Änderungen von A1 zu A1
Ursprüngliche Version: | A1 (Version 18) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 10.10.2023, 10:29 |
Neue Version: | A1 (Version 19) |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 10.10.2023, 10:30 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 128 bis 142:
Bei der Planung neuer Wohngebiete achten wir auf eine ganzheitliche Quartiers- bzw. Bebauungsplanentwicklung. Neben Wohnraum berücksichtigen wir die Schaffung von sozialen Infrastrukturen wie Kindergärten, Schulen, Nahversorgungsmöglichkeiten, Gesundheitseinrichtungen und Grünflächen. Wir möchten lebenswerte Quartiere und Ortsteile schaffen, in denen sich die Bewohner*innen wohlfühlen und ein soziales Miteinander möglich ist.
Darüber hinaus sollten neue Quartiere nur dort geschaffen werden, wo bereits oder in naher Zukunft Öffentlicher Verkehr eine klimaschonende Mobilität ermöglicht. Mit den kommunalen Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften soll auf die bedarfsorientierte Zusammenlegung von kleineren Wohnungen zu größeren, familienfreundlicheren Wohnungen hingewirkt werden.
Wir setzen uns auch für barrierefreien Wohnraum ein, der Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität gerecht wird. Wir möchten sicherstellen, dass Wohnungen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung.
Wir setzen uns für eine verbindliche 20%-Quotierung von barrierefreiem Wohnraum bei Neu- und Sanierungsbaumaßnahmen ein. Der Verkauf und die Vermietung von barrierefreiem Wohnraum soll über ein freiwilliges Poolsystem für Menschen mit akutem Bedarf gelenkt werden. Das erleichtert das Auffinden von verfügbaren barrierefreiem Wohnraum.
Wir möchten sicherstellen, dass Wohnungen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind, unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung.
Wir möchten weiterhin sicherstellen, dass Wohnen für alle bezahlbar bleibt. Dazu setzen wir uns für die Bereitstellung von bezahlbaren Mietwohnungen sowie den Erhalt und die Modernisierung des sozialen Wohnungsbaus ein. Zu diesem Zweck sprechen wir uns auch für die Instrumente Erbbaurecht und Erbbaupacht aus.
Von Zeile 173 bis 175:
2.5 Sozialer Wohnungsbau
2.5 Soziale Quartiersplanung der Kommunen
Im Kontext der Raumplanung und des Wohnungsbaus legen wir großen Wert auf soziale Aspekte. Unser Ziel ist es, lebenswerte und inklusive Gemeinden zu
Von Zeile 177 bis 182:
berücksichtigen wir insbesondere die Bedürfnisse von benachteiligten Gruppen und setzen uns für soziale Gerechtigkeit ein.
Bei der Planung neuer und Umgestaltung besteheender Wohngebiete achten wir auf eine ganzheitliche Quartiers- bzw. Bebauungsplanentwicklung sowie auf eine Bürger*innenbeteiligung, die so viele Menschen wie möglich erreicht. Denn Raumplanung für eine gute Zukunft muss die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigen. Sie soll dazu führen, dass sich Menschen unterschiedlicher Generationen und Herkünfte leichter begenen können. Dazu gehört eine möglichst barrierefreie Planung von Geh- und Radwegen sowie Straßen und öffentliche Gebäude.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Förderung von sozialen Initiativen und Vereinen. Wir unterstützen ehrenamtliches Engagement und setzen uns dafür ein, dass Bürger*innen die Möglichkeit haben, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich einzubringen. Dies stärkt den sozialen Zusammenhalt in unseren Gemeinden und fördert das Miteinander.
Neben Wohnraum berücksichtigen wir die Schaffung von sozialen Infrastrukturen wie Kindergärten, Schulen, Nahversorgungsmöglichkeiten, Gesundheitseinrichtungen und Grünflächen.
Darüber hinaus sollten neue Quartiere nur dort geschaffen werden, wo bereits oder in naher Zukunft Öffentlicher Verkehr eine klimaschonende Mobilität ermöglicht.
Wir möchten sicherstellen, dass Wohnen für alle bezahlbar bleibt. Dazu setzen wir uns für die Bereitstellung von bezahlbaren Mietwohnungen sowie den Erhalt und die Modernisierung des sozialen Wohnungsbaus ein. Zu diesem Zweck sprechen wir uns auch für die Instrumente Erbbaurecht und Erbbaupacht aus.
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Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Förderung von sozialen Initiativen und Vereinen. Wir unterstützen ehrenamtliches Engagement und setzen uns dafür ein, dass Bürger*innen die Möglichkeit haben, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und sich einzubringen. Dies stärkt den sozialen Zusammenhalt in unseren Gemeinden und fördert das Miteinander.