Antrag: | Grün denken, vor Ort handeln. |
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Antragsteller*in: | Conny Lüddemann (KV Dessau-Roßlau) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 13.09.2023, 17:33 |
Ä2 zu A1: Grün denken, vor Ort handeln.
Verfahrensvorschlag: Antragstext
In Zeile 294 (A1: Grün denken, vor Ort handeln.):
4.1 Öffentlicher Personen Nnahverkehr
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Geld für ihren regionalen ÖPNV vom Kreis und Land. Um die fachliche Kompetenz in den Kommunen in Bezug auf den ÖPNV zu steigern, braucht es auch die Einrichtung einer Landeskompetenzstelle Öffentlicher Verkehr bei der NASA, die die Kommunen, Verkehrsbetriebe und Verkehrsverbünde bei Planung, Bau sowie Aufstellung von ÖPNV-Konzepten fachlich unterstützen kann.Mobilitätsmanager*innen in den Kreisen. Sie sollen den Umweltverbund - also das Zufußgehen, das Radfahren und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs - voranbringen. Sie sollen Fördermittel akquirieren und die Zuständigkeit für Kommunale Radverkehrspläne sowie Fußwegepläne verantworten. Als vermittelnde Kompetenzschnittstelle sollen sie zudem zwischen Aufgabenträger, NASA und Landespolitik vermitteln, sowie die interkommunale Abstimmung von Mobilitätsangeboten vorantreiben.
Von Zeile 622 bis 660 (A1: Grün denken, vor Ort handeln.):
fördern. Dazu gehören neben den Theatern und Museen auch Konzerte, Bibliotheken, Denkmäler, lokale Geschichte, Vereine und eine Clubkultur.
Kultur lebt von Teilhabe, die wir allen ermöglichen wollen und müssen. Kultur muss dabei auch sozial verträglich gestaltet werden, sodass alle Menschen, unabhängig ihrer Sozialisation oder finanziellen Möglichkeiten, die Chance haben an ihr teilzunehmen. Ticketpreise müssen so gestaltet werden, dass sie für alle Bürger*innen erschwinglich sind. Dabei kann eine bessere Verfügbarkeit von Restkarten eine Rolle spielen. Die gestalterische Teilnahme an Kunst und Kultur soll genauso geförderd werden und Hemnisse abgebaut werden, die die Teihabe erschweren.
Verschiedene Räume haben unterscheidliche Bedürfnisse. Kultur ist nicht nur in den Großstädten Sachsen-Anhalts erlebbar, sondern auch in ländlichen Räumen. Wir setzen uns deshalb für bedarfsgerechte Angebote in ländlichen Räumen und in den Städten ein. Diese müssen gleichberechtigt gefördert werden. Uns ist bewusst, dass vor allem in ländlichen Räumen private Initiativen und Vereine die große Vielfalt des kulturellen Programms stützen.
Besonders in ländlichen Räumen wollen wir dabei kutuelle Veranstaltungen fördern, die privat organisiert werden. Die Förderung des ÖPNV spielt eine wichtige Rolle, um Kultur für alle, insbesondere alte, junge und Menschen mit Behinderung dabei auf ein gut ausgebautes Netz angewiesen, um sich selbstständig im Land bewegen zu können. Auch können innovative Projekte wie Bürger*innendialoge oder Erzählcafés Teil einer ausgeprägten Kulturlandschaft sein.
Wir wollen kuturelle Instituionen vor Ort erhalten. Wir fordern, dass es keine Schließungen von Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt gibt. Die bereits bestehenden sollen dabei weiterhin gefördert werden und ausgebaut werden. Kultur ist ein hohes Gut, das nicht u gering gewertschätzt werden kann. Die Kultureinrichtungen müssen niedrigschwellig für alle Bürger*innen errichbar und zugänglich sein. Wir unterstützen dabei alle Formen der kulturellen Beteiligung, die das Miteinander und die demokratische Kultur fördern.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN denken wir die Kommunal- und Europapolitik zusammen. Deshalb möchten wir unsere Städtepartnerschaften, die Frieden und Verständigung auf dem Kontinent fördern, ausbauen und verstetigen. Wir möchten das europäische Bewusstsein der Bevölkerung stärken und ihm Raum geben. Unsere Städte und Gemeinden schaffen dies auch mit aktiver Teilnahme an Europäischen Themenwochen wie zum Beispiel der Mobilitätswoche. Kommunale Azubis sollen die Möglichkeit erhalten, an Erasmus+-Programmen teilzunehmen. Dies steigert die Attraktivität der Ausbildungsberufe und die internationale Kompetenz unserer zukünftigen Fachkräfte.
Kultur lebt von Teilhabe, die wir allen ermöglichen wollen und müssen. Kultur muss dabei auch sozial verträglich gestaltet werden, sodass alle Menschen, unabhängig ihrer Sozialisation oder finanziellen Möglichkeiten, die Chance haben an ihr teilzunehmen. Ticketpreise müssen so gestaltet werden, dass sie für alle Bürger*innen erschwinglich sind. Dabei kann eine bessere Verfügbarkeit von Restkarten eine Rolle spielen. Die gestalterische Teilnahme an Kunst und Kultur soll genauso gefördert werden und Hemmnisse abgebaut werden, die die Teilhabe erschweren.
Verschiedene Räume haben unterschiedliche Bedürfnisse. Kultur ist nicht nur in den Großstädten Sachsen-Anhalts erlebbar, sondern auch in ländlichen Räumen. Wir setzen uns deshalb für bedarfsgerechte Angebote in ländlichen Räumen und in den Städten ein. Diese müssen gleichberechtigt gefördert werden. Uns ist bewusst, dass vor allem in ländlichen Räumen private Initiativen und Vereine die große Vielfalt des kulturellen Programms stützen.
Besonders in ländlichen Räumen wollen wir dabei kulturelle Veranstaltungen fördern, die privat organisiert werden. Die Förderung des ÖPNV spielt eine wichtige Rolle, um Kultur für alle, insbesondere alte, junge und Menschen mit Behinderung dabei auf ein gut ausgebautes Netz angewiesen, um sich selbstständig im Land bewegen zu können. Auch können innovative Projekte wie Bürger*innendialoge oder Erzählcafés Teil einer ausgeprägten Kulturlandschaft sein.
Wir wollen kulturelle Instituionen vor Ort erhalten. Wir fordern, dass es keine Schließungen von Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt gibt. Die bereits bestehenden sollen dabei weiterhin gefördert werden und ausgebaut werden. Kultur ist ein hohes Gut, das nicht zu gering gewertschätzt werden kann. Die Kultureinrichtungen müssen niedrigschwellig für alle Bürger*innen erreichbar und zugänglich sein. Wir unterstützen dabei alle Formen der kulturellen Beteiligung, die das Miteinander und die demokratische Kultur fördern.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN denken wir die Kommunal- und Europapolitik zusammen. Deshalb möchten wir unsere Städtepartnerschaften, die Frieden und Verständigung auf dem Kontinent fördern, ausbauen und verstetigen. Wir möchten das europäische Bewusstsein der Bevölkerung stärken und ihm Raum geben. Unsere Städte und Gemeinden schaffen dies auch mit aktiver Teilnahme an Europäischen Themenwochen wie zum Beispiel der Mobilitätswoche. Kommunale Azubis sollen die Möglichkeit erhalten, an Erasmus+-Programmen teilzunehmen. Dies steigert die Attraktivität der Ausbildungsberufe und die internationale Kompetenz unserer zukünftigen Fachkräfte.
1 Einleitung
In den Städten, Gemeinden und Landkreisen wird Politik konkret gestaltet und
erlebt. Hier begegnen uns die Herausforderungen ganz handfest, hier laufen
Probleme auf und werden gelöst.
Im Angesicht des demografischen Wandels und den sich verändernden klimatischen
Bedingungen sieht sich Sachsen-Anhalt vor Herausforderungen, die nur durch eine
vorausschauende und ganzheitliche Kommunalpolitik bewältigt werden können. Dafür
treten wir Bündnisgrüne in Sachsen-Anhalt zur Kommunalwahl 2024 an.
Mit diesem Rahmenprogramm zur Kommunalwahl legen wir einen umfassenden Plan vor,
wie wir lebenswerte Städte und gesunde Gemeinden schaffen, die den Menschen in
all ihren Lebensbereichen gerecht werden. Von der Bewältigung des demografischen
Wandels über den Ausbau Erneuerbarer Energien bis hin zur Schaffung nachhaltiger
Verkehrslösungen – unsere Vision ist es, Kommunen zu schaffen, die resistent
gegen die klimatischen Veränderungen sind und gleichzeitig sozial gerecht,
vielfältig und inklusiv sind. In ländlichen Räumen von Sachsen-Anhalt wird ein
spürbarer Rückgang der Einwohner*innenzahl bis 2035 erwartet. Dies hat
Auswirkungen auf Bildung, Infrastruktur, soziale Dienste und Gemeinschaften. In
diesem Programm werden gezielte Maßnahmen vorgestellt, um die ländlichen Räume
zu beleben, junge Familien zu fördern, Fachkräfte anzuziehen und die Vielfalt
der Gemeinschaften zu bewahren.
Gleichzeitig wird die Bedeutung des Klimaschutzes hervorgehoben, da zunehmende
Hitze, Dürre und Starkregenereignisse schon jetzt real sind und eine zu lösende
Herausfroderung für unsere Gesellschaft sind. Die Förderung erneuerbarer
Energien, klimaresiliente Stadtplanung und Maßnahmen zur Reduzierung von
Umweltverschmutzung sind zentrale Elemente unseres Plans. Dabei ist Wohnen ein
grundlegendes Bedürfnis jedes Menschen. Dieses Programm setzt sich für sozialen
Wohnungsbau ein, der ökologisch ausgerichtet ist und den Bedürfnissen der
Menschen jeden Alters gerecht wird. Dabei werden alternative Wohnformen
unterstützt, um eine vielfältige und nachhaltige Wohnlandschaft zu schaffen.
Kommunale Bildungslandschaften zu erhalten und stärken ist in Zeiten einer
fatalen Bildungspolitik auf Landesebene eine Herausforderung. Ungeachtet dessen
sind für uns Bündnisgrüne moderne, sanierte und möglichst wohnortnahe
Bildungseinrichtungen der Garant für den Bildungserfolg von Kindern und
Jugendlichen.
Unser Programm strebt nach transparenten kommunalen Finanzen, die den Zielen der
Nachhaltigen Entwicklung entsprechen. Wir sehen die hohe Bedeutung des sozialen
Zusammenhalts und setzen uns für eine vielfältige Kulturpolitik ein, die
Menschen zur aktiven Mitgestaltung ermutigt. Die kommenden Jahre bieten die
Möglichkeit, eine positive Veränderung auf kommunaler Ebene herbeizuführen.
Dieses Programm ist eine Blaupause für eine zukunftsorientierte, nachhaltige und
inklusive Kommunalentwicklung in Sachsen-Anhalt. Wir wollen gemeinsam mit den
Bürgerinnne und Bürgern die Weichen für eine lebenswerte und erfolgreiche
Zukunft unserer Städte, Gemeinden und Dörfer stellen.
2 Kommunalentwicklung
2.1 Lebenswerte Städte & Kommunen – Lebendige Orte
Die ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt sind besonders betroffen vom
demografischen Wandel, das bedeutet die ältere Generation verschwindet und es
sind nicht mehr genügend junge Menschen da. Die 7. Regionalisierte
Bevölkerungsprognose geht in Sachsen-Anhalt von einem Rückgang der Einwohnerzahl
um 13 % bis 2035 aus. Das hat große Auswirkungen auf die verschiedensten
Bereiche. Es ist nur sinnvoll, Schulen und Kindertagesstätten gut und modern
auszustatten, wenn auch Kinder da sind, die sie nutzen – und Fachpersonal, um
sie zu begleiten und zu lehren. Es ist nur sinnvoll, gute Straßen und
Infrastruktur, öffentlichen Nahverkehr zu erhalten, wenn Menschen da sind, die
die Angebote auch nutzen. Wir brauchen Fachkräfte, um unsere Wirtschaftskraft zu
erhalten und wir brauchen Fachkräfte in den sozialen Bereichen, damit die
Fachkräfte in der Wirtschaft ihre Angehörigen, egal ob jung oder alt, gut und
sicher betreut wissen.
Wir stehen vor einem tiefgreifenden Wandel, der sich noch verstärken wird - wenn
wir ihm nicht mit politischen Maßnahmen entgegenwirken. Wir wollen das. Deshalb
wollen wir Zuwanderung - aus allen Bundesländern und auch aus dem Ausland. Wir
wollen deshalb innerhalb der Kommunen eine Willkommenskultur fördern und,
gemeinsam mit den Standortentwicklungsgesellschaften mit der proaktiven Kampagne
„10% plus“ über die Grenzen von Sachsen-Anhalt hinaus für Zuwanderung werben.
Wir setzen uns ein für günstige Darlehen für junge Familien, die Bestandshäuser
kaufen und ökologisch sanieren wollen. Damit ein gutes Ankommen möglich ist,
wollen wir Freiwillige Feuerwehren und Vereine besonders fördern, die
Neubürger*innen aufnehmen und sie in ihrem Ankommen unterstützen. Die
Alternative sind aussterbende Orte.
2.2 Lebenswerte Städte & Kommunen – Klimaresilienz und
Klimaanpassung
Alle wissenschaftlichen Studien prognostizieren für Sachsen-Anhalt eine Zunahme
von Hitze- und Dürreperioden und eine Zunahme von lokalen Starkregenereignissen.
Wir setzen uns für präventive Maßnahmen ein, um die Auswirkungen des
Klimawandels abzumildern. Dazu gehören Maßnahmen, die in Städten und Dörfern
Hitze abmildern können wie die Schaffung einer grünen Infrastruktur durch
Straßenbäume, Dach- und Fassadenbegrünung und Schutz vor Starkregen und
Auffangen von Regenwasser durch modernes Wassermanagement nach dem Prinzip der
„Schwammstadt“. Dies beinhaltet die Schaffung von Retentionsflächen, naturnahen
Wasserrückhaltebecken und die Renaturierung von Gewässern zur Vorbeugung von
Überschwemmungen und zur Unterstützung der Grundwasserneubildung, sowie die
Renaturierung von Gewässern und Auenlandschaften und die Begrünung von
Freiflächen, um ihre natürlichen Funktionen zu stärken.
Um Oberflächenwasser gezielt zurückzuhalten und Versickerungsmöglichkeiten zu
schaffen, setzen wir uns für die Schaffung von Rückhaltebecken, die
Renaturierung von Gewässern sowie für die Wiederbelebung von Dorfbrunnen ein.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gewährleistung einer ausreichenden
Löschwasserversorgung in den Kommunen. Das Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehren
in den ländlichen Räumen kann gar nicht hoch genug gewürdigt werden. Deshalb ist
es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass ausreichend Löschwasser zur
Verfügung steht. Gerade in ländlichen Räumen kann dies nicht immer über
Hydranten erreicht werden. Zusätzliche Entnahmestellen aus Zisternen, Teichen
oder anderen Behältern sind vielerorts notwendig. Wir setzen uns dafür ein, dass
die Kommunen ihrer Pflichtaufgabe nachkommen und orientieren uns beim Bedarf am
Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Gas- und Wasserverbandes (DVGW).
Auch die Infrastruktur der Straße muss zukünftig anders gestaltet werden: Statt
Hochbord zur Wasserführung, braucht es Tiefbeete oder Rigolen zur Straßen- und
Gehwegentwässerung. Das Wasser muss dort bleiben, wo es fällt und darf nicht
abgeführt werden.
Um Oberflächenwasser gezielt zurückzuhalten und Versickerungsmöglichkeiten zu
schaffen, setzen wir uns für die Schaffung von Rückhaltebecken und die
Renaturierung von Gewässern ein. Insbesondere unterstützen wir Bestrebungen in
der Landwirtschaft, auf ihren Flächen Wasserrückhaltebecken zur eigenen Nutzung
für Beregnungszwecke zu schaffen, sofern diese als naturnahe und nicht
versiegelte Gewässer angelegt werden. Des Weiteren möchten wir die Wasserhaltung
in den Kommunen verbessern, insbesondere bei hohem Grundwasserstand oder
Starkregenereignissen.
Die Vermüllung unserer Umwelt, Gewässer bis hin zu den Weltmeeren ist ein
massives Problem. Hier heißt es global denken und lokal handeln. Die Stadt
Tübingen hat mit einer kommunalen Einwegsteuer das Müllproblem massiv reduziert.
Wir wollen diesen erfolgreichen Weg ebenfalls beschreiten.
2.3 Wohnungsneubau – sozial, familienfreundlich und
ökologisch
Wir setzen uns im Bereich des Wohnungsbaus für eine soziale und ökologische
Ausrichtung ein. Dabei geht für uns die Erhaltung und Wiederbelebung vorhandener
und insbesondere der denkmalgeschützten Bausubstanz vor Neubau. Zusammen mit dem
Denkmalschutz erarbeiten wir tragfähige Konzepte für die Wiederbelebung
historischer Bausubstanz, insbesondere auch in den ländlichen Räumen. Unser Ziel
ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, der den Bedürfnissen der Menschen
gerecht wird und zugleich klima- und umweltfreundlich ist.
Wir legen großen Wert auf ökologischen Wohnungsbau. Wir unterstützen den Einsatz
erneuerbarer Energien wie Solarenergie und fördern energetische Sanierungen von
Bestandsgebäuden. Zudem setzen wir uns für den Einsatz umweltfreundlicher
Baumaterialien und eine nachhaltige Bauweise ein, um den ökologischen Fußabdruck
unserer Wohngebäude zu minimieren.
Bei der Planung neuer Wohngebiete achten wir auf eine ganzheitliche Quartiers-
bzw. Bebauungsplanentwicklung. Neben Wohnraum berücksichtigen wir die Schaffung
von sozialen Infrastrukturen wie Kindergärten, Schulen,
Nahversorgungsmöglichkeiten, Gesundheitseinrichtungen und Grünflächen. Wir
möchten lebenswerte Quartiere und Ortsteile schaffen, in denen sich die
Bewohner*innen wohlfühlen und ein soziales Miteinander möglich ist.
Darüber hinaus sollten neue Quartiere nur dort geschaffen werden, wo bereits
oder in naher Zukunft Öffentlicher Verkehr eine klimaschonende Mobilität
ermöglicht. Mit den kommunalen Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften soll
auf die bedarfsorientierte Zusammenlegung von kleineren Wohnungen zu größeren,
familienfreundlicheren Wohnungen hingewirkt werden.
Wir setzen uns auch für barrierefreien Wohnraum ein, der Menschen mit
Behinderungen und eingeschränkter Mobilität gerecht wird. Wir möchten
sicherstellen, dass Wohnungen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind,
unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung.
2.4 Alternative Wohnformen
Wir erkennen an, dass die traditionellen Wohnmodelle nicht für jeden Menschen
geeignet sind und dass es eine wachsende Nachfrage nach flexibleren und
gemeinschaftlichen Wohnkonzepten gibt. Deshalb setzen wir uns für die
Unterstützung und Entwicklung von alternativen Wohnformen ein.
Gemeinschaftliches Wohnen bietet die Möglichkeit, Wohnraum gemeinsam zu nutzen
und ein aktives Miteinander zu gestalten. Dies umfasst beispielsweise
Mehrgenerationenhäuser, in denen unterschiedliche Altersgruppen unter einem Dach
leben und voneinander profitieren können. Ebenso fördern wir das Zusammenleben
von Menschen mit ähnlichen Interessen oder Lebensstilen, wie beispielsweise
Wohngemeinschaften oder gemeinschaftliche Wohnprojekte (sogenannte
Hausprojekte).
Darüber hinaus setzen wir uns für alternative Wohnkonzepte wie Tiny Houses,
Bauwägen und Modulhäuser ein. Diese bieten kostengünstigen und
ressourcenschonenden Wohnraum, der flexibel an verschiedene Bedürfnisse und
Lebenssituationen angepasst werden kann. Durch die Förderung solcher innovativen
Wohnmodelle möchten wir alternative Wohnmöglichkeiten schaffen und legalisieren,
die bezahlbar, nachhaltig und sozial verträglich sind.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Förderung von genossenschaftlichem
Wohnen. Genossenschaften sowie städtische Wohnungsunternehmen ermöglichen den
Bewohner*innen eine aktive Teilhabe am Wohnprojekt und bieten langfristige
Sicherheit sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten. Wir unterstützen die Gründung und
den Ausbau von genossenschaftlichen Wohnprojekten, um eine breite Vielfalt an
Wohnmöglichkeiten zu schaffen.
Neben diesen genannten alternativen Wohnformen ist es uns ein Anliegen,
bestehende Leerstände und Brachflächen zu nutzen und umzufunktionieren. Durch
die Umnutzung von leerstehenden Gebäuden oder die Konversion von Industrie- und
Gewerbegebieten können wir wertvollen Wohnraum schaffen und gleichzeitig die
Nachverdichtung bei gleichzeitiger ökologischer Aufwertung in bereits bebauten
Gebieten reduzieren.
2.5 Sozialer Wohnungsbau
Im Kontext der Raumplanung und des Wohnungsbaus legen wir großen Wert auf
soziale Aspekte. Unser Ziel ist es, lebenswerte und inklusive Gemeinden zu
schaffen, in denen sich alle Menschen willkommen und wohlfühlen. Dabei
berücksichtigen wir insbesondere die Bedürfnisse von benachteiligten Gruppen und
setzen uns für soziale Gerechtigkeit ein.
Wir möchten sicherstellen, dass Wohnen für alle bezahlbar bleibt. Dazu setzen
wir uns für die Bereitstellung von bezahlbaren Mietwohnungen sowie den Erhalt
und die Modernisierung des sozialen Wohnungsbaus ein. Zu diesem Zweck sprechen
wir uns auch für die Instrumente Erbbaurecht und Erbbaupacht aus.
Wir setzen uns für die Förderung von sozialen Angeboten und Dienstleistungen
ein. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Gemeinden über eine vielfältige
soziale Infrastruktur verfügen, die den Bedürfnissen der Bewohner*innen gerecht
wird. Dazu zählen unter anderem Angebote im Bereich der Kinderbetreuung, der
Jugend- und Seniorenarbeit, der Integration von Migrant*innen sowie der
Unterstützung von benachteiligten Gruppen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Förderung von sozialen Initiativen und
Vereinen. Wir unterstützen ehrenamtliches Engagement und setzen uns dafür ein,
dass Bürger*innen die Möglichkeit haben, aktiv am gesellschaftlichen Leben
teilzunehmen und sich einzubringen. Dies stärkt den sozialen Zusammenhalt in
unseren Gemeinden und fördert das Miteinander.
3 Klimaschutz
3.1 Flächen ausweisen – vom Bebauungsplan zur Regionalen
Planungsgemeinschaft
Um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, ist es wichtig, geeignete
Flächen für deren Nutzung auszuweisen. Hierbei setzen wir uns für das Netto-0-
Flächenziel ein, um Versiegelung und Landschaftsverbrauch zu minimieren.
Statt einer zersiedelten Bebauung streben wir eine gezielte Flächennutzung an,
die den Anforderungen des Regionalen Entwicklungsplans (REP) entspricht. Durch
eine konsequente Umsetzung des REP können wir Flächen für erneuerbare Energien
ausweisen, ohne dabei wertvolle landwirtschaftliche oder natürliche Flächen
unnötig zu beeinträchtigen. Dafür bieten sich auch besonders vertikale
Photovoltaik-Anlagen an.
Wir wollen die Umwandlung von Flächen für den Bau von Photovoltaik-Anlagen,
Windparks und anderen erneuerbaren Energieprojekten vorantreiben. Hierbei achten
wir darauf, dass die Planung und Umsetzung im Einklang mit ökologischen und
landschaftsplanerischen Aspekten steht. Naturschutzgebiete und ökologisch
sensible Bereiche sollen dabei geschützt und möglichst nicht beeinträchtigt
werden. Dafür sollten die Kommunen auch Solarkataster erstellen lassen.
Durch die große Wirtschaftlichkeit von Freiflächenphotovoltaik, zu der auch
Agri-PV zählt, gibt es auch eine große Nachfrage nach Acker- und
Grünlandflächen. Wir werden deshalb in den Gemeinden initiieren, dass dort
gemeindliche PV-Konzepte mit Positiv- und Ausschlusskriterien für den Standort
und projektbezogene Bedingungen erarbeitet und vorhabensbezogen als
Voraussetzung für den B-Plan angewendet werden.
Zudem setzen wir uns dafür ein, dass eine dezentrale Energieerzeugung gefördert
wird. Durch die Ausweisung von Flächen für erneuerbare Energien in der Nähe von
Siedlungsgebieten können kurze Transportwege und eine effiziente Nutzung der
erzeugten Energie gewährleistet werden. Dies stärkt auch die regionale
Wertschöpfung und schafft Arbeitsplätze vor Ort.
Wie befürworten deshalb Windparks, Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie Agri-
Photovoltaikanlagen in den Kommunen Sachsen-Anhalts. Dabei sollten jedoch die
Kommunen vor Ort finanziell beteiligt werden sowie hohe ökologische Standards
gelten, die über die Eingriffs- und Ausgleichsflächen hinausgehen. Dafür sollten
die Kommunen sowie die Regionalen Planungsgemeinschaften verstärkt geeignete
Flächen in Verbindung mit verbindlichen Kriterien ausweisen.
Der Bund hat mit dem Klimaanpassungsgesetz eine Vorlage geleistet, auf deren
Grundlage wir uns für eine kommunale Klimaanpassungsstrategie inkl.
Hitzeschutzplan einsetzen. Dieser muss in der Stadtplanung konsequent
berücksichtigt werden.
3.2 finanzielle Beteiligung der Kommunen an EE-Projekten
Die finanzielle Beteiligung der Kommunen an erneuerbaren Energieprojekten ist
ein wesentlicher Aspekt, um den Ausbau nachhaltiger Energiequellen
voranzutreiben. Wir setzen uns dafür ein, dass Kommunen die Möglichkeit
erhalten, sich aktiv an solchen Projekten zu beteiligen und dadurch sowohl
ökologische als auch ökonomische Vorteile zu erlangen. Insbesondere sorgen wir
dafür, dass kommunale Energieunternehmen wie die Stadtwerke aktiv die
Energiewende vor Ort vorantreiben, durch eigene Erzeugung regenerativer Energien
sowie durch Beratungsangebote für die Bevölkerung. Wir sorgen dafür, dass die
Stadtwerke in kommunaler Hand bleiben.
Durch finanzielle Beteiligungen können Kommunen direkte Mitbestimmung und
Kontrolle über die Entwicklung und Umsetzung von erneuerbaren Energieprojekten
erlangen. Dies ermöglicht es ihnen, die Energiewende auf lokaler Ebene
mitzugestalten und die Nutzung erneuerbarer Energien in ihrer Gemeinde
voranzutreiben. Dabei kann es sich beispielsweise um Investitionen in Solar-
oder Windenergieanlagen handeln, bei denen die Kommunen selbst als
Teilhaber*innen auftreten.
Darüber hinaus ermöglicht die finanzielle Beteiligung der Kommunen an
erneuerbaren Energieprojekten eine langfristige Einnahmequelle. Durch die
Erzeugung und den Verkauf von sauberem Strom können die Kommunen ihre
finanzielle Unabhängigkeit stärken und Mittel für weitere nachhaltige Projekte
generieren. Dies eröffnet auch die Möglichkeit, die Gewinne in die Förderung von
Energieeffizienzmaßnahmen, die Unterstützung von sozialen Projekten oder die
Verbesserung der Infrastruktur zu investieren.
Auch Bürger*innenstrom sollte stärker in den Fokus genommen werden. Durch die
günstige Direktvermarktung an Anlieger*innen können die Akzeptanz aber auch der
günstige Strom- und Wärmebezug für die Bürger*innen geschaffen werden.
Unser Ziel ist es, den Kommunen die finanzielle Beteiligung an erneuerbaren
Energieprojekten zu erleichtern und sie dabei zu unterstützen, ihre
Energiewendeziele zu erreichen. Wir möchten die Vorteile der erneuerbaren
Energien in den Gemeinden stärken und gleichzeitig die finanzielle Stabilität
und Nachhaltigkeit der Kommunen fördern. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen
Kommunen, Energieversorgern und Bürger*innen können wir eine erfolgreiche
Energiewende auf lokaler Ebene erreichen.
Wir treiben die Wärmewende in den Kommunen aktiv voran. Vor allem in
geschlossenen Denkmalbeständen wird der Fernwärmenutzung eine zentrale Bedeutung
zukommen müssen. Wir unterstützen unsere Stadtwerke beim Ausbau entsprechender
Fernwärmenetze. Die kommunale Wärmeplanung muss auch Möglichkeiten zur Nutzung
oberer Grundwasserschichten zur Wärmeerzeugung mit den besonders effizienten
Wasser-Wasser-Wärmepumpen in Betracht ziehen, hierfür die nötigen geologischen
Informationen erarbeiten, öffentlich bereitstellen und Hauseigentümer*innen
entsprechende Beratungsangebote machen.
Wir setzen uns für Erleichterungen für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte)
ein. Dazu gehört neben der Sensibilisierung der Vermieter*innen ein kommunales
Förderprogramm.
3.3 Flächenentsieglung
Wir setzen uns dafür ein, die Flächenversiegelung zu reduzieren und den Prozess
der Flächenentsiegelung voranzutreiben. Dies ist ein wichtiges Anliegen im
Bereich des Klimaschutzes und der nachhaltigen Kommunenentwicklung.
Um die Flächenversiegelung zu reduzieren, fördern wir eine
verantwortungsbewusste und vorausschauende Stadt- und Gemeindeplanung. Dabei
liegt der Fokus auf einer nachhaltigen Nutzung bereits versiegelter Flächen und
der Vermeidung von weiterer Versiegelung. Wir möchten Brachflächen
revitalisieren und vorhandene versiegelte Flächen sinnvoll nutzen, um den
Flächenverbrauch zu minimieren.
Gleichzeitig setzen wir uns für die Flächenentsiegelung ein, indem wir
versiegelte Flächen zurückgewinnen und in natürliche oder durchlässige
Oberflächen umwandeln. Dies trägt zur Verbesserung des Wasserhaushalts, zur
Förderung der Biodiversität und zur Schaffung von Grünflächen bei. Dabei ist uns
die enge Zusammenarbeit mit Bürger*innen, lokalen Organisationen und
Expert*innen wichtig, um die Akzeptanz und Unterstützung für diese Maßnahmen zu
gewährleisten.
4 Mobilität
4.1 Öffentlicher Personen Nnahverkehr
Ein zentraler Bestandteil unserer Verkehrspolitik ist die Weiterentwicklung des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Sachsen-Anhalt. Wir sind uns bewusst,
dass es Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Räumen gibt und setzen
uns dafür ein, diese Disparitäten zu überwinden und ein gut ausgebautes und
attraktives öffentliches Verkehrsnetz in allen Regionen zu schaffen.
In den ländlichen Räumen möchten wir den ÖPNV so gestalten, dass er den
Bedürfnissen der Menschen gerecht wird. Das bedeutet eine Stundentaktung der
Bus- und Bahnverbindungen, um eine zuverlässige und regelmäßige Anbindung an die
umliegenden Gemeinden und Städte zu gewährleisten. Wir setzen uns für flexible
Konzepte sowie Konzepte nach Nachfrage (On-Demand) wie Rufbusse und Bürgerbusse
ein, um auch abgelegene Gebiete anzubinden und Mobilität für alle Bürger*innen
sicherzustellen. Zudem möchten wir innovative Lösungen wie Elektrobusse,
autonome Kleinbusse und alternative Antriebstechnologien fördern, um die
ländlichen Räume umweltfreundlicher zu gestalten. Ebenso braucht es abgestimmte
Takte mit den Bahnverbindungen sowie auch landkreis- und
bundeslandübergreifenden Verbindungen.
In städtischen Gebieten legen wir besonderen Wert auf ein gut ausgebautes und
attraktives öffentliches Verkehrsnetz. Dazu gehört eine hohe Taktung der Bus-
und Bahnverbindungen, um kurze Wartezeiten und eine effiziente Mobilität zu
gewährleisten. Wir möchten den Einsatz von emissionsarmen und barrierefreien
Fahrzeugen vorantreiben, um die Luftqualität zu verbessern und allen Menschen
eine uneingeschränkte Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen. Zudem wollen wir die
Infrastruktur des ÖPNV ausbauen, indem wir neue Haltestellen, Linien und
Verbindungen schaffen, den Ausbau von Fahrradabstellplätzen an den Haltestellen
fördern und moderne digitale Informations- und Ticketing-Systeme einführen.
Dafür braucht es auch geeignete und attraktive Schnittstellen zwischen ÖPNV und
Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Es müssen die regionalen und lokalen Busse im
integralen Taktfahrplan mit den entsprechenden Eisenbahnen abgestimmt werden.
Öffentlicher Personennahverkehr sollte deutlich mehr als Schüler*innenverkehr
sein.
Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, den ÖPNV mit anderen Verkehrsmitteln wie
dem Fahrrad, dem E-Scooter oder dem Carsharing zu vernetzen. Die Mitnahme von
Fahrrädern soll in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet sein. An
Umstiegspunkten braucht es Verleih- und -parksysteme, die direkt an den
Haltestellen vorangetrieben werden. Dadurch sollen umweltfreundliche
Mobilitätsalternativen gefördert und der Umstieg auf den ÖPNV erleichtert
werden.
Unser Ziel ist es, den ÖPNV in Sachsen-Anhalt zu einem attraktiven,
zuverlässigen, sicheren und umweltfreundlichen Verkehrssystem auszubauen, das
den Bedürfnissen der Menschen in ländlichen und städtischen Räumen gleichermaßen
gerecht wird. Wir möchten eine nachhaltige Mobilität fördern, die die
Verkehrsdichte reduziert, die Umwelt schützt und allen Bürger*innen eine
komfortable und erschwingliche Fortbewegung ermöglicht.
Die Finanzierung des ÖPNV insgesamt muss zukünftig anders gesaltet werden. Das
Deutschlandticket aber auch die Herausforderungen in den ländlichen Räumen
verlangen eine Anpassung der Finanzierungsstruktur. Die Gemeinden brauchen mehr
Geld für ihren regionalen ÖPNV vom Kreis und Land. Um die fachliche Kompetenz in
den Kommunen in Bezug auf den ÖPNV zu steigern, braucht es auch die Einrichtung
einer Landeskompetenzstelle Öffentlicher Verkehr bei der NASA, die die Kommunen,
Verkehrsbetriebe und Verkehrsverbünde bei Planung, Bau sowie Aufstellung von
ÖPNV-Konzepten fachlich unterstützen kann.Mobilitätsmanager*innen in den Kreisen. Sie sollen den Umweltverbund - also das Zufußgehen, das Radfahren und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs - voranbringen. Sie sollen Fördermittel akquirieren und die Zuständigkeit für Kommunale Radverkehrspläne sowie Fußwegepläne verantworten. Als vermittelnde Kompetenzschnittstelle sollen sie zudem zwischen Aufgabenträger, NASA und Landespolitik vermitteln, sowie die interkommunale Abstimmung von Mobilitätsangeboten vorantreiben.
