastruktur. Dabei geht es nicht nur um das
Beibehalten bestehender Angebote, sondern auch um dauerhafte und belastbare
Partnerschaften mit freien Trägern und eine progressive Jugendhilfeplanung in
unseren Kommunen.
Wie alle Menschen in Sachsen-Anhalt besorgt uns die immer schwieriger werdende
Gesundheitsversorgung in Sachsen-Anhalt. Kommunen und Kreise sollen in
regionalen Gesundheitskonferenzen Lösungen finden, um die bedarfsgerechte
Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Das kann und wird zukünftig nicht immer
mit niedergelassenen Ärz:innen funktionieren.Mit einer neuen gesetzlichen
Rahmenbedingungen auf Bundesebene bietet sich eine größere Flexibilität, um auch
sektorenübergreifende Strukturen zu entwickeln. Wo Kliniken vor Ort sind, erst
Recht solche in kommunaler Trägerschaft, können und sollen diese, zum Beispiel
über MVZs oder integrierte Notfallpraxen eingebunden werden. Aber auch kommunale
Gesundheitszentren, Gemeinndepraxen mit rotierenden Sprechstunden,
Pflegeambulanzen oder interprofessionelle Polikliniken können vor Ort gute
Versorgung organisieren.
Wir setzen auf Pflege im Quartier und nehmen die Kommunen in die Pflicht, Wohn-
und Betreuungsformen zu erproben und zu gestalten, die Menschen jeden Alters ein
gemeinsames Leben in den Kommunen erlaubt.
Die Budgetierung der kommunalen Leistungen im Sozialbereich, die nicht selten zu
einer Unterversorgung führt, muss abgebaut werden. Gleichzeitig müssen
Angebotsstrukturen, da wo es möglich ist, auch über kommunale Wirkungskreise
hinaus interkommunal vernetzt werden.
Öffentliche Freizeitangebote müssen im Sinne der Teilhabestärkung für alle
erreichbar und nutzbar sein.
Gesundheitliches Wohlbefinden schließt ebenfalls den Teilbereich sexueller
Gesundheit ein. Nach wie vor ist bei vielen Menschen das Unwissen über HIV/AIDS
und andere sexuell übertragbare Infektionen, die Tabuisierung des Sprechens über
Sexualität sowie die Stigmatisierung normabweichender sexueller Lebensweisen
ausgeprägt. Hier gilt es mit einer lebensweltakzeptierenden Präventionsarbeit
anzusetzen. Selbsthilfeinstitutionen und -projekte müssen finanziell gefördert
und abgesichert werden. Hier gilt es die Arbeit der Beratungsstellen in den
größeren Kommunen, auch mit Angeboten für die breite Fläche des Landes zu
verknüpfen.
Für uns ist Zuwanderung ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Sachsen-Anhalt. Wir
setzen daher auf die Integration von Migrant*innen vor Ort. Die gelebte und
vielfältige Willkommenskultur der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Kommunen
dabei in vielen freiwilligen Initiativen starke Partner haben. Diese Initiativen
brauchen Unterstützung und Wertschätzung für ihre Arbeit, aber auch
hauptamtliche Unterstützung inner- und außerhalb kommunaler Verwaltungen.
Spracherwerb und die Chancen einer funktionierenden Nachbarschaft sind die
Schlüssel zum Ankommen in unserer Gesellschaft sind. Sprach- und
Integrationskurse müssen in ausreichender Zahl angeboten werden und so gestaltet
sein, dass sie insbesondere für Menschen, die Angehörige pflegen oder Kinder
betreuen, erreichbar sind. Gemeinsame Begegnungsorte sind dabei von besonderer
Bedeutung, nicht nur für die Integration, sondern auch für den grundsätzlichen
Zusammenhalt in Stadt und Land.
8. Kommunen in Bewegung bringen –
Sportlandschaft fördern
Die Zivilgesellschaft und wesentliche Freizeitangebote werden durch Sportvereine
getragen. Sie leisten eine wichtige Arbeit für den Zusammenhalt der
Gesellschaft. Auch Sportvereine sollen Orte sein, an denen Inklusion und
Integration gelebt wird und gesellschaftlicher Zusammenhalt wirksam sein kann.
Dafür braucht es entsprechende Förderung und Unterstützung der Vereine, die sich
auch innerhalb ihrer Strukturen für Diversität und Vielfaltsförderung einsetzen.
Ein breites Angebot an barrierefrei erreichbaren und kostenlos nutzbaren
Sportmöglichkeiten und Bewegungsorten im öffentlichen Raum bieteteine attraktive
Freizeitgestaltung und macht Gemeinden und Städte lebenswert.
Wir erleben im ganzen Land einen schleichenden Verfall öffentlicher
Sportanlagen, in Teilen bis zur Schließung. Dieser Trend muss aufgehalten
werden. Das werden Kommunen nicht alleine schaffen, können dabei aber
unterstützen.
Der Vereinssport muss in der Perspektive der Kommunen mehr Aufmerksamkeit
erhalten. Die Netzwerkarbeit mit Kitas und Schulen muss ausgebaut werden,
insbesondere wenn der volle Kalender an Ganztagsschulen ohnehin einschränkend
für die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen wirkt.
