Eine Stärkung der politischen Teilhabemöglichkeiten vor Ort findet sich im aktuellen Entwurf kaum wieder. Bürger*innenRäte können gerade auf kommunaler Ebene als Instrument eingesetzt werden, um Bürger*innen in Entscheidungsprozesse aufzunehmen.
Für eine weitere Begründung siehe unseren LAG Antrag A2.
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