4.2 Radverkehr
Unsere Idee für eine bessere Verkehrssituation in den Städten und Gemeinden ist
es, mehr und bessere Wege für Fahrradfahrer*innen zu schaffen. Das bedeutet,
dass wir sichere und gut ausgebaute Radwege brauchen, die zwischen den
verschiedenen Orten verbunden sind. Diese Radwege sollen so gestaltet sein, dass
sie für alle Menschen leicht zugänglich und angenehm zu befahren sind.
Wir möchten uns dafür einsetzen, dass die Radwege regelmäßig gepflegt und
instandgehalten werden. So können wir sicherstellen, dass sie immer in einem
guten Zustand sind und keine Gefahr für Fahrradfahrer*innen darstellen. Dazu
gehört auch, dass im Winter der Schnee geräumt wird, um die Sicherheit zu
gewährleisten.
Außerdem möchten wir die Anzahl der Radwege erhöhen. Das bedeutet, dass wir neue
Radwege an wichtigen Straßen, in Wohngebieten, Gewerbegebieten und touristischen
Gebieten bauen möchten. So wird es einfacher und sicherer, mit dem Fahrrad zu
fahren, egal wo man hinmöchte. Dafür braucht es auch mehr Fachpersonal, wie
Fachplaner*innen oder Rad- bzw. Mobilitätsbeauftragte, in den entsprechenden
Verwaltungseinheiten.
Wir wollen die positiven Seiten des Fahrradfahrens hervorheben und allen
Menschen zeigen, dass es viele Vorteile hat. Zum Beispiel ist es gut für die
Gesundheit, hilft dabei, die Umwelt zu schützen und entlastet den Verkehr. Wir
möchten, dass Fahrradfahren als eine attraktive und umweltfreundliche
Möglichkeit der Fortbewegung gesehen wird. Dafür sollen die Kommunen auch enger
mit der Verkehrswacht, dem ADFC, der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher
Kommunen sowie der Aktion Stadtradeln zusammenarbeiten.
Um der Besonderheit in ländlichen Räumen Rechnung zu tragen, wo Mobilität häufig
nur über PKW sichergestellt werden kann, setzen wir uns für die Schaffung von
Park & Ride-Parkplätzen – in Kombination mit Ladesäulen für E-Fahrräder und -PKW
an Bahnhöfen ein. Dafür braucht es mehr Förderprogramme, insbesondere für die
ländlichen Räume und mit niedriegen Eigenanteilquoten.
4.3 Fußverkehr und Barrierefreiheit
Wir setzen uns für eine fußgängerfreundliche Gestaltung unserer Städte und
Gemeinden sowie die Förderung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ein. Der
Fußverkehr spielt eine zentrale Rolle für eine nachhaltige und lebenswerte
Mobilität. Daher ist es unser Ziel, die Bedingungen für Fußgänger*innen zu
verbessern und ihnen sichere und attraktive Wege zu ermöglichen.
Ein wichtiger Aspekt ist die Sicherheit im Straßenverkehr. Wir möchten Maßnahmen
ergreifen, um das Unfallrisiko für Fußgänger*innen zu reduzieren. Dazu gehören
beispielsweise die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an gefährlichen
Straßenabschnitten, die Verbesserung der Sichtbarkeit durch ausreichende aber
effiziente und dimmbare, sensorengesteuerte Beleuchtung sowie die Umgestaltung
von Kreuzungen und Einmündungen sowie die Trennung von Fuß- und Radwegen, um
Konfliktsituationen zu minimieren.
Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, die Erreichbarkeit von Orten für alle
Menschen zu gewährleisten. Wir setzen uns für eine barrierefreie Gestaltung des
öffentlichen Raums ein, die es Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und
jungen Familien ermöglicht, sich uneingeschränkt und selbstständig in der Stadt
zu bewegen. Dazu gehört der Abbau von Hindernissen wie Treppenstufen, unebenen
Gehwegen, nicht-barrierefreien Haltestellen und Bahnhöfen sowie engen
Durchgängen. Wir möchten den Ausbau von barrierefreien Rampen, Aufzügen und
taktilen Leitsystemen vorantreiben, um allen Menschen eine barrierefreie
Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen.
Auch die Bereitstellung von ausreichenden und gemütlichen Sitzgelegenheiten,
schattenspendenden Bäumen und öffentlichen Toiletten ist uns ein Anliegen, um
den Komfort und die Aufenthaltsqualität für Fußgänger*innen zu verbessern. Zudem
setzen wir uns für eine ansprechende Gestaltung des Fußwegenetzes ein, um den
Fußverkehr zu fördern und attraktiv zu gestalten. Dazu gehören breite Gehwege,
ansprechende Gestaltungselemente wie Bepflanzungen und Kunstwerke sowie eine
gute Beschilderung, um die Orientierung zu erleichtern.
Wir möchten sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Alter, ihrer
Mobilität oder ihrer körperlichen Verfassung, sich sicher und bequem zu Fuß
bewegen können. Eine barrierefreie und zugängliche Stadt ist nicht nur ein
Gewinn für die Lebensqualität, sondern auch ein Ausdruck von sozialer
Gerechtigkeit und Chancengleichheit.
4.4 Motorisierter Individualverkehr
Eine zentrale Herausforderung im Bereich Verkehr ist der motorisierte
Individualverkehr. Wir sind uns bewusst, dass das Auto für viele Menschen ein
wichtiges Fortbewegungsmittel ist, aber gleichzeitig wollen wir eine ökologisch
nachhaltige Verkehrsentwicklung fördern und den Einsatz von umweltfreundlichen
Alternativen unterstützen.
Um den Umstieg auf klimafreundlichere Mobilitätsformen zu erleichtern, setzen
wir uns für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ein. Wir
wollen sicherstellen, dass es ausreichend Ladestationen in unseren Städten und
Gemeinden gibt, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Dadurch
möchten wir Anreize schaffen, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen
und somit den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren.
Darüber hinaus setzen wir uns für eine verstärkte Förderung des Carsharings – in
Stadt und Land ein. Carsharing ermöglicht es mehreren Personen, sich ein
Fahrzeug zu teilen, ein z. B. Elektrofahrzeug auszuprobieren und reduziert die
Anzahl der benötigten Autos auf den Straßen und in den Quartieren. Wir möchten
den Ausbau von Car-Sharing- und Dorfauto Initiativen insbesondere in ländlichen
Räumen und auf Basis von Elektrofahrzeugen vorantreiben und die
Rahmenbedingungen für eine effiziente und nachhaltige Nutzung von geteilten
Fahrzeugen verbessern – dazu gehört auch eine flächendeckende Ladeinfrastruktur.
Wir wollen die Verkehrssicherheit in unseren Kommunen verbessern und den
Verkehrsfluss optimieren. Deshalb sollten sich alle Kommunen in Sachsen-Anhalt
der Initiative Lebenswerte Städte anschließen. Die Initiative setzt sich
gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden
dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet,
flexibel und ortsbezogen. Der Schritt in mehr Bereiche mit Tempo 30 sowie
verkehrsberuhigte Bereiche sollte stärker vorangetrieben werden.
5 Bildung
5.1 Gebäudestrukturen
Ein besonderer Fokus liegt auf der Gestaltung und Modernisierung der
Gebäudestrukturen in unseren Bildungseinrichtungen. Wir möchten sichere, moderne
und inspirierende Lernumgebungen schaffen, die den Anforderungen einer
zeitgemäßen Bildung gerecht werden.
Unser Ziel ist es, die Infrastruktur unserer Schulen, Kindergärten und anderen
Bildungseinrichtungen kontinuierlich zu verbessern. Dazu gehört die Sanierung
von Schul- und Kitagebäuden, um optimale Lernbedingungen zu schaffen. Wir
fordern die Erhaltung der Schule, insbesondere der Grundschule auch in
ländlichen Räumen vor Ort. Wir setzen uns für eine kindgerechte Gestaltung der
Räumlichkeiten ein, die den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entspricht
und Raum für kreatives Denken und Lernen bietet. Liegenschaften im Eigentum der
öffentlichen Hand müssen Vorbildfunktion bezüglich Energieeffizienz, der Nutzung
regenerativer Energien und umweltgerechter Materialien haben. Dies gilt
insbesondere für Schulen und Kindertagesstätten, die von ihren kommunalen
Trägern so ausgestattet werden sollen, dass dort Ernährungs- und Umweltbildung
stattfinden kann, etwa mit Schulküchen und -gärten.
In ländlichen Räumen setzen wir uns für die Umwandlung kommunaler Dorfimmobilien
in Multifunktionshäuser ein, die als Begegnungsstätte von Jung und Alt, aber
auch Raum für mobile Dienstleistungen, wie z.B. Physiotherapie, Fußpflege,
Friseur und Telemedizin bieten sollen.
5.2 Digitalisierung
Ein wichtiger Aspekt ist auch die digitale Ausstattung der
Bildungseinrichtungen. Wir möchten sicherstellen, dass alle Schulen über eine
moderne IT-Infrastruktur verfügen, um digitale Lernformate und Medienkompetenz
zu fördern. Dazu gehören schnelles Internet, Computerarbeitsplätze und
interaktive Whiteboards. Wir möchten den Einsatz digitaler Medien sinnvoll in
den Unterricht integrieren und gleichzeitig sicherstellen, dass Datenschutz und
Privatsphäre gewahrt bleiben.
5.3 Inklusion
Zudem legen wir großen Wert auf die Schaffung von barrierefreien
Bildungseinrichtungen. Wir möchten sicherstellen, dass alle Schüler*innen
unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten am
Bildungsprozess teilhaben können. Dazu gehören bauliche Maßnahmen wie der Abbau
von Barrieren, barrierefreie Zugänge und Aufzüge sowie die Berücksichtigung von
inklusiven Lernkonzepten.
Unser Ziel ist es, Bildungseinrichtungen zu schaffen, die Raum für kreatives
Denken, Lernen und soziale Interaktion bieten. Wir möchten optimale Bedingungen
schaffen, damit alle Schüler*innen ihr volles Potenzial entfalten können.
6. Kommunale Finanzen
Ein wichtiger Aspekt unserer kommunalen Politik betrifft die Finanzen unserer
Städte und Gemeinden. Wir setzen uns dafür ein, transparente und partizipative
Finanzstrukturen zu etablieren, die eine gerechte Verteilung der finanziellen
Ressourcen gewährleisten und die Bedürfnisse der Bürger*innen berücksichtigen.
Ein Instrument, das wir zur Stärkung der Bürgerbeteiligung einsetzen wollen, ist
der Bürger*innenhaushalt. Hierbei sollen die Bürger*innen direkt in den
Entscheidungsprozess über die Verwendung der kommunalen Finanzen einbezogen
werden. Durch partizipative Budgetverfahren können sie mitbestimmen, welche
Projekte und Maßnahmen Vorrang haben sollen und wie die finanziellen Mittel am
besten eingesetzt werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Gender Budgeting. Wir möchten sicherstellen,
dass geschlechtsspezifische Aspekte in den kommunalen Haushaltsplanungen
berücksichtigt werden. Durch eine geschlechtergerechte Finanzpolitik wollen wir
gleiche Chancen und Teilhabe für alle Bürger*innen fördern und bestehende
Geschlechterungleichheiten abbauen.
Die Förderung der kommunalen Wirtschaft und Wirtschaftsförderung ist ein
weiterer Schwerpunkt. Wir setzen uns für eine nachhaltige und
zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik ein, die lokale Unternehmen stärkt und
neue Arbeitsplätze schafft. Dabei ist uns die Zusammenarbeit mit den Stadt- und
Kreissparkassen als starke Partner in der Region besonders wichtig. Wir möchten
eine enge Verbindung zwischen der lokalen Wirtschaft und dem Finanzsektor
fördern, um die Wirtschaftsentwicklung vor Ort zu unterstützen.Wer regional
investiert, stärkt auch die finanziellen Spielräume für unsere Kommunen, bspw.
über die Gewerbesteuereinnahmen.
Die Tourismusförderung spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle in unseren
kommunalen Finanzstrategien. Wir möchten unsere Städte und Gemeinden als
attraktive Reiseziele positionieren und den Tourismus nachhaltig und
verantwortungsbewusst fördern. Dabei ist es uns wichtig, die lokale
Wertschöpfung zu stärken und die touristischen Angebote im Einklang mit
ökologischen und sozialen Kriterien zu gestalten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Divestment – die verantwortliche
Investition der kommunalen Gelder. Wir setzen uns dafür ein, dass öffentliche
Gelder nicht in Unternehmen investiert werden, die negative Auswirkungen auf
Umwelt und Gesellschaft haben. Stattdessen möchten wir Investitionen in
nachhaltige Projekte und Unternehmen fördern, die soziale Verantwortung
übernehmen und einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Auch
ökonomisch ist der Verzicht auf Investitionen in fossile Energien konsequent zu
verfolgen. Schon heute wirken Fonds ohne veraltete fossile Geschäftsmodelle
besser und mittelfristig wird das fossile Geschäftsmodell implodieren.
Die Kommunen stehen in der Verantwortung, u.a. EU-Fördermittel zur
Mitfinanzierung eigener Projektideen zu generieren. Wir fordern daher die
Landkreise und kreisfreien Städte auf, Fachstellen zur
Unterstützung von europäischen Förderanträgen einzuberufen. Diese Fachstellen
refinanzieren sich binnen kurzer Zeiträume, da sie Unternehmen, Verbänden und
kommunalen Einrichtungen zu einem erfolgreichen Antrag von Fördermitteln helfen,
ebendiese wurden in der Vergangenheit nicht genügend in Sachsen-Anhalt
abgerufen.
7. Soziale Kommunen als Basis für Gerechtigkeit
vor Ort
Bürger*innen in persönlichen, sozialen, finanziellen und/oder gesundheitlichen
Notlagen ein Sicherheitsnetz anzubieten, war und ist für uns Bündnisgrüne
Kernanliegen sozial gerechter Kommunalpolitik. Die Herangehensweise der
kommunalen Verwaltungen in Stadt und Land, Pflichtaufgaben zwar nicht
aufzugeben, aber innerhalb des vorhandenen Ermessensspielraums immer weiter
abzuschmelzen, ist im ganzen Bundesland erkennbar und wird von uns abgelehnt.
Dies gilt vor allem mit Blick auf Schuldner*innen, Sucht- und
Gesundheitsberatungen und viele Teile der Jugendhilfe. Wir Bündnisgrüne sehen
diese Leistungen wie kommunale Pflichtaufgaben und räumen ihnen entsprechende
Priorität ein.
Wir sind weiterhin sehr besorgt über die immer schwieriger werdende
gesundheitliche Versorgung in Sachsen-Anhalt. Kommunen und Kreise sollen mit
regionalen Gesundheitskonferenzen Lösungen finden, um die bedarfsgerechte
Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Die Infrastruktur aus kommunalen
Kliniken, in im besten Fall kommunaler Trägerschaft können mit medizinischen
Versorgungszentren, eingebetteten Pflegeambulanzen und Pilotprojekten wie der
„Community health nurse“ können einen wichtigen Beitrag auch bei der ambulanten
medizinischen, bzw. pflgerischen Versorgung leisten. Wir setzen auf Pflege im
Quartier und nehmen die Kommunen in die Pflicht, Wohn- und Betreuungsformen zu
erproben und zu gestalten, die Menschen jeden Alters ein gemeinsames Leben in
den Kommunen erlaubt.
Die Budgetierung der kommunalen Leistungen im Sozialbereich, die nicht selten zu
einer Unterversorgung führt, muss ausgebaut werden. Gleichzeitig müssen
Angebotsstrukturen, da wo es möglich ist, auch über kommunale Wirkungskreise
hinaus interkommunal vernetzt werden.
Öffentliche Freizeitangebote müssen im Sinne der Teilhabestärkung sozial
verträglich nutzbar sein.
Kommunale Wohnungsunternehmen sollen geeignete barrierefreie und bezahlbare
Wohn-möglichkeiten für Senior*innen und Familien vorhalten und neu schaffen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden insbesondere darauf drängen, dass alle verfügbaren
Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau abgerufen werden, dort wo ein Bedarf
existiert und erkannt wurde. Eine Wohnung mit Stromversorgung und Heizung sind
Grundlage für Teilhabe. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Stromsperren in
allen Kommunen nur in Ausnahmefällen zulässig sind.
Gesundheitliches Wohlbefinden schließt ebenfalls den Teilbereich sexueller
Gesundheit ein. Nach wie vor ist bei vielen Menschen das Unwissen über HIV/AIDS
und andere sexuell übertragbare Infektionen, die Tabuisierung des Sprechens über
Sexualität sowie die Stigmatisierung normabweichender sexueller Lebensweisen
ausgeprägt. Hier gilt es mit einer lebensweltakzeptierenden Präventionsarbeit
anzusetzen. Selbsthilfeinstitutionen und -projekte müssen finanziell gefördert
und abgesichert werden. Hier gilt es die Arbeit der Beratungsstellen in den
größeren Kommunen, auch mit Angeboten für die breite Fläche des Landes zu
verknüpfen.
Für uns ist Zuwanderung ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Sachsen-Anhalt. Wir
setzen daher auf die Integration von Migrant*innen vor Ort. Die gelebte und
vielfältige Willkommenskultur der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Kommunen
dabei in vielen freiwilligen Initiativen starke Partner haben. Diese Initiativen
brauchen Unterstützung und Wertschätzung für ihre Arbeit, aber auch
hauptamtliche Unterstützung inner- und außerhalb kommunaler Verwaltungen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen, dass Spracherwerb und die Chancen einer
funktionierenden Nachbarschaft die Schlüssel zum Ankommen in unserer
Gesellschaft sind. Sprach- und Integrationskurse müssen in ausreichender Zahl
angeboten werden und so gestaltet sein, dass auch besondere Zielgruppen wie
Mütter oder Familien dafür erreichbar sind. Gemeinsame Begegnungsorte sind dabei
von besonderer Bedeutung, nicht nur für die Integration, sondern auch für den
grundsätzlichen Zusammenhalt in Stadt und Land.
8. Kommunen in Bewegung bringen –
Sportlandschaft fördern
Die Zivilgesellschaft und wesentliche Freizeitangebote werden durch Sportvereine
getragen. Sie leisten eine wichtige Arbeit für den Zusammenhalt der
Gesellschaft. Sie sind die zentralen Orte, ganz gleich, ob im Dorf oder in der
Stadt, andenen Inklusion und Integration gelebt, gesellschaftlicher Zusammenhalt
gestärkt und natürlich vor allem die körperliche Betätigung und Gesundheit
gefördert werden. Ein breites Angebot an Sportmöglichkeiten und Bewegungsorten
im öffentlichen Raum bieteteine attraktive Freizeitgestaltung und macht
Gemeinden und Städte lebenswert.
Wir erleben im ganzen Land einen schleichenden Verfall öffentlicher
Sportanlagen, in Teilen bis zur Schließung. Dieser Trend muss aufgehalten
werden. Das werden Kommunen nicht alleine schaffen, können dabei aber
unterstützen.
Der Vereinssport muss in der Perspektive der Kommunen mehr Aufmerksamkeit
erhalten. Die Netzwerkarbeit mit Kitas und Schulen muss ausgebaut werden,
insbesondere wenn der volle Kalender an Ganztagsschulen ohnehin einschränkend
für die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen wirkt.
Sport findet nicht nur in Vereinsstrukturen, sondern auch im öffentlichen Raum
statt. Ganz egal ob im Dorf oder in der Stadt, überall ist der Bedarf an
öffentlich zugänglichem Raum für die individuelle sportliche Betätigung
gewachsen. Sportanlagen müssen zunehmend geöffnet werden und
generationsübergreifende Outdoor-Fitnessanlagen oder Leihsportgeräte eine
stärkere Rolle in den Kommunen spielen.
9. Kulturelle Vielfalt vor Ort erhalten und
fördern – Europa in den Kommunen stärken
Sachsen-Anhalt hat eine ausgeprägte Kulturlandschaft, die wir bewahren und
fördern wollen. Kultureinrichtungen leisten eine essentielle Arbeit in diesem
Land. Sie sind Orte der Bildung, Begegnung, Persönlichkeitsbildung und
Selbstreflexion - sie können auch als Spiegel der Gesellschaft betrachtet
werden, die sich künstlerisch
mit den Entwicklungen unserer Gellschaft auseinandersetzt. Kultur ist dabei so
vielvältig wie auch die Gesellschaft, aus der sie hervortritt. Diese
verschiedenen Formen der Kultur gilt es dabei gleichberechtigt zu erhalten und
fördern. Dazu gehören neben den Theatern und Museen auch Konzerte, Bibliotheken,
Denkmäler, lokale Geschichte, Vereine und eine Clubkultur.
Kultur lebt von Teilhabe, die wir allen ermöglichen wollen und müssen. Kultur muss dabei auch sozial verträglich gestaltet werden, sodass alle Menschen, unabhängig ihrer Sozialisation oder finanziellen Möglichkeiten, die Chance haben an ihr teilzunehmen. Ticketpreise müssen so gestaltet werden, dass sie für alle Bürger*innen erschwinglich sind. Dabei kann eine bessere Verfügbarkeit von Restkarten eine Rolle spielen. Die gestalterische Teilnahme an Kunst und Kultur soll genauso geförderd werden und Hemnisse abgebaut werden, die die Teihabe erschweren.
Verschiedene Räume haben unterscheidliche Bedürfnisse. Kultur ist nicht nur in den Großstädten Sachsen-Anhalts erlebbar, sondern auch in ländlichen Räumen. Wir setzen uns deshalb für bedarfsgerechte Angebote in ländlichen Räumen und in den Städten ein. Diese müssen gleichberechtigt gefördert werden. Uns ist bewusst, dass vor allem in ländlichen Räumen private Initiativen und Vereine die große Vielfalt des kulturellen Programms stützen.
Besonders in ländlichen Räumen wollen wir dabei kutuelle Veranstaltungen fördern, die privat organisiert werden. Die Förderung des ÖPNV spielt eine wichtige Rolle, um Kultur für alle, insbesondere alte, junge und Menschen mit Behinderung dabei auf ein gut ausgebautes Netz angewiesen, um sich selbstständig im Land bewegen zu können. Auch können innovative Projekte wie Bürger*innendialoge oder Erzählcafés Teil einer ausgeprägten Kulturlandschaft sein.
Wir wollen kuturelle Instituionen vor Ort erhalten. Wir fordern, dass es keine Schließungen von Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt gibt. Die bereits bestehenden sollen dabei weiterhin gefördert werden und ausgebaut werden. Kultur ist ein hohes Gut, das nicht u gering gewertschätzt werden kann. Die Kultureinrichtungen müssen niedrigschwellig für alle Bürger*innen errichbar und zugänglich sein. Wir unterstützen dabei alle Formen der kulturellen Beteiligung, die das Miteinander und die demokratische Kultur fördern.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN denken wir die Kommunal- und Europapolitik zusammen. Deshalb möchten wir unsere Städtepartnerschaften, die Frieden und Verständigung auf dem Kontinent fördern, ausbauen und verstetigen. Wir möchten das europäische Bewusstsein der Bevölkerung stärken und ihm Raum geben. Unsere Städte und Gemeinden schaffen dies auch mit aktiver Teilnahme an Europäischen Themenwochen wie zum Beispiel der Mobilitätswoche. Kommunale Azubis sollen die Möglichkeit erhalten, an Erasmus+-Programmen teilzunehmen. Dies steigert die Attraktivität der Ausbildungsberufe und die internationale Kompetenz unserer zukünftigen Fachkräfte.
Kultur lebt von Teilhabe, die wir allen ermöglichen wollen und müssen. Kultur
muss dabei auch sozial verträglich gestaltet werden, sodass alle Menschen,
unabhängig ihrer Sozialisation oder finanziellen Möglichkeiten, die Chance haben
an ihr teilzunehmen. Ticketpreise müssen so gestaltet werden, dass sie für alle
Bürger*innen erschwinglich sind. Dabei kann eine bessere Verfügbarkeit von
Restkarten eine Rolle spielen. Die gestalterische Teilnahme an Kunst und Kultur
soll genauso gefördert werden und Hemmnisse abgebaut werden, die die Teilhabe
erschweren.
Verschiedene Räume haben unterschiedliche Bedürfnisse. Kultur ist nicht nur in
den Großstädten Sachsen-Anhalts erlebbar, sondern auch in ländlichen Räumen. Wir
setzen uns deshalb für bedarfsgerechte Angebote in ländlichen Räumen und in den
Städten ein. Diese müssen gleichberechtigt gefördert werden. Uns ist bewusst,
dass vor allem in ländlichen Räumen private Initiativen und Vereine die große
Vielfalt des kulturellen Programms stützen.
Besonders in ländlichen Räumen wollen wir dabei kulturelle Veranstaltungen
fördern, die privat organisiert werden. Die Förderung des ÖPNV spielt eine
wichtige Rolle, um Kultur für alle, insbesondere alte, junge und Menschen mit
Behinderung dabei auf ein gut ausgebautes Netz angewiesen, um sich selbstständig
im Land bewegen zu können. Auch können innovative Projekte wie
Bürger*innendialoge oder Erzählcafés Teil einer ausgeprägten Kulturlandschaft
sein.
Wir wollen kulturelle Instituionen vor Ort erhalten. Wir fordern, dass es keine
Schließungen von Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt gibt. Die bereits
bestehenden sollen dabei weiterhin gefördert werden und ausgebaut werden. Kultur
ist ein hohes Gut, das nicht zu gering gewertschätzt werden kann. Die
Kultureinrichtungen müssen niedrigschwellig für alle Bürger*innen erreichbar und
zugänglich sein. Wir unterstützen dabei alle Formen der kulturellen Beteiligung,
die das Miteinander und die demokratische Kultur fördern.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN denken wir die Kommunal- und Europapolitik zusammen.
Deshalb möchten wir unsere Städtepartnerschaften, die Frieden und Verständigung
auf dem Kontinent fördern, ausbauen und verstetigen. Wir möchten das europäische
Bewusstsein der Bevölkerung stärken und ihm Raum geben. Unsere Städte und
Gemeinden schaffen dies auch mit aktiver Teilnahme an Europäischen Themenwochen
wie zum Beispiel der Mobilitätswoche. Kommunale Azubis sollen die Möglichkeit
erhalten, an Erasmus+-Programmen teilzunehmen. Dies steigert die Attraktivität
der Ausbildungsberufe und die internationale Kompetenz unserer zukünftigen
Fachkräfte.
Antragstext
In Zeile 294:
4.1 Öffentlicher Personen Nnahverkehr
Von Zeile 341 bis 345:
Geld für ihren regionalen ÖPNV vom Kreis und Land. Um die fachliche Kompetenz in den Kommunen in Bezug auf den ÖPNV zu steigern, braucht es auch die Einrichtung einer Landeskompetenzstelle Öffentlicher Verkehr bei der NASA, die die Kommunen, Verkehrsbetriebe und Verkehrsverbünde bei Planung, Bau sowie Aufstellung von ÖPNV-Konzepten fachlich unterstützen kann.Mobilitätsmanager in den Kreisen. Sie sollen den Umweltverbund - also das Zufußgehen, das Radfahren und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs - voranbringen. Sie sollen Fördermittel akquirieren und die Zuständigkeit für Kommunale Radverkehrspläne sowie Fußwegepläne verantworten. Sie sollen als vermittelnde Kompetenzschnittstelle zwischen Aufgabenträger, NASA, Kommunal- und Landespolitik fungieren.
1 Einleitung
In den Städten, Gemeinden und Landkreisen wird Politik konkret gestaltet und
erlebt. Hier begegnen uns die Herausforderungen ganz handfest, hier laufen
Probleme auf und werden gelöst.
Im Angesicht des demografischen Wandels und den sich verändernden klimatischen
Bedingungen sieht sich Sachsen-Anhalt vor Herausforderungen, die nur durch eine
vorausschauende und ganzheitliche Kommunalpolitik bewältigt werden können. Dafür
treten wir Bündnisgrüne in Sachsen-Anhalt zur Kommunalwahl 2024 an.
Mit diesem Rahmenprogramm zur Kommunalwahl legen wir einen umfassenden Plan vor,
wie wir lebenswerte Städte und gesunde Gemeinden schaffen, die den Menschen in
all ihren Lebensbereichen gerecht werden. Von der Bewältigung des demografischen
Wandels über den Ausbau Erneuerbarer Energien bis hin zur Schaffung nachhaltiger
Verkehrslösungen – unsere Vision ist es, Kommunen zu schaffen, die resistent
gegen die klimatischen Veränderungen sind und gleichzeitig sozial gerecht,
vielfältig und inklusiv sind. In ländlichen Räumen von Sachsen-Anhalt wird ein
spürbarer Rückgang der Einwohner*innenzahl bis 2035 erwartet. Dies hat
Auswirkungen auf Bildung, Infrastruktur, soziale Dienste und Gemeinschaften. In
diesem Programm werden gezielte Maßnahmen vorgestellt, um die ländlichen Räume
zu beleben, junge Familien zu fördern, Fachkräfte anzuziehen und die Vielfalt
der Gemeinschaften zu bewahren.
Gleichzeitig wird die Bedeutung des Klimaschutzes hervorgehoben, da zunehmende
Hitze, Dürre und Starkregenereignisse schon jetzt real sind und eine zu lösende
Herausfroderung für unsere Gesellschaft sind. Die Förderung erneuerbarer
Energien, klimaresiliente Stadtplanung und Maßnahmen zur Reduzierung von
Umweltverschmutzung sind zentrale Elemente unseres Plans. Dabei ist Wohnen ein
grundlegendes Bedürfnis jedes Menschen. Dieses Programm setzt sich für sozialen
Wohnungsbau ein, der ökologisch ausgerichtet ist und den Bedürfnissen der
Menschen jeden Alters gerecht wird. Dabei werden alternative Wohnformen
unterstützt, um eine vielfältige und nachhaltige Wohnlandschaft zu schaffen.
Kommunale Bildungslandschaften zu erhalten und stärken ist in Zeiten einer
fatalen Bildungspolitik auf Landesebene eine Herausforderung. Ungeachtet dessen
sind für uns Bündnisgrüne moderne, sanierte und möglichst wohnortnahe
Bildungseinrichtungen der Garant für den Bildungserfolg von Kindern und
Jugendlichen.
Unser Programm strebt nach transparenten kommunalen Finanzen, die den Zielen der
Nachhaltigen Entwicklung entsprechen. Wir sehen die hohe Bedeutung des sozialen
Zusammenhalts und setzen uns für eine vielfältige Kulturpolitik ein, die
Menschen zur aktiven Mitgestaltung ermutigt. Die kommenden Jahre bieten die
Möglichkeit, eine positive Veränderung auf kommunaler Ebene herbeizuführen.
Dieses Programm ist eine Blaupause für eine zukunftsorientierte, nachhaltige und
inklusive Kommunalentwicklung in Sachsen-Anhalt. Wir wollen gemeinsam mit den
Bürgerinnne und Bürgern die Weichen für eine lebenswerte und erfolgreiche
Zukunft unserer Städte, Gemeinden und Dörfer stellen.
2 Kommunalentwicklung
2.1 Lebenswerte Kommunen – Lebendige Orte
Die ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt sind besonders betroffen vom
demografischen Wandel, das bedeutet die ältere Generation verschwindet und es
sind nicht mehr genügend junge Menschen da. Die 7. Regionalisierte
Bevölkerungsprognose geht in Sachsen-Anhalt von einem Rückgang der Einwohnerzahl
um 13 % bis 2035 aus. Das hat große Auswirkungen auf die verschiedensten
Bereiche. Es ist nur sinnvoll, Schulen und Kindertagesstätten gut und modern
auszustatten, wenn auch Kinder da sind, die sie nutzen – und Fachpersonal, um
sie zu begleiten und zu lehren. Es ist nur sinnvoll, gute Straßen und
Infrastruktur, öffentlichen Nahverkehr zu erhalten, wenn Menschen da sind, die
die Angebote auch nutzen. Wir brauchen Fachkräfte, um unsere Wirtschaftskraft zu
erhalten und wir brauchen Fachkräfte in den sozialen Bereichen, damit die
Fachkräfte in der Wirtschaft ihre Angehörigen, egal ob jung oder alt, gut und
sicher betreut wissen.
Wir stehen vor einem tiefgreifenden Wandel, der sich noch verstärken wird - wenn
wir ihm nicht mit politischen Maßnahmen entgegenwirken. Wir wollen das. Deshalb
wollen wir Zuwanderung - aus allen Bundesländern und auch aus dem Ausland. Wir
wollen deshalb innerhalb der Kommunen eine Willkommenskultur fördern und,
gemeinsam mit den Standortentwicklungsgesellschaften mit der proaktiven Kampagne
„10% plus“ über die Grenzen von Sachsen-Anhalt hinaus für Zuwanderung werben.
Wir setzen uns ein für günstige Darlehen für junge Familien, die Bestandshäuser
kaufen und ökologisch sanieren wollen. Damit ein gutes Ankommen möglich ist,
wollen wir Freiwillige Feuerwehren und Vereine besonders fördern, die
Neubürger*innen aufnehmen und sie in ihrem Ankommen unterstützen. Die
Alternative sind aussterbende Orte.
2.2 Lebenswerte Städte & Kommunen – Klimaresilienz und
Klimaanpassung
Alle wissenschaftlichen Studien prognostizieren für Sachsen-Anhalt eine Zunahme
von Hitze- und Dürreperioden und eine Zunahme von lokalen Starkregenereignissen.
Wir setzen uns für präventive Maßnahmen ein, um die Auswirkungen des
Klimawandels abzumildern. Dazu gehören Maßnahmen, die in Städten und Dörfern
Hitze abmildern können wie die Schaffung einer grünen Infrastruktur durch
Straßenbäume, Dach- und Fassadenbegrünung und Schutz vor Starkregen und
Auffangen von Regenwasser durch modernes Wassermanagement nach dem Prinzip der
„Schwammstadt“. Dies beinhaltet die Schaffung von Retentionsflächen, naturnahen
Wasserrückhaltebecken und die Renaturierung von Gewässern zur Vorbeugung von
Überschwemmungen und zur Unterstützung der Grundwasserneubildung, sowie die
Renaturierung von Gewässern und Auenlandschaften und die Begrünung von
Freiflächen, um ihre natürlichen Funktionen zu stärken.
Um Oberflächenwasser gezielt zurückzuhalten und Versickerungsmöglichkeiten zu
schaffen, setzen wir uns für die Schaffung von Rückhaltebecken, die
Renaturierung von Gewässern sowie für die Wiederbelebung von Dorfbrunnen ein.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gewährleistung einer ausreichenden
Löschwasserversorgung in den Kommunen. Das Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehren
in den ländlichen Räumen kann gar nicht hoch genug gewürdigt werden. Deshalb ist
es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass ausreichend Löschwasser zur
Verfügung steht. Gerade in ländlichen Räumen kann dies nicht immer über
Hydranten erreicht werden. Zusätzliche Entnahmestellen aus Zisternen, Teichen
oder anderen Behältern sind vielerorts notwendig. Wir setzen uns dafür ein, dass
die Kommunen ihrer Pflichtaufgabe nachkommen und orientieren uns beim Bedarf am
Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Gas- und Wasserverbandes (DVGW).
