Um die wachsenden inklusiven, ökonomischen und ökologischen Anforderungen beim Bau, der Sanierung, Modernisierung und der Gebäudewirtschaft von Bildungsimmobilien sollten Kommunen und deren Haushalte dauerhaft entlastet werden. Dadurch freiwerdende Personal- und Haushaltsressourcen der Kommunen können in Aufgaben des Bildungssektors unterhalb der Immobilienverantwortung umgeleitet werden und/ oder zur Haushaltskonsolidierung beitragen.
Antrag: | Grün denken, vor Ort handeln. |
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Antragsteller*in: | Danny Lutzemann (KV Halle) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 03.10.2023, 23:28 |
Kommentare
Stefan Schweigel:
Richtig ist: der Bund soll sich an der Finanzierung beteiligen, die Umsetzung und Mitspracherecht sollte in der Gemeinde verbleiben. Ansonsten wäre die Konsequenz aus dieser Forderung, dass die BLSA für alle Schulen zuständig wäre. Woher soll dort das Personal für diese Aufgabe kommen?
Danny Lutzemann:
Also, wer beaufsichtigt, kann das möglicherweise in eigenen Gebäuden genauso, wie in Fremdgebäuden. Scheint mir erstmal hinreichend ohne GG-Änderung möglich.
Eine Initiative dieser Art kann durchaus in Kommunalwahlprogrammen auftauchen. Von irgendwoher muss ja immer ein Anfang kommen.
Über die Rolle des BLSA und deren Personalbedarfsplanung lässt sich möglicherweise in untergeordneter Priorität und zu einem späteren Zeitraum sprechen.
Stefan Schweigel:
In einem Bundeswahlprogramm kann man sicher so etwas fordern. Wie soll man das auf kommunaler Ebene umsetzen?
Danny Lutzemann:
Madeleine Linke:
Danny Lutzemann:
So wie ich es verstehe, sagt dass Subsidiaritätsprinzip aus, dass (höhere) staatliche Institutionen nur dann (aber auch immer dann) regulativ eingreifen sollten, wenn die Möglichkeiten des Einzelnen, einer kleineren Gruppe oder niedrigeren Hierarchie-Ebene allein nicht ausreichet, eine bestimmte Aufgabe zu lösen.
Das die Aufgabe der Schulgebäudeinfrastruktur nicht gelöst ist, scheint mir derzeit gegeben.