Veranstaltung: | 49. Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sachsen-Anhalt |
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Tagesordnungspunkt: | 7.3. Haushalt 2024 |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesparteitag |
Beschlossen am: | 07.10.2023 |
Eingereicht: | 21.09.2023, 22:21 |
Neue Berechnungsgrundlage der Beitragsumlage
Beschlusstext
Der Landesparteitag beschließt mit dem Haushaltsplan 2024 folgende neue
Berechnungsgrundlage für die Beitragsabführung der Kreisverbände an den
Landesverband:
Die Beitragsumlage der Kreisverbände beträgt 20% des durchschnittlichen
Mitgliedsbeitrags pro Monat je Mitglied im Landesverband. Grundlage der
Berechnung ist der Rechenschaftsbericht des jeweiligen Vorjahres.
Begründung
Gemäß § 3 Abs. 4 der Finanz- und Erstattungsordnung führen die Kreisverbände Beitragsanteile an den Bundesverband und den Landesverband ab. Die Höhe des Anteils sollen im Haushaltsbeschluss geregelt werden. Die letzte Anpassung fand auf dem Landesdelegiertenrat am 03.11.2018 in Schönebeck statt. Nach der Satzungsänderung und der darauffolgenden Beratung im Landesfinanzrat wurde das dynamische Rechenmodell entwickelt, welches sich an dem des Bundesverbandes orientiert.