Auch die Infrastruktur der Straße muss zukünftig anders gestaltet werden: Statt
Hochbord zur Wasserführung, braucht es Tiefbeete oder Rigolen zur Straßen- und
Gehwegentwässerung. Das Wasser muss dort bleiben, wo es fällt und darf nicht
abgeführt werden.
Um Oberflächenwasser gezielt zurückzuhalten und Versickerungsmöglichkeiten zu
schaffen, setzen wir uns für die Schaffung von Rückhaltebecken und die
Renaturierung von Gewässern ein. Insbesondere unterstützen wir Bestrebungen in
der Landwirtschaft, auf ihren Flächen Wasserrückhaltebecken zur eigenen Nutzung
für Beregnungszwecke zu schaffen, sofern diese als naturnahe und nicht
versiegelte Gewässer angelegt werden. Des Weiteren möchten wir die Wasserhaltung
in den Kommunen verbessern, insbesondere bei hohem Grundwasserstand oder
Starkregenereignissen.
Die Vermüllung unserer Umwelt, Gewässer bis hin zu den Weltmeeren ist ein
massives Problem. Hier heißt es global denken und lokal handeln. Die Stadt
Tübingen hat mit einer kommunalen Einwegsteuer das Müllproblem massiv reduziert.
Wir wollen diesen erfolgreichen Weg ebenfalls beschreiten.
2.3 Wohnungsneubau – sozial, familienfreundlich und
ökologisch
Wir setzen uns im Bereich des Wohnungsbaus für eine soziale und ökologische
Ausrichtung ein. Dabei geht für uns die Erhaltung und Wiederbelebung vorhandener
und insbesondere der denkmalgeschützten Bausubstanz vor Neubau. Zusammen mit dem
Denkmalschutz erarbeiten wir tragfähige Konzepte für die Wiederbelebung
historischer Bausubstanz, insbesondere auch in den ländlichen Räumen. Unser Ziel
ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, der den Bedürfnissen der Menschen
gerecht wird und zugleich klima- und umweltfreundlich ist.
Wir legen großen Wert auf ökologischen Wohnungsbau. Wir unterstützen den Einsatz
erneuerbarer Energien wie Solarenergie und fördern energetische Sanierungen von
Bestandsgebäuden. Zudem setzen wir uns für den Einsatz umweltfreundlicher
Baumaterialien und eine nachhaltige Bauweise ein, um den ökologischen Fußabdruck
unserer Wohngebäude zu minimieren.
Bei der Planung neuer Wohngebiete achten wir auf eine ganzheitliche Quartiers-
bzw. Bebauungsplanentwicklung. Neben Wohnraum berücksichtigen wir die Schaffung
von sozialen Infrastrukturen wie Kindergärten, Schulen,
Nahversorgungsmöglichkeiten, Gesundheitseinrichtungen und Grünflächen. Wir
möchten lebenswerte Quartiere und Ortsteile schaffen, in denen sich die
Bewohner*innen wohlfühlen und ein soziales Miteinander möglich ist.
Darüber hinaus sollten neue Quartiere nur dort geschaffen werden, wo bereits
oder in naher Zukunft Öffentlicher Verkehr eine klimaschonende Mobilität
ermöglicht. Mit den kommunalen Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften soll
auf die bedarfsorientierte Zusammenlegung von kleineren Wohnungen zu größeren,
familienfreundlicheren Wohnungen hingewirkt werden.
Wir setzen uns auch für barrierefreien Wohnraum ein, der Menschen mit
Behinderungen und eingeschränkter Mobilität gerecht wird. Wir möchten
sicherstellen, dass Wohnungen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind,
unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung.
2.4 Alternative Wohnformen
Wir erkennen an, dass die traditionellen Wohnmodelle nicht für jeden Menschen
geeignet sind und dass es eine wachsende Nachfrage nach flexibleren und
gemeinschaftlichen Wohnkonzepten gibt. Deshalb setzen wir uns für die
Unterstützung und Entwicklung von alternativen Wohnformen ein.
Gemeinschaftliches Wohnen bietet die Möglichkeit, Wohnraum gemeinsam zu nutzen
und ein aktives Miteinander zu gestalten. Dies umfasst beispielsweise
Mehrgenerationenhäuser, in denen unterschiedliche Altersgruppen unter einem Dach
leben und voneinander profitieren können. Ebenso fördern wir das Zusammenleben
von Menschen mit ähnlichen Interessen oder Lebensstilen, wie beispielsweise
Wohngemeinschaften oder gemeinschaftliche Wohnprojekte (sogenannte
Hausprojekte).
Darüber hinaus setzen wir uns für alternative Wohnkonzepte wie Tiny Houses,
Bauwägen und Modulhäuser ein. Diese bieten kostengünstigen und
ressourcenschonenden Wohnraum, der flexibel an verschiedene Bedürfnisse und
Lebenssituationen angepasst werden kann. Durch die Förderung solcher innovativen
Wohnmodelle möchten wir alternative Wohnmöglichkeiten schaffen und legalisieren,
die bezahlbar, nachhaltig und sozial verträglich sind.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Förderung von genossenschaftlichem
Wohnen. Genossenschaften sowie städtische Wohnungsunternehmen ermöglichen den
Bewohner*innen eine aktive Teilhabe am Wohnprojekt und bieten langfristige
Sicherheit sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten. Wir unterstützen die Gründung und
den Ausbau von genossenschaftlichen Wohnprojekten, um eine breite Vielfalt an
Wohnmöglichkeiten zu schaffen.
Neben diesen genannten alternativen Wohnformen ist es uns ein Anliegen,
bestehende Leerstände und Brachflächen zu nutzen und umzufunktionieren. Durch
die Umnutzung von leerstehenden Gebäuden oder die Konversion von Industrie- und
Gewerbegebieten können wir wertvollen Wohnraum schaffen und gleichzeitig die
Nachverdichtung bei gleichzeitiger ökologischer Aufwertung in bereits bebauten
Gebieten reduzieren.
2.5 Sozialer Wohnungsbau
Im Kontext der Raumplanung und des Wohnungsbaus legen wir großen Wert auf
soziale Aspekte. Unser Ziel ist es, lebenswerte und inklusive Gemeinden zu
schaffen, in denen sich alle Menschen willkommen und wohlfühlen. Dabei
berücksichtigen wir insbesondere die Bedürfnisse von benachteiligten Gruppen und
setzen uns für soziale Gerechtigkeit ein.
Wir möchten sicherstellen, dass Wohnen für alle bezahlbar bleibt. Dazu setzen
wir uns für die Bereitstellung von bezahlbaren Mietwohnungen sowie den Erhalt
und die Modernisierung des sozialen Wohnungsbaus ein. Zu diesem Zweck sprechen
wir uns auch für die Instrumente Erbbaurecht und Erbbaupacht aus.
Wir setzen uns für die Förderung von sozialen Angeboten und Dienstleistungen
ein. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Gemeinden über eine vielfältige
soziale Infrastruktur verfügen, die den Bedürfnissen der Bewohner*innen gerecht
wird. Dazu zählen unter anderem Angebote im Bereich der Kinderbetreuung, der
Jugend- und Seniorenarbeit, der Integration von Migrant*innen sowie der
Unterstützung von benachteiligten Gruppen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Förderung von sozialen Initiativen und
Vereinen. Wir unterstützen ehrenamtliches Engagement und setzen uns dafür ein,
dass Bürger*innen die Möglichkeit haben, aktiv am gesellschaftlichen Leben
teilzunehmen und sich einzubringen. Dies stärkt den sozialen Zusammenhalt in
unseren Gemeinden und fördert das Miteinander.
3 Klimaschutz
3.1 Flächen ausweisen – vom Bebauungsplan zur Regionalen
Planungsgemeinschaft
Um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, ist es wichtig, geeignete
Flächen für deren Nutzung auszuweisen. Hierbei setzen wir uns für das Netto-0-
Flächenziel ein, um Versiegelung und Landschaftsverbrauch zu minimieren.
Statt einer zersiedelten Bebauung streben wir eine gezielte Flächennutzung an,
die den Anforderungen des Regionalen Entwicklungsplans (REP) entspricht. Durch
eine konsequente Umsetzung des REP können wir Flächen für erneuerbare Energien
ausweisen, ohne dabei wertvolle landwirtschaftliche oder natürliche Flächen
unnötig zu beeinträchtigen. Dafür bieten sich auch besonders vertikale
Photovoltaik-Anlagen an.
Wir wollen die Umwandlung von Flächen für den Bau von Photovoltaik-Anlagen,
Windparks und anderen erneuerbaren Energieprojekten vorantreiben. Hierbei achten
wir darauf, dass die Planung und Umsetzung im Einklang mit ökologischen und
landschaftsplanerischen Aspekten steht. Naturschutzgebiete und ökologisch
sensible Bereiche sollen dabei geschützt und möglichst nicht beeinträchtigt
werden. Dafür sollten die Kommunen auch Solarkataster erstellen lassen.
Durch die große Wirtschaftlichkeit von Freiflächenphotovoltaik, zu der auch
Agri-PV zählt, gibt es auch eine große Nachfrage nach Acker- und
Grünlandflächen. Wir werden deshalb in den Gemeinden initiieren, dass dort
gemeindliche PV-Konzepte mit Positiv- und Ausschlusskriterien für den Standort
und projektbezogene Bedingungen erarbeitet und vorhabensbezogen als
Voraussetzung für den B-Plan angewendet werden.
Zudem setzen wir uns dafür ein, dass eine dezentrale Energieerzeugung gefördert
wird. Durch die Ausweisung von Flächen für erneuerbare Energien in der Nähe von
Siedlungsgebieten können kurze Transportwege und eine effiziente Nutzung der
erzeugten Energie gewährleistet werden. Dies stärkt auch die regionale
Wertschöpfung und schafft Arbeitsplätze vor Ort.
Wie befürworten deshalb Windparks, Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie Agri-
Photovoltaikanlagen in den Kommunen Sachsen-Anhalts. Dabei sollten jedoch die
Kommunen vor Ort finanziell beteiligt werden sowie hohe ökologische Standards
gelten, die über die Eingriffs- und Ausgleichsflächen hinausgehen. Dafür sollten
die Kommunen sowie die Regionalen Planungsgemeinschaften verstärkt geeignete
Flächen in Verbindung mit verbindlichen Kriterien ausweisen.
Der Bund hat mit dem Klimaanpassungsgesetz eine Vorlage geleistet, auf deren
Grundlage wir uns für eine kommunale Klimaanpassungsstrategie inkl.
Hitzeschutzplan einsetzen. Dieser muss in der Stadtplanung konsequent
berücksichtigt werden.
3.2 finanzielle Beteiligung der Kommunen an EE-Projekten
Die finanzielle Beteiligung der Kommunen an erneuerbaren Energieprojekten ist
ein wesentlicher Aspekt, um den Ausbau nachhaltiger Energiequellen
voranzutreiben. Wir setzen uns dafür ein, dass Kommunen die Möglichkeit
erhalten, sich aktiv an solchen Projekten zu beteiligen und dadurch sowohl
ökologische als auch ökonomische Vorteile zu erlangen. Insbesondere sorgen wir
dafür, dass kommunale Energieunternehmen wie die Stadtwerke aktiv die
Energiewende vor Ort vorantreiben, durch eigene Erzeugung regenerativer Energien
sowie durch Beratungsangebote für die Bevölkerung. Wir sorgen dafür, dass die
Stadtwerke in kommunaler Hand bleiben.
Durch finanzielle Beteiligungen können Kommunen direkte Mitbestimmung und
Kontrolle über die Entwicklung und Umsetzung von erneuerbaren Energieprojekten
erlangen. Dies ermöglicht es ihnen, die Energiewende auf lokaler Ebene
mitzugestalten und die Nutzung erneuerbarer Energien in ihrer Gemeinde
voranzutreiben. Dabei kann es sich beispielsweise um Investitionen in Solar-
oder Windenergieanlagen handeln, bei denen die Kommunen selbst als
Teilhaber*innen auftreten.
Darüber hinaus ermöglicht die finanzielle Beteiligung der Kommunen an
erneuerbaren Energieprojekten eine langfristige Einnahmequelle. Durch die
Erzeugung und den Verkauf von sauberem Strom können die Kommunen ihre
finanzielle Unabhängigkeit stärken und Mittel für weitere nachhaltige Projekte
generieren. Dies eröffnet auch die Möglichkeit, die Gewinne in die Förderung von
Energieeffizienzmaßnahmen, die Unterstützung von sozialen Projekten oder die
Verbesserung der Infrastruktur zu investieren.
Auch Bürger*innenstrom sollte stärker in den Fokus genommen werden. Durch die
günstige Direktvermarktung an Anlieger*innen können die Akzeptanz aber auch der
günstige Strom- und Wärmebezug für die Bürger*innen geschaffen werden.
Unser Ziel ist es, den Kommunen die finanzielle Beteiligung an erneuerbaren
Energieprojekten zu erleichtern und sie dabei zu unterstützen, ihre
Energiewendeziele zu erreichen. Wir möchten die Vorteile der erneuerbaren
Energien in den Gemeinden stärken und gleichzeitig die finanzielle Stabilität
und Nachhaltigkeit der Kommunen fördern. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen
Kommunen, Energieversorgern und Bürger*innen können wir eine erfolgreiche
Energiewende auf lokaler Ebene erreichen.
Wir treiben die Wärmewende in den Kommunen aktiv voran. Vor allem in
geschlossenen Denkmalbeständen wird der Fernwärmenutzung eine zentrale Bedeutung
zukommen müssen. Wir unterstützen unsere Stadtwerke beim Ausbau entsprechender
Fernwärmenetze. Die kommunale Wärmeplanung muss auch Möglichkeiten zur Nutzung
oberer Grundwasserschichten zur Wärmeerzeugung mit den besonders effizienten
Wasser-Wasser-Wärmepumpen in Betracht ziehen, hierfür die nötigen geologischen
Informationen erarbeiten, öffentlich bereitstellen und Hauseigentümer*innen
entsprechende Beratungsangebote machen.
Wir setzen uns für Erleichterungen für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte)
ein. Dazu gehört neben der Sensibilisierung der Vermieter*innen ein kommunales
Förderprogramm.
3.3 Flächenentsieglung
Wir setzen uns dafür ein, die Flächenversiegelung zu reduzieren und den Prozess
der Flächenentsiegelung voranzutreiben. Dies ist ein wichtiges Anliegen im
Bereich des Klimaschutzes und der nachhaltigen Kommunenentwicklung.
Um die Flächenversiegelung zu reduzieren, fördern wir eine
verantwortungsbewusste und vorausschauende Stadt- und Gemeindeplanung. Dabei
liegt der Fokus auf einer nachhaltigen Nutzung bereits versiegelter Flächen und
der Vermeidung von weiterer Versiegelung. Wir möchten Brachflächen
revitalisieren und vorhandene versiegelte Flächen sinnvoll nutzen, um den
Flächenverbrauch zu minimieren.
Gleichzeitig setzen wir uns für die Flächenentsiegelung ein, indem wir
versiegelte Flächen zurückgewinnen und in natürliche oder durchlässige
Oberflächen umwandeln. Dies trägt zur Verbesserung des Wasserhaushalts, zur
Förderung der Biodiversität und zur Schaffung von Grünflächen bei. Dabei ist uns
die enge Zusammenarbeit mit Bürger*innen, lokalen Organisationen und
Expert*innen wichtig, um die Akzeptanz und Unterstützung für diese Maßnahmen zu
gewährleisten.
4 Mobilität
4.1 Öffentlicher Personen Nnahverkehr
Ein zentraler Bestandteil unserer Verkehrspolitik ist die Weiterentwicklung des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Sachsen-Anhalt. Wir sind uns bewusst,
dass es Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Räumen gibt und setzen
uns dafür ein, diese Disparitäten zu überwinden und ein gut ausgebautes und
attraktives öffentliches Verkehrsnetz in allen Regionen zu schaffen.
In den ländlichen Räumen möchten wir den ÖPNV so gestalten, dass er den
Bedürfnissen der Menschen gerecht wird. Das bedeutet eine Stundentaktung der
Bus- und Bahnverbindungen, um eine zuverlässige und regelmäßige Anbindung an die
umliegenden Gemeinden und Städte zu gewährleisten. Wir setzen uns für flexible
Konzepte sowie Konzepte nach Nachfrage (On-Demand) wie Rufbusse und Bürgerbusse
ein, um auch abgelegene Gebiete anzubinden und Mobilität für alle Bürger*innen
sicherzustellen. Zudem möchten wir innovative Lösungen wie Elektrobusse,
autonome Kleinbusse und alternative Antriebstechnologien fördern, um die
ländlichen Räume umweltfreundlicher zu gestalten. Ebenso braucht es abgestimmte
Takte mit den Bahnverbindungen sowie auch landkreis- und
bundeslandübergreifenden Verbindungen.
In städtischen Gebieten legen wir besonderen Wert auf ein gut ausgebautes und
attraktives öffentliches Verkehrsnetz. Dazu gehört eine hohe Taktung der Bus-
und Bahnverbindungen, um kurze Wartezeiten und eine effiziente Mobilität zu
gewährleisten. Wir möchten den Einsatz von emissionsarmen und barrierefreien
Fahrzeugen vorantreiben, um die Luftqualität zu verbessern und allen Menschen
eine uneingeschränkte Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen. Zudem wollen wir die
Infrastruktur des ÖPNV ausbauen, indem wir neue Haltestellen, Linien und
Verbindungen schaffen, den Ausbau von Fahrradabstellplätzen an den Haltestellen
fördern und moderne digitale Informations- und Ticketing-Systeme einführen.
Dafür braucht es auch geeignete und attraktive Schnittstellen zwischen ÖPNV und
Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Es müssen die regionalen und lokalen Busse im
integralen Taktfahrplan mit den entsprechenden Eisenbahnen abgestimmt werden.
Öffentlicher Personennahverkehr sollte deutlich mehr als Schüler*innenverkehr
sein.
Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, den ÖPNV mit anderen Verkehrsmitteln wie
dem Fahrrad, dem E-Scooter oder dem Carsharing zu vernetzen. Die Mitnahme von
Fahrrädern soll in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet sein. An
Umstiegspunkten braucht es Verleih- und -parksysteme, die direkt an den
Haltestellen vorangetrieben werden. Dadurch sollen umweltfreundliche
Mobilitätsalternativen gefördert und der Umstieg auf den ÖPNV erleichtert
werden.
Unser Ziel ist es, den ÖPNV in Sachsen-Anhalt zu einem attraktiven,
zuverlässigen, sicheren und umweltfreundlichen Verkehrssystem auszubauen, das
den Bedürfnissen der Menschen in ländlichen und städtischen Räumen gleichermaßen
gerecht wird. Wir möchten eine nachhaltige Mobilität fördern, die die
Verkehrsdichte reduziert, die Umwelt schützt und allen Bürger*innen eine
komfortable und erschwingliche Fortbewegung ermöglicht.
Die Finanzierung des ÖPNV insgesamt muss zukünftig anders gesaltet werden. Das
Deutschlandticket aber auch die Herausforderungen in den ländlichen Räumen
verlangen eine Anpassung der Finanzierungsstruktur. Die Gemeinden brauchen mehr
Geld für ihren regionalen ÖPNV vom Kreis und Land. Um die fachliche Kompetenz in
den Kommunen in Bezug auf den ÖPNV zu steigern, braucht es auch die Einrichtung
einer Landeskompetenzstelle Öffentlicher Verkehr bei der NASA, die die Kommunen,
Verkehrsbetriebe und Verkehrsverbünde bei Planung, Bau sowie Aufstellung von
ÖPNV-Konzepten fachlich unterstützen kann.Mobilitätsmanager in den Kreisen. Sie sollen den Umweltverbund - also das Zufußgehen, das Radfahren und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs - voranbringen. Sie sollen Fördermittel akquirieren und die Zuständigkeit für Kommunale Radverkehrspläne sowie Fußwegepläne verantworten. Sie sollen als vermittelnde Kompetenzschnittstelle zwischen Aufgabenträger, NASA, Kommunal- und Landespolitik fungieren.
4.2 Radverkehr
Unsere Idee für eine bessere Verkehrssituation in den Städten und Gemeinden ist
es, mehr und bessere Wege für Fahrradfahrer*innen zu schaffen. Das bedeutet,
dass wir sichere und gut ausgebaute Radwege brauchen, die zwischen den
verschiedenen Orten verbunden sind. Diese Radwege sollen so gestaltet sein, dass
sie für alle Menschen leicht zugänglich und angenehm zu befahren sind.
Wir möchten uns dafür einsetzen, dass die Radwege regelmäßig gepflegt und
instandgehalten werden. So können wir sicherstellen, dass sie immer in einem
guten Zustand sind und keine Gefahr für Fahrradfahrer*innen darstellen. Dazu
gehört auch, dass im Winter der Schnee geräumt wird, um die Sicherheit zu
gewährleisten.
Außerdem möchten wir die Anzahl der Radwege erhöhen. Das bedeutet, dass wir neue
Radwege an wichtigen Straßen, in Wohngebieten, Gewerbegebieten und touristischen
Gebieten bauen möchten. So wird es einfacher und sicherer, mit dem Fahrrad zu
fahren, egal wo man hinmöchte. Dafür braucht es auch mehr Fachpersonal, wie
Fachplaner*innen oder Rad- bzw. Mobilitätsbeauftragte, in den entsprechenden
Verwaltungseinheiten.
Wir wollen die positiven Seiten des Fahrradfahrens hervorheben und allen
Menschen zeigen, dass es viele Vorteile hat. Zum Beispiel ist es gut für die
Gesundheit, hilft dabei, die Umwelt zu schützen und entlastet den Verkehr. Wir
möchten, dass Fahrradfahren als eine attraktive und umweltfreundliche
Möglichkeit der Fortbewegung gesehen wird. Dafür sollen die Kommunen auch enger
mit der Verkehrswacht, dem ADFC, der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher
Kommunen sowie der Aktion Stadtradeln zusammenarbeiten.
Um der Besonderheit in ländlichen Räumen Rechnung zu tragen, wo Mobilität häufig
nur über PKW sichergestellt werden kann, setzen wir uns für die Schaffung von
Park & Ride-Parkplätzen – in Kombination mit Ladesäulen für E-Fahrräder und -PKW
an Bahnhöfen ein. Dafür braucht es mehr Förderprogramme, insbesondere für die
ländlichen Räume und mit niedriegen Eigenanteilquoten.
4.3 Fußverkehr und Barrierefreiheit
Wir setzen uns für eine fußgängerfreundliche Gestaltung unserer Städte und
Gemeinden sowie die Förderung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ein. Der
Fußverkehr spielt eine zentrale Rolle für eine nachhaltige und lebenswerte
Mobilität. Daher ist es unser Ziel, die Bedingungen für Fußgänger*innen zu
verbessern und ihnen sichere und attraktive Wege zu ermöglichen.
Ein wichtiger Aspekt ist die Sicherheit im Straßenverkehr. Wir möchten Maßnahmen
ergreifen, um das Unfallrisiko für Fußgänger*innen zu reduzieren. Dazu gehören
beispielsweise die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an gefährlichen
Straßenabschnitten, die Verbesserung der Sichtbarkeit durch ausreichende aber
effiziente und dimmbare, sensorengesteuerte Beleuchtung sowie die Umgestaltung
von Kreuzungen und Einmündungen sowie die Trennung von Fuß- und Radwegen, um
Konfliktsituationen zu minimieren.
Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, die Erreichbarkeit von Orten für alle
Menschen zu gewährleisten. Wir setzen uns für eine barrierefreie Gestaltung des
öffentlichen Raums ein, die es Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und
jungen Familien ermöglicht, sich uneingeschränkt und selbstständig in der Stadt
zu bewegen. Dazu gehört der Abbau von Hindernissen wie Treppenstufen, unebenen
Gehwegen, nicht-barrierefreien Haltestellen und Bahnhöfen sowie engen
Durchgängen. Wir möchten den Ausbau von barrierefreien Rampen, Aufzügen und
taktilen Leitsystemen vorantreiben, um allen Menschen eine barrierefreie
Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen.
Auch die Bereitstellung von ausreichenden und gemütlichen Sitzgelegenheiten,
schattenspendenden Bäumen und öffentlichen Toiletten ist uns ein Anliegen, um
den Komfort und die Aufenthaltsqualität für Fußgänger*innen zu verbessern. Zudem
setzen wir uns für eine ansprechende Gestaltung des Fußwegenetzes ein, um den
Fußverkehr zu fördern und attraktiv zu gestalten. Dazu gehören breite Gehwege,
ansprechende Gestaltungselemente wie Bepflanzungen und Kunstwerke sowie eine
gute Beschilderung, um die Orientierung zu erleichtern.
Wir möchten sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Alter, ihrer
Mobilität oder ihrer körperlichen Verfassung, sich sicher und bequem zu Fuß
bewegen können. Eine barrierefreie und zugängliche Stadt ist nicht nur ein
Gewinn für die Lebensqualität, sondern auch ein Ausdruck von sozialer
Gerechtigkeit und Chancengleichheit.
4.4 Motorisierter Individualverkehr
Eine zentrale Herausforderung im Bereich Verkehr ist der motorisierte
Individualverkehr. Wir sind uns bewusst, dass das Auto für viele Menschen ein
wichtiges Fortbewegungsmittel ist, aber gleichzeitig wollen wir eine ökologisch
nachhaltige Verkehrsentwicklung fördern und den Einsatz von umweltfreundlichen
Alternativen unterstützen.
Um den Umstieg auf klimafreundlichere Mobilitätsformen zu erleichtern, setzen
wir uns für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ein. Wir
wollen sicherstellen, dass es ausreichend Ladestationen in unseren Städten und
Gemeinden gibt, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Dadurch
möchten wir Anreize schaffen, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen
und somit den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren.
Darüber hinaus setzen wir uns für eine verstärkte Förderung des Carsharings – in
Stadt und Land ein. Carsharing ermöglicht es mehreren Personen, sich ein
Fahrzeug zu teilen, ein z. B. Elektrofahrzeug auszuprobieren und reduziert die
Anzahl der benötigten Autos auf den Straßen und in den Quartieren. Wir möchten
den Ausbau von Car-Sharing- und Dorfauto Initiativen insbesondere in ländlichen
Räumen und auf Basis von Elektrofahrzeugen vorantreiben und die
Rahmenbedingungen für eine effiziente und nachhaltige Nutzung von geteilten
Fahrzeugen verbessern – dazu gehört auch eine flächendeckende Ladeinfrastruktur.
Wir wollen die Verkehrssicherheit in unseren Kommunen verbessern und den
Verkehrsfluss optimieren. Deshalb sollten sich alle Kommunen in Sachsen-Anhalt
der Initiative Lebenswerte Städte anschließen. Die Initiative setzt sich
gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden
dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet,
flexibel und ortsbezogen. Der Schritt in mehr Bereiche mit Tempo 30 sowie
verkehrsberuhigte Bereiche sollte stärker vorangetrieben werden.
5 Bildung
5.1 Gebäudestrukturen
Ein besonderer Fokus liegt auf der Gestaltung und Modernisierung der
Gebäudestrukturen in unseren Bildungseinrichtungen. Wir möchten sichere, moderne
und inspirierende Lernumgebungen schaffen, die den Anforderungen einer
zeitgemäßen Bildung gerecht werden.
Unser Ziel ist es, die Infrastruktur unserer Schulen, Kindergärten und anderen
Bildungseinrichtungen kontinuierlich zu verbessern. Dazu gehört die Sanierung
von Schul- und Kitagebäuden, um optimale Lernbedingungen zu schaffen. Wir
fordern die Erhaltung der Schule, insbesondere der Grundschule auch in
ländlichen Räumen vor Ort. Wir setzen uns für eine kindgerechte Gestaltung der
Räumlichkeiten ein, die den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entspricht
und Raum für kreatives Denken und Lernen bietet. Liegenschaften im Eigentum der
öffentlichen Hand müssen Vorbildfunktion bezüglich Energieeffizienz, der Nutzung
regenerativer Energien und umweltgerechter Materialien haben. Dies gilt
insbesondere für Schulen und Kindertagesstätten, die von ihren kommunalen
Trägern so ausgestattet werden sollen, dass dort Ernährungs- und Umweltbildung
stattfinden kann, etwa mit Schulküchen und -gärten.
In ländlichen Räumen setzen wir uns für die Umwandlung kommunaler Dorfimmobilien
in Multifunktionshäuser ein, die als Begegnungsstätte von Jung und Alt, aber
auch Raum für mobile Dienstleistungen, wie z.B. Physiotherapie, Fußpflege,
Friseur und Telemedizin bieten sollen.
5.2 Digitalisierung
Ein wichtiger Aspekt ist auch die digitale Ausstattung der
Bildungseinrichtungen. Wir möchten sicherstellen, dass alle Schulen über eine
moderne IT-Infrastruktur verfügen, um digitale Lernformate und Medienkompetenz
zu fördern. Dazu gehören schnelles Internet, Computerarbeitsplätze und
interaktive Whiteboards. Wir möchten den Einsatz digitaler Medien sinnvoll in
den Unterricht integrieren und gleichzeitig sicherstellen, dass Datenschutz und
Privatsphäre gewahrt bleiben.
5.3 Inklusion
Zudem legen wir großen Wert auf die Schaffung von barrierefreien
Bildungseinrichtungen. Wir möchten sicherstellen, dass alle Schüler*innen
unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten am
Bildungsprozess teilhaben können. Dazu gehören bauliche Maßnahmen wie der Abbau
von Barrieren, barrierefreie Zugänge und Aufzüge sowie die Berücksichtigung von
inklusiven Lernkonzepten.
Unser Ziel ist es, Bildungseinrichtungen zu schaffen, die Raum für kreatives
Denken, Lernen und soziale Interaktion bieten. Wir möchten optimale Bedingungen
schaffen, damit alle Schüler*innen ihr volles Potenzial entfalten können.
6. Kommunale Finanzen
Ein wichtiger Aspekt unserer kommunalen Politik betrifft die Finanzen unserer
Städte und Gemeinden. Wir setzen uns dafür ein, transparente und partizipative
Finanzstrukturen zu etablieren, die eine gerechte Verteilung der finanziellen
Ressourcen gewährleisten und die Bedürfnisse der Bürger*innen berücksichtigen.
Ein Instrument, das wir zur Stärkung der Bürgerbeteiligung einsetzen wollen, ist
der Bürger*innenhaushalt. Hierbei sollen die Bürger*innen direkt in den
Entscheidungsprozess über die Verwendung der kommunalen Finanzen einbezogen
werden. Durch partizipative Budgetverfahren können sie mitbestimmen, welche
Projekte und Maßnahmen Vorrang haben sollen und wie die finanziellen Mittel am
besten eingesetzt werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Gender Budgeting. Wir möchten sicherstellen,
dass geschlechtsspezifische Aspekte in den kommunalen Haushaltsplanungen
berücksichtigt werden. Durch eine geschlechtergerechte Finanzpolitik wollen wir
gleiche Chancen und Teilhabe für alle Bürger*innen fördern und bestehende
Geschlechterungleichheiten abbauen.
Die Förderung der kommunalen Wirtschaft und Wirtschaftsförderung ist ein
weiterer Schwerpunkt. Wir setzen uns für eine nachhaltige und
zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik ein, die lokale Unternehmen stärkt und
neue Arbeitsplätze schafft. Dabei ist uns die Zusammenarbeit mit den Stadt- und
Kreissparkassen als starke Partner in der Region besonders wichtig. Wir möchten
eine enge Verbindung zwischen der lokalen Wirtschaft und dem Finanzsektor
fördern, um die Wirtschaftsentwicklung vor Ort zu unterstützen.Wer regional
investiert, stärkt auch die finanziellen Spielräume für unsere Kommunen, bspw.
über die Gewerbesteuereinnahmen.
Die Tourismusförderung spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle in unseren
kommunalen Finanzstrategien. Wir möchten unsere Städte und Gemeinden als
attraktive Reiseziele positionieren und den Tourismus nachhaltig und
verantwortungsbewusst fördern. Dabei ist es uns wichtig, die lokale
Wertschöpfung zu stärken und die touristischen Angebote im Einklang mit
ökologischen und sozialen Kriterien zu gestalten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Divestment – die verantwortliche
Investition der kommunalen Gelder. Wir setzen uns dafür ein, dass öffentliche
Gelder nicht in Unternehmen investiert werden, die negative Auswirkungen auf
Umwelt und Gesellschaft haben. Stattdessen möchten wir Investitionen in
nachhaltige Projekte und Unternehmen fördern, die soziale Verantwortung
übernehmen und einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Auch
ökonomisch ist der Verzicht auf Investitionen in fossile Energien konsequent zu
verfolgen. Schon heute wirken Fonds ohne veraltete fossile Geschäftsmodelle
besser und mittelfristig wird das fossile Geschäftsmodell implodieren.
Die Kommunen stehen in der Verantwortung, u.a. EU-Fördermittel zur
Mitfinanzierung eigener Projektideen zu generieren. Wir fordern daher die
Landkreise und kreisfreien Städte auf, Fachstellen zur
Unterstützung von europäischen Förderanträgen einzuberufen. Diese Fachstellen
refinanzieren sich binnen kurzer Zeiträume, da sie Unternehmen, Verbänden und
kommunalen Einrichtungen zu einem erfolgreichen Antrag von Fördermitteln helfen,
ebendiese wurden in der Vergangenheit nicht genügend in Sachsen-Anhalt
abgerufen.
7. Soziale Kommunen als Basis für Gerechtigkeit
vor Ort
Bürger*innen in persönlichen, sozialen, finanziellen und/oder gesundheitlichen
Notlagen ein Sicherheitsnetz anzubieten, war und ist für uns Bündnisgrüne
Kernanliegen sozial gerechter Kommunalpolitik. Die Herangehensweise der
kommunalen Verwaltungen in Stadt und Land, Pflichtaufgaben zwar nicht
aufzugeben, aber innerhalb des vorhandenen Ermessensspielraums immer weiter
abzuschmelzen, ist im ganzen Bundesland erkennbar und wird von uns abgelehnt.
Dies gilt vor allem mit Blick auf Schuldner*innen, Sucht- und
Gesundheitsberatungen und viele Teile der Jugendhilfe. Wir Bündnisgrüne sehen
diese Leistungen wie kommunale Pflichtaufgaben und räumen ihnen entsprechende
Priorität ein.
Wir sind weiterhin sehr besorgt über die immer schwieriger werdende
gesundheitliche Versorgung in Sachsen-Anhalt. Kommunen und Kreise sollen mit
regionalen Gesundheitskonferenzen Lösungen finden, um die bedarfsgerechte
Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Die Infrastruktur aus kommunalen
Kliniken, in im besten Fall kommunaler Trägerschaft können mit medizinischen
Versorgungszentren, eingebetteten Pflegeambulanzen und Pilotprojekten wie der
„Community health nurse“ können einen wichtigen Beitrag auch bei der ambulanten
medizinischen, bzw. pflgerischen Versorgung leisten. Wir setzen auf Pflege im
Quartier und nehmen die Kommunen in die Pflicht, Wohn- und Betreuungsformen zu
erproben und zu gestalten, die Menschen jeden Alters ein gemeinsames Leben in
den Kommunen erlaubt.
