Da Einwohner*innen keine Rechte haben, sich selbst die benötigte Infrastruktur herzustellen, die sie für sich und die ihren als adäquat empfinden, ist es eine Gemeinwohlaufgabe, den beabsichtigten Standard zu verhandeln und diesen dann bereitzustellen. Unabhängig davon wieviele Menschen eine Bedarfsgruppe umfassen. In dem Fall, wieviele Kinder da sind.
Genauso hat Verkehrsinfrastruktur aus meiner Perspektive so gestaltet zu werden, dass unabhängig von der Anzahl der Nutzenden in einem Zeitraum, diese Infrastruktur inklusiv ist und den Zweck erfüllt, dass alle barrierefrei an ein öffentliches oder privates Ziel gelangen können.
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