Menschen mit Assistenzfahrzeugen um die Schrittgeschwinidgkeit sind in ihrer Reichweite Fußgänger*innen nahgestellt. Ihrer vorrangige Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln entspricht einer Gleichstellung in der Mobilität.
| Antrag: | Grün denken, vor Ort handeln. |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Danny Lutzemann (KV Halle) |
| Status: | Angenommen |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Eingereicht: | 03.10.2023, 23:14 |
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