Die Budgetierung der kommunalen Leistungen im Sozialbereich, die nicht selten zu
einer Unterversorgung führt, muss ausgebaut werden. Gleichzeitig müssen
Angebotsstrukturen, da wo es möglich ist, auch über kommunale Wirkungskreise
hinaus interkommunal vernetzt werden.
Öffentliche Freizeitangebote müssen im Sinne der Teilhabestärkung sozial
verträglich nutzbar sein.
Kommunale Wohnungsunternehmen sollen geeignete barrierefreie und bezahlbare
Wohn-möglichkeiten für Senior*innen und Familien vorhalten und neu schaffen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden insbesondere darauf drängen, dass alle verfügbaren
Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau abgerufen werden, dort wo ein Bedarf
existiert und erkannt wurde. Eine Wohnung mit Stromversorgung und Heizung sind
Grundlage für Teilhabe. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Stromsperren in
allen Kommunen nur in Ausnahmefällen zulässig sind.
Gesundheitliches Wohlbefinden schließt ebenfalls den Teilbereich sexueller
Gesundheit ein. Nach wie vor ist bei vielen Menschen das Unwissen über HIV/AIDS
und andere sexuell übertragbare Infektionen, die Tabuisierung des Sprechens über
Sexualität sowie die Stigmatisierung normabweichender sexueller Lebensweisen
ausgeprägt. Hier gilt es mit einer lebensweltakzeptierenden Präventionsarbeit
anzusetzen. Selbsthilfeinstitutionen und -projekte müssen finanziell gefördert
und abgesichert werden. Hier gilt es die Arbeit der Beratungsstellen in den
größeren Kommunen, auch mit Angeboten für die breite Fläche des Landes zu
verknüpfen.
Für uns ist Zuwanderung ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Sachsen-Anhalt. Wir
setzen daher auf die Integration von Migrant*innen vor Ort. Die gelebte und
vielfältige Willkommenskultur der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Kommunen
dabei in vielen freiwilligen Initiativen starke Partner haben. Diese Initiativen
brauchen Unterstützung und Wertschätzung für ihre Arbeit, aber auch
hauptamtliche Unterstützung inner- und außerhalb kommunaler Verwaltungen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen, dass Spracherwerb und die Chancen einer
funktionierenden Nachbarschaft die Schlüssel zum Ankommen in unserer
Gesellschaft sind. Sprach- und Integrationskurse müssen in ausreichender Zahl
angeboten werden und so gestaltet sein, dass auch besondere Zielgruppen wie
Mütter oder Familien dafür erreichbar sind. Gemeinsame Begegnungsorte sind dabei
von besonderer Bedeutung, nicht nur für die Integration, sondern auch für den
grundsätzlichen Zusammenhalt in Stadt und Land.
8. Kommunen in Bewegung bringen –
Sportlandschaft fördern
Die Zivilgesellschaft und wesentliche Freizeitangebote werden durch Sportvereine
getragen. Sie leisten eine wichtige Arbeit für den Zusammenhalt der
Gesellschaft. Sie sind die zentralen Orte, ganz gleich, ob im Dorf oder in der
Stadt, andenen Inklusion und Integration gelebt, gesellschaftlicher Zusammenhalt
gestärkt und natürlich vor allem die körperliche Betätigung und Gesundheit
gefördert werden. Ein breites Angebot an Sportmöglichkeiten und Bewegungsorten
im öffentlichen Raum bieteteine attraktive Freizeitgestaltung und macht
Gemeinden und Städte lebenswert.
Wir erleben im ganzen Land einen schleichenden Verfall öffentlicher
Sportanlagen, in Teilen bis zur Schließung. Dieser Trend muss aufgehalten
werden. Das werden Kommunen nicht alleine schaffen, können dabei aber
unterstützen.
Der Vereinssport muss in der Perspektive der Kommunen mehr Aufmerksamkeit
erhalten. Die Netzwerkarbeit mit Kitas und Schulen muss ausgebaut werden,
insbesondere wenn der volle Kalender an Ganztagsschulen ohnehin einschränkend
für die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen wirkt.
Sport findet nicht nur in Vereinsstrukturen, sondern auch im öffentlichen Raum
statt. Ganz egal ob im Dorf oder in der Stadt, überall ist der Bedarf an
öffentlich zugänglichem Raum für die individuelle sportliche Betätigung
gewachsen. Sportanlagen müssen zunehmend geöffnet werden und
generationsübergreifende Outdoor-Fitnessanlagen oder Leihsportgeräte eine
stärkere Rolle in den Kommunen spielen.
9. Kulturelle Vielfalt vor Ort erhalten und
fördern – Europa in den Kommunen stärken
Sachsen-Anhalt hat eine ausgeprägte Kulturlandschaft, die wir bewahren und
fördern wollen. Kultureinrichtungen leisten eine essentielle Arbeit in diesem
Land. Sie sind Orte der Bildung, Begegnung, Persönlichkeitsbildung und
Selbstreflexion - sie können auch als Spiegel der Gesellschaft betrachtet
werden, die sich künstlerisch
mit den Entwicklungen unserer Gellschaft auseinandersetzt. Kultur ist dabei so
vielvältig wie auch die Gesellschaft, aus der sie hervortritt. Diese
verschiedenen Formen der Kultur gilt es dabei gleichberechtigt zu erhalten und
fördern. Dazu gehören neben den Theatern und Museen auch Konzerte, Bibliotheken,
Denkmäler, lokale Geschichte, Vereine und eine Clubkultur.
Kultur lebt von Teilhabe, die wir allen ermöglichen wollen und müssen. Kultur
muss dabei auch sozial verträglich gestaltet werden, sodass alle Menschen,
unabhängig ihrer Sozialisation oder finanziellen Möglichkeiten, die Chance haben
an ihr teilzunehmen. Ticketpreise müssen so gestaltet werden, dass sie für alle
Bürger*innen erschwinglich sind. Dabei kann eine bessere Verfügbarkeit von
Restkarten eine Rolle spielen. Die gestalterische Teilnahme an Kunst und Kultur
soll genauso gefördert werden und Hemmnisse abgebaut werden, die die Teilhabe
erschweren.
Verschiedene Räume haben unterschiedliche Bedürfnisse. Kultur ist nicht nur in
den Großstädten Sachsen-Anhalts erlebbar, sondern auch in ländlichen Räumen. Wir
setzen uns deshalb für bedarfsgerechte Angebote in ländlichen Räumen und in den
Städten ein. Diese müssen gleichberechtigt gefördert werden. Uns ist bewusst,
dass vor allem in ländlichen Räumen private Initiativen und Vereine die große
Vielfalt des kulturellen Programms stützen.
Besonders in ländlichen Räumen wollen wir dabei kulturelle Veranstaltungen
fördern, die privat organisiert werden. Die Förderung des ÖPNV spielt eine
wichtige Rolle, um Kultur für alle, insbesondere alte, junge und Menschen mit
Behinderung dabei auf ein gut ausgebautes Netz angewiesen, um sich selbstständig
im Land bewegen zu können. Auch können innovative Projekte wie
Bürger*innendialoge oder Erzählcafés Teil einer ausgeprägten Kulturlandschaft
sein.
Wir wollen kulturelle Instituionen vor Ort erhalten. Wir fordern, dass es keine
Schließungen von Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt gibt. Die bereits
bestehenden sollen dabei weiterhin gefördert werden und ausgebaut werden. Kultur
ist ein hohes Gut, das nicht zu gering gewertschätzt werden kann. Die
Kultureinrichtungen müssen niedrigschwellig für alle Bürger*innen erreichbar und
zugänglich sein. Wir unterstützen dabei alle Formen der kulturellen Beteiligung,
die das Miteinander und die demokratische Kultur fördern.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN denken wir die Kommunal- und Europapolitik zusammen.
Deshalb möchten wir unsere Städtepartnerschaften, die Frieden und Verständigung
auf dem Kontinent fördern, ausbauen und verstetigen. Wir möchten das europäische
Bewusstsein der Bevölkerung stärken und ihm Raum geben. Unsere Städte und
Gemeinden schaffen dies auch mit aktiver Teilnahme an Europäischen Themenwochen
wie zum Beispiel der Mobilitätswoche. Kommunale Azubis sollen die Möglichkeit
erhalten, an Erasmus+-Programmen teilzunehmen. Dies steigert die Attraktivität
der Ausbildungsberufe und die internationale Kompetenz unserer zukünftigen
Fachkräfte.
In Zeile 294 (A1: Grün denken, vor Ort handeln.):
4.1 Öffentlicher Personen Nnahverkehr
Von Zeile 341 bis 345 (A1: Grün denken, vor Ort handeln.):
Geld für ihren regionalen ÖPNV vom Kreis und Land. Um die fachliche Kompetenz in den Kommunen in Bezug auf den ÖPNV zu steigern, braucht es auch die Einrichtung einer Landeskompetenzstelle Öffentlicher Verkehr bei der NASA, die die Kommunen, Verkehrsbetriebe und Verkehrsverbünde bei Planung, Bau sowie Aufstellung von ÖPNV-Konzepten fachlich unterstützen kann.Mobilitätsmanager*innen in den Kreisen. Sie sollen den Umweltverbund - also das Zufußgehen, das Radfahren und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs - voranbringen. Sie sollen Fördermittel akquirieren und die Zuständigkeit für Kommunale Radverkehrspläne sowie Fußwegepläne verantworten. Als vermittelnde Kompetenzschnittstelle sollen sie zudem zwischen Aufgabenträger, NASA und Landespolitik vermitteln, sowie die interkommunale Abstimmung von Mobilitätsangeboten vorantreiben.
Von Zeile 622 bis 660 (A1: Grün denken, vor Ort handeln.):
fördern. Dazu gehören neben den Theatern und Museen auch Konzerte, Bibliotheken, Denkmäler, lokale Geschichte, Vereine und eine Clubkultur.
Kultur lebt von Teilhabe, die wir allen ermöglichen wollen und müssen. Kultur muss dabei auch sozial verträglich gestaltet werden, sodass alle Menschen, unabhängig ihrer Sozialisation oder finanziellen Möglichkeiten, die Chance haben an ihr teilzunehmen. Ticketpreise müssen so gestaltet werden, dass sie für alle Bürger*innen erschwinglich sind. Dabei kann eine bessere Verfügbarkeit von Restkarten eine Rolle spielen. Die gestalterische Teilnahme an Kunst und Kultur soll genauso geförderd werden und Hemnisse abgebaut werden, die die Teihabe erschweren.
Verschiedene Räume haben unterscheidliche Bedürfnisse. Kultur ist nicht nur in den Großstädten Sachsen-Anhalts erlebbar, sondern auch in ländlichen Räumen. Wir setzen uns deshalb für bedarfsgerechte Angebote in ländlichen Räumen und in den Städten ein. Diese müssen gleichberechtigt gefördert werden. Uns ist bewusst, dass vor allem in ländlichen Räumen private Initiativen und Vereine die große Vielfalt des kulturellen Programms stützen.
Besonders in ländlichen Räumen wollen wir dabei kutuelle Veranstaltungen fördern, die privat organisiert werden. Die Förderung des ÖPNV spielt eine wichtige Rolle, um Kultur für alle, insbesondere alte, junge und Menschen mit Behinderung dabei auf ein gut ausgebautes Netz angewiesen, um sich selbstständig im Land bewegen zu können. Auch können innovative Projekte wie Bürger*innendialoge oder Erzählcafés Teil einer ausgeprägten Kulturlandschaft sein.
Wir wollen kuturelle Instituionen vor Ort erhalten. Wir fordern, dass es keine Schließungen von Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt gibt. Die bereits bestehenden sollen dabei weiterhin gefördert werden und ausgebaut werden. Kultur ist ein hohes Gut, das nicht u gering gewertschätzt werden kann. Die Kultureinrichtungen müssen niedrigschwellig für alle Bürger*innen errichbar und zugänglich sein. Wir unterstützen dabei alle Formen der kulturellen Beteiligung, die das Miteinander und die demokratische Kultur fördern.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN denken wir die Kommunal- und Europapolitik zusammen. Deshalb möchten wir unsere Städtepartnerschaften, die Frieden und Verständigung auf dem Kontinent fördern, ausbauen und verstetigen. Wir möchten das europäische Bewusstsein der Bevölkerung stärken und ihm Raum geben. Unsere Städte und Gemeinden schaffen dies auch mit aktiver Teilnahme an Europäischen Themenwochen wie zum Beispiel der Mobilitätswoche. Kommunale Azubis sollen die Möglichkeit erhalten, an Erasmus+-Programmen teilzunehmen. Dies steigert die Attraktivität der Ausbildungsberufe und die internationale Kompetenz unserer zukünftigen Fachkräfte.
Kultur lebt von Teilhabe, die wir allen ermöglichen wollen und müssen. Kultur muss dabei auch sozial verträglich gestaltet werden, sodass alle Menschen, unabhängig ihrer Sozialisation oder finanziellen Möglichkeiten, die Chance haben an ihr teilzunehmen. Ticketpreise müssen so gestaltet werden, dass sie für alle Bürger*innen erschwinglich sind. Dabei kann eine bessere Verfügbarkeit von Restkarten eine Rolle spielen. Die gestalterische Teilnahme an Kunst und Kultur soll genauso gefördert werden und Hemmnisse abgebaut werden, die die Teilhabe erschweren.
Verschiedene Räume haben unterschiedliche Bedürfnisse. Kultur ist nicht nur in den Großstädten Sachsen-Anhalts erlebbar, sondern auch in ländlichen Räumen. Wir setzen uns deshalb für bedarfsgerechte Angebote in ländlichen Räumen und in den Städten ein. Diese müssen gleichberechtigt gefördert werden. Uns ist bewusst, dass vor allem in ländlichen Räumen private Initiativen und Vereine die große Vielfalt des kulturellen Programms stützen.
Besonders in ländlichen Räumen wollen wir dabei kulturelle Veranstaltungen fördern, die privat organisiert werden. Die Förderung des ÖPNV spielt eine wichtige Rolle, um Kultur für alle, insbesondere alte, junge und Menschen mit Behinderung dabei auf ein gut ausgebautes Netz angewiesen, um sich selbstständig im Land bewegen zu können. Auch können innovative Projekte wie Bürger*innendialoge oder Erzählcafés Teil einer ausgeprägten Kulturlandschaft sein.
Wir wollen kulturelle Instituionen vor Ort erhalten. Wir fordern, dass es keine Schließungen von Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt gibt. Die bereits bestehenden sollen dabei weiterhin gefördert werden und ausgebaut werden. Kultur ist ein hohes Gut, das nicht zu gering gewertschätzt werden kann. Die Kultureinrichtungen müssen niedrigschwellig für alle Bürger*innen erreichbar und zugänglich sein. Wir unterstützen dabei alle Formen der kulturellen Beteiligung, die das Miteinander und die demokratische Kultur fördern.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN denken wir die Kommunal- und Europapolitik zusammen. Deshalb möchten wir unsere Städtepartnerschaften, die Frieden und Verständigung auf dem Kontinent fördern, ausbauen und verstetigen. Wir möchten das europäische Bewusstsein der Bevölkerung stärken und ihm Raum geben. Unsere Städte und Gemeinden schaffen dies auch mit aktiver Teilnahme an Europäischen Themenwochen wie zum Beispiel der Mobilitätswoche. Kommunale Azubis sollen die Möglichkeit erhalten, an Erasmus+-Programmen teilzunehmen. Dies steigert die Attraktivität der Ausbildungsberufe und die internationale Kompetenz unserer zukünftigen Fachkräfte.
1 Einleitung
In den Städten, Gemeinden und Landkreisen wird Politik konkret gestaltet und
erlebt. Hier begegnen uns die Herausforderungen ganz handfest, hier laufen
Probleme auf und werden gelöst.
Im Angesicht des demografischen Wandels und den sich verändernden klimatischen
Bedingungen sieht sich Sachsen-Anhalt vor Herausforderungen, die nur durch eine
vorausschauende und ganzheitliche Kommunalpolitik bewältigt werden können. Dafür
treten wir Bündnisgrüne in Sachsen-Anhalt zur Kommunalwahl 2024 an.
Mit diesem Rahmenprogramm zur Kommunalwahl legen wir einen umfassenden Plan vor,
wie wir lebenswerte Städte und gesunde Gemeinden schaffen, die den Menschen in
all ihren Lebensbereichen gerecht werden. Von der Bewältigung des demografischen
Wandels über den Ausbau Erneuerbarer Energien bis hin zur Schaffung nachhaltiger
Verkehrslösungen – unsere Vision ist es, Kommunen zu schaffen, die resistent
gegen die klimatischen Veränderungen sind und gleichzeitig sozial gerecht,
vielfältig und inklusiv sind. In ländlichen Räumen von Sachsen-Anhalt wird ein
spürbarer Rückgang der Einwohner*innenzahl bis 2035 erwartet. Dies hat
Auswirkungen auf Bildung, Infrastruktur, soziale Dienste und Gemeinschaften. In
diesem Programm werden gezielte Maßnahmen vorgestellt, um die ländlichen Räume
zu beleben, junge Familien zu fördern, Fachkräfte anzuziehen und die Vielfalt
der Gemeinschaften zu bewahren.
Gleichzeitig wird die Bedeutung des Klimaschutzes hervorgehoben, da zunehmende
Hitze, Dürre und Starkregenereignisse schon jetzt real sind und eine zu lösende
Herausfroderung für unsere Gesellschaft sind. Die Förderung erneuerbarer
Energien, klimaresiliente Stadtplanung und Maßnahmen zur Reduzierung von
Umweltverschmutzung sind zentrale Elemente unseres Plans. Dabei ist Wohnen ein
grundlegendes Bedürfnis jedes Menschen. Dieses Programm setzt sich für sozialen
Wohnungsbau ein, der ökologisch ausgerichtet ist und den Bedürfnissen der
Menschen jeden Alters gerecht wird. Dabei werden alternative Wohnformen
unterstützt, um eine vielfältige und nachhaltige Wohnlandschaft zu schaffen.
Kommunale Bildungslandschaften zu erhalten und stärken ist in Zeiten einer
fatalen Bildungspolitik auf Landesebene eine Herausforderung. Ungeachtet dessen
sind für uns Bündnisgrüne moderne, sanierte und möglichst wohnortnahe
Bildungseinrichtungen der Garant für den Bildungserfolg von Kindern und
Jugendlichen.
Unser Programm strebt nach transparenten kommunalen Finanzen, die den Zielen der
Nachhaltigen Entwicklung entsprechen. Wir sehen die hohe Bedeutung des sozialen
Zusammenhalts und setzen uns für eine vielfältige Kulturpolitik ein, die
Menschen zur aktiven Mitgestaltung ermutigt. Die kommenden Jahre bieten die
Möglichkeit, eine positive Veränderung auf kommunaler Ebene herbeizuführen.
Dieses Programm ist eine Blaupause für eine zukunftsorientierte, nachhaltige und
inklusive Kommunalentwicklung in Sachsen-Anhalt. Wir wollen gemeinsam mit den
Bürgerinnne und Bürgern die Weichen für eine lebenswerte und erfolgreiche
Zukunft unserer Städte, Gemeinden und Dörfer stellen.
2 Kommunalentwicklung
2.1 Lebenswerte Städte & Kommunen – Lebendige Orte
Die ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt sind besonders betroffen vom
demografischen Wandel, das bedeutet die ältere Generation verschwindet und es
sind nicht mehr genügend junge Menschen da. Die 7. Regionalisierte
Bevölkerungsprognose geht in Sachsen-Anhalt von einem Rückgang der Einwohnerzahl
um 13 % bis 2035 aus. Das hat große Auswirkungen auf die verschiedensten
Bereiche. Es ist nur sinnvoll, Schulen und Kindertagesstätten gut und modern
auszustatten, wenn auch Kinder da sind, die sie nutzen – und Fachpersonal, um
sie zu begleiten und zu lehren. Es ist nur sinnvoll, gute Straßen und
Infrastruktur, öffentlichen Nahverkehr zu erhalten, wenn Menschen da sind, die
die Angebote auch nutzen. Wir brauchen Fachkräfte, um unsere Wirtschaftskraft zu
erhalten und wir brauchen Fachkräfte in den sozialen Bereichen, damit die
Fachkräfte in der Wirtschaft ihre Angehörigen, egal ob jung oder alt, gut und
sicher betreut wissen.
Wir stehen vor einem tiefgreifenden Wandel, der sich noch verstärken wird - wenn
wir ihm nicht mit politischen Maßnahmen entgegenwirken. Wir wollen das. Deshalb
wollen wir Zuwanderung - aus allen Bundesländern und auch aus dem Ausland. Wir
wollen deshalb innerhalb der Kommunen eine Willkommenskultur fördern und,
gemeinsam mit den Standortentwicklungsgesellschaften mit der proaktiven Kampagne
„10% plus“ über die Grenzen von Sachsen-Anhalt hinaus für Zuwanderung werben.
Wir setzen uns ein für günstige Darlehen für junge Familien, die Bestandshäuser
kaufen und ökologisch sanieren wollen. Damit ein gutes Ankommen möglich ist,
wollen wir Freiwillige Feuerwehren und Vereine besonders fördern, die
Neubürger*innen aufnehmen und sie in ihrem Ankommen unterstützen. Die
Alternative sind aussterbende Orte.
2.2 Lebenswerte Städte & Kommunen – Klimaresilienz und
Klimaanpassung
Alle wissenschaftlichen Studien prognostizieren für Sachsen-Anhalt eine Zunahme
von Hitze- und Dürreperioden und eine Zunahme von lokalen Starkregenereignissen.
Wir setzen uns für präventive Maßnahmen ein, um die Auswirkungen des
Klimawandels abzumildern. Dazu gehören Maßnahmen, die in Städten und Dörfern
Hitze abmildern können wie die Schaffung einer grünen Infrastruktur durch
Straßenbäume, Dach- und Fassadenbegrünung und Schutz vor Starkregen und
Auffangen von Regenwasser durch modernes Wassermanagement nach dem Prinzip der
„Schwammstadt“. Dies beinhaltet die Schaffung von Retentionsflächen, naturnahen
Wasserrückhaltebecken und die Renaturierung von Gewässern zur Vorbeugung von
Überschwemmungen und zur Unterstützung der Grundwasserneubildung, sowie die
Renaturierung von Gewässern und Auenlandschaften und die Begrünung von
Freiflächen, um ihre natürlichen Funktionen zu stärken.
Um Oberflächenwasser gezielt zurückzuhalten und Versickerungsmöglichkeiten zu
schaffen, setzen wir uns für die Schaffung von Rückhaltebecken, die
Renaturierung von Gewässern sowie für die Wiederbelebung von Dorfbrunnen ein.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gewährleistung einer ausreichenden
Löschwasserversorgung in den Kommunen. Das Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehren
in den ländlichen Räumen kann gar nicht hoch genug gewürdigt werden. Deshalb ist
es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass ausreichend Löschwasser zur
Verfügung steht. Gerade in ländlichen Räumen kann dies nicht immer über
Hydranten erreicht werden. Zusätzliche Entnahmestellen aus Zisternen, Teichen
oder anderen Behältern sind vielerorts notwendig. Wir setzen uns dafür ein, dass
die Kommunen ihrer Pflichtaufgabe nachkommen und orientieren uns beim Bedarf am
Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Gas- und Wasserverbandes (DVGW).
Auch die Infrastruktur der Straße muss zukünftig anders gestaltet werden: Statt
Hochbord zur Wasserführung, braucht es Tiefbeete oder Rigolen zur Straßen- und
Gehwegentwässerung. Das Wasser muss dort bleiben, wo es fällt und darf nicht
abgeführt werden.
Um Oberflächenwasser gezielt zurückzuhalten und Versickerungsmöglichkeiten zu
schaffen, setzen wir uns für die Schaffung von Rückhaltebecken und die
Renaturierung von Gewässern ein. Insbesondere unterstützen wir Bestrebungen in
der Landwirtschaft, auf ihren Flächen Wasserrückhaltebecken zur eigenen Nutzung
für Beregnungszwecke zu schaffen, sofern diese als naturnahe und nicht
versiegelte Gewässer angelegt werden. Des Weiteren möchten wir die Wasserhaltung
in den Kommunen verbessern, insbesondere bei hohem Grundwasserstand oder
Starkregenereignissen.
Die Vermüllung unserer Umwelt, Gewässer bis hin zu den Weltmeeren ist ein
massives Problem. Hier heißt es global denken und lokal handeln. Die Stadt
Tübingen hat mit einer kommunalen Einwegsteuer das Müllproblem massiv reduziert.
Wir wollen diesen erfolgreichen Weg ebenfalls beschreiten.
2.3 Wohnungsneubau – sozial, familienfreundlich und
ökologisch
Wir setzen uns im Bereich des Wohnungsbaus für eine soziale und ökologische
Ausrichtung ein. Dabei geht für uns die Erhaltung und Wiederbelebung vorhandener
und insbesondere der denkmalgeschützten Bausubstanz vor Neubau. Zusammen mit dem
Denkmalschutz erarbeiten wir tragfähige Konzepte für die Wiederbelebung
historischer Bausubstanz, insbesondere auch in den ländlichen Räumen. Unser Ziel
ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, der den Bedürfnissen der Menschen
gerecht wird und zugleich klima- und umweltfreundlich ist.
Wir legen großen Wert auf ökologischen Wohnungsbau. Wir unterstützen den Einsatz
erneuerbarer Energien wie Solarenergie und fördern energetische Sanierungen von
Bestandsgebäuden. Zudem setzen wir uns für den Einsatz umweltfreundlicher
Baumaterialien und eine nachhaltige Bauweise ein, um den ökologischen Fußabdruck
unserer Wohngebäude zu minimieren.
Bei der Planung neuer Wohngebiete achten wir auf eine ganzheitliche Quartiers-
bzw. Bebauungsplanentwicklung. Neben Wohnraum berücksichtigen wir die Schaffung
von sozialen Infrastrukturen wie Kindergärten, Schulen,
Nahversorgungsmöglichkeiten, Gesundheitseinrichtungen und Grünflächen. Wir
möchten lebenswerte Quartiere und Ortsteile schaffen, in denen sich die
Bewohner*innen wohlfühlen und ein soziales Miteinander möglich ist.
Darüber hinaus sollten neue Quartiere nur dort geschaffen werden, wo bereits
oder in naher Zukunft Öffentlicher Verkehr eine klimaschonende Mobilität
ermöglicht. Mit den kommunalen Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften soll
auf die bedarfsorientierte Zusammenlegung von kleineren Wohnungen zu größeren,
familienfreundlicheren Wohnungen hingewirkt werden.
Wir setzen uns auch für barrierefreien Wohnraum ein, der Menschen mit
Behinderungen und eingeschränkter Mobilität gerecht wird. Wir möchten
sicherstellen, dass Wohnungen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind,
unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung.
2.4 Alternative Wohnformen
Wir erkennen an, dass die traditionellen Wohnmodelle nicht für jeden Menschen
geeignet sind und dass es eine wachsende Nachfrage nach flexibleren und
gemeinschaftlichen Wohnkonzepten gibt. Deshalb setzen wir uns für die
Unterstützung und Entwicklung von alternativen Wohnformen ein.
Gemeinschaftliches Wohnen bietet die Möglichkeit, Wohnraum gemeinsam zu nutzen
und ein aktives Miteinander zu gestalten. Dies umfasst beispielsweise
Mehrgenerationenhäuser, in denen unterschiedliche Altersgruppen unter einem Dach
leben und voneinander profitieren können. Ebenso fördern wir das Zusammenleben
von Menschen mit ähnlichen Interessen oder Lebensstilen, wie beispielsweise
Wohngemeinschaften oder gemeinschaftliche Wohnprojekte (sogenannte
Hausprojekte).
Darüber hinaus setzen wir uns für alternative Wohnkonzepte wie Tiny Houses,
Bauwägen und Modulhäuser ein. Diese bieten kostengünstigen und
ressourcenschonenden Wohnraum, der flexibel an verschiedene Bedürfnisse und
Lebenssituationen angepasst werden kann. Durch die Förderung solcher innovativen
Wohnmodelle möchten wir alternative Wohnmöglichkeiten schaffen und legalisieren,
die bezahlbar, nachhaltig und sozial verträglich sind.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Förderung von genossenschaftlichem
Wohnen. Genossenschaften sowie städtische Wohnungsunternehmen ermöglichen den
Bewohner*innen eine aktive Teilhabe am Wohnprojekt und bieten langfristige
Sicherheit sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten. Wir unterstützen die Gründung und
den Ausbau von genossenschaftlichen Wohnprojekten, um eine breite Vielfalt an
Wohnmöglichkeiten zu schaffen.
Neben diesen genannten alternativen Wohnformen ist es uns ein Anliegen,
bestehende Leerstände und Brachflächen zu nutzen und umzufunktionieren. Durch
die Umnutzung von leerstehenden Gebäuden oder die Konversion von Industrie- und
Gewerbegebieten können wir wertvollen Wohnraum schaffen und gleichzeitig die
Nachverdichtung bei gleichzeitiger ökologischer Aufwertung in bereits bebauten
Gebieten reduzieren.
2.5 Sozialer Wohnungsbau
Im Kontext der Raumplanung und des Wohnungsbaus legen wir großen Wert auf
soziale Aspekte. Unser Ziel ist es, lebenswerte und inklusive Gemeinden zu
schaffen, in denen sich alle Menschen willkommen und wohlfühlen. Dabei
berücksichtigen wir insbesondere die Bedürfnisse von benachteiligten Gruppen und
setzen uns für soziale Gerechtigkeit ein.
Wir möchten sicherstellen, dass Wohnen für alle bezahlbar bleibt. Dazu setzen
wir uns für die Bereitstellung von bezahlbaren Mietwohnungen sowie den Erhalt
und die Modernisierung des sozialen Wohnungsbaus ein. Zu diesem Zweck sprechen
wir uns auch für die Instrumente Erbbaurecht und Erbbaupacht aus.
Wir setzen uns für die Förderung von sozialen Angeboten und Dienstleistungen
ein. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Gemeinden über eine vielfältige
soziale Infrastruktur verfügen, die den Bedürfnissen der Bewohner*innen gerecht
wird. Dazu zählen unter anderem Angebote im Bereich der Kinderbetreuung, der
Jugend- und Seniorenarbeit, der Integration von Migrant*innen sowie der
Unterstützung von benachteiligten Gruppen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Förderung von sozialen Initiativen und
Vereinen. Wir unterstützen ehrenamtliches Engagement und setzen uns dafür ein,
dass Bürger*innen die Möglichkeit haben, aktiv am gesellschaftlichen Leben
teilzunehmen und sich einzubringen. Dies stärkt den sozialen Zusammenhalt in
unseren Gemeinden und fördert das Miteinander.
3 Klimaschutz
3.1 Flächen ausweisen – vom Bebauungsplan zur Regionalen
Planungsgemeinschaft
Um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, ist es wichtig, geeignete
Flächen für deren Nutzung auszuweisen. Hierbei setzen wir uns für das Netto-0-
Flächenziel ein, um Versiegelung und Landschaftsverbrauch zu minimieren.
Statt einer zersiedelten Bebauung streben wir eine gezielte Flächennutzung an,
die den Anforderungen des Regionalen Entwicklungsplans (REP) entspricht. Durch
eine konsequente Umsetzung des REP können wir Flächen für erneuerbare Energien
ausweisen, ohne dabei wertvolle landwirtschaftliche oder natürliche Flächen
unnötig zu beeinträchtigen. Dafür bieten sich auch besonders vertikale
Photovoltaik-Anlagen an.
Wir wollen die Umwandlung von Flächen für den Bau von Photovoltaik-Anlagen,
Windparks und anderen erneuerbaren Energieprojekten vorantreiben. Hierbei achten
wir darauf, dass die Planung und Umsetzung im Einklang mit ökologischen und
landschaftsplanerischen Aspekten steht. Naturschutzgebiete und ökologisch
sensible Bereiche sollen dabei geschützt und möglichst nicht beeinträchtigt
werden. Dafür sollten die Kommunen auch Solarkataster erstellen lassen.
Durch die große Wirtschaftlichkeit von Freiflächenphotovoltaik, zu der auch
Agri-PV zählt, gibt es auch eine große Nachfrage nach Acker- und
Grünlandflächen. Wir werden deshalb in den Gemeinden initiieren, dass dort
gemeindliche PV-Konzepte mit Positiv- und Ausschlusskriterien für den Standort
und projektbezogene Bedingungen erarbeitet und vorhabensbezogen als
Voraussetzung für den B-Plan angewendet werden.
Zudem setzen wir uns dafür ein, dass eine dezentrale Energieerzeugung gefördert
wird. Durch die Ausweisung von Flächen für erneuerbare Energien in der Nähe von
Siedlungsgebieten können kurze Transportwege und eine effiziente Nutzung der
erzeugten Energie gewährleistet werden. Dies stärkt auch die regionale
Wertschöpfung und schafft Arbeitsplätze vor Ort.
Wie befürworten deshalb Windparks, Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie Agri-
Photovoltaikanlagen in den Kommunen Sachsen-Anhalts. Dabei sollten jedoch die
Kommunen vor Ort finanziell beteiligt werden sowie hohe ökologische Standards
gelten, die über die Eingriffs- und Ausgleichsflächen hinausgehen. Dafür sollten
die Kommunen sowie die Regionalen Planungsgemeinschaften verstärkt geeignete
Flächen in Verbindung mit verbindlichen Kriterien ausweisen.
Der Bund hat mit dem Klimaanpassungsgesetz eine Vorlage geleistet, auf deren
Grundlage wir uns für eine kommunale Klimaanpassungsstrategie inkl.
Hitzeschutzplan einsetzen. Dieser muss in der Stadtplanung konsequent
berücksichtigt werden.
3.2 finanzielle Beteiligung der Kommunen an EE-Projekten
Die finanzielle Beteiligung der Kommunen an erneuerbaren Energieprojekten ist
ein wesentlicher Aspekt, um den Ausbau nachhaltiger Energiequellen
voranzutreiben. Wir setzen uns dafür ein, dass Kommunen die Möglichkeit
erhalten, sich aktiv an solchen Projekten zu beteiligen und dadurch sowohl
ökologische als auch ökonomische Vorteile zu erlangen. Insbesondere sorgen wir
dafür, dass kommunale Energieunternehmen wie die Stadtwerke aktiv die
Energiewende vor Ort vorantreiben, durch eigene Erzeugung regenerativer Energien
sowie durch Beratungsangebote für die Bevölkerung. Wir sorgen dafür, dass die
Stadtwerke in kommunaler Hand bleiben.
Durch finanzielle Beteiligungen können Kommunen direkte Mitbestimmung und
Kontrolle über die Entwicklung und Umsetzung von erneuerbaren Energieprojekten
erlangen. Dies ermöglicht es ihnen, die Energiewende auf lokaler Ebene
mitzugestalten und die Nutzung erneuerbarer Energien in ihrer Gemeinde
voranzutreiben. Dabei kann es sich beispielsweise um Investitionen in Solar-
oder Windenergieanlagen handeln, bei denen die Kommunen selbst als
Teilhaber*innen auftreten.
