Menschen mit Assistenzfahrzeugen um die Schrittgeschwinidgkeit sind in ihrer Reichweite Fußgänger*innen nahgestellt. Ihrer vorrangige Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln entspricht einer Gleichstellung in der Mobilität.
Antrag: | Grün denken, vor Ort handeln. |
---|---|
Antragsteller*in: | Danny Lutzemann (KV Halle) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 03.10.2023, 23:14 |
Kommentare