Sport findet nicht nur in Vereinsstrukturen, sondern auch im öffentlichen Raum
statt. Ganz egal ob im Dorf oder in der Stadt, überall ist der Bedarf an
öffentlich zugänglichem Raum für die individuelle sportliche Betätigung
gewachsen. Sportanlagen müssen zunehmend geöffnet werden und
generationsübergreifende Outdoor-Fitnessanlagen oder Leihsportgeräte eine
stärkere Rolle in den Kommunen spielen.
9. Kulturelle Vielfalt vor Ort erhalten und
fördern – Europa in den Kommunen stärken
Sachsen-Anhalt hat eine ausgeprägte Kulturlandschaft, die wir bewahren und
fördern wollen. Kultureinrichtungen leisten eine essentielle Arbeit in diesem
Land. Sie sind Orte der Bildung, Begegnung, Persönlichkeitsbildung und
Selbstreflexion - sie können auch als Spiegel der Gesellschaft betrachtet
werden, die sich künstlerisch
mit den Entwicklungen unserer Gellschaft auseinandersetzt. Kultur ist dabei so
vielvältig wie auch die Gesellschaft, aus der sie hervortritt. Diese
verschiedenen Formen der Kultur gilt es dabei gleichberechtigt zu erhalten und
fördern. Dazu gehören neben den Theatern und Museen auch Konzerte, Bibliotheken,
Denkmäler, lokale Geschichte, Vereine und eine Clubkultur. Dazu gehören aber
auch Freiräume, drinnen und draußen, wo Menschen Bildende Kunst ausprobieren und
ihre Stile & Techniken entwickeln können.
Kultur lebt von Teilhabe, die wir allen ermöglichen wollen und müssen. Kultur
muss dabei auch sozial verträglich gestaltet werden, sodass alle Menschen,
unabhängig ihrer Sozialisation oder finanziellen Möglichkeiten, die Chance haben
an ihr teilzunehmen. Angebote und Stätten, die auf der Bühne und hinter den
Kulissen gesellschaftliche Barrieren abbauen, sich um diskriminierungsfreie
Darstellung bemühen und Diversität ausprobieren statt nur Stereotype zu
wiederholen, sollten in der Kulturförderung im besonderen Maße gefördert werden.
Ticketpreise müssen so gestaltet werden, dass sie für alle Bürger*innen
erschwinglich sind. Dabei kann eine bessere Verfügbarkeit von Restkarten eine
Rolle spielen. Die gestalterische Teilnahme an Kunst und Kultur soll genauso
gefördert werden und Hemmnisse abgebaut werden, die die Teilhabe erschweren.
Verschiedene Räume haben unterschiedliche Bedürfnisse. Kultur ist nicht nur in
den Großstädten Sachsen-Anhalts erlebbar, sondern auch in ländlichen Räumen. Wir
setzen uns deshalb für bedarfsgerechte Angebote in ländlichen Räumen und in den
Städten ein. Diese müssen gleichberechtigt gefördert werden. Uns ist bewusst,
dass vor allem in ländlichen Räumen private Initiativen und Vereine die große
Vielfalt des kulturellen Programms stützen.
Besonders in ländlichen Räumen wollen wir dabei kulturelle Veranstaltungen
fördern, die privat organisiert werden. Die Förderung des ÖPNV spielt eine
wichtige Rolle, um Kultur für alle, insbesondere alte, junge und Menschen mit
Behinderung dabei auf ein gut ausgebautes Netz angewiesen, um sich selbstständig
im Land bewegen zu können. Auch können innovative Projekte wie
Bürger*innendialoge oder Erzählcafés Teil einer ausgeprägten Kulturlandschaft
sein.
Wir wollen kulturelle Instituionen vor Ort erhalten. Wir fordern, dass es keine
Schließungen von Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt gibt, die verschiedenen
Perspektiven Platz zur Darstellung in ihrem Genre machen. Seien es
beispielsweise Theater mit feministischen Stücken und hohem Frauenanteil. Seien
es Konzertspielstätten mit queeren, behinderten, migrantischen und of Color
Künstler*innen. Seien es Einrichtungen, die auch Kindern und Jugendlichen Platz
machen sich künstlerisch auszudrücken.
Die bereits bestehenden sollen dabei weiterhin gefördert werden und ausgebaut
werden. Kultur ist ein hohes Gut, das nicht zu gering gewertschätzt werden kann.
Die Kultureinrichtungen müssen niedrigschwellig für alle Bürger*innen erreichbar
und zugänglich sein. Wir unterstützen dabei alle Formen der kulturellen
Beteiligung, die das Miteinander und die demokratische Kultur fördern.
Bei der Finanzierung kultureller Veranstaltungen durch Steuergelder und
Fördermittel ist auf Diskriminierungssensitivität zu achten.
10. In der Mitte Europas – Europa in den Kommunen stärken
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN denken wir die Kommunal- und Europapolitik zusammen.
Mit der Kommunalwahl finden auch die Wahlen zum Europäischen Parlament statt.
Wir möchten unsere Städtepartnerschaften, die Frieden und Verständigung auf dem
Kontinent fördern, ausbauen und verstetigen. Wir möchten das europäische
Bewusstsein der Bevölkerung stärken und ihm Raum geben. Unsere Städte und
Gemeinden schaffen dies auch mit aktiver Teilnahme an Europäischen Themenwochen
wie zum Beispiel der Mobilitätswoche. Kommunale Azubis sollen die Möglichkeit
erhalten, an Erasmus+-Programmen teilzunehmen. Dies steigert die Attraktivität
der Ausbildungsberufe und die internationale Kompetenz unserer zukünftigen
Fachkräfte.
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