Darüber hinaus ermöglicht die finanzielle Beteiligung der Kommunen an
erneuerbaren Energieprojekten eine langfristige Einnahmequelle. Durch die
Erzeugung und den Verkauf von sauberem Strom können die Kommunen ihre
finanzielle Unabhängigkeit stärken und Mittel für weitere nachhaltige Projekte
generieren. Dies eröffnet auch die Möglichkeit, die Gewinne in die Förderung von
Energieeffizienzmaßnahmen, die Unterstützung von sozialen Projekten oder die
Verbesserung der Infrastruktur zu investieren.
Auch Bürger*innenstrom sollte stärker in den Fokus genommen werden. Durch die
günstige Direktvermarktung an Anlieger*innen können die Akzeptanz aber auch der
günstige Strom- und Wärmebezug für die Bürger*innen geschaffen werden.
Unser Ziel ist es, den Kommunen die finanzielle Beteiligung an erneuerbaren
Energieprojekten zu erleichtern und sie dabei zu unterstützen, ihre
Energiewendeziele zu erreichen. Wir möchten die Vorteile der erneuerbaren
Energien in den Gemeinden stärken und gleichzeitig die finanzielle Stabilität
und Nachhaltigkeit der Kommunen fördern. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen
Kommunen, Energieversorgern und Bürger*innen können wir eine erfolgreiche
Energiewende auf lokaler Ebene erreichen.
Wir treiben die Wärmewende in den Kommunen aktiv voran. Vor allem in
geschlossenen Denkmalbeständen wird der Fernwärmenutzung eine zentrale Bedeutung
zukommen müssen. Wir unterstützen unsere Stadtwerke beim Ausbau entsprechender
Fernwärmenetze. Die kommunale Wärmeplanung muss auch Möglichkeiten zur Nutzung
oberer Grundwasserschichten zur Wärmeerzeugung mit den besonders effizienten
Wasser-Wasser-Wärmepumpen in Betracht ziehen, hierfür die nötigen geologischen
Informationen erarbeiten, öffentlich bereitstellen und Hauseigentümer*innen
entsprechende Beratungsangebote machen.
Wir setzen uns für Erleichterungen für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte)
ein. Dazu gehört neben der Sensibilisierung der Vermieter*innen ein kommunales
Förderprogramm.
3.3 Flächenentsieglung
Wir setzen uns dafür ein, die Flächenversiegelung zu reduzieren und den Prozess
der Flächenentsiegelung voranzutreiben. Dies ist ein wichtiges Anliegen im
Bereich des Klimaschutzes und der nachhaltigen Kommunenentwicklung.
Um die Flächenversiegelung zu reduzieren, fördern wir eine
verantwortungsbewusste und vorausschauende Stadt- und Gemeindeplanung. Dabei
liegt der Fokus auf einer nachhaltigen Nutzung bereits versiegelter Flächen und
der Vermeidung von weiterer Versiegelung. Wir möchten Brachflächen
revitalisieren und vorhandene versiegelte Flächen sinnvoll nutzen, um den
Flächenverbrauch zu minimieren.
Gleichzeitig setzen wir uns für die Flächenentsiegelung ein, indem wir
versiegelte Flächen zurückgewinnen und in natürliche oder durchlässige
Oberflächen umwandeln. Dies trägt zur Verbesserung des Wasserhaushalts, zur
Förderung der Biodiversität und zur Schaffung von Grünflächen bei. Dabei ist uns
die enge Zusammenarbeit mit Bürger*innen, lokalen Organisationen und
Expert*innen wichtig, um die Akzeptanz und Unterstützung für diese Maßnahmen zu
gewährleisten.
4 Mobilität
4.1 Öffentlicher Personen Nnahverkehr
Ein zentraler Bestandteil unserer Verkehrspolitik ist die Weiterentwicklung des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Sachsen-Anhalt. Wir sind uns bewusst,
dass es Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Räumen gibt und setzen
uns dafür ein, diese Disparitäten zu überwinden und ein gut ausgebautes und
attraktives öffentliches Verkehrsnetz in allen Regionen zu schaffen.
In den ländlichen Räumen möchten wir den ÖPNV so gestalten, dass er den
Bedürfnissen der Menschen gerecht wird. Das bedeutet eine Stundentaktung der
Bus- und Bahnverbindungen, um eine zuverlässige und regelmäßige Anbindung an die
umliegenden Gemeinden und Städte zu gewährleisten. Wir setzen uns für flexible
Konzepte sowie Konzepte nach Nachfrage (On-Demand) wie Rufbusse und Bürgerbusse
ein, um auch abgelegene Gebiete anzubinden und Mobilität für alle Bürger*innen
sicherzustellen. Zudem möchten wir innovative Lösungen wie Elektrobusse,
autonome Kleinbusse und alternative Antriebstechnologien fördern, um die
ländlichen Räume umweltfreundlicher zu gestalten. Ebenso braucht es abgestimmte
Takte mit den Bahnverbindungen sowie auch landkreis- und
bundeslandübergreifenden Verbindungen.
In städtischen Gebieten legen wir besonderen Wert auf ein gut ausgebautes und
attraktives öffentliches Verkehrsnetz. Dazu gehört eine hohe Taktung der Bus-
und Bahnverbindungen, um kurze Wartezeiten und eine effiziente Mobilität zu
gewährleisten. Wir möchten den Einsatz von emissionsarmen und barrierefreien
Fahrzeugen vorantreiben, um die Luftqualität zu verbessern und allen Menschen
eine uneingeschränkte Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen. Zudem wollen wir die
Infrastruktur des ÖPNV ausbauen, indem wir neue Haltestellen, Linien und
Verbindungen schaffen, den Ausbau von Fahrradabstellplätzen an den Haltestellen
fördern und moderne digitale Informations- und Ticketing-Systeme einführen.
Dafür braucht es auch geeignete und attraktive Schnittstellen zwischen ÖPNV und
Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Es müssen die regionalen und lokalen Busse im
integralen Taktfahrplan mit den entsprechenden Eisenbahnen abgestimmt werden.
Öffentlicher Personennahverkehr sollte deutlich mehr als Schüler*innenverkehr
sein.
Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, den ÖPNV mit anderen Verkehrsmitteln wie
dem Fahrrad, dem E-Scooter oder dem Carsharing zu vernetzen. Die Mitnahme von
Fahrrädern soll in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet sein. An
Umstiegspunkten braucht es Verleih- und -parksysteme, die direkt an den
Haltestellen vorangetrieben werden. Dadurch sollen umweltfreundliche
Mobilitätsalternativen gefördert und der Umstieg auf den ÖPNV erleichtert
werden.
Unser Ziel ist es, den ÖPNV in Sachsen-Anhalt zu einem attraktiven,
zuverlässigen, sicheren und umweltfreundlichen Verkehrssystem auszubauen, das
den Bedürfnissen der Menschen in ländlichen und städtischen Räumen gleichermaßen
gerecht wird. Wir möchten eine nachhaltige Mobilität fördern, die die
Verkehrsdichte reduziert, die Umwelt schützt und allen Bürger*innen eine
komfortable und erschwingliche Fortbewegung ermöglicht.
Die Finanzierung des ÖPNV insgesamt muss zukünftig anders gesaltet werden. Das
Deutschlandticket aber auch die Herausforderungen in den ländlichen Räumen
verlangen eine Anpassung der Finanzierungsstruktur. Die Gemeinden brauchen mehr
Geld für ihren regionalen ÖPNV vom Kreis und Land. Um die fachliche Kompetenz in
den Kommunen in Bezug auf den ÖPNV zu steigern, braucht es auch die Einrichtung Mobilitätsmanager*innen in den Kreisen. Sie sollen den Umweltverbund - also das Zufußgehen, das Radfahren und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs - voranbringen. Sie sollen Fördermittel akquirieren und die Zuständigkeit für Kommunale Radverkehrspläne sowie Fußwegepläne verantworten. Als vermittelnde Kompetenzschnittstelle sollen sie zudem zwischen Aufgabenträger, NASA und Landespolitik vermitteln, sowie die interkommunale Abstimmung von Mobilitätsangeboten vorantreiben.
einer Landeskompetenzstelle Öffentlicher Verkehr bei der NASA, die die Kommunen,
Verkehrsbetriebe und Verkehrsverbünde bei Planung, Bau sowie Aufstellung von
ÖPNV-Konzepten fachlich unterstützen kann.
4.2 Radverkehr
Unsere Idee für eine bessere Verkehrssituation in den Städten und Gemeinden ist
es, mehr und bessere Wege für Fahrradfahrer*innen zu schaffen. Das bedeutet,
dass wir sichere und gut ausgebaute Radwege brauchen, die zwischen den
verschiedenen Orten verbunden sind. Diese Radwege sollen so gestaltet sein, dass
sie für alle Menschen leicht zugänglich und angenehm zu befahren sind.
Wir möchten uns dafür einsetzen, dass die Radwege regelmäßig gepflegt und
instandgehalten werden. So können wir sicherstellen, dass sie immer in einem
guten Zustand sind und keine Gefahr für Fahrradfahrer*innen darstellen. Dazu
gehört auch, dass im Winter der Schnee geräumt wird, um die Sicherheit zu
gewährleisten.
Außerdem möchten wir die Anzahl der Radwege erhöhen. Das bedeutet, dass wir neue
Radwege an wichtigen Straßen, in Wohngebieten, Gewerbegebieten und touristischen
Gebieten bauen möchten. So wird es einfacher und sicherer, mit dem Fahrrad zu
fahren, egal wo man hinmöchte. Dafür braucht es auch mehr Fachpersonal, wie
Fachplaner*innen oder Rad- bzw. Mobilitätsbeauftragte, in den entsprechenden
Verwaltungseinheiten.
Wir wollen die positiven Seiten des Fahrradfahrens hervorheben und allen
Menschen zeigen, dass es viele Vorteile hat. Zum Beispiel ist es gut für die
Gesundheit, hilft dabei, die Umwelt zu schützen und entlastet den Verkehr. Wir
möchten, dass Fahrradfahren als eine attraktive und umweltfreundliche
Möglichkeit der Fortbewegung gesehen wird. Dafür sollen die Kommunen auch enger
mit der Verkehrswacht, dem ADFC, der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher
Kommunen sowie der Aktion Stadtradeln zusammenarbeiten.
Um der Besonderheit in ländlichen Räumen Rechnung zu tragen, wo Mobilität häufig
nur über PKW sichergestellt werden kann, setzen wir uns für die Schaffung von
Park & Ride-Parkplätzen – in Kombination mit Ladesäulen für E-Fahrräder und -PKW
an Bahnhöfen ein. Dafür braucht es mehr Förderprogramme, insbesondere für die
ländlichen Räume und mit niedriegen Eigenanteilquoten.
4.3 Fußverkehr und Barrierefreiheit
Wir setzen uns für eine fußgängerfreundliche Gestaltung unserer Städte und
Gemeinden sowie die Förderung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ein. Der
Fußverkehr spielt eine zentrale Rolle für eine nachhaltige und lebenswerte
Mobilität. Daher ist es unser Ziel, die Bedingungen für Fußgänger*innen zu
verbessern und ihnen sichere und attraktive Wege zu ermöglichen.
Ein wichtiger Aspekt ist die Sicherheit im Straßenverkehr. Wir möchten Maßnahmen
ergreifen, um das Unfallrisiko für Fußgänger*innen zu reduzieren. Dazu gehören
beispielsweise die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an gefährlichen
Straßenabschnitten, die Verbesserung der Sichtbarkeit durch ausreichende aber
effiziente und dimmbare, sensorengesteuerte Beleuchtung sowie die Umgestaltung
von Kreuzungen und Einmündungen sowie die Trennung von Fuß- und Radwegen, um
Konfliktsituationen zu minimieren.
Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, die Erreichbarkeit von Orten für alle
Menschen zu gewährleisten. Wir setzen uns für eine barrierefreie Gestaltung des
öffentlichen Raums ein, die es Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und
jungen Familien ermöglicht, sich uneingeschränkt und selbstständig in der Stadt
zu bewegen. Dazu gehört der Abbau von Hindernissen wie Treppenstufen, unebenen
Gehwegen, nicht-barrierefreien Haltestellen und Bahnhöfen sowie engen
Durchgängen. Wir möchten den Ausbau von barrierefreien Rampen, Aufzügen und
taktilen Leitsystemen vorantreiben, um allen Menschen eine barrierefreie
Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen.
Auch die Bereitstellung von ausreichenden und gemütlichen Sitzgelegenheiten,
schattenspendenden Bäumen und öffentlichen Toiletten ist uns ein Anliegen, um
den Komfort und die Aufenthaltsqualität für Fußgänger*innen zu verbessern. Zudem
setzen wir uns für eine ansprechende Gestaltung des Fußwegenetzes ein, um den
Fußverkehr zu fördern und attraktiv zu gestalten. Dazu gehören breite Gehwege,
ansprechende Gestaltungselemente wie Bepflanzungen und Kunstwerke sowie eine
gute Beschilderung, um die Orientierung zu erleichtern.
Wir möchten sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Alter, ihrer
Mobilität oder ihrer körperlichen Verfassung, sich sicher und bequem zu Fuß
bewegen können. Eine barrierefreie und zugängliche Stadt ist nicht nur ein
Gewinn für die Lebensqualität, sondern auch ein Ausdruck von sozialer
Gerechtigkeit und Chancengleichheit.
4.4 Motorisierter Individualverkehr
Eine zentrale Herausforderung im Bereich Verkehr ist der motorisierte
Individualverkehr. Wir sind uns bewusst, dass das Auto für viele Menschen ein
wichtiges Fortbewegungsmittel ist, aber gleichzeitig wollen wir eine ökologisch
nachhaltige Verkehrsentwicklung fördern und den Einsatz von umweltfreundlichen
Alternativen unterstützen.
Um den Umstieg auf klimafreundlichere Mobilitätsformen zu erleichtern, setzen
wir uns für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ein. Wir
wollen sicherstellen, dass es ausreichend Ladestationen in unseren Städten und
Gemeinden gibt, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Dadurch
möchten wir Anreize schaffen, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen
und somit den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren.
Darüber hinaus setzen wir uns für eine verstärkte Förderung des Carsharings – in
Stadt und Land ein. Carsharing ermöglicht es mehreren Personen, sich ein
Fahrzeug zu teilen, ein z. B. Elektrofahrzeug auszuprobieren und reduziert die
Anzahl der benötigten Autos auf den Straßen und in den Quartieren. Wir möchten
den Ausbau von Car-Sharing- und Dorfauto Initiativen insbesondere in ländlichen
Räumen und auf Basis von Elektrofahrzeugen vorantreiben und die
Rahmenbedingungen für eine effiziente und nachhaltige Nutzung von geteilten
Fahrzeugen verbessern – dazu gehört auch eine flächendeckende Ladeinfrastruktur.
Wir wollen die Verkehrssicherheit in unseren Kommunen verbessern und den
Verkehrsfluss optimieren. Deshalb sollten sich alle Kommunen in Sachsen-Anhalt
der Initiative Lebenswerte Städte anschließen. Die Initiative setzt sich
gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden
dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet,
flexibel und ortsbezogen. Der Schritt in mehr Bereiche mit Tempo 30 sowie
verkehrsberuhigte Bereiche sollte stärker vorangetrieben werden.
5 Bildung
5.1 Gebäudestrukturen
Ein besonderer Fokus liegt auf der Gestaltung und Modernisierung der
Gebäudestrukturen in unseren Bildungseinrichtungen. Wir möchten sichere, moderne
und inspirierende Lernumgebungen schaffen, die den Anforderungen einer
zeitgemäßen Bildung gerecht werden.
Unser Ziel ist es, die Infrastruktur unserer Schulen, Kindergärten und anderen
Bildungseinrichtungen kontinuierlich zu verbessern. Dazu gehört die Sanierung
von Schul- und Kitagebäuden, um optimale Lernbedingungen zu schaffen. Wir
fordern die Erhaltung der Schule, insbesondere der Grundschule auch in
ländlichen Räumen vor Ort. Wir setzen uns für eine kindgerechte Gestaltung der
Räumlichkeiten ein, die den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entspricht
und Raum für kreatives Denken und Lernen bietet. Liegenschaften im Eigentum der
öffentlichen Hand müssen Vorbildfunktion bezüglich Energieeffizienz, der Nutzung
regenerativer Energien und umweltgerechter Materialien haben. Dies gilt
insbesondere für Schulen und Kindertagesstätten, die von ihren kommunalen
Trägern so ausgestattet werden sollen, dass dort Ernährungs- und Umweltbildung
stattfinden kann, etwa mit Schulküchen und -gärten.
In ländlichen Räumen setzen wir uns für die Umwandlung kommunaler Dorfimmobilien
in Multifunktionshäuser ein, die als Begegnungsstätte von Jung und Alt, aber
auch Raum für mobile Dienstleistungen, wie z.B. Physiotherapie, Fußpflege,
Friseur und Telemedizin bieten sollen.
5.2 Digitalisierung
Ein wichtiger Aspekt ist auch die digitale Ausstattung der
Bildungseinrichtungen. Wir möchten sicherstellen, dass alle Schulen über eine
moderne IT-Infrastruktur verfügen, um digitale Lernformate und Medienkompetenz
zu fördern. Dazu gehören schnelles Internet, Computerarbeitsplätze und
interaktive Whiteboards. Wir möchten den Einsatz digitaler Medien sinnvoll in
den Unterricht integrieren und gleichzeitig sicherstellen, dass Datenschutz und
Privatsphäre gewahrt bleiben.
5.3 Inklusion
Zudem legen wir großen Wert auf die Schaffung von barrierefreien
Bildungseinrichtungen. Wir möchten sicherstellen, dass alle Schüler*innen
unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten am
Bildungsprozess teilhaben können. Dazu gehören bauliche Maßnahmen wie der Abbau
von Barrieren, barrierefreie Zugänge und Aufzüge sowie die Berücksichtigung von
inklusiven Lernkonzepten.
Unser Ziel ist es, Bildungseinrichtungen zu schaffen, die Raum für kreatives
Denken, Lernen und soziale Interaktion bieten. Wir möchten optimale Bedingungen
schaffen, damit alle Schüler*innen ihr volles Potenzial entfalten können.
6. Kommunale Finanzen
Ein wichtiger Aspekt unserer kommunalen Politik betrifft die Finanzen unserer
Städte und Gemeinden. Wir setzen uns dafür ein, transparente und partizipative
Finanzstrukturen zu etablieren, die eine gerechte Verteilung der finanziellen
Ressourcen gewährleisten und die Bedürfnisse der Bürger*innen berücksichtigen.
Ein Instrument, das wir zur Stärkung der Bürgerbeteiligung einsetzen wollen, ist
der Bürger*innenhaushalt. Hierbei sollen die Bürger*innen direkt in den
Entscheidungsprozess über die Verwendung der kommunalen Finanzen einbezogen
werden. Durch partizipative Budgetverfahren können sie mitbestimmen, welche
Projekte und Maßnahmen Vorrang haben sollen und wie die finanziellen Mittel am
besten eingesetzt werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Gender Budgeting. Wir möchten sicherstellen,
dass geschlechtsspezifische Aspekte in den kommunalen Haushaltsplanungen
berücksichtigt werden. Durch eine geschlechtergerechte Finanzpolitik wollen wir
gleiche Chancen und Teilhabe für alle Bürger*innen fördern und bestehende
Geschlechterungleichheiten abbauen.
Die Förderung der kommunalen Wirtschaft und Wirtschaftsförderung ist ein
weiterer Schwerpunkt. Wir setzen uns für eine nachhaltige und
zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik ein, die lokale Unternehmen stärkt und
neue Arbeitsplätze schafft. Dabei ist uns die Zusammenarbeit mit den Stadt- und
Kreissparkassen als starke Partner in der Region besonders wichtig. Wir möchten
eine enge Verbindung zwischen der lokalen Wirtschaft und dem Finanzsektor
fördern, um die Wirtschaftsentwicklung vor Ort zu unterstützen.Wer regional
investiert, stärkt auch die finanziellen Spielräume für unsere Kommunen, bspw.
über die Gewerbesteuereinnahmen.
Die Tourismusförderung spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle in unseren
kommunalen Finanzstrategien. Wir möchten unsere Städte und Gemeinden als
attraktive Reiseziele positionieren und den Tourismus nachhaltig und
verantwortungsbewusst fördern. Dabei ist es uns wichtig, die lokale
Wertschöpfung zu stärken und die touristischen Angebote im Einklang mit
ökologischen und sozialen Kriterien zu gestalten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Divestment – die verantwortliche
Investition der kommunalen Gelder. Wir setzen uns dafür ein, dass öffentliche
Gelder nicht in Unternehmen investiert werden, die negative Auswirkungen auf
Umwelt und Gesellschaft haben. Stattdessen möchten wir Investitionen in
nachhaltige Projekte und Unternehmen fördern, die soziale Verantwortung
übernehmen und einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Auch
ökonomisch ist der Verzicht auf Investitionen in fossile Energien konsequent zu
verfolgen. Schon heute wirken Fonds ohne veraltete fossile Geschäftsmodelle
besser und mittelfristig wird das fossile Geschäftsmodell implodieren.
Die Kommunen stehen in der Verantwortung, u.a. EU-Fördermittel zur
Mitfinanzierung eigener Projektideen zu generieren. Wir fordern daher die
Landkreise und kreisfreien Städte auf, Fachstellen zur
Unterstützung von europäischen Förderanträgen einzuberufen. Diese Fachstellen
refinanzieren sich binnen kurzer Zeiträume, da sie Unternehmen, Verbänden und
kommunalen Einrichtungen zu einem erfolgreichen Antrag von Fördermitteln helfen,
ebendiese wurden in der Vergangenheit nicht genügend in Sachsen-Anhalt
abgerufen.
7. Soziale Kommunen als Basis für Gerechtigkeit
vor Ort
Bürger*innen in persönlichen, sozialen, finanziellen und/oder gesundheitlichen
Notlagen ein Sicherheitsnetz anzubieten, war und ist für uns Bündnisgrüne
Kernanliegen sozial gerechter Kommunalpolitik. Die Herangehensweise der
kommunalen Verwaltungen in Stadt und Land, Pflichtaufgaben zwar nicht
aufzugeben, aber innerhalb des vorhandenen Ermessensspielraums immer weiter
abzuschmelzen, ist im ganzen Bundesland erkennbar und wird von uns abgelehnt.
Dies gilt vor allem mit Blick auf Schuldner*innen, Sucht- und
Gesundheitsberatungen und viele Teile der Jugendhilfe. Wir Bündnisgrüne sehen
diese Leistungen wie kommunale Pflichtaufgaben und räumen ihnen entsprechende
Priorität ein.
Wir sind weiterhin sehr besorgt über die immer schwieriger werdende
gesundheitliche Versorgung in Sachsen-Anhalt. Kommunen und Kreise sollen mit
regionalen Gesundheitskonferenzen Lösungen finden, um die bedarfsgerechte
Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Die Infrastruktur aus kommunalen
Kliniken, in im besten Fall kommunaler Trägerschaft können mit medizinischen
Versorgungszentren, eingebetteten Pflegeambulanzen und Pilotprojekten wie der
„Community health nurse“ können einen wichtigen Beitrag auch bei der ambulanten
medizinischen, bzw. pflgerischen Versorgung leisten. Wir setzen auf Pflege im
Quartier und nehmen die Kommunen in die Pflicht, Wohn- und Betreuungsformen zu
erproben und zu gestalten, die Menschen jeden Alters ein gemeinsames Leben in
den Kommunen erlaubt.
Die Budgetierung der kommunalen Leistungen im Sozialbereich, die nicht selten zu
einer Unterversorgung führt, muss ausgebaut werden. Gleichzeitig müssen
Angebotsstrukturen, da wo es möglich ist, auch über kommunale Wirkungskreise
hinaus interkommunal vernetzt werden.
Öffentliche Freizeitangebote müssen im Sinne der Teilhabestärkung sozial
verträglich nutzbar sein.
Kommunale Wohnungsunternehmen sollen geeignete barrierefreie und bezahlbare
Wohn-möglichkeiten für Senior*innen und Familien vorhalten und neu schaffen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden insbesondere darauf drängen, dass alle verfügbaren
Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau abgerufen werden, dort wo ein Bedarf
existiert und erkannt wurde. Eine Wohnung mit Stromversorgung und Heizung sind
Grundlage für Teilhabe. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Stromsperren in
allen Kommunen nur in Ausnahmefällen zulässig sind.
Gesundheitliches Wohlbefinden schließt ebenfalls den Teilbereich sexueller
Gesundheit ein. Nach wie vor ist bei vielen Menschen das Unwissen über HIV/AIDS
und andere sexuell übertragbare Infektionen, die Tabuisierung des Sprechens über
Sexualität sowie die Stigmatisierung normabweichender sexueller Lebensweisen
ausgeprägt. Hier gilt es mit einer lebensweltakzeptierenden Präventionsarbeit
anzusetzen. Selbsthilfeinstitutionen und -projekte müssen finanziell gefördert
und abgesichert werden. Hier gilt es die Arbeit der Beratungsstellen in den
größeren Kommunen, auch mit Angeboten für die breite Fläche des Landes zu
verknüpfen.
Für uns ist Zuwanderung ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Sachsen-Anhalt. Wir
setzen daher auf die Integration von Migrant*innen vor Ort. Die gelebte und
vielfältige Willkommenskultur der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Kommunen
dabei in vielen freiwilligen Initiativen starke Partner haben. Diese Initiativen
brauchen Unterstützung und Wertschätzung für ihre Arbeit, aber auch
hauptamtliche Unterstützung inner- und außerhalb kommunaler Verwaltungen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen, dass Spracherwerb und die Chancen einer
funktionierenden Nachbarschaft die Schlüssel zum Ankommen in unserer
Gesellschaft sind. Sprach- und Integrationskurse müssen in ausreichender Zahl
angeboten werden und so gestaltet sein, dass auch besondere Zielgruppen wie
Mütter oder Familien dafür erreichbar sind. Gemeinsame Begegnungsorte sind dabei
von besonderer Bedeutung, nicht nur für die Integration, sondern auch für den
grundsätzlichen Zusammenhalt in Stadt und Land.
8. Kommunen in Bewegung bringen –
Sportlandschaft fördern
Die Zivilgesellschaft und wesentliche Freizeitangebote werden durch Sportvereine
getragen. Sie leisten eine wichtige Arbeit für den Zusammenhalt der
Gesellschaft. Sie sind die zentralen Orte, ganz gleich, ob im Dorf oder in der
Stadt, andenen Inklusion und Integration gelebt, gesellschaftlicher Zusammenhalt
gestärkt und natürlich vor allem die körperliche Betätigung und Gesundheit
gefördert werden. Ein breites Angebot an Sportmöglichkeiten und Bewegungsorten
im öffentlichen Raum bieteteine attraktive Freizeitgestaltung und macht
Gemeinden und Städte lebenswert.
Wir erleben im ganzen Land einen schleichenden Verfall öffentlicher
Sportanlagen, in Teilen bis zur Schließung. Dieser Trend muss aufgehalten
werden. Das werden Kommunen nicht alleine schaffen, können dabei aber
unterstützen.
Der Vereinssport muss in der Perspektive der Kommunen mehr Aufmerksamkeit
erhalten. Die Netzwerkarbeit mit Kitas und Schulen muss ausgebaut werden,
insbesondere wenn der volle Kalender an Ganztagsschulen ohnehin einschränkend
für die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen wirkt.
Sport findet nicht nur in Vereinsstrukturen, sondern auch im öffentlichen Raum
statt. Ganz egal ob im Dorf oder in der Stadt, überall ist der Bedarf an
öffentlich zugänglichem Raum für die individuelle sportliche Betätigung
gewachsen. Sportanlagen müssen zunehmend geöffnet werden und
generationsübergreifende Outdoor-Fitnessanlagen oder Leihsportgeräte eine
stärkere Rolle in den Kommunen spielen.
9. Kulturelle Vielfalt vor Ort erhalten und
fördern – Europa in den Kommunen stärken
Sachsen-Anhalt hat eine ausgeprägte Kulturlandschaft, die wir bewahren und
fördern wollen. Kultureinrichtungen leisten eine essentielle Arbeit in diesem
Land. Sie sind Orte der Bildung, Begegnung, Persönlichkeitsbildung und
Selbstreflexion - sie können auch als Spiegel der Gesellschaft betrachtet
werden, die sich künstlerisch
mit den Entwicklungen unserer Gellschaft auseinandersetzt. Kultur ist dabei so
vielvältig wie auch die Gesellschaft, aus der sie hervortritt. Diese
verschiedenen Formen der Kultur gilt es dabei gleichberechtigt zu erhalten und
fördern. Dazu gehören neben den Theatern und Museen auch Konzerte, Bibliotheken,
Denkmäler, lokale Geschichte, Vereine und eine Clubkultur.
Kultur lebt von Teilhabe, die wir allen ermöglichen wollen und müssen. Kultur muss dabei auch sozial verträglich gestaltet werden, sodass alle Menschen, unabhängig ihrer Sozialisation oder finanziellen Möglichkeiten, die Chance haben an ihr teilzunehmen. Ticketpreise müssen so gestaltet werden, dass sie für alle Bürger*innen erschwinglich sind. Dabei kann eine bessere Verfügbarkeit von Restkarten eine Rolle spielen. Die gestalterische Teilnahme an Kunst und Kultur soll genauso geförderd werden und Hemnisse abgebaut werden, die die Teihabe erschweren.
Verschiedene Räume haben unterscheidliche Bedürfnisse. Kultur ist nicht nur in den Großstädten Sachsen-Anhalts erlebbar, sondern auch in ländlichen Räumen. Wir setzen uns deshalb für bedarfsgerechte Angebote in ländlichen Räumen und in den Städten ein. Diese müssen gleichberechtigt gefördert werden. Uns ist bewusst, dass vor allem in ländlichen Räumen private Initiativen und Vereine die große Vielfalt des kulturellen Programms stützen.
Besonders in ländlichen Räumen wollen wir dabei kutuelle Veranstaltungen fördern, die privat organisiert werden. Die Förderung des ÖPNV spielt eine wichtige Rolle, um Kultur für alle, insbesondere alte, junge und Menschen mit Behinderung dabei auf ein gut ausgebautes Netz angewiesen, um sich selbstständig im Land bewegen zu können. Auch können innovative Projekte wie Bürger*innendialoge oder Erzählcafés Teil einer ausgeprägten Kulturlandschaft sein.
Wir wollen kuturelle Instituionen vor Ort erhalten. Wir fordern, dass es keine Schließungen von Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt gibt. Die bereits bestehenden sollen dabei weiterhin gefördert werden und ausgebaut werden. Kultur ist ein hohes Gut, das nicht u gering gewertschätzt werden kann. Die Kultureinrichtungen müssen niedrigschwellig für alle Bürger*innen errichbar und zugänglich sein. Wir unterstützen dabei alle Formen der kulturellen Beteiligung, die das Miteinander und die demokratische Kultur fördern.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN denken wir die Kommunal- und Europapolitik zusammen. Deshalb möchten wir unsere Städtepartnerschaften, die Frieden und Verständigung auf dem Kontinent fördern, ausbauen und verstetigen. Wir möchten das europäische Bewusstsein der Bevölkerung stärken und ihm Raum geben. Unsere Städte und Gemeinden schaffen dies auch mit aktiver Teilnahme an Europäischen Themenwochen wie zum Beispiel der Mobilitätswoche. Kommunale Azubis sollen die Möglichkeit erhalten, an Erasmus+-Programmen teilzunehmen. Dies steigert die Attraktivität der Ausbildungsberufe und die internationale Kompetenz unserer zukünftigen Fachkräfte.
Kultur lebt von Teilhabe, die wir allen ermöglichen wollen und müssen. Kultur
muss dabei auch sozial verträglich gestaltet werden, sodass alle Menschen,
unabhängig ihrer Sozialisation oder finanziellen Möglichkeiten, die Chance haben
an ihr teilzunehmen. Ticketpreise müssen so gestaltet werden, dass sie für alle
Bürger*innen erschwinglich sind. Dabei kann eine bessere Verfügbarkeit von
Restkarten eine Rolle spielen. Die gestalterische Teilnahme an Kunst und Kultur
soll genauso gefördert werden und Hemmnisse abgebaut werden, die die Teilhabe
erschweren.
Verschiedene Räume haben unterschiedliche Bedürfnisse. Kultur ist nicht nur in
den Großstädten Sachsen-Anhalts erlebbar, sondern auch in ländlichen Räumen. Wir
setzen uns deshalb für bedarfsgerechte Angebote in ländlichen Räumen und in den
Städten ein. Diese müssen gleichberechtigt gefördert werden. Uns ist bewusst,
dass vor allem in ländlichen Räumen private Initiativen und Vereine die große
Vielfalt des kulturellen Programms stützen.
Besonders in ländlichen Räumen wollen wir dabei kulturelle Veranstaltungen
fördern, die privat organisiert werden. Die Förderung des ÖPNV spielt eine
wichtige Rolle, um Kultur für alle, insbesondere alte, junge und Menschen mit
Behinderung dabei auf ein gut ausgebautes Netz angewiesen, um sich selbstständig
im Land bewegen zu können. Auch können innovative Projekte wie
Bürger*innendialoge oder Erzählcafés Teil einer ausgeprägten Kulturlandschaft
sein.
Wir wollen kulturelle Instituionen vor Ort erhalten. Wir fordern, dass es keine
Schließungen von Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt gibt. Die bereits
bestehenden sollen dabei weiterhin gefördert werden und ausgebaut werden. Kultur
ist ein hohes Gut, das nicht zu gering gewertschätzt werden kann. Die
Kultureinrichtungen müssen niedrigschwellig für alle Bürger*innen erreichbar und
zugänglich sein. Wir unterstützen dabei alle Formen der kulturellen Beteiligung,
die das Miteinander und die demokratische Kultur fördern.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN denken wir die Kommunal- und Europapolitik zusammen.
Deshalb möchten wir unsere Städtepartnerschaften, die Frieden und Verständigung
auf dem Kontinent fördern, ausbauen und verstetigen. Wir möchten das europäische
Bewusstsein der Bevölkerung stärken und ihm Raum geben. Unsere Städte und
Gemeinden schaffen dies auch mit aktiver Teilnahme an Europäischen Themenwochen
wie zum Beispiel der Mobilitätswoche. Kommunale Azubis sollen die Möglichkeit
erhalten, an Erasmus+-Programmen teilzunehmen. Dies steigert die Attraktivität
der Ausbildungsberufe und die internationale Kompetenz unserer zukünftigen
Fachkräfte.
