Änderungen von A1 zu A1
Ursprüngliche Version: | A1 (Version 27) |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 10.10.2023, 11:00 |
Neue Version: | A1 (Version 28) |
---|---|
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 10.10.2023, 11:07 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 235 bis 236 einfügen:
und projektbezogene Bedingungen erarbeitet und vorhabensbezogen als Voraussetzung für den B-Plan angewendet werden. Bei der Privilegierung von Freiflächenphotovoltaik setzen wir uns dafür ein, dass auch bei diesen Flächen die Gemeinde einen Einfluss auf die Gestaltung derartiger Anlagen hat und die Belange der Bewohner*innen angrenzender Wohnbebauungen Beachtung finden.
Nach Zeile 313 einfügen:
4. Umweltschutz, Biodiversität, Landwirtschaft und naturnaher Tourismus
4.1. Förderung der Biodiversität
Neben der Klimakrise bedroht vor allem der Rückgang der Biodiversität unsere Lebensgrundlagen. Gerade vor Ort, auf kommunaler Ebene, bestehen zahlreiche Möglichkeiten, die Biodiversität zu schützen und zu fördern.
Die Pflege kommunaler Grünflächen, aber auch die Bewirtschaftung von Straßenbegleitflächen, ist auf biologische Vielfalt und den Insektenschutz auszurichten. Wir unterstützen nachdrücklich, dass sich unsere Kommunen dem Bündnis Kommunen für die biologische Vielfalt anschließen, dem bereits 367 deutsche Städte, Gemeinden und Landkreise angehören, und in dem die dazu erforderlichen Erfahrungen und Kompetenzen ausgetauscht werden können.
Wir wollen kommunale Wohnungsunternehmen unterstützen, ihre Grünflächen Mieter*innen zur eigenen Gestaltung zu überlassen. Durch Mieter*innengärten werden Umweltbildung und Eigeninitiative, Miteinander, Nachhaltigkeit und Erholung gefördert. Gleichzeitig bieten kleinteilige Gartenräume Rückzugsorte und Lebensräume für Insekten und Kleinlebewesen. Bei Teilflächen öffentlicher Flurstücke, die von Landwirtschaftsbetrieben unter den Pflug genommen wurden (z.B. an Wegrändern, Uferstreifen, etc.), setzen wir uns dafür ein, dass ehemals überpflügte Flurstücke Orte der Artenvielfalt werden und Kommunen dies aktiv angehen. Die zunehmende “Veräunung der Landstaft” stellt ein immer größer werdendes Problem für die freie und ungehinderte Durchquerung der Landschaft durch Wild dar. Wir setzen uns dafür ein, dass die Kommunen sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch die Errichter*innen von Umzäunungen für die Bedürfnuisse der Wildtiere sensibilisieren und eine Habitatvernetzung stärker berücksichtigen.
4.2. Öffentliche Flächen gemeinwohlorientiert bewirtschaften
Unbebaute Grundstücke in kommunalem Eigentum sollen grundsätzlich gemeinwohlorientierten, und vorrangig ökologischen Funktionen dienen. Bei Verpachtungen landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Flächen müssen strenge Vorgaben gelten. Wir setzen uns dafür ein, dass die im öffentlichen Eigentum befindlichen land- und forstwirtschaftlichen Flächen von den Kommunen nach Gemeinwohlkriterien verpachtet werden und sich an bereits bewährten Initiativen und deren Kriterien orientieren. Kriterien können z.B. sein: der Aufbau von Feldgehölzen mit hihem Wert für die Artenvielfalt (z.B. Streuobst, Wildrosen), Blühstreifen, vielgliedrige Fruchtfolgen von mindestens 5 Fruchtfolgegliedern und der Verzicht auf chemisch-snsthetische Pflanzenschutzmittel. Bei kommunalen forstwirtschaftlichen Flächen wollen wir den Aufbau von Laubmischwäldern mit Obst- und Wildobstbäumen und einem Anteil von mindestens 10% unbewirtschafteter Fläche. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Vorgaben bei Neuverpachtungen und bei der Verlängerung auslaufender Pachtverträge umgesetzt werden und die Möglichkeit bei allen kommunalen Verpachtungen entsprechenede Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen,kommuniziert und unterstützt werden. Gemeinwohlorientierte Nutzungen durch lokale Vereine wie Streuobstvereine, urban Gardening und solidarische Landwirtschaft müssen grundsätzlich Vorrang haben. Einen Verkauf öffentlicher kommunaler Flächen werden wir nicht unterstützen.
4.3. Naturnaher Tourismus
Wir wollen naturnahen Tourismus und Umweltbildung fördern. Wir setzen uns ein für einen flächendeckenden naturverträglichen Tourismus, an dem alle Orte Anteil haben, beispielsweise durch den Ausbau von Weitwander- oder Radwegen und Loipen, anstelle sogenannter „Leuchtturmprojekte“, die vor allem den Massentourismus ansprechen sollen.
4.4. Stärkung des kommunalen Umwelt- und Tierschutzes
Die Einhaltung von Natur- und Tierschutzgesetzen ist eines unserer Kernanliegen und wir unterstützen die Natur- und Tierschutzverbände bei ihrem Streiten dafür. Verstöße gegen Naturschutzgesetze, wie etwa das Roden von Streuobstbeständen, Entfernen von Wildheckenstrukturen, müssen durch die zuständigen Kreisbehörden konsequent verfolgt werden. In den letzten Jahren haben Berichte über tierquälerische Haltungsbedingungen in einigen nutztierhaltenden Betrieben schockiert. Wir fordern vollumfängliche intensive und, wie vorgeschrieben, unangekündigte veterinärmedizinische tierschutzrechtliche Kontrollen durch die zuständigen Veterinärbehörden. Der Tierschutz muss unbedingt eingehalten werden, auch um solche Landwirtinnen und Landwirte, die gut und fair Lebensmittel produzieren vor dem Imageschaden durch schwarze Schafe zu bewahren. Die kommunalen Aufsichtsbehörden müssen dazu finanziell gestärkt und mit ausreichend Personal ausgestattet werden. Dafür fordern wir, dass die Kommunen befähigt werden kostendeckenede Gebühren zu erheben. Festsetzung und Umsetzung von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen vollständig im Kompensationsverzeichnis verzeichnet und im Internet öffentlich transparent gemacht zugänglich gemacht werden. Die Kommunen sollen dazu ihrer Pflicht nachkommen, die erforderlichen Daten der zuständigen Landesbehörden regelmäßig und zeitnah zu übermitteln.4.5 ErnährungswendeWir setzen uns dafür ein, dass die Kreise, Gemeinden und Städte bevorzug in der Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kitas und Schulmensen, Senioreneinrichtungen) und bei öffentlichen Veranstaltungen vermehrt Gerichte und Lebensmittel aus klimaangepasste Pflanzen (z.B. Buchweizen, Linsen und Kichererbsen) und anderen regional und saisonal erzeugte Lebensmittel auf den Teller bringen.
Darüber hinaus setzen wir uns für das Konzept der „Essbaren Städte“ ein.