Antragstext
In Zeile 294:
4.1 Öffentlicher Personen Nnahverkehr
Von Zeile 341 bis 345:
Geld für ihren regionalen ÖPNV vom Kreis und Land. Um die fachliche Kompetenz in den Kommunen in Bezug auf den ÖPNV zu steigern, braucht es auch die Einrichtung einer Landeskompetenzstelle Öffentlicher Verkehr bei der NASA, die die Kommunen, Verkehrsbetriebe und Verkehrsverbünde bei Planung, Bau sowie Aufstellung von ÖPNV-Konzepten fachlich unterstützen kann.Mobilitätsmanager in den Kreisen. Sie sollen den Umweltverbund - also das Zufußgehen, das Radfahren und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs - voranbringen. Sie sollen Fördermittel akquirieren und die Zuständigkeit für Kommunale Radverkehrspläne sowie Fußwegepläne verantworten. Sie sollen als vermittelnde Kompetenzschnittstelle zwischen Aufgabenträger, NASA, Kommunal- und Landespolitik fungieren.
1 Einleitung
In den Städten, Gemeinden und Landkreisen wird Politik konkret gestaltet und
erlebt. Hier begegnen uns die Herausforderungen ganz handfest, hier laufen
Probleme auf und werden gelöst.
Im Angesicht des demografischen Wandels und den sich verändernden klimatischen
Bedingungen sieht sich Sachsen-Anhalt vor Herausforderungen, die nur durch eine
vorausschauende und ganzheitliche Kommunalpolitik bewältigt werden können. Dafür
treten wir Bündnisgrüne in Sachsen-Anhalt zur Kommunalwahl 2024 an.
Mit diesem Rahmenprogramm zur Kommunalwahl legen wir einen umfassenden Plan vor,
wie wir lebenswerte Städte und gesunde Gemeinden schaffen, die den Menschen in
all ihren Lebensbereichen gerecht werden. Von der Bewältigung des demografischen
Wandels über den Ausbau Erneuerbarer Energien bis hin zur Schaffung nachhaltiger
Verkehrslösungen – unsere Vision ist es, Kommunen zu schaffen, die resistent
gegen die klimatischen Veränderungen sind und gleichzeitig sozial gerecht,
vielfältig und inklusiv sind. In ländlichen Räumen von Sachsen-Anhalt wird ein
spürbarer Rückgang der Einwohner*innenzahl bis 2035 erwartet. Dies hat
Auswirkungen auf Bildung, Infrastruktur, soziale Dienste und Gemeinschaften. In
diesem Programm werden gezielte Maßnahmen vorgestellt, um die ländlichen Räume
zu beleben, junge Familien zu fördern, Fachkräfte anzuziehen und die Vielfalt
der Gemeinschaften zu bewahren.
Gleichzeitig wird die Bedeutung des Klimaschutzes hervorgehoben, da zunehmende
Hitze, Dürre und Starkregenereignisse schon jetzt real sind und eine zu lösende
Herausfroderung für unsere Gesellschaft sind. Die Förderung erneuerbarer
Energien, klimaresiliente Stadtplanung und Maßnahmen zur Reduzierung von
Umweltverschmutzung sind zentrale Elemente unseres Plans. Dabei ist Wohnen ein
grundlegendes Bedürfnis jedes Menschen. Dieses Programm setzt sich für sozialen
Wohnungsbau ein, der ökologisch ausgerichtet ist und den Bedürfnissen der
Menschen jeden Alters gerecht wird. Dabei werden alternative Wohnformen
unterstützt, um eine vielfältige und nachhaltige Wohnlandschaft zu schaffen.
Kommunale Bildungslandschaften zu erhalten und stärken ist in Zeiten einer
fatalen Bildungspolitik auf Landesebene eine Herausforderung. Ungeachtet dessen
sind für uns Bündnisgrüne moderne, sanierte und möglichst wohnortnahe
Bildungseinrichtungen der Garant für den Bildungserfolg von Kindern und
Jugendlichen.
Unser Programm strebt nach transparenten kommunalen Finanzen, die den Zielen der
Nachhaltigen Entwicklung entsprechen. Wir sehen die hohe Bedeutung des sozialen
Zusammenhalts und setzen uns für eine vielfältige Kulturpolitik ein, die
Menschen zur aktiven Mitgestaltung ermutigt. Die kommenden Jahre bieten die
Möglichkeit, eine positive Veränderung auf kommunaler Ebene herbeizuführen.
Dieses Programm ist eine Blaupause für eine zukunftsorientierte, nachhaltige und
inklusive Kommunalentwicklung in Sachsen-Anhalt. Wir wollen gemeinsam mit den
Bürgerinnne und Bürgern die Weichen für eine lebenswerte und erfolgreiche
Zukunft unserer Städte, Gemeinden und Dörfer stellen.
2 Kommunalentwicklung
2.1 Lebenswerte Kommunen – Lebendige Orte
Die ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt sind besonders betroffen vom
demografischen Wandel, das bedeutet die ältere Generation verschwindet und es
sind nicht mehr genügend junge Menschen da. Die 7. Regionalisierte
Bevölkerungsprognose geht in Sachsen-Anhalt von einem Rückgang der Einwohnerzahl
um 13 % bis 2035 aus. Das hat große Auswirkungen auf die verschiedensten
Bereiche. Es ist nur sinnvoll, Schulen und Kindertagesstätten gut und modern
auszustatten, wenn auch Kinder da sind, die sie nutzen – und Fachpersonal, um
sie zu begleiten und zu lehren. Es ist nur sinnvoll, gute Straßen und
Infrastruktur, öffentlichen Nahverkehr zu erhalten, wenn Menschen da sind, die
die Angebote auch nutzen. Wir brauchen Fachkräfte, um unsere Wirtschaftskraft zu
erhalten und wir brauchen Fachkräfte in den sozialen Bereichen, damit die
Fachkräfte in der Wirtschaft ihre Angehörigen, egal ob jung oder alt, gut und
sicher betreut wissen.
Wir stehen vor einem tiefgreifenden Wandel, der sich noch verstärken wird - wenn
wir ihm nicht mit politischen Maßnahmen entgegenwirken. Wir wollen das. Deshalb
wollen wir Zuwanderung - aus allen Bundesländern und auch aus dem Ausland. Wir
wollen deshalb innerhalb der Kommunen eine Willkommenskultur fördern und,
gemeinsam mit den Standortentwicklungsgesellschaften mit der proaktiven Kampagne
„10% plus“ über die Grenzen von Sachsen-Anhalt hinaus für Zuwanderung werben.
Wir setzen uns ein für günstige Darlehen für junge Familien, die Bestandshäuser
kaufen und ökologisch sanieren wollen. Damit ein gutes Ankommen möglich ist,
wollen wir Freiwillige Feuerwehren und Vereine besonders fördern, die
Neubürger*innen aufnehmen und sie in ihrem Ankommen unterstützen. Die
Alternative sind aussterbende Orte.
2.2 Lebenswerte Städte & Kommunen – Klimaresilienz und
Klimaanpassung
Alle wissenschaftlichen Studien prognostizieren für Sachsen-Anhalt eine Zunahme
von Hitze- und Dürreperioden und eine Zunahme von lokalen Starkregenereignissen.
Wir setzen uns für präventive Maßnahmen ein, um die Auswirkungen des
Klimawandels abzumildern. Dazu gehören Maßnahmen, die in Städten und Dörfern
Hitze abmildern können wie die Schaffung einer grünen Infrastruktur durch
Straßenbäume, Dach- und Fassadenbegrünung und Schutz vor Starkregen und
Auffangen von Regenwasser durch modernes Wassermanagement nach dem Prinzip der
„Schwammstadt“. Dies beinhaltet die Schaffung von Retentionsflächen, naturnahen
Wasserrückhaltebecken und die Renaturierung von Gewässern zur Vorbeugung von
Überschwemmungen und zur Unterstützung der Grundwasserneubildung, sowie die
Renaturierung von Gewässern und Auenlandschaften und die Begrünung von
Freiflächen, um ihre natürlichen Funktionen zu stärken.
Um Oberflächenwasser gezielt zurückzuhalten und Versickerungsmöglichkeiten zu
schaffen, setzen wir uns für die Schaffung von Rückhaltebecken, die
Renaturierung von Gewässern sowie für die Wiederbelebung von Dorfbrunnen ein.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gewährleistung einer ausreichenden
Löschwasserversorgung in den Kommunen. Das Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehren
in den ländlichen Räumen kann gar nicht hoch genug gewürdigt werden. Deshalb ist
es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass ausreichend Löschwasser zur
Verfügung steht. Gerade in ländlichen Räumen kann dies nicht immer über
Hydranten erreicht werden. Zusätzliche Entnahmestellen aus Zisternen, Teichen
oder anderen Behältern sind vielerorts notwendig. Wir setzen uns dafür ein, dass
die Kommunen ihrer Pflichtaufgabe nachkommen und orientieren uns beim Bedarf am
Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Gas- und Wasserverbandes (DVGW).
Auch die Infrastruktur der Straße muss zukünftig anders gestaltet werden: Statt
Hochbord zur Wasserführung, braucht es Tiefbeete oder Rigolen zur Straßen- und
Gehwegentwässerung. Das Wasser muss dort bleiben, wo es fällt und darf nicht
abgeführt werden.
Um Oberflächenwasser gezielt zurückzuhalten und Versickerungsmöglichkeiten zu
schaffen, setzen wir uns für die Schaffung von Rückhaltebecken und die
Renaturierung von Gewässern ein. Insbesondere unterstützen wir Bestrebungen in
der Landwirtschaft, auf ihren Flächen Wasserrückhaltebecken zur eigenen Nutzung
für Beregnungszwecke zu schaffen, sofern diese als naturnahe und nicht
versiegelte Gewässer angelegt werden. Des Weiteren möchten wir die Wasserhaltung
in den Kommunen verbessern, insbesondere bei hohem Grundwasserstand oder
Starkregenereignissen.
Die Vermüllung unserer Umwelt, Gewässer bis hin zu den Weltmeeren ist ein
massives Problem. Hier heißt es global denken und lokal handeln. Die Stadt
Tübingen hat mit einer kommunalen Einwegsteuer das Müllproblem massiv reduziert.
Wir wollen diesen erfolgreichen Weg ebenfalls beschreiten.
2.3 Wohnungsneubau – sozial, familienfreundlich und
ökologisch
Wir setzen uns im Bereich des Wohnungsbaus für eine soziale und ökologische
Ausrichtung ein. Dabei geht für uns die Erhaltung und Wiederbelebung vorhandener
und insbesondere der denkmalgeschützten Bausubstanz vor Neubau. Zusammen mit dem
Denkmalschutz erarbeiten wir tragfähige Konzepte für die Wiederbelebung
historischer Bausubstanz, insbesondere auch in den ländlichen Räumen. Unser Ziel
ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, der den Bedürfnissen der Menschen
gerecht wird und zugleich klima- und umweltfreundlich ist.
Wir legen großen Wert auf ökologischen Wohnungsbau. Wir unterstützen den Einsatz
erneuerbarer Energien wie Solarenergie und fördern energetische Sanierungen von
Bestandsgebäuden. Zudem setzen wir uns für den Einsatz umweltfreundlicher
Baumaterialien und eine nachhaltige Bauweise ein, um den ökologischen Fußabdruck
unserer Wohngebäude zu minimieren.
Bei der Planung neuer Wohngebiete achten wir auf eine ganzheitliche Quartiers-
bzw. Bebauungsplanentwicklung. Neben Wohnraum berücksichtigen wir die Schaffung
von sozialen Infrastrukturen wie Kindergärten, Schulen,
Nahversorgungsmöglichkeiten, Gesundheitseinrichtungen und Grünflächen. Wir
möchten lebenswerte Quartiere und Ortsteile schaffen, in denen sich die
Bewohner*innen wohlfühlen und ein soziales Miteinander möglich ist.
Darüber hinaus sollten neue Quartiere nur dort geschaffen werden, wo bereits
oder in naher Zukunft Öffentlicher Verkehr eine klimaschonende Mobilität
ermöglicht. Mit den kommunalen Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften soll
auf die bedarfsorientierte Zusammenlegung von kleineren Wohnungen zu größeren,
familienfreundlicheren Wohnungen hingewirkt werden.
Wir setzen uns auch für barrierefreien Wohnraum ein, der Menschen mit
Behinderungen und eingeschränkter Mobilität gerecht wird. Wir möchten
sicherstellen, dass Wohnungen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind,
unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung.
2.4 Alternative Wohnformen
Wir erkennen an, dass die traditionellen Wohnmodelle nicht für jeden Menschen
geeignet sind und dass es eine wachsende Nachfrage nach flexibleren und
gemeinschaftlichen Wohnkonzepten gibt. Deshalb setzen wir uns für die
Unterstützung und Entwicklung von alternativen Wohnformen ein.
Gemeinschaftliches Wohnen bietet die Möglichkeit, Wohnraum gemeinsam zu nutzen
und ein aktives Miteinander zu gestalten. Dies umfasst beispielsweise
Mehrgenerationenhäuser, in denen unterschiedliche Altersgruppen unter einem Dach
leben und voneinander profitieren können. Ebenso fördern wir das Zusammenleben
von Menschen mit ähnlichen Interessen oder Lebensstilen, wie beispielsweise
Wohngemeinschaften oder gemeinschaftliche Wohnprojekte (sogenannte
Hausprojekte).
Darüber hinaus setzen wir uns für alternative Wohnkonzepte wie Tiny Houses,
Bauwägen und Modulhäuser ein. Diese bieten kostengünstigen und
ressourcenschonenden Wohnraum, der flexibel an verschiedene Bedürfnisse und
Lebenssituationen angepasst werden kann. Durch die Förderung solcher innovativen
Wohnmodelle möchten wir alternative Wohnmöglichkeiten schaffen und legalisieren,
die bezahlbar, nachhaltig und sozial verträglich sind.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Förderung von genossenschaftlichem
Wohnen. Genossenschaften sowie städtische Wohnungsunternehmen ermöglichen den
Bewohner*innen eine aktive Teilhabe am Wohnprojekt und bieten langfristige
Sicherheit sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten. Wir unterstützen die Gründung und
den Ausbau von genossenschaftlichen Wohnprojekten, um eine breite Vielfalt an
Wohnmöglichkeiten zu schaffen.
Neben diesen genannten alternativen Wohnformen ist es uns ein Anliegen,
bestehende Leerstände und Brachflächen zu nutzen und umzufunktionieren. Durch
die Umnutzung von leerstehenden Gebäuden oder die Konversion von Industrie- und
Gewerbegebieten können wir wertvollen Wohnraum schaffen und gleichzeitig die
Nachverdichtung bei gleichzeitiger ökologischer Aufwertung in bereits bebauten
Gebieten reduzieren.
2.5 Sozialer Wohnungsbau
Im Kontext der Raumplanung und des Wohnungsbaus legen wir großen Wert auf
soziale Aspekte. Unser Ziel ist es, lebenswerte und inklusive Gemeinden zu
schaffen, in denen sich alle Menschen willkommen und wohlfühlen. Dabei
berücksichtigen wir insbesondere die Bedürfnisse von benachteiligten Gruppen und
setzen uns für soziale Gerechtigkeit ein.
Wir möchten sicherstellen, dass Wohnen für alle bezahlbar bleibt. Dazu setzen
wir uns für die Bereitstellung von bezahlbaren Mietwohnungen sowie den Erhalt
und die Modernisierung des sozialen Wohnungsbaus ein. Zu diesem Zweck sprechen
wir uns auch für die Instrumente Erbbaurecht und Erbbaupacht aus.
Wir setzen uns für die Förderung von sozialen Angeboten und Dienstleistungen
ein. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Gemeinden über eine vielfältige
soziale Infrastruktur verfügen, die den Bedürfnissen der Bewohner*innen gerecht
wird. Dazu zählen unter anderem Angebote im Bereich der Kinderbetreuung, der
Jugend- und Seniorenarbeit, der Integration von Migrant*innen sowie der
Unterstützung von benachteiligten Gruppen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Förderung von sozialen Initiativen und
Vereinen. Wir unterstützen ehrenamtliches Engagement und setzen uns dafür ein,
dass Bürger*innen die Möglichkeit haben, aktiv am gesellschaftlichen Leben
teilzunehmen und sich einzubringen. Dies stärkt den sozialen Zusammenhalt in
unseren Gemeinden und fördert das Miteinander.
3 Klimaschutz
3.1 Flächen ausweisen – vom Bebauungsplan zur Regionalen
Planungsgemeinschaft
Um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, ist es wichtig, geeignete
Flächen für deren Nutzung auszuweisen. Hierbei setzen wir uns für das Netto-0-
Flächenziel ein, um Versiegelung und Landschaftsverbrauch zu minimieren.
Statt einer zersiedelten Bebauung streben wir eine gezielte Flächennutzung an,
die den Anforderungen des Regionalen Entwicklungsplans (REP) entspricht. Durch
eine konsequente Umsetzung des REP können wir Flächen für erneuerbare Energien
ausweisen, ohne dabei wertvolle landwirtschaftliche oder natürliche Flächen
unnötig zu beeinträchtigen. Dafür bieten sich auch besonders vertikale
Photovoltaik-Anlagen an.
Wir wollen die Umwandlung von Flächen für den Bau von Photovoltaik-Anlagen,
Windparks und anderen erneuerbaren Energieprojekten vorantreiben. Hierbei achten
wir darauf, dass die Planung und Umsetzung im Einklang mit ökologischen und
landschaftsplanerischen Aspekten steht. Naturschutzgebiete und ökologisch
sensible Bereiche sollen dabei geschützt und möglichst nicht beeinträchtigt
werden. Dafür sollten die Kommunen auch Solarkataster erstellen lassen.
Durch die große Wirtschaftlichkeit von Freiflächenphotovoltaik, zu der auch
Agri-PV zählt, gibt es auch eine große Nachfrage nach Acker- und
Grünlandflächen. Wir werden deshalb in den Gemeinden initiieren, dass dort
gemeindliche PV-Konzepte mit Positiv- und Ausschlusskriterien für den Standort
und projektbezogene Bedingungen erarbeitet und vorhabensbezogen als
Voraussetzung für den B-Plan angewendet werden.
Zudem setzen wir uns dafür ein, dass eine dezentrale Energieerzeugung gefördert
wird. Durch die Ausweisung von Flächen für erneuerbare Energien in der Nähe von
Siedlungsgebieten können kurze Transportwege und eine effiziente Nutzung der
erzeugten Energie gewährleistet werden. Dies stärkt auch die regionale
Wertschöpfung und schafft Arbeitsplätze vor Ort.
Wie befürworten deshalb Windparks, Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie Agri-
Photovoltaikanlagen in den Kommunen Sachsen-Anhalts. Dabei sollten jedoch die
Kommunen vor Ort finanziell beteiligt werden sowie hohe ökologische Standards
gelten, die über die Eingriffs- und Ausgleichsflächen hinausgehen. Dafür sollten
die Kommunen sowie die Regionalen Planungsgemeinschaften verstärkt geeignete
Flächen in Verbindung mit verbindlichen Kriterien ausweisen.
Der Bund hat mit dem Klimaanpassungsgesetz eine Vorlage geleistet, auf deren
Grundlage wir uns für eine kommunale Klimaanpassungsstrategie inkl.
Hitzeschutzplan einsetzen. Dieser muss in der Stadtplanung konsequent
berücksichtigt werden.
3.2 finanzielle Beteiligung der Kommunen an EE-Projekten
Die finanzielle Beteiligung der Kommunen an erneuerbaren Energieprojekten ist
ein wesentlicher Aspekt, um den Ausbau nachhaltiger Energiequellen
voranzutreiben. Wir setzen uns dafür ein, dass Kommunen die Möglichkeit
erhalten, sich aktiv an solchen Projekten zu beteiligen und dadurch sowohl
ökologische als auch ökonomische Vorteile zu erlangen. Insbesondere sorgen wir
dafür, dass kommunale Energieunternehmen wie die Stadtwerke aktiv die
Energiewende vor Ort vorantreiben, durch eigene Erzeugung regenerativer Energien
sowie durch Beratungsangebote für die Bevölkerung. Wir sorgen dafür, dass die
Stadtwerke in kommunaler Hand bleiben.
Durch finanzielle Beteiligungen können Kommunen direkte Mitbestimmung und
Kontrolle über die Entwicklung und Umsetzung von erneuerbaren Energieprojekten
erlangen. Dies ermöglicht es ihnen, die Energiewende auf lokaler Ebene
mitzugestalten und die Nutzung erneuerbarer Energien in ihrer Gemeinde
voranzutreiben. Dabei kann es sich beispielsweise um Investitionen in Solar-
oder Windenergieanlagen handeln, bei denen die Kommunen selbst als
Teilhaber*innen auftreten.
Darüber hinaus ermöglicht die finanzielle Beteiligung der Kommunen an
erneuerbaren Energieprojekten eine langfristige Einnahmequelle. Durch die
Erzeugung und den Verkauf von sauberem Strom können die Kommunen ihre
finanzielle Unabhängigkeit stärken und Mittel für weitere nachhaltige Projekte
generieren. Dies eröffnet auch die Möglichkeit, die Gewinne in die Förderung von
Energieeffizienzmaßnahmen, die Unterstützung von sozialen Projekten oder die
Verbesserung der Infrastruktur zu investieren.
Auch Bürger*innenstrom sollte stärker in den Fokus genommen werden. Durch die
günstige Direktvermarktung an Anlieger*innen können die Akzeptanz aber auch der
günstige Strom- und Wärmebezug für die Bürger*innen geschaffen werden.
Unser Ziel ist es, den Kommunen die finanzielle Beteiligung an erneuerbaren
Energieprojekten zu erleichtern und sie dabei zu unterstützen, ihre
Energiewendeziele zu erreichen. Wir möchten die Vorteile der erneuerbaren
Energien in den Gemeinden stärken und gleichzeitig die finanzielle Stabilität
und Nachhaltigkeit der Kommunen fördern. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen
Kommunen, Energieversorgern und Bürger*innen können wir eine erfolgreiche
Energiewende auf lokaler Ebene erreichen.
Wir treiben die Wärmewende in den Kommunen aktiv voran. Vor allem in
geschlossenen Denkmalbeständen wird der Fernwärmenutzung eine zentrale Bedeutung
zukommen müssen. Wir unterstützen unsere Stadtwerke beim Ausbau entsprechender
Fernwärmenetze. Die kommunale Wärmeplanung muss auch Möglichkeiten zur Nutzung
oberer Grundwasserschichten zur Wärmeerzeugung mit den besonders effizienten
Wasser-Wasser-Wärmepumpen in Betracht ziehen, hierfür die nötigen geologischen
Informationen erarbeiten, öffentlich bereitstellen und Hauseigentümer*innen
entsprechende Beratungsangebote machen.
Wir setzen uns für Erleichterungen für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte)
ein. Dazu gehört neben der Sensibilisierung der Vermieter*innen ein kommunales
Förderprogramm.
3.3 Flächenentsieglung
Wir setzen uns dafür ein, die Flächenversiegelung zu reduzieren und den Prozess
der Flächenentsiegelung voranzutreiben. Dies ist ein wichtiges Anliegen im
Bereich des Klimaschutzes und der nachhaltigen Kommunenentwicklung.
Um die Flächenversiegelung zu reduzieren, fördern wir eine
verantwortungsbewusste und vorausschauende Stadt- und Gemeindeplanung. Dabei
liegt der Fokus auf einer nachhaltigen Nutzung bereits versiegelter Flächen und
der Vermeidung von weiterer Versiegelung. Wir möchten Brachflächen
revitalisieren und vorhandene versiegelte Flächen sinnvoll nutzen, um den
Flächenverbrauch zu minimieren.
Gleichzeitig setzen wir uns für die Flächenentsiegelung ein, indem wir
versiegelte Flächen zurückgewinnen und in natürliche oder durchlässige
Oberflächen umwandeln. Dies trägt zur Verbesserung des Wasserhaushalts, zur
Förderung der Biodiversität und zur Schaffung von Grünflächen bei. Dabei ist uns
die enge Zusammenarbeit mit Bürger*innen, lokalen Organisationen und
Expert*innen wichtig, um die Akzeptanz und Unterstützung für diese Maßnahmen zu
gewährleisten.
4 Mobilität
4.1 Öffentlicher Personen Nnahverkehr
Ein zentraler Bestandteil unserer Verkehrspolitik ist die Weiterentwicklung des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Sachsen-Anhalt. Wir sind uns bewusst,
dass es Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Räumen gibt und setzen
uns dafür ein, diese Disparitäten zu überwinden und ein gut ausgebautes und
attraktives öffentliches Verkehrsnetz in allen Regionen zu schaffen.
In den ländlichen Räumen möchten wir den ÖPNV so gestalten, dass er den
Bedürfnissen der Menschen gerecht wird. Das bedeutet eine Stundentaktung der
Bus- und Bahnverbindungen, um eine zuverlässige und regelmäßige Anbindung an die
umliegenden Gemeinden und Städte zu gewährleisten. Wir setzen uns für flexible
Konzepte sowie Konzepte nach Nachfrage (On-Demand) wie Rufbusse und Bürgerbusse
ein, um auch abgelegene Gebiete anzubinden und Mobilität für alle Bürger*innen
sicherzustellen. Zudem möchten wir innovative Lösungen wie Elektrobusse,
autonome Kleinbusse und alternative Antriebstechnologien fördern, um die
ländlichen Räume umweltfreundlicher zu gestalten. Ebenso braucht es abgestimmte
Takte mit den Bahnverbindungen sowie auch landkreis- und
bundeslandübergreifenden Verbindungen.
In städtischen Gebieten legen wir besonderen Wert auf ein gut ausgebautes und
attraktives öffentliches Verkehrsnetz. Dazu gehört eine hohe Taktung der Bus-
und Bahnverbindungen, um kurze Wartezeiten und eine effiziente Mobilität zu
gewährleisten. Wir möchten den Einsatz von emissionsarmen und barrierefreien
Fahrzeugen vorantreiben, um die Luftqualität zu verbessern und allen Menschen
eine uneingeschränkte Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen. Zudem wollen wir die
Infrastruktur des ÖPNV ausbauen, indem wir neue Haltestellen, Linien und
Verbindungen schaffen, den Ausbau von Fahrradabstellplätzen an den Haltestellen
fördern und moderne digitale Informations- und Ticketing-Systeme einführen.
Dafür braucht es auch geeignete und attraktive Schnittstellen zwischen ÖPNV und
Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Es müssen die regionalen und lokalen Busse im
integralen Taktfahrplan mit den entsprechenden Eisenbahnen abgestimmt werden.
Öffentlicher Personennahverkehr sollte deutlich mehr als Schüler*innenverkehr
sein.
Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, den ÖPNV mit anderen Verkehrsmitteln wie
dem Fahrrad, dem E-Scooter oder dem Carsharing zu vernetzen. Die Mitnahme von
Fahrrädern soll in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet sein. An
Umstiegspunkten braucht es Verleih- und -parksysteme, die direkt an den
Haltestellen vorangetrieben werden. Dadurch sollen umweltfreundliche
Mobilitätsalternativen gefördert und der Umstieg auf den ÖPNV erleichtert
werden.
Unser Ziel ist es, den ÖPNV in Sachsen-Anhalt zu einem attraktiven,
zuverlässigen, sicheren und umweltfreundlichen Verkehrssystem auszubauen, das
den Bedürfnissen der Menschen in ländlichen und städtischen Räumen gleichermaßen
gerecht wird. Wir möchten eine nachhaltige Mobilität fördern, die die
Verkehrsdichte reduziert, die Umwelt schützt und allen Bürger*innen eine
komfortable und erschwingliche Fortbewegung ermöglicht.
Die Finanzierung des ÖPNV insgesamt muss zukünftig anders gesaltet werden. Das
Deutschlandticket aber auch die Herausforderungen in den ländlichen Räumen
verlangen eine Anpassung der Finanzierungsstruktur. Die Gemeinden brauchen mehr
Geld für ihren regionalen ÖPNV vom Kreis und Land. Um die fachliche Kompetenz in
den Kommunen in Bezug auf den ÖPNV zu steigern, braucht es auch die Einrichtung
einer Landeskompetenzstelle Öffentlicher Verkehr bei der NASA, die die Kommunen,
Verkehrsbetriebe und Verkehrsverbünde bei Planung, Bau sowie Aufstellung von
ÖPNV-Konzepten fachlich unterstützen kann.Mobilitätsmanager in den Kreisen. Sie sollen den Umweltverbund - also das Zufußgehen, das Radfahren und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs - voranbringen. Sie sollen Fördermittel akquirieren und die Zuständigkeit für Kommunale Radverkehrspläne sowie Fußwegepläne verantworten. Sie sollen als vermittelnde Kompetenzschnittstelle zwischen Aufgabenträger, NASA, Kommunal- und Landespolitik fungieren.
4.2 Radverkehr
Unsere Idee für eine bessere Verkehrssituation in den Städten und Gemeinden ist
es, mehr und bessere Wege für Fahrradfahrer*innen zu schaffen. Das bedeutet,
dass wir sichere und gut ausgebaute Radwege brauchen, die zwischen den
verschiedenen Orten verbunden sind. Diese Radwege sollen so gestaltet sein, dass
sie für alle Menschen leicht zugänglich und angenehm zu befahren sind.
Wir möchten uns dafür einsetzen, dass die Radwege regelmäßig gepflegt und
instandgehalten werden. So können wir sicherstellen, dass sie immer in einem
guten Zustand sind und keine Gefahr für Fahrradfahrer*innen darstellen. Dazu
gehört auch, dass im Winter der Schnee geräumt wird, um die Sicherheit zu
gewährleisten.
Außerdem möchten wir die Anzahl der Radwege erhöhen. Das bedeutet, dass wir neue
Radwege an wichtigen Straßen, in Wohngebieten, Gewerbegebieten und touristischen
Gebieten bauen möchten. So wird es einfacher und sicherer, mit dem Fahrrad zu
fahren, egal wo man hinmöchte. Dafür braucht es auch mehr Fachpersonal, wie
Fachplaner*innen oder Rad- bzw. Mobilitätsbeauftragte, in den entsprechenden
Verwaltungseinheiten.
Wir wollen die positiven Seiten des Fahrradfahrens hervorheben und allen
Menschen zeigen, dass es viele Vorteile hat. Zum Beispiel ist es gut für die
Gesundheit, hilft dabei, die Umwelt zu schützen und entlastet den Verkehr. Wir
möchten, dass Fahrradfahren als eine attraktive und umweltfreundliche
Möglichkeit der Fortbewegung gesehen wird. Dafür sollen die Kommunen auch enger
mit der Verkehrswacht, dem ADFC, der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher
Kommunen sowie der Aktion Stadtradeln zusammenarbeiten.
Um der Besonderheit in ländlichen Räumen Rechnung zu tragen, wo Mobilität häufig
nur über PKW sichergestellt werden kann, setzen wir uns für die Schaffung von
Park & Ride-Parkplätzen – in Kombination mit Ladesäulen für E-Fahrräder und -PKW
an Bahnhöfen ein. Dafür braucht es mehr Förderprogramme, insbesondere für die
ländlichen Räume und mit niedriegen Eigenanteilquoten.
4.3 Fußverkehr und Barrierefreiheit
Wir setzen uns für eine fußgängerfreundliche Gestaltung unserer Städte und
Gemeinden sowie die Förderung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ein. Der
Fußverkehr spielt eine zentrale Rolle für eine nachhaltige und lebenswerte
Mobilität. Daher ist es unser Ziel, die Bedingungen für Fußgänger*innen zu
verbessern und ihnen sichere und attraktive Wege zu ermöglichen.
Ein wichtiger Aspekt ist die Sicherheit im Straßenverkehr. Wir möchten Maßnahmen
ergreifen, um das Unfallrisiko für Fußgänger*innen zu reduzieren. Dazu gehören
beispielsweise die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an gefährlichen
Straßenabschnitten, die Verbesserung der Sichtbarkeit durch ausreichende aber
effiziente und dimmbare, sensorengesteuerte Beleuchtung sowie die Umgestaltung
von Kreuzungen und Einmündungen sowie die Trennung von Fuß- und Radwegen, um
Konfliktsituationen zu minimieren.
Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, die Erreichbarkeit von Orten für alle
Menschen zu gewährleisten. Wir setzen uns für eine barrierefreie Gestaltung des
öffentlichen Raums ein, die es Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und
jungen Familien ermöglicht, sich uneingeschränkt und selbstständig in der Stadt
zu bewegen. Dazu gehört der Abbau von Hindernissen wie Treppenstufen, unebenen
Gehwegen, nicht-barrierefreien Haltestellen und Bahnhöfen sowie engen
Durchgängen. Wir möchten den Ausbau von barrierefreien Rampen, Aufzügen und
taktilen Leitsystemen vorantreiben, um allen Menschen eine barrierefreie
Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen.
Auch die Bereitstellung von ausreichenden und gemütlichen Sitzgelegenheiten,
schattenspendenden Bäumen und öffentlichen Toiletten ist uns ein Anliegen, um
den Komfort und die Aufenthaltsqualität für Fußgänger*innen zu verbessern. Zudem
setzen wir uns für eine ansprechende Gestaltung des Fußwegenetzes ein, um den
Fußverkehr zu fördern und attraktiv zu gestalten. Dazu gehören breite Gehwege,
ansprechende Gestaltungselemente wie Bepflanzungen und Kunstwerke sowie eine
gute Beschilderung, um die Orientierung zu erleichtern.
Wir möchten sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Alter, ihrer
Mobilität oder ihrer körperlichen Verfassung, sich sicher und bequem zu Fuß
bewegen können. Eine barrierefreie und zugängliche Stadt ist nicht nur ein
Gewinn für die Lebensqualität, sondern auch ein Ausdruck von sozialer
Gerechtigkeit und Chancengleichheit.
4.4 Motorisierter Individualverkehr
Eine zentrale Herausforderung im Bereich Verkehr ist der motorisierte
Individualverkehr. Wir sind uns bewusst, dass das Auto für viele Menschen ein
wichtiges Fortbewegungsmittel ist, aber gleichzeitig wollen wir eine ökologisch
nachhaltige Verkehrsentwicklung fördern und den Einsatz von umweltfreundlichen
Alternativen unterstützen.
Um den Umstieg auf klimafreundlichere Mobilitätsformen zu erleichtern, setzen
wir uns für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ein. Wir
wollen sicherstellen, dass es ausreichend Ladestationen in unseren Städten und
Gemeinden gibt, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Dadurch
möchten wir Anreize schaffen, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen
und somit den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren.
Darüber hinaus setzen wir uns für eine verstärkte Förderung des Carsharings – in
Stadt und Land ein. Carsharing ermöglicht es mehreren Personen, sich ein
Fahrzeug zu teilen, ein z. B. Elektrofahrzeug auszuprobieren und reduziert die
Anzahl der benötigten Autos auf den Straßen und in den Quartieren. Wir möchten
den Ausbau von Car-Sharing- und Dorfauto Initiativen insbesondere in ländlichen
Räumen und auf Basis von Elektrofahrzeugen vorantreiben und die
Rahmenbedingungen für eine effiziente und nachhaltige Nutzung von geteilten
Fahrzeugen verbessern – dazu gehört auch eine flächendeckende Ladeinfrastruktur.
Wir wollen die Verkehrssicherheit in unseren Kommunen verbessern und den
Verkehrsfluss optimieren. Deshalb sollten sich alle Kommunen in Sachsen-Anhalt
der Initiative Lebenswerte Städte anschließen. Die Initiative setzt sich
gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden
dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet,
flexibel und ortsbezogen. Der Schritt in mehr Bereiche mit Tempo 30 sowie
verkehrsberuhigte Bereiche sollte stärker vorangetrieben werden.
5 Bildung
5.1 Gebäudestrukturen
Ein besonderer Fokus liegt auf der Gestaltung und Modernisierung der
Gebäudestrukturen in unseren Bildungseinrichtungen. Wir möchten sichere, moderne
und inspirierende Lernumgebungen schaffen, die den Anforderungen einer
zeitgemäßen Bildung gerecht werden.
Unser Ziel ist es, die Infrastruktur unserer Schulen, Kindergärten und anderen
Bildungseinrichtungen kontinuierlich zu verbessern. Dazu gehört die Sanierung
von Schul- und Kitagebäuden, um optimale Lernbedingungen zu schaffen. Wir
fordern die Erhaltung der Schule, insbesondere der Grundschule auch in
ländlichen Räumen vor Ort. Wir setzen uns für eine kindgerechte Gestaltung der
Räumlichkeiten ein, die den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entspricht
und Raum für kreatives Denken und Lernen bietet. Liegenschaften im Eigentum der
öffentlichen Hand müssen Vorbildfunktion bezüglich Energieeffizienz, der Nutzung
regenerativer Energien und umweltgerechter Materialien haben. Dies gilt
insbesondere für Schulen und Kindertagesstätten, die von ihren kommunalen
Trägern so ausgestattet werden sollen, dass dort Ernährungs- und Umweltbildung
stattfinden kann, etwa mit Schulküchen und -gärten.
In ländlichen Räumen setzen wir uns für die Umwandlung kommunaler Dorfimmobilien
in Multifunktionshäuser ein, die als Begegnungsstätte von Jung und Alt, aber
auch Raum für mobile Dienstleistungen, wie z.B. Physiotherapie, Fußpflege,
Friseur und Telemedizin bieten sollen.
5.2 Digitalisierung
Ein wichtiger Aspekt ist auch die digitale Ausstattung der
Bildungseinrichtungen. Wir möchten sicherstellen, dass alle Schulen über eine
moderne IT-Infrastruktur verfügen, um digitale Lernformate und Medienkompetenz
zu fördern. Dazu gehören schnelles Internet, Computerarbeitsplätze und
interaktive Whiteboards. Wir möchten den Einsatz digitaler Medien sinnvoll in
den Unterricht integrieren und gleichzeitig sicherstellen, dass Datenschutz und
Privatsphäre gewahrt bleiben.
5.3 Inklusion
Zudem legen wir großen Wert auf die Schaffung von barrierefreien
Bildungseinrichtungen. Wir möchten sicherstellen, dass alle Schüler*innen
unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten am
Bildungsprozess teilhaben können. Dazu gehören bauliche Maßnahmen wie der Abbau
von Barrieren, barrierefreie Zugänge und Aufzüge sowie die Berücksichtigung von
inklusiven Lernkonzepten.
Unser Ziel ist es, Bildungseinrichtungen zu schaffen, die Raum für kreatives
Denken, Lernen und soziale Interaktion bieten. Wir möchten optimale Bedingungen
schaffen, damit alle Schüler*innen ihr volles Potenzial entfalten können.
6. Kommunale Finanzen
Ein wichtiger Aspekt unserer kommunalen Politik betrifft die Finanzen unserer
Städte und Gemeinden. Wir setzen uns dafür ein, transparente und partizipative
Finanzstrukturen zu etablieren, die eine gerechte Verteilung der finanziellen
Ressourcen gewährleisten und die Bedürfnisse der Bürger*innen berücksichtigen.
Ein Instrument, das wir zur Stärkung der Bürgerbeteiligung einsetzen wollen, ist
der Bürger*innenhaushalt. Hierbei sollen die Bürger*innen direkt in den
Entscheidungsprozess über die Verwendung der kommunalen Finanzen einbezogen
werden. Durch partizipative Budgetverfahren können sie mitbestimmen, welche
Projekte und Maßnahmen Vorrang haben sollen und wie die finanziellen Mittel am
besten eingesetzt werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Gender Budgeting. Wir möchten sicherstellen,
dass geschlechtsspezifische Aspekte in den kommunalen Haushaltsplanungen
berücksichtigt werden. Durch eine geschlechtergerechte Finanzpolitik wollen wir
gleiche Chancen und Teilhabe für alle Bürger*innen fördern und bestehende
Geschlechterungleichheiten abbauen.
Die Förderung der kommunalen Wirtschaft und Wirtschaftsförderung ist ein
weiterer Schwerpunkt. Wir setzen uns für eine nachhaltige und
zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik ein, die lokale Unternehmen stärkt und
neue Arbeitsplätze schafft. Dabei ist uns die Zusammenarbeit mit den Stadt- und
Kreissparkassen als starke Partner in der Region besonders wichtig. Wir möchten
eine enge Verbindung zwischen der lokalen Wirtschaft und dem Finanzsektor
fördern, um die Wirtschaftsentwicklung vor Ort zu unterstützen.Wer regional
investiert, stärkt auch die finanziellen Spielräume für unsere Kommunen, bspw.
über die Gewerbesteuereinnahmen.
Die Tourismusförderung spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle in unseren
kommunalen Finanzstrategien. Wir möchten unsere Städte und Gemeinden als
attraktive Reiseziele positionieren und den Tourismus nachhaltig und
verantwortungsbewusst fördern. Dabei ist es uns wichtig, die lokale
Wertschöpfung zu stärken und die touristischen Angebote im Einklang mit
ökologischen und sozialen Kriterien zu gestalten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Divestment – die verantwortliche
Investition der kommunalen Gelder. Wir setzen uns dafür ein, dass öffentliche
Gelder nicht in Unternehmen investiert werden, die negative Auswirkungen auf
Umwelt und Gesellschaft haben. Stattdessen möchten wir Investitionen in
nachhaltige Projekte und Unternehmen fördern, die soziale Verantwortung
übernehmen und einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Auch
ökonomisch ist der Verzicht auf Investitionen in fossile Energien konsequent zu
verfolgen. Schon heute wirken Fonds ohne veraltete fossile Geschäftsmodelle
besser und mittelfristig wird das fossile Geschäftsmodell implodieren.
Die Kommunen stehen in der Verantwortung, u.a. EU-Fördermittel zur
Mitfinanzierung eigener Projektideen zu generieren. Wir fordern daher die
Landkreise und kreisfreien Städte auf, Fachstellen zur
Unterstützung von europäischen Förderanträgen einzuberufen. Diese Fachstellen
refinanzieren sich binnen kurzer Zeiträume, da sie Unternehmen, Verbänden und
kommunalen Einrichtungen zu einem erfolgreichen Antrag von Fördermitteln helfen,
ebendiese wurden in der Vergangenheit nicht genügend in Sachsen-Anhalt
abgerufen.
7. Soziale Kommunen als Basis für Gerechtigkeit
vor Ort
Bürger*innen in persönlichen, sozialen, finanziellen und/oder gesundheitlichen
Notlagen ein Sicherheitsnetz anzubieten, war und ist für uns Bündnisgrüne
Kernanliegen sozial gerechter Kommunalpolitik. Die Herangehensweise der
kommunalen Verwaltungen in Stadt und Land, Pflichtaufgaben zwar nicht
aufzugeben, aber innerhalb des vorhandenen Ermessensspielraums immer weiter
abzuschmelzen, ist im ganzen Bundesland erkennbar und wird von uns abgelehnt.
Dies gilt vor allem mit Blick auf Schuldner*innen, Sucht- und
Gesundheitsberatungen und viele Teile der Jugendhilfe. Wir Bündnisgrüne sehen
diese Leistungen wie kommunale Pflichtaufgaben und räumen ihnen entsprechende
Priorität ein.
Wir sind weiterhin sehr besorgt über die immer schwieriger werdende
gesundheitliche Versorgung in Sachsen-Anhalt. Kommunen und Kreise sollen mit
regionalen Gesundheitskonferenzen Lösungen finden, um die bedarfsgerechte
Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Die Infrastruktur aus kommunalen
Kliniken, in im besten Fall kommunaler Trägerschaft können mit medizinischen
Versorgungszentren, eingebetteten Pflegeambulanzen und Pilotprojekten wie der
„Community health nurse“ können einen wichtigen Beitrag auch bei der ambulanten
medizinischen, bzw. pflgerischen Versorgung leisten. Wir setzen auf Pflege im
Quartier und nehmen die Kommunen in die Pflicht, Wohn- und Betreuungsformen zu
erproben und zu gestalten, die Menschen jeden Alters ein gemeinsames Leben in
den Kommunen erlaubt.
Die Budgetierung der kommunalen Leistungen im Sozialbereich, die nicht selten zu
einer Unterversorgung führt, muss ausgebaut werden. Gleichzeitig müssen
Angebotsstrukturen, da wo es möglich ist, auch über kommunale Wirkungskreise
hinaus interkommunal vernetzt werden.
Öffentliche Freizeitangebote müssen im Sinne der Teilhabestärkung sozial
verträglich nutzbar sein.
Kommunale Wohnungsunternehmen sollen geeignete barrierefreie und bezahlbare
Wohn-möglichkeiten für Senior*innen und Familien vorhalten und neu schaffen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden insbesondere darauf drängen, dass alle verfügbaren
Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau abgerufen werden, dort wo ein Bedarf
existiert und erkannt wurde. Eine Wohnung mit Stromversorgung und Heizung sind
Grundlage für Teilhabe. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Stromsperren in
allen Kommunen nur in Ausnahmefällen zulässig sind.
Gesundheitliches Wohlbefinden schließt ebenfalls den Teilbereich sexueller
Gesundheit ein. Nach wie vor ist bei vielen Menschen das Unwissen über HIV/AIDS
und andere sexuell übertragbare Infektionen, die Tabuisierung des Sprechens über
Sexualität sowie die Stigmatisierung normabweichender sexueller Lebensweisen
ausgeprägt. Hier gilt es mit einer lebensweltakzeptierenden Präventionsarbeit
anzusetzen. Selbsthilfeinstitutionen und -projekte müssen finanziell gefördert
und abgesichert werden. Hier gilt es die Arbeit der Beratungsstellen in den
größeren Kommunen, auch mit Angeboten für die breite Fläche des Landes zu
verknüpfen.
Für uns ist Zuwanderung ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Sachsen-Anhalt. Wir
setzen daher auf die Integration von Migrant*innen vor Ort. Die gelebte und
vielfältige Willkommenskultur der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Kommunen
dabei in vielen freiwilligen Initiativen starke Partner haben. Diese Initiativen
brauchen Unterstützung und Wertschätzung für ihre Arbeit, aber auch
hauptamtliche Unterstützung inner- und außerhalb kommunaler Verwaltungen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen, dass Spracherwerb und die Chancen einer
funktionierenden Nachbarschaft die Schlüssel zum Ankommen in unserer
Gesellschaft sind. Sprach- und Integrationskurse müssen in ausreichender Zahl
angeboten werden und so gestaltet sein, dass auch besondere Zielgruppen wie
Mütter oder Familien dafür erreichbar sind. Gemeinsame Begegnungsorte sind dabei
von besonderer Bedeutung, nicht nur für die Integration, sondern auch für den
grundsätzlichen Zusammenhalt in Stadt und Land.
8. Kommunen in Bewegung bringen –
Sportlandschaft fördern
Die Zivilgesellschaft und wesentliche Freizeitangebote werden durch Sportvereine
getragen. Sie leisten eine wichtige Arbeit für den Zusammenhalt der
Gesellschaft. Sie sind die zentralen Orte, ganz gleich, ob im Dorf oder in der
Stadt, andenen Inklusion und Integration gelebt, gesellschaftlicher Zusammenhalt
gestärkt und natürlich vor allem die körperliche Betätigung und Gesundheit
gefördert werden. Ein breites Angebot an Sportmöglichkeiten und Bewegungsorten
im öffentlichen Raum bieteteine attraktive Freizeitgestaltung und macht
Gemeinden und Städte lebenswert.
Wir erleben im ganzen Land einen schleichenden Verfall öffentlicher
Sportanlagen, in Teilen bis zur Schließung. Dieser Trend muss aufgehalten
werden. Das werden Kommunen nicht alleine schaffen, können dabei aber
unterstützen.
Der Vereinssport muss in der Perspektive der Kommunen mehr Aufmerksamkeit
erhalten. Die Netzwerkarbeit mit Kitas und Schulen muss ausgebaut werden,
insbesondere wenn der volle Kalender an Ganztagsschulen ohnehin einschränkend
für die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen wirkt.
Sport findet nicht nur in Vereinsstrukturen, sondern auch im öffentlichen Raum
statt. Ganz egal ob im Dorf oder in der Stadt, überall ist der Bedarf an
öffentlich zugänglichem Raum für die individuelle sportliche Betätigung
gewachsen. Sportanlagen müssen zunehmend geöffnet werden und
generationsübergreifende Outdoor-Fitnessanlagen oder Leihsportgeräte eine
stärkere Rolle in den Kommunen spielen.
9. Kulturelle Vielfalt vor Ort erhalten und
fördern – Europa in den Kommunen stärken
Sachsen-Anhalt hat eine ausgeprägte Kulturlandschaft, die wir bewahren und
fördern wollen. Kultureinrichtungen leisten eine essentielle Arbeit in diesem
Land. Sie sind Orte der Bildung, Begegnung, Persönlichkeitsbildung und
Selbstreflexion - sie können auch als Spiegel der Gesellschaft betrachtet
werden, die sich künstlerisch
mit den Entwicklungen unserer Gellschaft auseinandersetzt. Kultur ist dabei so
vielvältig wie auch die Gesellschaft, aus der sie hervortritt. Diese
verschiedenen Formen der Kultur gilt es dabei gleichberechtigt zu erhalten und
fördern. Dazu gehören neben den Theatern und Museen auch Konzerte, Bibliotheken,
Denkmäler, lokale Geschichte, Vereine und eine Clubkultur.
Kultur lebt von Teilhabe, die wir allen ermöglichen wollen und müssen. Kultur
muss dabei auch sozial verträglich gestaltet werden, sodass alle Menschen,
unabhängig ihrer Sozialisation oder finanziellen Möglichkeiten, die Chance haben
an ihr teilzunehmen. Ticketpreise müssen so gestaltet werden, dass sie für alle
Bürger*innen erschwinglich sind. Dabei kann eine bessere Verfügbarkeit von
Restkarten eine Rolle spielen. Die gestalterische Teilnahme an Kunst und Kultur
soll genauso gefördert werden und Hemmnisse abgebaut werden, die die Teilhabe
erschweren.
Verschiedene Räume haben unterschiedliche Bedürfnisse. Kultur ist nicht nur in
den Großstädten Sachsen-Anhalts erlebbar, sondern auch in ländlichen Räumen. Wir
setzen uns deshalb für bedarfsgerechte Angebote in ländlichen Räumen und in den
Städten ein. Diese müssen gleichberechtigt gefördert werden. Uns ist bewusst,
dass vor allem in ländlichen Räumen private Initiativen und Vereine die große
Vielfalt des kulturellen Programms stützen.
Besonders in ländlichen Räumen wollen wir dabei kulturelle Veranstaltungen
fördern, die privat organisiert werden. Die Förderung des ÖPNV spielt eine
wichtige Rolle, um Kultur für alle, insbesondere alte, junge und Menschen mit
Behinderung dabei auf ein gut ausgebautes Netz angewiesen, um sich selbstständig
im Land bewegen zu können. Auch können innovative Projekte wie
Bürger*innendialoge oder Erzählcafés Teil einer ausgeprägten Kulturlandschaft
sein.
Wir wollen kulturelle Instituionen vor Ort erhalten. Wir fordern, dass es keine
Schließungen von Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt gibt. Die bereits
bestehenden sollen dabei weiterhin gefördert werden und ausgebaut werden. Kultur
ist ein hohes Gut, das nicht zu gering gewertschätzt werden kann. Die
Kultureinrichtungen müssen niedrigschwellig für alle Bürger*innen erreichbar und
zugänglich sein. Wir unterstützen dabei alle Formen der kulturellen Beteiligung,
die das Miteinander und die demokratische Kultur fördern.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN denken wir die Kommunal- und Europapolitik zusammen.
Deshalb möchten wir unsere Städtepartnerschaften, die Frieden und Verständigung
auf dem Kontinent fördern, ausbauen und verstetigen. Wir möchten das europäische
Bewusstsein der Bevölkerung stärken und ihm Raum geben. Unsere Städte und
Gemeinden schaffen dies auch mit aktiver Teilnahme an Europäischen Themenwochen
wie zum Beispiel der Mobilitätswoche. Kommunale Azubis sollen die Möglichkeit
erhalten, an Erasmus+-Programmen teilzunehmen. Dies steigert die Attraktivität
der Ausbildungsberufe und die internationale Kompetenz unserer zukünftigen
Fachkräfte.
In Zeile 294:
4.1 Öffentlicher Personen Nnahverkehr
Von Zeile 341 bis 345:
Geld für ihren regionalen ÖPNV vom Kreis und Land. Um die fachliche Kompetenz in den Kommunen in Bezug auf den ÖPNV zu steigern, braucht es auch die Einrichtung einer Landeskompetenzstelle Öffentlicher Verkehr bei der NASA, die die Kommunen, Verkehrsbetriebe und Verkehrsverbünde bei Planung, Bau sowie Aufstellung von ÖPNV-Konzepten fachlich unterstützen kann.Mobilitätsmanager in den Kreisen. Sie sollen den Umweltverbund - also das Zufußgehen, das Radfahren und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs - voranbringen. Sie sollen Fördermittel akquirieren und die Zuständigkeit für Kommunale Radverkehrspläne sowie Fußwegepläne verantworten. Sie sollen als vermittelnde Kompetenzschnittstelle zwischen Aufgabenträger, NASA, Kommunal- und Landespolitik fungieren.
1 Einleitung
In den Städten, Gemeinden und Landkreisen wird Politik konkret gestaltet und
erlebt. Hier begegnen uns die Herausforderungen ganz handfest, hier laufen
Probleme auf und werden gelöst.
Im Angesicht des demografischen Wandels und den sich verändernden klimatischen
Bedingungen sieht sich Sachsen-Anhalt vor Herausforderungen, die nur durch eine
vorausschauende und ganzheitliche Kommunalpolitik bewältigt werden können. Dafür
treten wir Bündnisgrüne in Sachsen-Anhalt zur Kommunalwahl 2024 an.
Mit diesem Rahmenprogramm zur Kommunalwahl legen wir einen umfassenden Plan vor,
wie wir lebenswerte Städte und gesunde Gemeinden schaffen, die den Menschen in
all ihren Lebensbereichen gerecht werden. Von der Bewältigung des demografischen
Wandels über den Ausbau Erneuerbarer Energien bis hin zur Schaffung nachhaltiger
Verkehrslösungen – unsere Vision ist es, Kommunen zu schaffen, die resistent
gegen die klimatischen Veränderungen sind und gleichzeitig sozial gerecht,
vielfältig und inklusiv sind. In ländlichen Räumen von Sachsen-Anhalt wird ein
spürbarer Rückgang der Einwohner*innenzahl bis 2035 erwartet. Dies hat
Auswirkungen auf Bildung, Infrastruktur, soziale Dienste und Gemeinschaften. In
diesem Programm werden gezielte Maßnahmen vorgestellt, um die ländlichen Räume
zu beleben, junge Familien zu fördern, Fachkräfte anzuziehen und die Vielfalt
der Gemeinschaften zu bewahren.
Gleichzeitig wird die Bedeutung des Klimaschutzes hervorgehoben, da zunehmende
Hitze, Dürre und Starkregenereignisse schon jetzt real sind und eine zu lösende
Herausfroderung für unsere Gesellschaft sind. Die Förderung erneuerbarer
Energien, klimaresiliente Stadtplanung und Maßnahmen zur Reduzierung von
Umweltverschmutzung sind zentrale Elemente unseres Plans. Dabei ist Wohnen ein
grundlegendes Bedürfnis jedes Menschen. Dieses Programm setzt sich für sozialen
Wohnungsbau ein, der ökologisch ausgerichtet ist und den Bedürfnissen der
Menschen jeden Alters gerecht wird. Dabei werden alternative Wohnformen
unterstützt, um eine vielfältige und nachhaltige Wohnlandschaft zu schaffen.
Kommunale Bildungslandschaften zu erhalten und stärken ist in Zeiten einer
fatalen Bildungspolitik auf Landesebene eine Herausforderung. Ungeachtet dessen
sind für uns Bündnisgrüne moderne, sanierte und möglichst wohnortnahe
Bildungseinrichtungen der Garant für den Bildungserfolg von Kindern und
Jugendlichen.
Unser Programm strebt nach transparenten kommunalen Finanzen, die den Zielen der
Nachhaltigen Entwicklung entsprechen. Wir sehen die hohe Bedeutung des sozialen
Zusammenhalts und setzen uns für eine vielfältige Kulturpolitik ein, die
Menschen zur aktiven Mitgestaltung ermutigt. Die kommenden Jahre bieten die
Möglichkeit, eine positive Veränderung auf kommunaler Ebene herbeizuführen.
Dieses Programm ist eine Blaupause für eine zukunftsorientierte, nachhaltige und
inklusive Kommunalentwicklung in Sachsen-Anhalt. Wir wollen gemeinsam mit den
Bürgerinnne und Bürgern die Weichen für eine lebenswerte und erfolgreiche
Zukunft unserer Städte, Gemeinden und Dörfer stellen.
2 Kommunalentwicklung
2.1 Lebenswerte Kommunen – Lebendige Orte
Die ländlichen Räume in Sachsen-Anhalt sind besonders betroffen vom
demografischen Wandel, das bedeutet die ältere Generation verschwindet und es
sind nicht mehr genügend junge Menschen da. Die 7. Regionalisierte
Bevölkerungsprognose geht in Sachsen-Anhalt von einem Rückgang der Einwohnerzahl
um 13 % bis 2035 aus. Das hat große Auswirkungen auf die verschiedensten
Bereiche. Es ist nur sinnvoll, Schulen und Kindertagesstätten gut und modern
auszustatten, wenn auch Kinder da sind, die sie nutzen – und Fachpersonal, um
sie zu begleiten und zu lehren. Es ist nur sinnvoll, gute Straßen und
Infrastruktur, öffentlichen Nahverkehr zu erhalten, wenn Menschen da sind, die
die Angebote auch nutzen. Wir brauchen Fachkräfte, um unsere Wirtschaftskraft zu
erhalten und wir brauchen Fachkräfte in den sozialen Bereichen, damit die
Fachkräfte in der Wirtschaft ihre Angehörigen, egal ob jung oder alt, gut und
sicher betreut wissen.
Wir stehen vor einem tiefgreifenden Wandel, der sich noch verstärken wird - wenn
wir ihm nicht mit politischen Maßnahmen entgegenwirken. Wir wollen das. Deshalb
wollen wir Zuwanderung - aus allen Bundesländern und auch aus dem Ausland. Wir
wollen deshalb innerhalb der Kommunen eine Willkommenskultur fördern und,
gemeinsam mit den Standortentwicklungsgesellschaften mit der proaktiven Kampagne
„10% plus“ über die Grenzen von Sachsen-Anhalt hinaus für Zuwanderung werben.
Wir setzen uns ein für günstige Darlehen für junge Familien, die Bestandshäuser
kaufen und ökologisch sanieren wollen. Damit ein gutes Ankommen möglich ist,
wollen wir Freiwillige Feuerwehren und Vereine besonders fördern, die
Neubürger*innen aufnehmen und sie in ihrem Ankommen unterstützen. Die
Alternative sind aussterbende Orte.
2.2 Lebenswerte Städte & Kommunen – Klimaresilienz und
Klimaanpassung
Alle wissenschaftlichen Studien prognostizieren für Sachsen-Anhalt eine Zunahme
von Hitze- und Dürreperioden und eine Zunahme von lokalen Starkregenereignissen.
Wir setzen uns für präventive Maßnahmen ein, um die Auswirkungen des
Klimawandels abzumildern. Dazu gehören Maßnahmen, die in Städten und Dörfern
Hitze abmildern können wie die Schaffung einer grünen Infrastruktur durch
Straßenbäume, Dach- und Fassadenbegrünung und Schutz vor Starkregen und
Auffangen von Regenwasser durch modernes Wassermanagement nach dem Prinzip der
„Schwammstadt“. Dies beinhaltet die Schaffung von Retentionsflächen, naturnahen
Wasserrückhaltebecken und die Renaturierung von Gewässern zur Vorbeugung von
Überschwemmungen und zur Unterstützung der Grundwasserneubildung, sowie die
Renaturierung von Gewässern und Auenlandschaften und die Begrünung von
Freiflächen, um ihre natürlichen Funktionen zu stärken.
Um Oberflächenwasser gezielt zurückzuhalten und Versickerungsmöglichkeiten zu
schaffen, setzen wir uns für die Schaffung von Rückhaltebecken, die
Renaturierung von Gewässern sowie für die Wiederbelebung von Dorfbrunnen ein.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Gewährleistung einer ausreichenden
Löschwasserversorgung in den Kommunen. Das Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehren
in den ländlichen Räumen kann gar nicht hoch genug gewürdigt werden. Deshalb ist
es für uns eine Selbstverständlichkeit, dass ausreichend Löschwasser zur
Verfügung steht. Gerade in ländlichen Räumen kann dies nicht immer über
Hydranten erreicht werden. Zusätzliche Entnahmestellen aus Zisternen, Teichen
oder anderen Behältern sind vielerorts notwendig. Wir setzen uns dafür ein, dass
die Kommunen ihrer Pflichtaufgabe nachkommen und orientieren uns beim Bedarf am
Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Gas- und Wasserverbandes (DVGW).
Auch die Infrastruktur der Straße muss zukünftig anders gestaltet werden: Statt
Hochbord zur Wasserführung, braucht es Tiefbeete oder Rigolen zur Straßen- und
Gehwegentwässerung. Das Wasser muss dort bleiben, wo es fällt und darf nicht
abgeführt werden.
Um Oberflächenwasser gezielt zurückzuhalten und Versickerungsmöglichkeiten zu
schaffen, setzen wir uns für die Schaffung von Rückhaltebecken und die
Renaturierung von Gewässern ein. Insbesondere unterstützen wir Bestrebungen in
der Landwirtschaft, auf ihren Flächen Wasserrückhaltebecken zur eigenen Nutzung
für Beregnungszwecke zu schaffen, sofern diese als naturnahe und nicht
versiegelte Gewässer angelegt werden. Des Weiteren möchten wir die Wasserhaltung
in den Kommunen verbessern, insbesondere bei hohem Grundwasserstand oder
Starkregenereignissen.
Die Vermüllung unserer Umwelt, Gewässer bis hin zu den Weltmeeren ist ein
massives Problem. Hier heißt es global denken und lokal handeln. Die Stadt
Tübingen hat mit einer kommunalen Einwegsteuer das Müllproblem massiv reduziert.
Wir wollen diesen erfolgreichen Weg ebenfalls beschreiten.
2.3 Wohnungsneubau – sozial, familienfreundlich und
ökologisch
Wir setzen uns im Bereich des Wohnungsbaus für eine soziale und ökologische
Ausrichtung ein. Dabei geht für uns die Erhaltung und Wiederbelebung vorhandener
und insbesondere der denkmalgeschützten Bausubstanz vor Neubau. Zusammen mit dem
Denkmalschutz erarbeiten wir tragfähige Konzepte für die Wiederbelebung
historischer Bausubstanz, insbesondere auch in den ländlichen Räumen. Unser Ziel
ist es, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, der den Bedürfnissen der Menschen
gerecht wird und zugleich klima- und umweltfreundlich ist.
Wir legen großen Wert auf ökologischen Wohnungsbau. Wir unterstützen den Einsatz
erneuerbarer Energien wie Solarenergie und fördern energetische Sanierungen von
Bestandsgebäuden. Zudem setzen wir uns für den Einsatz umweltfreundlicher
Baumaterialien und eine nachhaltige Bauweise ein, um den ökologischen Fußabdruck
unserer Wohngebäude zu minimieren.
Bei der Planung neuer Wohngebiete achten wir auf eine ganzheitliche Quartiers-
bzw. Bebauungsplanentwicklung. Neben Wohnraum berücksichtigen wir die Schaffung
von sozialen Infrastrukturen wie Kindergärten, Schulen,
Nahversorgungsmöglichkeiten, Gesundheitseinrichtungen und Grünflächen. Wir
möchten lebenswerte Quartiere und Ortsteile schaffen, in denen sich die
Bewohner*innen wohlfühlen und ein soziales Miteinander möglich ist.
Darüber hinaus sollten neue Quartiere nur dort geschaffen werden, wo bereits
oder in naher Zukunft Öffentlicher Verkehr eine klimaschonende Mobilität
ermöglicht. Mit den kommunalen Wohnungsbauunternehmen und -genossenschaften soll
auf die bedarfsorientierte Zusammenlegung von kleineren Wohnungen zu größeren,
familienfreundlicheren Wohnungen hingewirkt werden.
Wir setzen uns auch für barrierefreien Wohnraum ein, der Menschen mit
Behinderungen und eingeschränkter Mobilität gerecht wird. Wir möchten
sicherstellen, dass Wohnungen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind,
unabhängig von ihrer körperlichen Verfassung.
2.4 Alternative Wohnformen
Wir erkennen an, dass die traditionellen Wohnmodelle nicht für jeden Menschen
geeignet sind und dass es eine wachsende Nachfrage nach flexibleren und
gemeinschaftlichen Wohnkonzepten gibt. Deshalb setzen wir uns für die
Unterstützung und Entwicklung von alternativen Wohnformen ein.
Gemeinschaftliches Wohnen bietet die Möglichkeit, Wohnraum gemeinsam zu nutzen
und ein aktives Miteinander zu gestalten. Dies umfasst beispielsweise
Mehrgenerationenhäuser, in denen unterschiedliche Altersgruppen unter einem Dach
leben und voneinander profitieren können. Ebenso fördern wir das Zusammenleben
von Menschen mit ähnlichen Interessen oder Lebensstilen, wie beispielsweise
Wohngemeinschaften oder gemeinschaftliche Wohnprojekte (sogenannte
Hausprojekte).
Darüber hinaus setzen wir uns für alternative Wohnkonzepte wie Tiny Houses,
Bauwägen und Modulhäuser ein. Diese bieten kostengünstigen und
ressourcenschonenden Wohnraum, der flexibel an verschiedene Bedürfnisse und
Lebenssituationen angepasst werden kann. Durch die Förderung solcher innovativen
Wohnmodelle möchten wir alternative Wohnmöglichkeiten schaffen und legalisieren,
die bezahlbar, nachhaltig und sozial verträglich sind.
Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Förderung von genossenschaftlichem
Wohnen. Genossenschaften sowie städtische Wohnungsunternehmen ermöglichen den
Bewohner*innen eine aktive Teilhabe am Wohnprojekt und bieten langfristige
Sicherheit sowie Mitbestimmungsmöglichkeiten. Wir unterstützen die Gründung und
den Ausbau von genossenschaftlichen Wohnprojekten, um eine breite Vielfalt an
Wohnmöglichkeiten zu schaffen.
Neben diesen genannten alternativen Wohnformen ist es uns ein Anliegen,
bestehende Leerstände und Brachflächen zu nutzen und umzufunktionieren. Durch
die Umnutzung von leerstehenden Gebäuden oder die Konversion von Industrie- und
Gewerbegebieten können wir wertvollen Wohnraum schaffen und gleichzeitig die
Nachverdichtung bei gleichzeitiger ökologischer Aufwertung in bereits bebauten
Gebieten reduzieren.
2.5 Sozialer Wohnungsbau
Im Kontext der Raumplanung und des Wohnungsbaus legen wir großen Wert auf
soziale Aspekte. Unser Ziel ist es, lebenswerte und inklusive Gemeinden zu
schaffen, in denen sich alle Menschen willkommen und wohlfühlen. Dabei
berücksichtigen wir insbesondere die Bedürfnisse von benachteiligten Gruppen und
setzen uns für soziale Gerechtigkeit ein.
Wir möchten sicherstellen, dass Wohnen für alle bezahlbar bleibt. Dazu setzen
wir uns für die Bereitstellung von bezahlbaren Mietwohnungen sowie den Erhalt
und die Modernisierung des sozialen Wohnungsbaus ein. Zu diesem Zweck sprechen
wir uns auch für die Instrumente Erbbaurecht und Erbbaupacht aus.
Wir setzen uns für die Förderung von sozialen Angeboten und Dienstleistungen
ein. Wir möchten sicherstellen, dass unsere Gemeinden über eine vielfältige
soziale Infrastruktur verfügen, die den Bedürfnissen der Bewohner*innen gerecht
wird. Dazu zählen unter anderem Angebote im Bereich der Kinderbetreuung, der
Jugend- und Seniorenarbeit, der Integration von Migrant*innen sowie der
Unterstützung von benachteiligten Gruppen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Förderung von sozialen Initiativen und
Vereinen. Wir unterstützen ehrenamtliches Engagement und setzen uns dafür ein,
dass Bürger*innen die Möglichkeit haben, aktiv am gesellschaftlichen Leben
teilzunehmen und sich einzubringen. Dies stärkt den sozialen Zusammenhalt in
unseren Gemeinden und fördert das Miteinander.
3 Klimaschutz
3.1 Flächen ausweisen – vom Bebauungsplan zur Regionalen
Planungsgemeinschaft
Um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben, ist es wichtig, geeignete
Flächen für deren Nutzung auszuweisen. Hierbei setzen wir uns für das Netto-0-
Flächenziel ein, um Versiegelung und Landschaftsverbrauch zu minimieren.
Statt einer zersiedelten Bebauung streben wir eine gezielte Flächennutzung an,
die den Anforderungen des Regionalen Entwicklungsplans (REP) entspricht. Durch
eine konsequente Umsetzung des REP können wir Flächen für erneuerbare Energien
ausweisen, ohne dabei wertvolle landwirtschaftliche oder natürliche Flächen
unnötig zu beeinträchtigen. Dafür bieten sich auch besonders vertikale
Photovoltaik-Anlagen an.
Wir wollen die Umwandlung von Flächen für den Bau von Photovoltaik-Anlagen,
Windparks und anderen erneuerbaren Energieprojekten vorantreiben. Hierbei achten
wir darauf, dass die Planung und Umsetzung im Einklang mit ökologischen und
landschaftsplanerischen Aspekten steht. Naturschutzgebiete und ökologisch
sensible Bereiche sollen dabei geschützt und möglichst nicht beeinträchtigt
werden. Dafür sollten die Kommunen auch Solarkataster erstellen lassen.
Durch die große Wirtschaftlichkeit von Freiflächenphotovoltaik, zu der auch
Agri-PV zählt, gibt es auch eine große Nachfrage nach Acker- und
Grünlandflächen. Wir werden deshalb in den Gemeinden initiieren, dass dort
gemeindliche PV-Konzepte mit Positiv- und Ausschlusskriterien für den Standort
und projektbezogene Bedingungen erarbeitet und vorhabensbezogen als
Voraussetzung für den B-Plan angewendet werden.
Zudem setzen wir uns dafür ein, dass eine dezentrale Energieerzeugung gefördert
wird. Durch die Ausweisung von Flächen für erneuerbare Energien in der Nähe von
Siedlungsgebieten können kurze Transportwege und eine effiziente Nutzung der
erzeugten Energie gewährleistet werden. Dies stärkt auch die regionale
Wertschöpfung und schafft Arbeitsplätze vor Ort.
Wie befürworten deshalb Windparks, Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie Agri-
Photovoltaikanlagen in den Kommunen Sachsen-Anhalts. Dabei sollten jedoch die
Kommunen vor Ort finanziell beteiligt werden sowie hohe ökologische Standards
gelten, die über die Eingriffs- und Ausgleichsflächen hinausgehen. Dafür sollten
die Kommunen sowie die Regionalen Planungsgemeinschaften verstärkt geeignete
Flächen in Verbindung mit verbindlichen Kriterien ausweisen.
Der Bund hat mit dem Klimaanpassungsgesetz eine Vorlage geleistet, auf deren
Grundlage wir uns für eine kommunale Klimaanpassungsstrategie inkl.
Hitzeschutzplan einsetzen. Dieser muss in der Stadtplanung konsequent
berücksichtigt werden.
3.2 finanzielle Beteiligung der Kommunen an EE-Projekten
Die finanzielle Beteiligung der Kommunen an erneuerbaren Energieprojekten ist
ein wesentlicher Aspekt, um den Ausbau nachhaltiger Energiequellen
voranzutreiben. Wir setzen uns dafür ein, dass Kommunen die Möglichkeit
erhalten, sich aktiv an solchen Projekten zu beteiligen und dadurch sowohl
ökologische als auch ökonomische Vorteile zu erlangen. Insbesondere sorgen wir
dafür, dass kommunale Energieunternehmen wie die Stadtwerke aktiv die
Energiewende vor Ort vorantreiben, durch eigene Erzeugung regenerativer Energien
sowie durch Beratungsangebote für die Bevölkerung. Wir sorgen dafür, dass die
Stadtwerke in kommunaler Hand bleiben.
Durch finanzielle Beteiligungen können Kommunen direkte Mitbestimmung und
Kontrolle über die Entwicklung und Umsetzung von erneuerbaren Energieprojekten
erlangen. Dies ermöglicht es ihnen, die Energiewende auf lokaler Ebene
mitzugestalten und die Nutzung erneuerbarer Energien in ihrer Gemeinde
voranzutreiben. Dabei kann es sich beispielsweise um Investitionen in Solar-
oder Windenergieanlagen handeln, bei denen die Kommunen selbst als
Teilhaber*innen auftreten.
Darüber hinaus ermöglicht die finanzielle Beteiligung der Kommunen an
erneuerbaren Energieprojekten eine langfristige Einnahmequelle. Durch die
Erzeugung und den Verkauf von sauberem Strom können die Kommunen ihre
finanzielle Unabhängigkeit stärken und Mittel für weitere nachhaltige Projekte
generieren. Dies eröffnet auch die Möglichkeit, die Gewinne in die Förderung von
Energieeffizienzmaßnahmen, die Unterstützung von sozialen Projekten oder die
Verbesserung der Infrastruktur zu investieren.
Auch Bürger*innenstrom sollte stärker in den Fokus genommen werden. Durch die
günstige Direktvermarktung an Anlieger*innen können die Akzeptanz aber auch der
günstige Strom- und Wärmebezug für die Bürger*innen geschaffen werden.
Unser Ziel ist es, den Kommunen die finanzielle Beteiligung an erneuerbaren
Energieprojekten zu erleichtern und sie dabei zu unterstützen, ihre
Energiewendeziele zu erreichen. Wir möchten die Vorteile der erneuerbaren
Energien in den Gemeinden stärken und gleichzeitig die finanzielle Stabilität
und Nachhaltigkeit der Kommunen fördern. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen
Kommunen, Energieversorgern und Bürger*innen können wir eine erfolgreiche
Energiewende auf lokaler Ebene erreichen.
Wir treiben die Wärmewende in den Kommunen aktiv voran. Vor allem in
geschlossenen Denkmalbeständen wird der Fernwärmenutzung eine zentrale Bedeutung
zukommen müssen. Wir unterstützen unsere Stadtwerke beim Ausbau entsprechender
Fernwärmenetze. Die kommunale Wärmeplanung muss auch Möglichkeiten zur Nutzung
oberer Grundwasserschichten zur Wärmeerzeugung mit den besonders effizienten
Wasser-Wasser-Wärmepumpen in Betracht ziehen, hierfür die nötigen geologischen
Informationen erarbeiten, öffentlich bereitstellen und Hauseigentümer*innen
entsprechende Beratungsangebote machen.
Wir setzen uns für Erleichterungen für Balkonkraftwerke (Steckersolargeräte)
ein. Dazu gehört neben der Sensibilisierung der Vermieter*innen ein kommunales
Förderprogramm.
3.3 Flächenentsieglung
Wir setzen uns dafür ein, die Flächenversiegelung zu reduzieren und den Prozess
der Flächenentsiegelung voranzutreiben. Dies ist ein wichtiges Anliegen im
Bereich des Klimaschutzes und der nachhaltigen Kommunenentwicklung.
Um die Flächenversiegelung zu reduzieren, fördern wir eine
verantwortungsbewusste und vorausschauende Stadt- und Gemeindeplanung. Dabei
liegt der Fokus auf einer nachhaltigen Nutzung bereits versiegelter Flächen und
der Vermeidung von weiterer Versiegelung. Wir möchten Brachflächen
revitalisieren und vorhandene versiegelte Flächen sinnvoll nutzen, um den
Flächenverbrauch zu minimieren.
Gleichzeitig setzen wir uns für die Flächenentsiegelung ein, indem wir
versiegelte Flächen zurückgewinnen und in natürliche oder durchlässige
Oberflächen umwandeln. Dies trägt zur Verbesserung des Wasserhaushalts, zur
Förderung der Biodiversität und zur Schaffung von Grünflächen bei. Dabei ist uns
die enge Zusammenarbeit mit Bürger*innen, lokalen Organisationen und
Expert*innen wichtig, um die Akzeptanz und Unterstützung für diese Maßnahmen zu
gewährleisten.
4 Mobilität
4.1 Öffentlicher Personen Nnahverkehr
Ein zentraler Bestandteil unserer Verkehrspolitik ist die Weiterentwicklung des
Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Sachsen-Anhalt. Wir sind uns bewusst,
dass es Unterschiede zwischen ländlichen und städtischen Räumen gibt und setzen
uns dafür ein, diese Disparitäten zu überwinden und ein gut ausgebautes und
attraktives öffentliches Verkehrsnetz in allen Regionen zu schaffen.
In den ländlichen Räumen möchten wir den ÖPNV so gestalten, dass er den
Bedürfnissen der Menschen gerecht wird. Das bedeutet eine Stundentaktung der
Bus- und Bahnverbindungen, um eine zuverlässige und regelmäßige Anbindung an die
umliegenden Gemeinden und Städte zu gewährleisten. Wir setzen uns für flexible
Konzepte sowie Konzepte nach Nachfrage (On-Demand) wie Rufbusse und Bürgerbusse
ein, um auch abgelegene Gebiete anzubinden und Mobilität für alle Bürger*innen
sicherzustellen. Zudem möchten wir innovative Lösungen wie Elektrobusse,
autonome Kleinbusse und alternative Antriebstechnologien fördern, um die
ländlichen Räume umweltfreundlicher zu gestalten. Ebenso braucht es abgestimmte
Takte mit den Bahnverbindungen sowie auch landkreis- und
bundeslandübergreifenden Verbindungen.
In städtischen Gebieten legen wir besonderen Wert auf ein gut ausgebautes und
attraktives öffentliches Verkehrsnetz. Dazu gehört eine hohe Taktung der Bus-
und Bahnverbindungen, um kurze Wartezeiten und eine effiziente Mobilität zu
gewährleisten. Wir möchten den Einsatz von emissionsarmen und barrierefreien
Fahrzeugen vorantreiben, um die Luftqualität zu verbessern und allen Menschen
eine uneingeschränkte Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen. Zudem wollen wir die
Infrastruktur des ÖPNV ausbauen, indem wir neue Haltestellen, Linien und
Verbindungen schaffen, den Ausbau von Fahrradabstellplätzen an den Haltestellen
fördern und moderne digitale Informations- und Ticketing-Systeme einführen.
Dafür braucht es auch geeignete und attraktive Schnittstellen zwischen ÖPNV und
Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Es müssen die regionalen und lokalen Busse im
integralen Taktfahrplan mit den entsprechenden Eisenbahnen abgestimmt werden.
Öffentlicher Personennahverkehr sollte deutlich mehr als Schüler*innenverkehr
sein.
Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, den ÖPNV mit anderen Verkehrsmitteln wie
dem Fahrrad, dem E-Scooter oder dem Carsharing zu vernetzen. Die Mitnahme von
Fahrrädern soll in allen öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleistet sein. An
Umstiegspunkten braucht es Verleih- und -parksysteme, die direkt an den
Haltestellen vorangetrieben werden. Dadurch sollen umweltfreundliche
Mobilitätsalternativen gefördert und der Umstieg auf den ÖPNV erleichtert
werden.
Unser Ziel ist es, den ÖPNV in Sachsen-Anhalt zu einem attraktiven,
zuverlässigen, sicheren und umweltfreundlichen Verkehrssystem auszubauen, das
den Bedürfnissen der Menschen in ländlichen und städtischen Räumen gleichermaßen
gerecht wird. Wir möchten eine nachhaltige Mobilität fördern, die die
Verkehrsdichte reduziert, die Umwelt schützt und allen Bürger*innen eine
komfortable und erschwingliche Fortbewegung ermöglicht.
Die Finanzierung des ÖPNV insgesamt muss zukünftig anders gesaltet werden. Das
Deutschlandticket aber auch die Herausforderungen in den ländlichen Räumen
verlangen eine Anpassung der Finanzierungsstruktur. Die Gemeinden brauchen mehr
Geld für ihren regionalen ÖPNV vom Kreis und Land. Um die fachliche Kompetenz in
den Kommunen in Bezug auf den ÖPNV zu steigern, braucht es auch die Einrichtung Mobilitätsmanager in den Kreisen. Sie sollen den Umweltverbund - also das Zufußgehen, das Radfahren und die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs - voranbringen. Sie sollen Fördermittel akquirieren und die Zuständigkeit für Kommunale Radverkehrspläne sowie Fußwegepläne verantworten. Sie sollen als vermittelnde Kompetenzschnittstelle zwischen Aufgabenträger, NASA, Kommunal- und Landespolitik fungieren.
einer Landeskompetenzstelle Öffentlicher Verkehr bei der NASA, die die Kommunen,
Verkehrsbetriebe und Verkehrsverbünde bei Planung, Bau sowie Aufstellung von
ÖPNV-Konzepten fachlich unterstützen kann.
4.2 Radverkehr
Unsere Idee für eine bessere Verkehrssituation in den Städten und Gemeinden ist
es, mehr und bessere Wege für Fahrradfahrer*innen zu schaffen. Das bedeutet,
dass wir sichere und gut ausgebaute Radwege brauchen, die zwischen den
verschiedenen Orten verbunden sind. Diese Radwege sollen so gestaltet sein, dass
sie für alle Menschen leicht zugänglich und angenehm zu befahren sind.
Wir möchten uns dafür einsetzen, dass die Radwege regelmäßig gepflegt und
instandgehalten werden. So können wir sicherstellen, dass sie immer in einem
guten Zustand sind und keine Gefahr für Fahrradfahrer*innen darstellen. Dazu
gehört auch, dass im Winter der Schnee geräumt wird, um die Sicherheit zu
gewährleisten.
Außerdem möchten wir die Anzahl der Radwege erhöhen. Das bedeutet, dass wir neue
Radwege an wichtigen Straßen, in Wohngebieten, Gewerbegebieten und touristischen
Gebieten bauen möchten. So wird es einfacher und sicherer, mit dem Fahrrad zu
fahren, egal wo man hinmöchte. Dafür braucht es auch mehr Fachpersonal, wie
Fachplaner*innen oder Rad- bzw. Mobilitätsbeauftragte, in den entsprechenden
Verwaltungseinheiten.
Wir wollen die positiven Seiten des Fahrradfahrens hervorheben und allen
Menschen zeigen, dass es viele Vorteile hat. Zum Beispiel ist es gut für die
Gesundheit, hilft dabei, die Umwelt zu schützen und entlastet den Verkehr. Wir
möchten, dass Fahrradfahren als eine attraktive und umweltfreundliche
Möglichkeit der Fortbewegung gesehen wird. Dafür sollen die Kommunen auch enger
mit der Verkehrswacht, dem ADFC, der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher
Kommunen sowie der Aktion Stadtradeln zusammenarbeiten.
Um der Besonderheit in ländlichen Räumen Rechnung zu tragen, wo Mobilität häufig
nur über PKW sichergestellt werden kann, setzen wir uns für die Schaffung von
Park & Ride-Parkplätzen – in Kombination mit Ladesäulen für E-Fahrräder und -PKW
an Bahnhöfen ein. Dafür braucht es mehr Förderprogramme, insbesondere für die
ländlichen Räume und mit niedriegen Eigenanteilquoten.
4.3 Fußverkehr und Barrierefreiheit
Wir setzen uns für eine fußgängerfreundliche Gestaltung unserer Städte und
Gemeinden sowie die Förderung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ein. Der
Fußverkehr spielt eine zentrale Rolle für eine nachhaltige und lebenswerte
Mobilität. Daher ist es unser Ziel, die Bedingungen für Fußgänger*innen zu
verbessern und ihnen sichere und attraktive Wege zu ermöglichen.
Ein wichtiger Aspekt ist die Sicherheit im Straßenverkehr. Wir möchten Maßnahmen
ergreifen, um das Unfallrisiko für Fußgänger*innen zu reduzieren. Dazu gehören
beispielsweise die Einrichtung von Fußgängerüberwegen an gefährlichen
Straßenabschnitten, die Verbesserung der Sichtbarkeit durch ausreichende aber
effiziente und dimmbare, sensorengesteuerte Beleuchtung sowie die Umgestaltung
von Kreuzungen und Einmündungen sowie die Trennung von Fuß- und Radwegen, um
Konfliktsituationen zu minimieren.
Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, die Erreichbarkeit von Orten für alle
Menschen zu gewährleisten. Wir setzen uns für eine barrierefreie Gestaltung des
öffentlichen Raums ein, die es Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und
jungen Familien ermöglicht, sich uneingeschränkt und selbstständig in der Stadt
zu bewegen. Dazu gehört der Abbau von Hindernissen wie Treppenstufen, unebenen
Gehwegen, nicht-barrierefreien Haltestellen und Bahnhöfen sowie engen
Durchgängen. Wir möchten den Ausbau von barrierefreien Rampen, Aufzügen und
taktilen Leitsystemen vorantreiben, um allen Menschen eine barrierefreie
Teilhabe am öffentlichen Leben zu ermöglichen.
Auch die Bereitstellung von ausreichenden und gemütlichen Sitzgelegenheiten,
schattenspendenden Bäumen und öffentlichen Toiletten ist uns ein Anliegen, um
den Komfort und die Aufenthaltsqualität für Fußgänger*innen zu verbessern. Zudem
setzen wir uns für eine ansprechende Gestaltung des Fußwegenetzes ein, um den
Fußverkehr zu fördern und attraktiv zu gestalten. Dazu gehören breite Gehwege,
ansprechende Gestaltungselemente wie Bepflanzungen und Kunstwerke sowie eine
gute Beschilderung, um die Orientierung zu erleichtern.
Wir möchten sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Alter, ihrer
Mobilität oder ihrer körperlichen Verfassung, sich sicher und bequem zu Fuß
bewegen können. Eine barrierefreie und zugängliche Stadt ist nicht nur ein
Gewinn für die Lebensqualität, sondern auch ein Ausdruck von sozialer
Gerechtigkeit und Chancengleichheit.
4.4 Motorisierter Individualverkehr
Eine zentrale Herausforderung im Bereich Verkehr ist der motorisierte
Individualverkehr. Wir sind uns bewusst, dass das Auto für viele Menschen ein
wichtiges Fortbewegungsmittel ist, aber gleichzeitig wollen wir eine ökologisch
nachhaltige Verkehrsentwicklung fördern und den Einsatz von umweltfreundlichen
Alternativen unterstützen.
Um den Umstieg auf klimafreundlichere Mobilitätsformen zu erleichtern, setzen
wir uns für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ein. Wir
wollen sicherstellen, dass es ausreichend Ladestationen in unseren Städten und
Gemeinden gibt, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Dadurch
möchten wir Anreize schaffen, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen
und somit den CO2-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren.
Darüber hinaus setzen wir uns für eine verstärkte Förderung des Carsharings – in
Stadt und Land ein. Carsharing ermöglicht es mehreren Personen, sich ein
Fahrzeug zu teilen, ein z. B. Elektrofahrzeug auszuprobieren und reduziert die
Anzahl der benötigten Autos auf den Straßen und in den Quartieren. Wir möchten
den Ausbau von Car-Sharing- und Dorfauto Initiativen insbesondere in ländlichen
Räumen und auf Basis von Elektrofahrzeugen vorantreiben und die
Rahmenbedingungen für eine effiziente und nachhaltige Nutzung von geteilten
Fahrzeugen verbessern – dazu gehört auch eine flächendeckende Ladeinfrastruktur.
Wir wollen die Verkehrssicherheit in unseren Kommunen verbessern und den
Verkehrsfluss optimieren. Deshalb sollten sich alle Kommunen in Sachsen-Anhalt
der Initiative Lebenswerte Städte anschließen. Die Initiative setzt sich
gegenüber dem Bund dafür ein, dass die Kommunen selbst darüber entscheiden
dürfen, wann und wo welche Geschwindigkeiten angeordnet werden – zielgerichtet,
flexibel und ortsbezogen. Der Schritt in mehr Bereiche mit Tempo 30 sowie
verkehrsberuhigte Bereiche sollte stärker vorangetrieben werden.
5 Bildung
5.1 Gebäudestrukturen
Ein besonderer Fokus liegt auf der Gestaltung und Modernisierung der
Gebäudestrukturen in unseren Bildungseinrichtungen. Wir möchten sichere, moderne
und inspirierende Lernumgebungen schaffen, die den Anforderungen einer
zeitgemäßen Bildung gerecht werden.
Unser Ziel ist es, die Infrastruktur unserer Schulen, Kindergärten und anderen
Bildungseinrichtungen kontinuierlich zu verbessern. Dazu gehört die Sanierung
von Schul- und Kitagebäuden, um optimale Lernbedingungen zu schaffen. Wir
fordern die Erhaltung der Schule, insbesondere der Grundschule auch in
ländlichen Räumen vor Ort. Wir setzen uns für eine kindgerechte Gestaltung der
Räumlichkeiten ein, die den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen entspricht
und Raum für kreatives Denken und Lernen bietet. Liegenschaften im Eigentum der
öffentlichen Hand müssen Vorbildfunktion bezüglich Energieeffizienz, der Nutzung
regenerativer Energien und umweltgerechter Materialien haben. Dies gilt
insbesondere für Schulen und Kindertagesstätten, die von ihren kommunalen
Trägern so ausgestattet werden sollen, dass dort Ernährungs- und Umweltbildung
stattfinden kann, etwa mit Schulküchen und -gärten.
In ländlichen Räumen setzen wir uns für die Umwandlung kommunaler Dorfimmobilien
in Multifunktionshäuser ein, die als Begegnungsstätte von Jung und Alt, aber
auch Raum für mobile Dienstleistungen, wie z.B. Physiotherapie, Fußpflege,
Friseur und Telemedizin bieten sollen.
5.2 Digitalisierung
Ein wichtiger Aspekt ist auch die digitale Ausstattung der
Bildungseinrichtungen. Wir möchten sicherstellen, dass alle Schulen über eine
moderne IT-Infrastruktur verfügen, um digitale Lernformate und Medienkompetenz
zu fördern. Dazu gehören schnelles Internet, Computerarbeitsplätze und
interaktive Whiteboards. Wir möchten den Einsatz digitaler Medien sinnvoll in
den Unterricht integrieren und gleichzeitig sicherstellen, dass Datenschutz und
Privatsphäre gewahrt bleiben.
5.3 Inklusion
Zudem legen wir großen Wert auf die Schaffung von barrierefreien
Bildungseinrichtungen. Wir möchten sicherstellen, dass alle Schüler*innen
unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten am
Bildungsprozess teilhaben können. Dazu gehören bauliche Maßnahmen wie der Abbau
von Barrieren, barrierefreie Zugänge und Aufzüge sowie die Berücksichtigung von
inklusiven Lernkonzepten.
Unser Ziel ist es, Bildungseinrichtungen zu schaffen, die Raum für kreatives
Denken, Lernen und soziale Interaktion bieten. Wir möchten optimale Bedingungen
schaffen, damit alle Schüler*innen ihr volles Potenzial entfalten können.
6. Kommunale Finanzen
Ein wichtiger Aspekt unserer kommunalen Politik betrifft die Finanzen unserer
Städte und Gemeinden. Wir setzen uns dafür ein, transparente und partizipative
Finanzstrukturen zu etablieren, die eine gerechte Verteilung der finanziellen
Ressourcen gewährleisten und die Bedürfnisse der Bürger*innen berücksichtigen.
Ein Instrument, das wir zur Stärkung der Bürgerbeteiligung einsetzen wollen, ist
der Bürger*innenhaushalt. Hierbei sollen die Bürger*innen direkt in den
Entscheidungsprozess über die Verwendung der kommunalen Finanzen einbezogen
werden. Durch partizipative Budgetverfahren können sie mitbestimmen, welche
Projekte und Maßnahmen Vorrang haben sollen und wie die finanziellen Mittel am
besten eingesetzt werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Gender Budgeting. Wir möchten sicherstellen,
dass geschlechtsspezifische Aspekte in den kommunalen Haushaltsplanungen
berücksichtigt werden. Durch eine geschlechtergerechte Finanzpolitik wollen wir
gleiche Chancen und Teilhabe für alle Bürger*innen fördern und bestehende
Geschlechterungleichheiten abbauen.
Die Förderung der kommunalen Wirtschaft und Wirtschaftsförderung ist ein
weiterer Schwerpunkt. Wir setzen uns für eine nachhaltige und
zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik ein, die lokale Unternehmen stärkt und
neue Arbeitsplätze schafft. Dabei ist uns die Zusammenarbeit mit den Stadt- und
Kreissparkassen als starke Partner in der Region besonders wichtig. Wir möchten
eine enge Verbindung zwischen der lokalen Wirtschaft und dem Finanzsektor
fördern, um die Wirtschaftsentwicklung vor Ort zu unterstützen.Wer regional
investiert, stärkt auch die finanziellen Spielräume für unsere Kommunen, bspw.
über die Gewerbesteuereinnahmen.
Die Tourismusförderung spielt ebenfalls eine bedeutende Rolle in unseren
kommunalen Finanzstrategien. Wir möchten unsere Städte und Gemeinden als
attraktive Reiseziele positionieren und den Tourismus nachhaltig und
verantwortungsbewusst fördern. Dabei ist es uns wichtig, die lokale
Wertschöpfung zu stärken und die touristischen Angebote im Einklang mit
ökologischen und sozialen Kriterien zu gestalten.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Divestment – die verantwortliche
Investition der kommunalen Gelder. Wir setzen uns dafür ein, dass öffentliche
Gelder nicht in Unternehmen investiert werden, die negative Auswirkungen auf
Umwelt und Gesellschaft haben. Stattdessen möchten wir Investitionen in
nachhaltige Projekte und Unternehmen fördern, die soziale Verantwortung
übernehmen und einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten. Auch
ökonomisch ist der Verzicht auf Investitionen in fossile Energien konsequent zu
verfolgen. Schon heute wirken Fonds ohne veraltete fossile Geschäftsmodelle
besser und mittelfristig wird das fossile Geschäftsmodell implodieren.
Die Kommunen stehen in der Verantwortung, u.a. EU-Fördermittel zur
Mitfinanzierung eigener Projektideen zu generieren. Wir fordern daher die
Landkreise und kreisfreien Städte auf, Fachstellen zur
Unterstützung von europäischen Förderanträgen einzuberufen. Diese Fachstellen
refinanzieren sich binnen kurzer Zeiträume, da sie Unternehmen, Verbänden und
kommunalen Einrichtungen zu einem erfolgreichen Antrag von Fördermitteln helfen,
ebendiese wurden in der Vergangenheit nicht genügend in Sachsen-Anhalt
abgerufen.
7. Soziale Kommunen als Basis für Gerechtigkeit
vor Ort
Bürger*innen in persönlichen, sozialen, finanziellen und/oder gesundheitlichen
Notlagen ein Sicherheitsnetz anzubieten, war und ist für uns Bündnisgrüne
Kernanliegen sozial gerechter Kommunalpolitik. Die Herangehensweise der
kommunalen Verwaltungen in Stadt und Land, Pflichtaufgaben zwar nicht
aufzugeben, aber innerhalb des vorhandenen Ermessensspielraums immer weiter
abzuschmelzen, ist im ganzen Bundesland erkennbar und wird von uns abgelehnt.
Dies gilt vor allem mit Blick auf Schuldner*innen, Sucht- und
Gesundheitsberatungen und viele Teile der Jugendhilfe. Wir Bündnisgrüne sehen
diese Leistungen wie kommunale Pflichtaufgaben und räumen ihnen entsprechende
Priorität ein.
Wir sind weiterhin sehr besorgt über die immer schwieriger werdende
gesundheitliche Versorgung in Sachsen-Anhalt. Kommunen und Kreise sollen mit
regionalen Gesundheitskonferenzen Lösungen finden, um die bedarfsgerechte
Gesundheitsversorgung sicherzustellen. Die Infrastruktur aus kommunalen
Kliniken, in im besten Fall kommunaler Trägerschaft können mit medizinischen
Versorgungszentren, eingebetteten Pflegeambulanzen und Pilotprojekten wie der
„Community health nurse“ können einen wichtigen Beitrag auch bei der ambulanten
medizinischen, bzw. pflgerischen Versorgung leisten. Wir setzen auf Pflege im
Quartier und nehmen die Kommunen in die Pflicht, Wohn- und Betreuungsformen zu
erproben und zu gestalten, die Menschen jeden Alters ein gemeinsames Leben in
den Kommunen erlaubt.
Die Budgetierung der kommunalen Leistungen im Sozialbereich, die nicht selten zu
einer Unterversorgung führt, muss ausgebaut werden. Gleichzeitig müssen
Angebotsstrukturen, da wo es möglich ist, auch über kommunale Wirkungskreise
hinaus interkommunal vernetzt werden.
Öffentliche Freizeitangebote müssen im Sinne der Teilhabestärkung sozial
verträglich nutzbar sein.
Kommunale Wohnungsunternehmen sollen geeignete barrierefreie und bezahlbare
Wohn-möglichkeiten für Senior*innen und Familien vorhalten und neu schaffen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden insbesondere darauf drängen, dass alle verfügbaren
Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau abgerufen werden, dort wo ein Bedarf
existiert und erkannt wurde. Eine Wohnung mit Stromversorgung und Heizung sind
Grundlage für Teilhabe. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Stromsperren in
allen Kommunen nur in Ausnahmefällen zulässig sind.
Gesundheitliches Wohlbefinden schließt ebenfalls den Teilbereich sexueller
Gesundheit ein. Nach wie vor ist bei vielen Menschen das Unwissen über HIV/AIDS
und andere sexuell übertragbare Infektionen, die Tabuisierung des Sprechens über
Sexualität sowie die Stigmatisierung normabweichender sexueller Lebensweisen
ausgeprägt. Hier gilt es mit einer lebensweltakzeptierenden Präventionsarbeit
anzusetzen. Selbsthilfeinstitutionen und -projekte müssen finanziell gefördert
und abgesichert werden. Hier gilt es die Arbeit der Beratungsstellen in den
größeren Kommunen, auch mit Angeboten für die breite Fläche des Landes zu
verknüpfen.
Für uns ist Zuwanderung ein wesentlicher Erfolgsfaktor für Sachsen-Anhalt. Wir
setzen daher auf die Integration von Migrant*innen vor Ort. Die gelebte und
vielfältige Willkommenskultur der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Kommunen
dabei in vielen freiwilligen Initiativen starke Partner haben. Diese Initiativen
brauchen Unterstützung und Wertschätzung für ihre Arbeit, aber auch
hauptamtliche Unterstützung inner- und außerhalb kommunaler Verwaltungen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wissen, dass Spracherwerb und die Chancen einer
funktionierenden Nachbarschaft die Schlüssel zum Ankommen in unserer
Gesellschaft sind. Sprach- und Integrationskurse müssen in ausreichender Zahl
angeboten werden und so gestaltet sein, dass auch besondere Zielgruppen wie
Mütter oder Familien dafür erreichbar sind. Gemeinsame Begegnungsorte sind dabei
von besonderer Bedeutung, nicht nur für die Integration, sondern auch für den
grundsätzlichen Zusammenhalt in Stadt und Land.
8. Kommunen in Bewegung bringen –
Sportlandschaft fördern
Die Zivilgesellschaft und wesentliche Freizeitangebote werden durch Sportvereine
getragen. Sie leisten eine wichtige Arbeit für den Zusammenhalt der
Gesellschaft. Sie sind die zentralen Orte, ganz gleich, ob im Dorf oder in der
Stadt, andenen Inklusion und Integration gelebt, gesellschaftlicher Zusammenhalt
gestärkt und natürlich vor allem die körperliche Betätigung und Gesundheit
gefördert werden. Ein breites Angebot an Sportmöglichkeiten und Bewegungsorten
im öffentlichen Raum bieteteine attraktive Freizeitgestaltung und macht
Gemeinden und Städte lebenswert.
Wir erleben im ganzen Land einen schleichenden Verfall öffentlicher
Sportanlagen, in Teilen bis zur Schließung. Dieser Trend muss aufgehalten
werden. Das werden Kommunen nicht alleine schaffen, können dabei aber
unterstützen.
Der Vereinssport muss in der Perspektive der Kommunen mehr Aufmerksamkeit
erhalten. Die Netzwerkarbeit mit Kitas und Schulen muss ausgebaut werden,
insbesondere wenn der volle Kalender an Ganztagsschulen ohnehin einschränkend
für die Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen wirkt.
Sport findet nicht nur in Vereinsstrukturen, sondern auch im öffentlichen Raum
statt. Ganz egal ob im Dorf oder in der Stadt, überall ist der Bedarf an
öffentlich zugänglichem Raum für die individuelle sportliche Betätigung
gewachsen. Sportanlagen müssen zunehmend geöffnet werden und
generationsübergreifende Outdoor-Fitnessanlagen oder Leihsportgeräte eine
stärkere Rolle in den Kommunen spielen.
9. Kulturelle Vielfalt vor Ort erhalten und
fördern – Europa in den Kommunen stärken
Sachsen-Anhalt hat eine ausgeprägte Kulturlandschaft, die wir bewahren und
fördern wollen. Kultureinrichtungen leisten eine essentielle Arbeit in diesem
Land. Sie sind Orte der Bildung, Begegnung, Persönlichkeitsbildung und
Selbstreflexion - sie können auch als Spiegel der Gesellschaft betrachtet
werden, die sich künstlerisch
mit den Entwicklungen unserer Gellschaft auseinandersetzt. Kultur ist dabei so
vielvältig wie auch die Gesellschaft, aus der sie hervortritt. Diese
verschiedenen Formen der Kultur gilt es dabei gleichberechtigt zu erhalten und
fördern. Dazu gehören neben den Theatern und Museen auch Konzerte, Bibliotheken,
Denkmäler, lokale Geschichte, Vereine und eine Clubkultur.
Kultur lebt von Teilhabe, die wir allen ermöglichen wollen und müssen. Kultur
muss dabei auch sozial verträglich gestaltet werden, sodass alle Menschen,
unabhängig ihrer Sozialisation oder finanziellen Möglichkeiten, die Chance haben
an ihr teilzunehmen. Ticketpreise müssen so gestaltet werden, dass sie für alle
Bürger*innen erschwinglich sind. Dabei kann eine bessere Verfügbarkeit von
Restkarten eine Rolle spielen. Die gestalterische Teilnahme an Kunst und Kultur
soll genauso gefördert werden und Hemmnisse abgebaut werden, die die Teilhabe
erschweren.
Verschiedene Räume haben unterschiedliche Bedürfnisse. Kultur ist nicht nur in
den Großstädten Sachsen-Anhalts erlebbar, sondern auch in ländlichen Räumen. Wir
setzen uns deshalb für bedarfsgerechte Angebote in ländlichen Räumen und in den
Städten ein. Diese müssen gleichberechtigt gefördert werden. Uns ist bewusst,
dass vor allem in ländlichen Räumen private Initiativen und Vereine die große
Vielfalt des kulturellen Programms stützen.
Besonders in ländlichen Räumen wollen wir dabei kulturelle Veranstaltungen
fördern, die privat organisiert werden. Die Förderung des ÖPNV spielt eine
wichtige Rolle, um Kultur für alle, insbesondere alte, junge und Menschen mit
Behinderung dabei auf ein gut ausgebautes Netz angewiesen, um sich selbstständig
im Land bewegen zu können. Auch können innovative Projekte wie
Bürger*innendialoge oder Erzählcafés Teil einer ausgeprägten Kulturlandschaft
sein.
Wir wollen kulturelle Instituionen vor Ort erhalten. Wir fordern, dass es keine
Schließungen von Kultureinrichtungen in Sachsen-Anhalt gibt. Die bereits
bestehenden sollen dabei weiterhin gefördert werden und ausgebaut werden. Kultur
ist ein hohes Gut, das nicht zu gering gewertschätzt werden kann. Die
Kultureinrichtungen müssen niedrigschwellig für alle Bürger*innen erreichbar und
zugänglich sein. Wir unterstützen dabei alle Formen der kulturellen Beteiligung,
die das Miteinander und die demokratische Kultur fördern.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN denken wir die Kommunal- und Europapolitik zusammen.
Deshalb möchten wir unsere Städtepartnerschaften, die Frieden und Verständigung
auf dem Kontinent fördern, ausbauen und verstetigen. Wir möchten das europäische
Bewusstsein der Bevölkerung stärken und ihm Raum geben. Unsere Städte und
Gemeinden schaffen dies auch mit aktiver Teilnahme an Europäischen Themenwochen
wie zum Beispiel der Mobilitätswoche. Kommunale Azubis sollen die Möglichkeit
erhalten, an Erasmus+-Programmen teilzunehmen. Dies steigert die Attraktivität
der Ausbildungsberufe und die internationale Kompetenz unserer zukünftigen
Fachkräfte.
Kommentare
Madeleine Linke:
Mobilitätsmanager*innen brauchen jedoch auch Entscheidungsbefugnisse sowie Budget sonst sind sie wenig schlagkräftig.